Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Sie wurden von Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München abgemahnt?
Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage von Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten.
Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München vertreten zahlreiche Rechteinhaber der Musikindustrie und verschicken in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien.
Sehen Sie hier unser Video zu diesem Thema:
Derzeit mahnen Waldorf Frommer Rechtsanwälte für folgende Rechteinhaber ab:
- Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG, Scheidtbachstraße 23-31, 51469 Bergisch Gladbach
- DHV - Der Hörverlag GmbH, Lindwurmstraße 88, 80337 München
- CARLSEN Verlag GmbH, Völckersstraße 14-20, 22765 Hamburg
- Verlag Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co. KG, Rondorfer Straße 5, 50968 Köln
- Random House GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München
- Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG, Hilblestraße 54, 80636 München
- Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin
- Warner Music Group Germany Holding GmbH, Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg
- EMI Music Germany GmbH & Co. KG, vertr. d. d. pers. haftende Gesellschafterin EMI Group Germany GmbH, diese vertr. d. d. Geschäftsführerin, Birgit Adels, Im Mediapark 8a, 50670 Köln
- SONY Music Entertainment Germany GmbH, Neumarkter Straße 28, 81673 München
- Rowohlt Verlag GmbH, Hamburger Straße 17, 21465 Reinbeck
- steinbach sprechende bücher e.K., Blendstatt 3-5, 74523 Schwäbisch Hall
- Roof Music Schallplatten- und Verlags GmbH, Prinz-Regent-Straße 50-60, 44795 Bochum
- Constantin Film Verleih GmbH, Feilitzschstraße 6, 80802 München
- Hörbuch Hamburg HHV GmbH, Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg
- Argon Verlag GmbH, Neue Grünstraße 17,10179 Berlin
- LPL records e.K., Saalestraße 7, 63667 Nidda
- Bastei Lübbe GmbH & Co. KG, Schanzenstraße 6-20, 51063 Köln
- Tiberius Film GmbH & Co. KG, Schellingstraße 45, 80799 München
- Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft, Kaufingerstr. 24, 80331 München
- Majestics Filmverleih GmbH, Bleibtreustraße 15, 10623 Berlin,
- Firma Warner Bros. Entertainment GmbH, Humboldtstraße 62, 22083 Hamburg
Was fordern Waldorf Frommer Rechtsanwälte von Ihnen?
Mit der Abmahnung begehren Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 856,00 oder mehr beträgt.
Die Abmahnungen sehen wie folgt aus:
Seiten 1 / 2:
Zunächst ergibt sich aus S.1 der Abmahnung, welcher Rechteinhaber (Künstler, Musiklabel, etc.) vertreten wird.
Anschließend benennen Waldorf Frommer Rechtsanwälte das Datum und die Uhrzeit des angeblichen Verstoßes, d.h. wann die Musikdatei über die Ihnen zugewiesene IP-Adresse -die übrigens variabel ist und nicht von Ihnen überprüft werden kann- getauscht worden ist.
Seiten 2 / 3:
Auf den Seiten 2/3 der Abmahnung erklärt die Kanzlei, dass ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren gegen Ihren Internet-Provider nach § 101 UrhG durchgeführt wurde und das zuständige Landgericht die Angelegenheit geprüft, sowie eine Rechtsverletzung bejaht habe. Der Beschluss des Landgerichts ist der Abmahnung sodann beigefügt.
Seiten 3 - 5:
Unter IV. wird erklärt, dass Sie für sämtliche über Ihren Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen persönlich haften.
Seite 6 - 15:
Ab Seite 6 der Abmahnung erklärt die Kanzlei, welche Ansprüche dem Künstler nun gegen Sie zustehen. Das sind zum einen ein Unterlassungsanspruch und zum anderen Kostenerstattungs- und Schadensersatzsansprüche.
Unterlassungsanspruch:
Im Vordergrund steht zunächst der Anspruch auf Unterlassung. Es heißt diesbezüglich auf S.6:
„Der Unterlassungsanspruch kann nur durch eine von Ihnen unterzeichnete Unterlassungserklärung erfüllt werden. Denn nur eine durch eine ausreichende Vertragsstrafe abgesicherte Unterlassungserklärung bietet unserer Mandantschaft ausreichende Sicherheit gegen weitere Rechtsverletzungen. Das bloße Versprechen, zukünftig keine Rechtsverletzungen mehr begehen zu wollen, ist juristisch hingegen wertlos.”
Sie werden insbesondere aufgefordert eine Unterlassungserklärung innerhalb einer gesetzten Frist zu unterzeichnen.
Um es Ihnen nun ganz leicht zu machen, fügt die Kanzlei als Seite 15 der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die Sie unterschreiben und zurücksenden sollen.
In der Unterlassungserklärung (S.15) soll unterzeichnet werden:
„es ab sofort zu unterlassen, geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere über sog. Tauschbörsen im Internet zum elektronischen Abruf bereitzuhalten. Unterlassungsschuldner verpflichtet sich gegenüber Unterlassungsgläubiger für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an verletzten Unterlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von verletztem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Landgericht überprüft werden.”
Ersatzansprüche:
Unter Ziffer 2. erklären Waldorf Frommer Rechtsanwälte, welche vermeintlichen Ersatzansprüche der Mandantin nun gegen Sie zustehen. Es wird der anwaltliche Aufwand und die Höhe der Streitwerts erläutert. Schließlich ist auf S. 9 die Rede von Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 506,00 bei sofortiger Klärung.
Waldorf Frommer Rechtsanwälte vertreten zudem auf S. 10-12 die Ansicht, eine Beschränkung der Rechtsanwaltskosten auf € 100,00 (§ 97 a Abs. 2 UrhG) sei nicht einschlägig.
Außerdem weisen sie auf S. 12 darauf hin, dass Anspruch auf Ersatz des ihrer Mandantschaft entstandenen Schadens besteht und machen in diesem Zusammenhang ein Vergleichsangebot.
Vergleichsangebot:
Auf Seite 12 der Abmahnung heißt es daher
„Im Interesse einer schnellen und unproblematischen Erledigung der Angelegenheit ist unsere Mandantschaft bereit, zur Abgeltung der Schadensersatzansprüche die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von EUR 350,00 zu akzeptieren.”
Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung?
Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile:
- Sie erkennen unter Umständen die Schuld an.
- Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an.
- Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden.
- Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch angesetzt.
Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!
Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.
Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.
Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher unverbindlich und umfangreich an unserer Filesharing- Hotline unter der Rufnummer 0221/951 563 52. Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.
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