Abmahnung Rechtsanwälte Hoffmann, Leipziger Platz 11, 10117 Berlin
Sie wurden von Kanzlei Hoffmann aus Berlin abgemahnt?
Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der Kanzlei Hoffmann aus Berlin wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Hoffmann aus Berlin vertritt zahlreiche Rechteinhaber der Musikindustrie und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien.
Sehen Sie hier unser Video zum Thema “Abmahnung wegen Filesharings”:
Derzeit mahnt Hoffmann für folgende Rechteinhaber ab:
- Zorro Film GmbH, Astallerstraße 23, 80339 München
- Neue Visionen Filmverleih GmbH, Schliemannstr. 5, 10437 Berlin
- KOOL Filmdistribution, Belfortstraße 37, 79098 Freiburg
Was fordert Hoffmann von Ihnen?
Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei Hoffmann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 1.200,00 oder mehr beträgt.
Die Abmahnungen sehen wie folgt aus:
Seite 1:
Zunächst ergibt sich aus der ersten Zeile der Abmahnung, welcher Rechteinhaber (Künstler, Musiklabel, Filmstusio etc.) vertreten wird.
Seite 2:
Auf Seite 2 benennt Hoffmann das Datum und die Uhrzeit des angeblichen Verstoßes, d.h. wann die Musikdatei über die Ihnen zugewiesene IP-Adresse -die übrigens variabel ist und nicht von Ihnen überprüft werden kann- getauscht worden ist.
Weiter erklärt die Kanzlei, dass sie den entsprechenden Rechteinhaber vertritt und dass im Auftrag der Mandantin durch eine Ermittlungsfirma Filesharing-Systeme auf Urheberrechtsverletzungen überprüft wurde. Aufgrund des dem Schreiben beigefügten landgerichtlichen Beschlusses habe man dann Ihre Adresse zu der ermittelten IP-Adresse festgestellt.
Seite 3:
Auf Seite 3Â erklärt die Kanzlei Hoffmann, warum durch diesen Filsharing-Vorgang die Rechte der Mandantin verletzt wurden und welche Ansprüche dem Künstler nun gegen Sie zustehen. Das sind zum einen ein Unterlassungsanspruch und zum anderen Ersatz- und Auskunftsansprüche.
Seite 5:
Unterlassungsanspruch:
Im Vordergrund steht zunächst der Anspruch auf Unterlassung. Es heißt diesbezüglich:
„Sie haften als Anschlussinhaber gemäß Â§ 97 ff UrhG auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der durch unsere Einschaltung entstandenen Kosten.”
Ersatzansprüche:
Auf Seite 6 erklärt die Kanzlei Hoffmann, welche vermeintlichen Ersatzansprüche der Mandantin nun gegen Sie zustehen. Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 651,80.
Die Kanzlei Hoffmann vertritt zudem die Ansicht, eine Beschränkung der Rechtsanwaltskosten auf € 100,00 (§ 97 a Abs. 2 UrhG) greife vorliegend nicht.
Außerdem weist sie darauf hin, dass gegen den eigentlichen Täter auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Vergleichsangebot:
Die Kanzlei Hoffmann bietet anschließend jedoch ein Vergleichsangebot an:
Auf den Seiten 7 und 8 der Abmahnung heißt es daher
„Unsere Mandantschaft bietet Ihnen an, die vorliegender Angelegenheit  durch Zahlung eines Vergleichsbetrags von
480,00 EUR
außergerichtlich zu erledigen (…)”
Um es Ihnen nun ganz leicht zu machen, fügt die Kanzlei Hoffmann als eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die Sie unterschreiben und zurücksenden sollen.
Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung?
Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie diese an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile:
- Sie erkennen unter Umständen die Schuld an.
- Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an.
- Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden.
- Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch angesetzt.
Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!
Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.
Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.
Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher unverbindlich und umfangreich an unserer Filesharing- Hotline unter der Rufnummer 0221/951 563 52. Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.
Gegebenenfalls könnten Sie auch unsere folgenden Veröffentlichungen interessieren:
Hoffmann Rechtsanwälte & Steuerberater mahnt für die Zorro Film GmbH “Die Ludolfs - Der Film” ab
Sofern Sie sich allgemein über die Thematik der Filesharing-Abmahnungen informieren möchten, so können wir Ihnen unsere Übersichtsseite ans Herz legen.
Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot












