Abmahnung DigiProtect Gesellschaft zum Schutz Digitaler Medien mbH
Sie wurden im Auftrag der DigiProtect GmbH aus Frankfurt am Main durch einen Rechtsanwalt abgemahnt?
Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage der DigiProtect GmbH aus Frankfurt a.M. Â wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten.
Die DigiProtect GmbH aus Frankfurt a.M. Â vertritt zahlreiche Rechteinhaber der Musikindustrie und lässt in deren Namen durch mehrere Anwaltskanzleien Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien abmahnen.
Sehen Sie hier unser Video zu diesem Thema:
DigiProtect lässt sich durch folgende Kanzleien vertreten:
- Denecke,von Haxthausen & Partner, Reinhardtstraße 27b ,10117Berlin
- Graf vonWestphalen,Ulmenstraße23-25, 60325Frankfurt a. Main
- Schalast & Partner, Mendelssohnstraße 75-77, 60325Frankfurt am Main
- U+C, Postfach 100327, 93003 Regensburg
- von Kenne & Partner, Reinhardtstraße 27B, 10117 Berlin
Was fordert DigiProtect von Ihnen?
Mit der Abmahnung begehrt die DigiProtect GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch - statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung - die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien bis zu € 1.200,00 beträgt.
Im Auftrag der DigiProtect GmbH verschickte Abmahnungen enthalten:
Zunächst wird klar gemacht, welcher Rechteinhaber (Künstler, Musiklabel, etc.) vertreten wird.
Anschließend benennt die Kanzlei das Datum und die Uhrzeit des angeblichen Verstoßes, d.h. wann die Musikdatei über die Ihnen zugewiesene IP-Adresse -die übrigens variabel ist und nicht von Ihnen überprüft werden kann- getauscht worden ist.
Nachfolgend werden Sie aufgefordert  es zu unterlassen das betroffene Werk im Internet verfügbar zu machen  und die Kosten der Abmahnung zu tragen
Dies wird wie folgt begründet: Aufgrund des dem Schreiben beigefügten landgerichtlichen Beschlusses habe man Ihre Adresse zu der ermittelten IP-Adresse festgestellt.
Auch wir Ihnen dargelegt, warum durch diesen Filsharing-Vorgang die Rechte der Mandantin verletzt wurden.
Nach Ansicht der abmahnenden Kanzlei stehen dem Künstler nun folgende Ansprüche  gegen Sie zu. Das sind zum einen ein Unterlassungsanspruch und zum anderen Ersatz- und Auskunftsansprüche.
Unterlassungsanspruch:
Im Vordergrund steht zunächst der Anspruch auf Unterlassung. Um es Ihnen nun ganz leicht zu machen, fügt die Kanzlei vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die Sie unterschreiben und zurücksenden sollen.
Ersatzansprüche:
Die Kanzlei gibt an, welche vermeintlichen Ersatzansprüche der Mandantin nun gegen Sie zustehen. Außerdem weist sie darauf hin, dass gegen den eigentlichen Täter auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Vergleichsangebot:
Die Kanzlei bietet im Auftrag der DigiProtect GmbH in der Regel jedoch ein Vergleichsangebot an.
Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung?
Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile:
- Sie erkennen unter Umständen die Schuld an.
- Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an.
- Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden.
- Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch angesetzt.
Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!
Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.
Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.
Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher unverbindlich und umfangreich an unserer Filesharing- Hotline unter der Rufnummer 0221/951 563 52. Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.
Gegebenenfalls könnten Sie auch unsere folgenden Veröffentlichungen interessieren:
DigiProtect verliert Prozess im Hinblick auf die geforderten Rechtsanwaltskosten
Digiprotect fordert jetzt über Media Inkasso Filesharer zur Zahlung auf (bisher U+C)
Abmahnradar: Graf von Westphalen mahnt im Auftrag von DigiProtect ab
Abmahnradar: Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag von DigiProtect ab
Sofern Sie sich allgemein über die Thematik der Filesharing-Abmahnungen informieren möchten, so können wir Ihnen unsere Übersichtsseite ans Herz legen.
Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot












