Abmahnung BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

Sie wurden von BaumgartenBrandt Rechtsanwälten aus Berlin abgemahnt?

Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage von BaumgartenBrandt Rechtsanwälten aus Berlin wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Rechtsanwalt Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten.

BaumgartenBrandt Rechtsanwälte aus Berlin vertreten zahlreiche Rechteinhaber der Musik- und Filmindustrie und verschicken in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien.

Unser Video zu diesem Thema:

Derzeit mahnen BaumgartenBrandt Rechtsanwälte für folgende Rechteinhaber ab:

  • Boll AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Uwe Boll, Wormserstr. 173, 55130 Mainz
  • Kinostar Theater GmbH, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Michael Rösch, Charlottenstraße 44, 70182 Stuttgart
  • Zentropa Entertainments23 ApS, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Aalbæk Jensen, Filbyen22, 2650 Hvidovre, Dänemark
  • KSM GmbH, Altkönigstraße 12, 65239 Hochheim
  • Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH, Herzog-Wilhelm-Str. 16, 80331 München
  • MIG Film GmbH, Urtstr. 2 a, 52353 Düren
  • Los Banditos Film GmbH, Schwabstr. 33, 70197 Stuttgart
  • Savoy Film GmbH, Zenetiistraße 11, Raum 126, 80337 München
  • I-ON New Media GmbH, Suerther Straße 92-94, 50996 Köln
  • Firma Telepool, Sonnenstraße 21, 80331 München  
  • Voltage Picture, 6360 Deep Dell Place Los Angeles, CA 90068, USA

Was fordern BaumgartenBrandt Rechtsanwälte von Ihnen?

Mit der Abmahnung begehren BaumgartenBrandt Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 850,00 oder mehr beträgt.

Die Abmahnungen sehen wie folgt aus:

Seiten 1 / 2:

Zunächst ergibt sich aus S.1 der Abmahnung, welcher Rechteinhaber (Künstler, Musiklabel, etc.) vertreten wird, sowie dass eine Rechteinhaberschaft besteht. Es wird insbesondere auf S.2 darauf hingewiesen, dass die Rechteinhaberschaft im Verfahren nach § 101 Abs.9 UrhG vom Landgericht bestätigt worden sei. Eine Kopie des Beschlusses des Landgerichts ist in der Regel als Anlage beigefügt.

Anschließend benennen BaumgartenBrandt Rechtsanwälte das Datum und die Uhrzeit des angeblichen Verstoßes, d.h. wann die Musikdatei über die Ihnen zugewiesene IP-Adresse -die übrigens variabel ist und nicht von Ihnen überprüft werden kann- getauscht worden ist.

Ab Seite 3:

Ab Seite 3 der Abmahnung erklärt die Kanzlei, welche Ansprüche dem Künstler nun gegen Sie zustehen. Das sind zum einen ein Unterlassungsanspruch und zum anderen Kostenerstattungs- und Schadensersatzanspruch, sowie Auskunftsansprüche.

Unterlassungsanspruch:

Im Vordergrund steht zunächst der Anspruch auf Unterlassung. Es heißt diesbezüglich auf S.3:

„Unserer Mandantin steht ein Schadensersatzanspruch aus § 97 UrhG zu. Indem Sie eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, in der für den Fall einer erneuten Rechtsverletzung die Zahlung einer Vertragsstrafe versprechen, verhindern Sie die Einleitung gerichtlicher Schritte durch unsere Mandantin zur Durchsetzung dieses Unterlassungsanspruchs gegen Sie. Denn Sie gewährleisten ihr dadurch, dass in Zukunft keine weiteren Rechtsverletzungen begangen werden. Hierzu erhalten Sie mit diesem Schreiben Gelegenheit.”

Ersatzansprüche:

BaumgartenBrandt Rechtsanwälte erklären sodann, welche vermeintlichen Ersatzansprüche der Mandantin nun gegen Sie zustehen.

Es werden Rechtsverfolgungskosten und Ermittlungskosten angeführt. Die Höhe des Streitwerts wird kurz erläutert. Auch wird dargelegt, dass es sich vorliegend um eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß handele. Dies habe das Verfahren vor dem Landgericht nach § 101 Abs.9 UrhG ergeben.

Auf Seite 5 wird angeführt, dass zu Gunsten der Mandantin auch Anspruch auf Schadensersatz und Anspruch auf Auskunft bestehe.

Sodann werden Sie auf Seite 6 � der Abmahnung zur Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung unter Fristsetzung aufgefordert.

Um es Ihnen nun ganz leicht zu machen, fügt die Kanzlei als Seite 8 eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die Sie unterschreiben und zurücksenden sollen.

In der Unterlassungserklärung (S.8) soll unterzeichnet werden:

„1. es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,00 (in Worten: fünftausendeinhundert Euro) zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke der …., insbesondere den Film ….. im Internet oder auf sonstige Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und/oder wiederzugeben oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen;

2. der …. einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von insgesamt € 850,00 (in Worten: achthundertfünfzig Euro) zu zahlen, zahlbar auf das Rechtsanwaltskonto von BaumgartenBrandt bei der …. Bank, unter Angabe des o.g. Aktenzeichens.”

Seite 6:

Auf Seite 6 unterbreiten BaumgartenBrandt Rechtsanwälte ein Vergleichsangebot.

Vergleichsangebot:

Auf Seite 6 der Abmahnung heißt es:

„Zur Vermeidung einer unnötigen gerichtlichen Auseinandersetzung in Bezug auf die o.g. Rechtsverfolgungskosten und den Schadensersatz ist unsere Mandantin unter folgenden Voraussetzungen zu einem weitgehenden Entgegenkommen bereit und würde sich mit folgender vergleichsweisen Einigung zufrieden stellen:

  • Unsere Mandantin reduziert den Schadensersatzanspruch und den Anspruch auf Erstattung der Verfahrenskosten sowie der Kosten für unsere Einschaltung gegen Sie auf pauschal € 850,00.
  • Dieser pauschale Gesamtbetrag in Höhe von € 850,00 ist unverzüglich, aber bis spätestens zum

� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � …………..

auf das folgende Rechtsanwaltskonto von BaumgartenBrandt Rechtsanwälte zu überweisen. …”

Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung?

Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile:

  • Sie erkennen unter Umständen die Schuld an.
  • Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an.
  • Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden.
  • Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch angesetzt.

Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!

Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.

Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher unverbindlich und umfangreich an unserer Filesharing- Hotline unter der Rufnummer 0221/951 563 52. Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.

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