Medienrecht
ZAK verhängt Rekord-Bußgeld von 115.000 € gegen 9Live
06. März 2010, 16:32 Uhr
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat gegen die TV-Sender Super RTL, 9Live und DSF Bußgelder verhängt, weil die Sender gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen haben. Die Gewinnspielsatzung verbietet missbräuchliches Verhalten wie Irreführung, Vorspiegelung von Zeitdruck und Verletzung von Hinweispflichten in Call-in-Shows. Die Einhaltung der Gewinnspielsatzung wird von der ZAK überwacht, die als Sanktionsmittel auch Bußgelder verhängen kann. In einer Pressemitteilung erklärte die ZAK nun, dass gegen den Sender 9Live ein Bußgeld von 115.000 € verhängt wurde. Die Konkurrenten DSF (10.000 €) und Super RTL (5.000 €) sind dagegen noch glimpflich davon gekommen. Weiter wird in der Pressemitteilung ausgeführt:
„(…)Die Sender haben gegen die seit einem Jahr geltende Gewinnspielsatzung verstoßen. Die Satzung soll Täuschungen bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen ausschließen, die Transparenz der Spielabläufe erhöhen und damit den Verbraucherschutz stärken. Die Sendungen müssen nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden. Die Lösungen müssen in einem jedermann leicht zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein. Dazu muss der Jugendschutz gewährleistet sein, ein Aufbau von Zeitdruck ist unzulässig. Â
Im vergangenen Jahr hatte die ZAK in 25 Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 280.000 Euro wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung verhängt.(…)”
Â
Sie suchen einen Anwalt? Sofort Hilfe vom Anwalt.
0221 - 400 67 555 Telefonischer Erstkontakt kostenfrei Mo-So von 8-22 Uhr
Kategorien: Medienrecht









