Medienrecht
OLG Dresden: Nutzung fremden Bildmaterials für Online-TV-Programmführer stellt Urheberrechtsverletzung dar
11. Mai 2010, 09:44 Uhr
Bereits mit Urteil vom 27.10.2009 (14 U 818/09) hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass die Verwendung von Bild- und Wortmaterial von Fernsehsendern durch den Betreiber eines Online-TV-Programmführers ohne entsprechende Lizenz urheberrechtswidrig ist.
Der Beklagte betrieb einen Online-TV-Programmführer und verwendete dafür zahlreiche Texte und Bilder, die zuvor von verschiedenen Sendern in einer „Presselounge” veröffentlicht wurden. Über entsprechende Nutzungsrechte verfügte der Beklagte nicht.
Der Einwand des Beklagten, die Klägerin (eine Verwertungsgesellschaft) sei mangels lückenloser Rechtekette nicht aktivlegitimiert, griff vorliegend nicht. Das Gericht vertrat insoweit die Ansicht, dass sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich die Rechtekette ausreichend durch die Klägerin nachgewiesen worden sei.
Quelle: OLG Dresden, Urteil vom 27.10.2009, 14 U 818/09
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