Landgericht Köln: Streitwert von 6000 € angemessen bei unerlaubter Verwendung eines Fotos auf Webseite

Internetrecht

Landgericht Köln: Streitwert von 6000 € angemessen bei unerlaubter Verwendung eines Fotos auf Webseite

Wird auf einer Webseite ein Foto unerlaubt genutzt, ist von einem Streitwert von 6000 € auszugehen, auch wenn eine Deckelung des Anspruchs nach § 97 a Abs. 2 UrhG möglich erscheint. Dies stellt das Landgericht Köln mit Beschluss vom 13.01.2010 – Az: 28 O 688/09 – klar.Die Beklagte verwendete für die Gestaltung ihres Internetauftritts ein Foto. Allerdings ohne Zustimmung des Klägers als Rechteinhaber. Der Kläger nahm daraufhin die Beklagte gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch. Das erstinstanzliche Gericht legte den Streitwert auf 6000 € fest. Hiergegen legte die Beklagte Beschwerde ein. Erfolglos.

Das Landgericht Köln hält den Streitwert in Höhe von 6000 € für angemessen. Die Höhe des Streitwerts, so das Gericht, richte sich nämlich an dem Interesse des Urhebers an der effektiven Abwehr von Rechtsverstößen. Zudem sei es ein wichtiges Anliegen der Allgemeinheit, geistiges Eigentum zu schützen. Dies müsse sich daher auch auf die Streitwertbemessung auswirken.

Quelle: Beschluss des Landgerichts Köln vom 13.01.2010 – Az: 28 O 688/09 -

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

Facebook Twitter Google+ YouTube 

Sie suchen einen Anwalt? Sofort Hilfe vom Anwalt.

0221 - 400 67 555 Telefonischer Erstkontakt kostenfrei Mo-So von 8-22 Uhr

Hier gratis Ersteinschätzung testen!

RSSKommentare (0)

Trackback URL

Die Kommentarfunktion wurde deaktiviert.

Social
+1