Landesmedienanstalten erwartet Entscheidung über mobiles Handy-Fernsehen im DVB-H Standard bis März 2010

Medienrecht

Landesmedienanstalten erwartet Entscheidung über mobiles Handy-Fernsehen im DVB-H Standard bis März 2010

Laut einer Pressemitteilung der ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht), die sich aus den gesetzlichen Vertretern der 14 Landesmedienanstalten zusammensetzt, wollen die Landesmedienanstalten bis Mitte März 2010 zu einer Entscheidung kommen, ob das mobile Handy-Fernsehen in Deutschland im DVB-H Standard eine weitere Chance erhält.

Nach der Rückgabe der DVB-H Versuchslizenzen durch Mobile 3.0. im Jahr 2008 sind immer wieder mit potentiellen Bewerbern Chancen eines Neustarts erörtert worden. Voraussetzung für eine neue Ausschreibung sei aber, dass bis Ende Februar 2010 ein entsprechendes Interesse des Marktes ausreichend belegt werde. Dies setze laut ZAK konkrete Interessensbekundungen, d.h. bereits erreichte Vorklärungen mit den Sendernetzbetreibern, dem Mobilfunkunternehmen und den Rundfunkanbietern voraus.

Qelle: ZAK-Pressemitteilung 01/2010 vom 22.01.2010

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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