Ein enormer Datenskandal bei führenden deutschen Shopping- und Preisvergleichsanbietern wie Kaufland, Otto und Media Markt mit rund 700.000 betroffenen Endverbrauchern sorgte 2021 für Aufsehen. Etliche sensible Daten waren über Jahre hinweg im Internet frei zugänglich. Aus Sicht der Verbraucher ist seither kaum etwas passiert. Dabei haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz. Leider wissen viele der Geschädigten nicht, dass ein solcher gefordert werden kann. Verbraucher können mit unserem kostenfreien Daten-Checker zunächst prüfen, ob sie betroffen sind, um im Anschluss zu ihrem Recht zu kommen.

Mehr als eine Millionen Datensätze von Kunden renommierter Unternehmen wie Otto, Kaufland (früher REAL), Media Markt, Check24, Rakuten, Tyre24, Idealo, Hood und Crowdfox waren von dem Datenleck betroffen, welches bereits im Juni 2021 aufgedeckt wurde. Mail- und Postadressen, Bestellinformationen, Telefonnummern und teilweise sogar Bankverbindungen waren frei im Internet einsehbar. Ob Sie als Verbraucher betroffen sind, können Sie mit unserem kostenfreien Check schnell und einfach prüfen. Wenn Sie betroffen sind, melden Sie sich danach jederzeit gerne bei uns in der Kanzlei. Gemeinsam gehen wir dann zielführend und unkompliziert ihren Anspruch auf Schadensersatz an.

WBS-Datenleck-Checker – Jetzt kostenfrei prüfen, ob Sie betroffen sind


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Wir sind bekannt aus

Das Datenleck entstand durch einen schlecht gesicherter Händlerzugang des Gelsenkirchener Dienstleisters Modern Solution. Zu den Kunden von Modern Solution gehören Händler, die ihre Produkte auf verschiedenen Online-Marktplätzen anbieten wollen. Die Software bindet die Händler über eine Schnittstelle an verschiedene Marktplätze wie Otto oder Check24 an. Ein bekannter IT-Spezialist hatte per Zufallsfund aufdecken können, dass Kunden von Modern Solutions auf dem Server des Dienstleisters die Datenbanken aller anderen Kunden und die Transaktionen von deren Endkunden einsehen konnten. Persönliche Daten von rund 700.000 Verbrauchern waren betroffen. Eine Verschlüsselung gab es nicht. Obendrein wurden Kundendaten seit Jahren nicht gelöscht.

Medienanwalt Christian Solmecke: „Passiert ist seither wenig. Niemand sah sich seither dazu veranlasst, die betroffenen Kunden zu informieren. Ein Unding vor dem Hintergrund, dass die Datensätze womöglich bereits im Darknet gehandelt und auf diesem Weg sensible Daten der Betroffenen für andere Zwecke missbraucht werden könnten. Kriminellen wäre es jedenfalls ein Leichtes gewesen, die Daten zu entwenden und für Betrugsversuche zu missbrauchen.

Nun nimmt das Thema wieder an Fahrt auf. Die Tagesschau und die SWR-Sendung PlusMinus kritisierten in aktuellen Beiträgen vor allem die katastrophale Aufarbeitung des Skandals.

Ein Daten-Desaster, das einen deutlichen Verstoß gegen Datenschutzrecht darstellt. Ein skandalöser Vorgang! Schließlich besteht die Pflicht, Verbraucher über das massive Datenleck zu informieren.

Verbraucher haben Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz

Solmecke weiter: Das Datenleck von Modern Solution stellt eine eindeutige Pflichtverletzung dar, woraus sich zu Gunsten der Verbraucher ein Schadensersatzanspruch aus Artikel 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergibt. Daneben kommen weitere Pflichtverletzungen von Modern Solution im Zusammenhang mit dem Datenleck in Betracht, die möglicherweise Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

Zuletzt haben deutsche Gerichte Klägern hohe Schadensersatzansprüche aus Artikel 82 DSGVO bei DSGVO-Verstößen zugebilligt. Die Norm wird von der Rechtsprechung zunehmend sehr weit ausgelegt. Zum Teil wird von den Gerichten auch vertreten, dass der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen müsse. Das Arbeitsgericht Düsseldorf sprach einem Kläger wegen einer verspäteten Beantwortung eines Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO 5000 Euro zu (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2020, Az. 9 Ca 6557/18). Ebenso urteilte das Arbeitsgericht Neumünster und sprach einem Kläger 1500 Euro zu (ArbG Neumünster, Urteil vom 11.08.2020, Az. 1 Ca 247/20).

Geschädigter Verbraucher konnten so regelmäßig Schadensersatzansprüche in vierstelliger Höhe geltend machen.“

Was Verbraucher jetzt tun können

Um diese Ansprüche schnellstmöglich geltend zu machen, stellen wir von WBS Verbrauchern unseren Datenleck-Checker zur Verfügung. So können Sie schnell und einfach klären, ob Sie vom Datenleck betroffen sind.

Sie haben auch einen Facebook-Account?

Dann könnten Sie auch vom großen Facebook-Datenleck betroffen sein und Anspruch auf Schadensersatz haben. WBS versucht 1.000€ für Sie von Facebook zu holen. Überprüfen Sie dafür durch Eingabe Ihrer Telefonnummer, ob Sie betroffen sind.

Im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck könnten Nutzer Schadensersatzansprüche geltend machen. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. Unsere Erstberatung ist kostenfrei!

Wir helfen Ihnen, die Schadensersatzansprüche gegen Facebook zu prüfen!

  1. Prüfen Sie mit Ihrer Handynummer, ob Sie betroffen sind. Bitte mit +49 beginnen.
  2. Ja? Dann füllen Sie das Formular mit den nötigen Daten aus.
  3. Wir schauen uns Ihren Einzelfall an und prüfen Schadensersatzansprüche.
  4. Die Erstberatung ist für Sie natürlich kostenfrei.

Bitte geben Sie Ihre Mobilnummer im Internationalen Format an, beginnend mit +49, ohne Bindestriche und ohne Leerzeichen.

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