Abmahnung Filesharing
Herr Ferchichi (Bushido) übergibt Forderungen aus Abmahnungen an Inkassobüro „intrum justitia GmbH”
19. Juli 2010, 08:05 Uhr
Wir berichteten bereits über Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe, in denen Ansprüche wegen begangener Urheberrechtsverletzungen an Werken von Bushido geltend gemacht werden.
Abmahnradar: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt im Auftrag von Bushido ab
Soweit es um die Urheberrechtsverletzung bezüglich eines Musikstückes geht, fordert die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen und Zerbe die Betroffenen zum Einen auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, zum Anderen einen Vergleichsbetrag in Höhe von 350 € zu zahlen. Soweit es um eine Urheberrechtsverletzung bezüglich eines Filmwerkes geht, bietet die Kanzlei ein Vergleichsangebot in Höhe von 700 € an.
Nun sind erste Forderungen, die nicht beglichen wurden, an das Inkassobüro „Intrum Justitia GmbH” mit Sitz in Darmstadt übergeben worden. Die „Intrum Justitia GmbH” fordert in ihren Schreiben zur Zahlung der ursprünglichen Forderung auf. Daneben werden zusätzlich weitere Kosten in Höhe von ca. 90 € geltend gemacht, die sich aus Mahnspesen, Zinsen, Inkasso-, Kontoführungs- und Ermittlungs- und Auskunftskosten zusammensetzen. Dies führte bei einem uns vorliegenden Fall zu einer Erhöhung der ursprünglichen Forderung von 250,00 € auf 340,01 €. Neben der Aufforderung zur Zahlung ist dem Schreiben ein ausführliches Formular beigefügt, welches die Betroffenen ausfüllen und zurückschicken sollen.
Es wird dringend davon abgeraten dieses Formular so zu unterschreiben, wie es den Betroffenen vorliegt. Auch hier gilt, dass ansonsten die Kosten der Gegenseite anerkannt werden und eine Verpflichtung eingegangen wird, die Zahlung in vollem Umfang an das Inkassobüro „Intrum Justitia” zu tätigen.
Zeitgleich treten die Betroffenen mit ihrer Unterschrift den pfändbaren Teil ihrer Ansprüche auf Lohn, Gehalt und ähnlicher Ansprüche zur Sicherung der geltend gemachten Forderung an die Firma „Intrum Justitia GmbH” ab.
Dringend zu empfehlen ist daher eine anwaltliche Beratung bezüglich dieses Schreibens.
Sollten Sie ein Schreiben des Inkassobüros „Intrum justitia GmbH” erhalten haben, stehen Ihnen die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke kompetent zur Seite.
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