Medienrecht
GEZ-Reform: KEF rät zu keinerlei Veränderung der Abgabenhöhe
04. Oktober 2011, 20:52 Uhr
Seit der von ARD und ZDF bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) eingereichte zusätzliche Finanzbedarf von 1,47 Milliarden Euro für den Zeitraum 2013-2016 bekannt geworden ist, ebben die Spekulationen über eine Erhöhung der GEZ-Gebühren nicht ab.
Im Zuge der geplanten GEZ-Reform ist ab 2013 eine generelle Haushaltspauschale fällig. Momentan beträgt die monatliche GEZ-Gebühr für Fernseher und Radio 17, 98 Euro. Doch anstelle des befürchteten möglichen Anstiegs der GEZ-Abgabe zur Deckung des finanziellen Mehrbedarfs, könnte 2013 zum ersten Mal in der Geschichte der Rundfunkgebühr eine turnusmäßige Erhöhung ausfallen.
Nach Angaben der “Süddeutschen Zeitung” wird die unabhängige Gebührenkommission KEF in ihrem aktuellen Bericht keinerlei Veränderung der Abgabenhöhe vorschlagen, falls alle Landtage der Gebührenreform zustimmen. In den nächsten Tagen soll der Bericht den Intendanten der Sender und den Staatskanzleien zugehen, so die Süddeutsche Zeitung.
Nach Ansicht der KEF sei eine Nullrunde sinnvoll, um die Einkünfte aus der neuen Rundfunkabgabe abschätzen zu können, denn mögliche Erträge seien zu diesem Zeitpunkt nicht seriös vorherzusagen. Der dadurch möglicherweise entstehende ungedeckte Finanzbedarf sei zumutbar, so der Bericht der Süddeutschen Zeitung weiter.
Alle vier Jahre wird die GEZ-Abgabe angepasst, zuletzt 2009. Es ist wahrscheinlich, dass die KEF zur Mitte der nächsten Gebührenperiode, also 2015, einen Zwischenbericht erstellt und die Einnahmen der Haushaltsabgabe bilanziert. Basierend auf diesem Ergebnis kann die KEF dann für 2015 und 2016 eine Erhöhung oder Senkung des Betrags empfehlen, so der Bericht weiter.
Heinz Fischer-Heidlberger, Vorsitzernder der KEF, sagte bereits letzte Woche, dass die KEF einen “wesentlich geringeren Bedarf feststellen” werde als die von den Öffentlich-Rechtlichen geforderten 1,7 Milliarden.
Sie suchen einen Anwalt? Sofort Hilfe vom Anwalt.
0221 - 400 67 555 Telefonischer Erstkontakt kostenfrei Mo-So von 8-22 Uhr
Kategorien: Medienrecht









