Der „Wick-Blau”-Eisbär duldet keine Doppelgänger

Medienrecht

Der „Wick-Blau”-Eisbär duldet keine Doppelgänger

Das OLG Köln hatte in seinem Urteil vom 15.01.2010 (Az. 6 U 131/09) über die Frage zu entscheiden, ob die Verpackung von „Atemgold”-Bonbons eine unlautere Nachahmung gegenüber den typischen Eisbärverpackungen von „Wick-Blau”-Bonbons darstellt. Die „Atemgold”-Bonbons waren auch mit einer weiß-blauen Verpackung und einem Eisbärmotiv vertrieben worden.Nach Ansicht des OLG Köln ist eine Ähnlichkeit in der Gestaltung des Verpackungsdesigns zu dem eines Wettbewerbers nicht grundsätzlich als Herkunftstäuschung zu klassifizieren, wenn für den Verbraucher die Produktkennzeichen eindeutig erkennbar sind. Dennoch kann die Nachahmung dazu führen, dass die Wertschätzung der nachgeahmten Ware durch den Wettbewerber unangemessen ausgenutzt wird. Das OLG führte dazu aus, dass „die originelle und kennzeichnende Kombination der Eisbären-Darstellung mit der dominierenden Farbe (Weiß-)Blau aus den vielgestaltigen Bonbon-Verpackungen eindeutig hervorragt”. Weiterhin sehe der Senat „ keine sachliche Rechtfertigung für das Unterfangen der Beklagten[...], die Aufmachung des Produkts „Atemgold” [..] in der konkreten Ausgestaltung in einem solchen Maße an die der klägerischen Produkte anzunähern” und verurteilte die beklagte Vertreiberin von „Hustengold”-Bonbons daher auf Unterlassung.

Quelle: OLG Köln, Urteil vom 15.01.2010, Az.: 6 U 131/09

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