Abmahnung der Kanzlei CSR im Namen der Foerster Media wegen des Films „Prachtstücke”

Abmahnung Filesharing

Abmahnung der Kanzlei CSR im Namen der Foerster Media wegen des Films „Prachtstücke”

Die Kanzlei CSR aus Ettlingen mahnt derzeit verstärkt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Foerster Media, Sprendlinger Landstraße 120, 63069 Offenbach am Main, ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den pornographischen Film „Prachtstücke”.

Die Kanzlei fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüchen. Sie bietet zur Abgeltung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüche die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von € 650,00 an.

Bevor Sie „blind” eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, sollten Sie sich über die aktuelle Rechtslage zum Thema „Filesharing” informieren, denn nicht immer sind die Ansprüche der abmahnenden Kanzlei berechtigt. Gerne beraten wir Sie an unserer telefonischen Hotline unter der Rufnummer 0221/ 95 15 63 52 oder in unserem Chat.

Bitte informieren Sie sich auch auf der folgenden Seite über unser gesamtes Informationsangebot:

Filesharing-Spezial – Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot

Abmahnung C-S-R

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

Facebook Twitter Google+ YouTube 

Sie suchen einen Anwalt? Sofort Hilfe vom Anwalt.

0221 - 400 67 555 Telefonischer Erstkontakt kostenfrei Mo-So von 8-22 Uhr

Hier gratis Ersteinschätzung testen!

RSSKommentare (0)

Trackback URL

Die Kommentarfunktion wurde deaktiviert.

Social
+1