Abmahnung Filesharing
Abmahnung der Kanzlei CSR im Namen der Foerster Media wegen des Films „Prachtstücke”
23. August 2010, 10:36 Uhr
Die Kanzlei CSR aus Ettlingen mahnt derzeit verstärkt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Foerster Media, Sprendlinger Landstraße 120, 63069 Offenbach am Main, ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den pornographischen Film „Prachtstücke”.
Die Kanzlei fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüchen. Sie bietet zur Abgeltung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüche die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von € 650,00 an.
Bevor Sie „blind” eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, sollten Sie sich über die aktuelle Rechtslage zum Thema „Filesharing” informieren, denn nicht immer sind die Ansprüche der abmahnenden Kanzlei berechtigt. Gerne beraten wir Sie an unserer telefonischen Hotline unter der Rufnummer 0221/ 95 15 63 52 oder in unserem Chat.
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Kategorien: Abmahnung Filesharing, Internetrecht, Medienrecht













