Abmahnung Filesharing
Abmahnradar: Kanzlei Zimmermann & Decker mahnt im Auftrag der Firma Tonpool Medien GmbH das Musikalbum „IZ ON” der Band „Söhne Mannheims” ab.
17. Februar 2010, 11:26 Uhr
Die Kanzlei Zimmermann & Decker aus Hamburg spricht derzeit Abmahnungen für die Firma Tonpool Medien GmbH, Ehlbeek 15 b, 30938 Burgwedel, ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf das Musikalbum „IZ ON” der Band Söhne Mannheims.� �
� Inhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Die Kanzlei weist im Rahmen ihrer Abmahnung darauf hin, dass wegen des angeblichen Tausches des Albums „IZ ON” mit 14 Musiktiteln ein Gegenstandswert in Höhe von € 27.900,00 zugrunde zu legen sei und insofern Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 1.005,40 zuzüglich Umsatzsteuer gefordert werden könnten. Ferner stünde der Rechteinhaberin ein Schadensersatzanspruch in Höhe von € 2.100,00 zu, sollte nicht der angebotene Vergleichsbetrag in Höhe von € 850,00 gezahlt werden.
Unterschreiben Sie keinesfalls blind die beigefügte Unterlassungserklärung der abmahnenden Kanzlei. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen � wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.
Weitere Informationen und Hilfe zu Abmahnungen von Zimmermann und Decker finden Sie hier:
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