Apple hatte gegen Samsung wegen des Galaxy Tab 10.1 N vor dem Landgericht Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. In der mündlichen Verhandlung vom 22.12.2011 brachten die Richter zum Ausdruck, dass sie die Rechtslage voraussichtlich anders einschätzen als beim Vorgängermodell Galaxy Tab 10.1 . Eine endgültige Entscheidung wird jedoch erst im Februar 2012 ergehen.


Nachdem das Landgericht Düsseldorf das von Apple erwirkte vorläufige Verkaufsverbot wegen des Galaxy Tab 10.1 bestätigt hatte, wurde von Samsung eine überarbeitete Version herausgebracht in Form des Galaxy Tab 10.1 N. Dabei wurde das Design überarbeitet, um eine allzu große Ähnlichkeit zum Konkurrenzprodukt des iPad zu vermeiden. Doch Apple gab sich damit nicht zufrieden und beantragte erneut den Erlass einer einstweiligen Verfügung, um ein europaweites Verkaufsverbot durchzusetzen.

Doch diesmal scheint es für Apple nicht so gut auszusehen wie beim Galaxy Tab 10.1. Denn diesmal entschied sich das Landgericht Düsseldorf dazu, erst einmal eine Anhörung der Parteien durchzuführen (Az. 14c O 292/11). Diese fand laut einer Pressemitteilung des Landgerichts Düsseldorf am 22.12.2011 statt. Demzufolge hat die Kammer eine vorläufige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage abgegeben. Zunächst einmal verwiesen die Richter darauf, dass nach ihrer momentanen Einschätzung ein älteres amerikanisches Schutzrecht zu einer Einschränkung des Schutzbereiches beim jüngeren Geschmacksmusterrechtes bei Apple führen kann. Dessen ungeachtet habe Samsung das Design beim Nachfolgemodell hinreichend geändert, so dass hinsichtlich des Galaxy Tab 10.1 N kein Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletzt werde. Darüber hinaus liege eher keine Verletzung von Wettbewerbsrecht vor. Hinsichtlich der endgültigen Entscheidung hat sich das Gericht aber nicht festgelegt. Diese soll im Rahmen von einem Verkündungstermin am 09.02.2012 ergehen.

Nach unserer Einschätzung ist bereits sehr gut möglich, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf das vom Landgericht Düsseldorf aufrechterhaltene Verkaufsverbot bezüglich des Galaxy Tab 10.1 kippen wird. Aufgrund der vorgenommenen Änderungen beim Galaxy Tab 10.1 N ist vermutlich davon auszugehen, dass Apple diesmal zu weit gegangen ist. Aller Voraussicht wird Apple zumindest hier kein Verkaufsverbot durchsetzen können. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch der Bericht von dem Blogger Lars Siebenhaar über den Verlauf der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf.