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Abgasskandal – Rückrufaktion von VW

Die Entwicklung eines neuen Fahrzeugs zieht sich in der Regel über mehrere Jahre hin. Doch auch nach langer Entwicklungszeit, kann nicht ausgeschlossen werden, dass kleinere Fehler oder Mängel an einem ausgelieferten Fahrzeug auftreten. In solchen Fällen kommt der Hersteller für entsprechende Nachbesserungskosten oder muss – in gravierenden Fällen – aufwändige Rückrufaktionen starten. Im Falle der medial viel diskutierten Manipulation von Abgaswerten wurde VW sogar hierzu vom Kraftfahrbundesamt verpflichtet – ein Überblick über die Rechtslage.

Auf einen Blick

  • Rückrufaktionen von Fahrzeugen finden in der Regel dann statt, wenn das Fahrzeug serienmäßige, gravierende Mängel aufweist.
  • Im Falle des Abgasskandals ordnete das Kraftfahrbundesamt an, dass die entsprechende Software, mit der die Abgaswerte umgangen wurden, aus allen PKW entfernt werden muss.
  • Betroffen hiervon waren VW-Neuwagen der Baureihe EA 189 aus den Jahren 2009 bis 2014.
  • Nicht nur die Fahrzeuge der Marke VW waren betroffen, auch die Tochtermarken Skoda, Seat und Audi wurden zurückgerufen.
  • Betroffene haben die Möglichkeit, ihre Rechtslage in unserem praktischen Online-Tool zu prüfen.  

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Abgasskandal“ hätte durchaus auch das Zeug zum Unwort des Jahres gehabt. Kaum ein Rechtsthema war in den vergangenen Jahren immer wieder und so prominent in den Medien vertreten. Und bis heute hat sich die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt. Immer wieder wird sie um neue Entscheidungen und Urteile ergänzt. Und noch immer gehen Verbraucher rechtlich gegen das Geschäftsgebahren des Automobil-Herstellers Volkswagen vor – trotz der groß angelegten Rüfrufaktion des Konzerns.

Was ist überhaupt eine Rückrufaktion?

Grundsätzlich wird zu Rückrufaktionen dann gegriffen, wenn ein Unternehmen an einem verkauften Produkt Nachbesserungen vornehmen muss, ohne die Personen- oder Sachschäden nicht ausgeschlossen sind. Verbraucher kennen dieses Vorgehen besonders aus dem Lebensmittelbereich – zum Beispiel wenn bei der Produktion Fremdpartikel in ein Lebensmittel gelangt sind und zum Schutz des Konsumenten austauscht werden sollen. Die Rechtsgrundlage für solche Aktionen bildet in Deutschland das Produktsicherheitsgesetz (kurz: ProdSG).

Auch Automobilhersteller unterliegen diesen gesetzlichen Vorgaben – und können vom Kraftfahrbundesamt sogar zu Rückrufaktionen verpflichtet werden. Neben dem regulären Rückrufverfahren gibt es auch noch den sogenannten „stillen Rückruf“. Hierbei behebt der Hersteller den Mangel oder den Fehler im Zuge der regulären Fahrzeuginspektion.

Rückrufaktion von Volkswagen

Durchschnittlich vermeldet das Kraftfahrbundesamt (kurz: KBA) jährlich bis zu 200 verschiedene Rückrufaktionen von Fahrzeugen. Oft benötigen die Hersteller die Unterstützung der Behörde, da nur diese einen Überblick über alle aktuell angemeldeten Fahrzeuge und die Daten der jeweiligen Halter hat. Um alle Betroffenen einer Rückrufaktion informieren zu können, greifen die Automobilkonzerne daher auf die Datenbank des KBA zurück.

Traurige Berühmtheit hat die Rückrufaktion des Herstellers Volkswagen erlangt. Alleine die Anzahl der betroffenen Fahrzeuge ist peu à peu ins Unermessliche gestiegen. Zuletzt waren mehr als 2,7 Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen, die aufgrund manipulierter Schadsoftware an den PKW der Marken VW, VW Nutzfahrzeuge, Seat, Skoda und Audi zurückgerufen wurden.

Anordnung des Kraftfahrbundesamtes

Das Kraftfahrbundesamt (KBA) ist in Einzelfällen sogar dazu berechtigt, entsprechende Rückrufaktionen behördlich anzuordnen. Ein angeordneter Rückruf erfolgt, wenn das verantwortliche Unternehmen nicht durch eigene Maßnahmen sicherstellt, dass der Mangel ausreichend schnell und wirksam beseitigt wird. Im Normalfall fallen unter diese Regelung jedoch nur Fälle, in denen mit Personen- oder Sachschäden zu rechnen ist.

Doch wieso erfolgte die Anordnung aufgrund einer manipulierten Software? Zunächst ließe sich ja feststellen, dass dem Verbraucher hierdurch kein ernstzunehmender Schaden entsteht. Das Kraftfahrbundesamt argumentierte jedoch, dass betroffene Fahrzeuge nicht vorschriftsmäßig ausgestattet seien und zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit die Schadsoftware aus allen betroffenen Fahrzeugen zu entfernen sei.

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Betroffene Fahrzeuge

Betroffen war insbesondere die Dieselmotoren der Baureihe EA 189, die eigentlich die Abgasnorm Euro 5 erfüllen sollten. Die Autos der Marken Skoda, Seat, VW und Audi mit den Motoren der Hubraumgrößen 1,2 / 1,6 und 2,0 Liter waren ursprünglich mit der manipulierten Software ausgestattet und mussten entsprechend nachgebessert werden. Im Mai 2021 wurde klar: Auch der Motor EA288 ist manipuliert. Wie auch beim Abgasskandal um den EA189, hält der Motor EA288 die EU-Grenzwerte für Stickoxid nur auf dem Prüfstand ein.

Für Betroffene hat der Autombilkonzern Volkswagen mittlerweile eine eigene Internetseite eingerichtet, auf der anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) überprüft werden kann, ob ein Fahrzeug betroffen ist und zurückgerufen wurde. Zudem ist der jeweilige Händler, bei dem Sie das Autop ursprünglich erworben haben, dazu verpflichtet, Ihnen Auskunft zu geben.

Eine weitere, einfache Möglichkeit stellen wir Ihnen einfach und kostenlos hier bereit. Einfach die Daten Ihres Fahrzeuges angeben und wir liefern Ihnen einen Überblick über Ihre Rechtslage.

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Kosten und Ablauf

Die von der Rückrufaktion von Volkswagen betroffenen Diesel-Fahrzeuge müssen in den autorisierten Werkstätten des Herstellers nachgerüstet werden – oder einfacher ausgedrückt: die installierte Software muss weg. Verbraucher tragen hierbei keinerlei Kosten, der Hersteller muss hierfür vollständig haften. Die rund 2200 Werkstätten in Deutschland kommen und kamen jedoch nur schrittweise voran. Denn jeder betroffene Fahrzeughalter musste einzeln einen Termin zur wie VW es offiziell nannte „Produktoptimierung“ vereinbaren. Zuvor hatten sie eine entsprechende Mitteilung von Volkswagen erhalten.

Sind auch Sie mit Ihrem Diesel-Fahrzeug betroffen? Mittlerweile vertreten wir bereits die Rechte hunderter Verbraucher in Deutschland gegen Volkswagen. Lassen auch Sie Ihre Rechtslage kostenlos und unverbindlich von unseren Anwälten überprüfen. Kontaktieren Sie uns!

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In aller Kürze

Der Bundesgerichtshof hat bereits festgestellt, dass Volkswagen seine Kunden vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht hat. Bis heute sind die Anspruchsgrundlagen für Verbraucher jedoch noch nicht eindeutig geklärt. Weitere Informationen finden Sie hier: Link Klage gegen VW.
Ja, die Werkstätten sind dazu verpflichtet, entsprechende Vermerke im Serviceheft vorzunehmen.
Volkswagen geht offenbar davon aus, dass Käufer bereits Ende 2015 bereits über die Inhalte des Abgasskandals informiert waren und sich dennoch bewusst für einen Kauf entschieden habe. Der Hersteller beruft sich dabei auf eine Ad-Hoc-Mitteilung auf seiner Internetseite. Diese Annahme ist jedoch hochumstritten. Möchten Sie die Rechtslage zu Ihrem Fahrzeug prüfen? Hier geht’s zu unserem praktischen Online-Check.