Vorratsdatenspeicherung: Speicherpflicht im Internetbereich kommt später

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Vorratsdatenspeicherung: Speicherpflicht im Internetbereich kommt später

Nach eco-Verband Informationen haben sich die Koalitionsfraktionen beim Gesetz zur Neuregelung der heimlichen Ermittlungsmaßnahmen und zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in letzter Minute auf eine wichtige Änderung verständigt. So soll die Pflicht zur Speicherung sämtlicher Kommunikationsverbindungen via Internet, E-Mail und Internettelefonie (VoIP) ab 1. Januar 2009 greifen und nicht, wie bislang geplant, ab 1. Januar 2008. Damit hätten die Provider ein Jahr Zeit, technische Lösungen für die Speicherpflicht zu entwickeln. Die notwendigen technischen Standards werden voraussichtlich auch erst Ende nächsten Jahres bereit stehen. eco hatte die Verschiebung der Speicherpflicht gefordert, weil eine derart kurzfristige technische Umsetzung völlig illusorisch gewesen wäre.
Das Gesetz soll noch in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden. Die Internetwirtschaft kritisiert, dass nach wie vor keine Entschädigung der Kosten für die Anschaffung der Speichertechnik vorgesehen ist. Die Internetwirtschaft muss nach einer Berechnung von eco mindestens 332 Millionen Euro für Hardware und Software ausgeben, nur um die gesetzliche Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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