Vodafone Deutschland erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Telekom wegen Verkauf des iPhone

Internetrecht

Vodafone Deutschland erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Telekom wegen Verkauf des iPhone

Das exklusive Verkaufskonzept des iPhone hat in Deutschland schon für viel Ärger gesorgt. Jetzt hat das Mobilfunkunternehmen Vodafone Deutschland eine einstweili-ge Verfügung gegen das Konkurrenzunternehmen Telekom, das in Deutschland die alleinigen Verkaufsrechte für das iPhone hat, erwirkt.
Mit dem Verkauf des iPhone hat die Telekom ein für den deutschen Mobilfunkmarkt einzigartiges Geschäftsmodell entwickelt. Das iPhone ist aufgrund einer elektrischen Sperre nicht mit den Karten anderer Mobilfunkanbieter nutzbar, sondern lediglich im Netz der Deutschen Telekom verwendbar. Die Telekom hat den Verkauf des iPhone an einen 2-Jahres-Mobilfunkvertrag der Telekom-Tochter T-Mobile gekoppelt. Gegen diese Art von Koppelgeschäft will Vodafone Deutschland mit der einstweiligen Verfü-gung vorgehen, und gerichtlich klären, ob eine solche Geschäftspraxis erlaubt ist. Laut Aussage des Vodafone-Managers Friedrich Joussen will Vodafone damit nicht den Verkauf des iPhone durch die Telekom unterbinden, vielmehr wird damit das Ziel verfolgt, dass das iPhone ohne Vertragsbindung und damit auch mit den Verträ-gen anderer Mobilfunkanbieter nutzbar ist. Würde sich dieses Geschäftsmodell in der Praxis durchsetzen, so befürchtet Vodafone, dass auch andere Mobiltelefonhersteller diese Geschäftspraxis übernehmen. In der Konsequenz würde das zu erheblich hö-heren Kosten für die Kunden führen.
Die Telekom hat nun die Möglichkeit gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einzulegen. Mit einer Entscheidung über die einstweilige Verfügung wird innerhalb der nächsten zwei Wochen gerechnet.

Sie suchen einen Anwalt? Sofort Hilfe vom Anwalt.

0221 - 400 67 555 Telefonischer Erstkontakt kostenfrei Mo-So von 8-22 Uhr

Hier gratis Ersteinschätzung testen!

RSSKommentare (0)

Trackback URL

Die Kommentarfunktion wurde deaktiviert.

Social
+1