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Nutzungsbedingungen der Social-Media-Plattformen

Die Sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter, YouTube und Instagram verpflichten ihre Nutzer dazu, eine Reihe von internen Regelwerken einzuhalten. Diese enthalten etwa Ausführungen über die Abtretung der Rechte an eingestellten Inhalten, Bestimmungen zu Werbung und Marketing von Unternehmen und schließlich allgemeine Verhaltensregeln. Wer diese Bedingungen nicht beachtet, dem droht im schlimmsten Fall die Löschung des Kontos. Hier erfahren Sie das Wichtigste zu den Nutzungsbedingungen auf den Plattformen der sozialen Medien. 

Wer sich bei einem sozialen Netzwerk registriert, schließt zugleich einen Nutzungsvertrag mit dem Plattformbetreiber. Regelmäßig liegen diesem dann auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen zugrunde, mit denen Sie sich durch Anklicken eines Kästchens einverstanden erklären müssen – Verhandlungsspielraum besteht dabei nicht. Ergeben sich nach Ihrer Registrierung Änderungen in den Bedingungen, so sind diese ebenfalls für Sie verbindlich. 

Aus diesem Grund müssen Sie vor der Entscheidung für die entsprechende Plattform genau prüfen, welche Regeln das Netzwerk Ihnen zur Nutzung aufstellt. Denn wenn Sie die Bedingungen des Netzwerks bei der späteren Nutzung nicht einhalten, drohen die Sperrung oder gar Löschung des Accounts. Es ist daher wichtig, die Bedingungen der gewählten Plattform einmal vollständig durchzulesen. 

YouTube-Video: „Das musst du auf Instagram, Facebook und Co. beachten! Social Media & Recht | WBS-Die Experten“
YouTube-Video: „Das musst du auf Instagram, Facebook und Co. beachten! Social Media & Recht | WBS-Die Experten“

Ein besonderes Augenmerk im Rahmen der Einwilligung zu den Nutzungsbedingungen gilt der Einräumung von Rechten an eingestellten Inhalten an den Betreiber der Plattform. Welche Rechte dies sind und was diese beinhalten, soll im Folgenden näher erläutert werden.

Nutzungsbedingungen spielen außerdem gerade für Unternehmen eine Rolle, wenn es um Marketingmaßnahmen geht. Denn da Unternehmen gewerblich handeln, haben die Betreiber sozialer Netzwerke in der Regel klare Vorstellungen über die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen und gegebenenfalls über die Details der Ausgestaltung. Diese müssen Ihnen in jedem Fall bekannt sein und auch eingehalten werden.

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Die Nutzungsbedingungen der sozialen Medien

Facebook

Die Nutzung von Facebook ist – auch für Unternehmen – grundsätzlich kostenlos. Allerdings verlangt Facebook von Ihnen, dass Sie bei der Anmeldung mehrere Regelwerke, auch Nutzungsbedingungen genannt, akzeptieren und diese im täglichen Betrieb auch einhalten.

Wenn Sie vorhaben, eine Unternehmensseite auf Facebook zu betreiben, sind besonders folgende Regelungen für Sie wichtig:

Facebook
  • Die allgemeinen Facebook-Nutzungsbedingungen:          
    https://www.facebook.com/legal/terms
  • Die besonderen Facebook-Nutzungsbedingungen für deutsche Nutzer: https://www.facebook.com/terms/provisions/german/index.php
  • Die Datenrichtlinie: https://www.facebook.com/about/privacy/
  • Die Facebook-Community-Standards:  
    https://www.facebook.com/communitystandards
  • Die Nutzungsbedingungen für Facebook-Seiten:                
    https://www.facebook.com/page_guidelines.php
  • Die Facebook-Werberichtlinien:               
    https://www.facebook.com/ad_guidelines.php
  • Die Bedingungen für Self-Service-Werbeanzeigen:             
    https://www.facebook.com/legal/self_service_ads_terms
  • Die Richtlinien für Promotions:                 
    https://www.facebook.com/page_guidelines.php#promotionsguidelines
  • Die Zahlungsbedingungen:          
    https://www.facebook.com/payments_terms
  • Falls Sie Facebook-Apps einsetzen möchten, zusätzlich die Richtlinie zur Facebook-Plattform: 
    http://developers.facebook.com/policy/

Twitter

Wer seine bestehenden Kunden, potenziellen Neukunden und Interessenten mit Informationen über sein Unternehmen in Form von Kurznachrichten versorgen möchte, der muss die Nutzungsbedingungen des Dienstes Twitter akzeptieren und einhalten.

Hier sind besonders folgende Regelungen für Sie wichtig:

Twitter
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen:               https://twitter.com/tos
  • Die Twitter-Regeln:        
    https://support.twitter.com/articles/87137-die-twitter-regeln#
  • Regeln und Best Practices:          
    https://support.twitter.com/groups/56-policies-violations/topics/237-guidelines/articles/110878-regeln-und-best-practices#
  • Folge-Limits und Best Practices:               
    https://support.twitter.com/articles/355433-folge-limits-und-best-practices#
  • Die Markenzeichen-Richtlinie: https://support.twitter.com/articles/84341
  • Richtlinie über gefälschte Waren: https://support.twitter.com/articles/20171216
  • Name-Squatting-Richtlinie: https://support.twitter.com/articles/20170161
  • Leitlinien für Preisausschreiben auf Twitter:         
    https://support.twitter.com/groups/56-policies-violations/topics/237-guidelines/articles/490446-leitlinien-fur-preisausschreiben-auf-twitter#

YouTube

Ebenso wie die klassischen sozialen Netzwerke bedienen sich auch Videoportale wie YouTube dem Regelwerk der Nutzungsbedingungen, das Sie einhalten müssen, wenn Sie das Portal nutzen möchten. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass YouTube den Vertrag mit Ihnen kündigt.

Möchten Sie die Videoplattform YouTube nutzen, dann sollten Sie insbesondere folgende Regelungen beachten:

YouTube
  • Die Nutzungsbedingungen:         
    https://www.youtube.com/t/terms
  • Nutzungsbedingungen für kostenpflichtige Dienste auf YouTube: https://www.youtube.com/t/terms_paidservice
  • Die YouTube-Community-Richtlinien:     
    https://www.youtube.com/t/community_guidelines
  • Richtlinie zum Werben von YouTube-Abonnenten:            
    https://support.google.com/youtube/answer/6051134?hl=de

Instagram

Über einen eigenen Katalog an Nutzungsbedingungen verfügt auch die fotolastige Plattform Instagram, seit 2012 eine Facebook-Tochter. Gerade Unternehmer sollten die Bedingungen sorgfältig lesen, bevor Sie den Dienst nutzen.

Möchten Sie die Plattform Instagram nutzen, so sind besonders folgende Regelungen für Sie wichtig:

Instagram
  • Instagram Nutzungsbedingungen:            
    https://help.instagram.com/478745558852511
  • Richtlinien zu Werbung auf Instagram: https://help.instagram.com/1554245014870700/?helpref=hc_fnav
  • Datenschutzrichtlinie: http://instagram.com/legal/privacy/
  • Instagram Gemeinschaftsrichtlinien: http://help.instagram.com/477434105621119?helpref=page_content

Welche Rechte am Content lassen sich die Plattformen einräumen?

Besonderes Augenmerk sollten Sie bei den Nutzungsbedingungen auf die Einräumung von Rechten an den von Ihnen eingestellten Inhalten richten. Denn die Nutzungsbedingungen der sozialen Plattformen sehen meist vor, dass Sie diesen die Rechte an den von Ihnen eingestellten Inhalten einräumen. Das ist zwingend – Verhandlungsspielraum besteht dabei nicht. Soziale Netzwerke sind damit zwar gratis, aber nicht ohne Gegenleistung. 

Daher sollten Sie sich im Vorhinein genau überlegen, ob Sie dem zustimmen möchten. Entscheiden Sie sich dann für eine Nutzung, sollten Sie stets gut bedenken, welche Inhalte Sie auf Ihrem Profil platzieren wollen.

Im Detail fallen die eingeräumten Rechte in Art und Umfang je nach Plattform recht unterschiedlich aus. Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die gängigen Verbreitungskanäle und deren Nutzungsbedingungen im Hinblick auf die Rechteeinräumung geben.

Facebook

Facebook lässt sich mit Ziff. 2.1 der Nutzungsbestimmungen von seinen Nutzern eine

nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die auf oder im Zusammenhang mit Facebook gepostet werden,

einräumen.

Facebook

Konkret gilt dies für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), die der Nutzer auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postet (IP-Lizenz). Dies gilt allerdings nur vorbehaltlich der Einstellungen für Privatsphäre und Apps – hier kann man zumindest individuell einschränken, wer die Inhalte sehen, teilen und herunterladen darf. Diese Lizenz gilt zwar nicht exklusiv für Facebook, ist aber auf Dritte übertragbar sowie unterlizenzierbar.

Darüber hinaus erklären Sie mit Ihrer Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen, dass Sie damit einverstanden sind, für die Erteilung dieser Lizenz kein Entgelt zu erhalten. Das heißt, dass Facebook mit Ihren Inhalten Geld verdienen kann, ohne dass Sie davon einen Anteil erhalten. Dies ist gerade bei besonders aufwendig produzierten und kostspieligen Inhalten wie Werbefotos oder -videos ärgerlich. Auch müssen Sie beachten, dass Sie dagegen nicht widersprechen können, wenn Sie Facebook nutzen möchten.

Diese Lizenz endet grundsätzlich erst, wenn Sie die veröffentlichten Inhalte entfernen oder Ihr Benutzerkonto löschen. Eine Ausnahme davon besteht jedoch dann, wenn Sie die Inhalte mit anderen Nutzern geteilt und diese die Inhalte nicht gelöscht haben. Denn dann können Inhalte unter Umständen auch nach ihrer Löschung oder der des Benutzerkontos abrufbar sein, da sie bereits weiter verbreitet wurden.

Twitter

Wenn Sie die Neuigkeiten Ihres Unternehmens über den Kurznachrichtendienst Twitter „zwitschern“ möchten, kommen Sie ebenso wie in den anderen sozialen Netzwerken grundsätzlich nicht um die Einräumung umfangreicher Rechte an den von Ihnen eingestellten Inhalten herum. Der Kurznachrichtendienst fordert von Ihnen eine nicht exklusive, gebührenfreie und weltweite Lizenz inklusive Unterlizenzierung, die das Recht umfasst, 

Twitter

„Inhalte in sämtlichen Medien und über sämtliche Verbreitungswege (die gegenwärtig bekannt sind oder in Zukunft bekannt sein werden) zu verwenden, zu vervielfältigen, zu reproduzieren, zu verarbeiten, anzupassen, abzuändern, zu veröffentlichen, zu übertragen, anzuzeigen und zu verbreiten“.

Zu beachten ist jedoch, dass Twitter sich zudem auch die Weitergabe aller von Ihnen übermittelten, veröffentlichten, übertragenen oder anderweitig bereitgestellten Inhalte an Twitter oder andere mit Twitter zusammenarbeitende Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen vorbehält, ohne Ihnen hierfür eine Vergütung zahlen zu müssen.

Das Ende der Lizenz wurde hingegen in den Nutzungsbedingungen nicht geregelt.

Die Nutzungsbedingungen des Kurznachrichtendienstes Twitter ähneln hinsichtlich der Rechteeinräumungsklausel damit denen der sozialen Netzwerke Facebook und Google+.

YouTube

Um die Vorteile von YouTube nutzen zu können, erteilen Sie YouTube die Rechte an den von Ihnen eingestellten Videos. Diese Rechte umfassen ähnlich wie bei den sozialen Netzwerken

die Nutzung, Reproduktion, den Vertrieb, die Herstellung derivativer Werke, die Ausstellung, Aufführung und die Unterlizenzierung

an den von Ihnen hochgeladenen Videos.

YouTube

Dabei handelt es sich um eine

weltweite, nicht exklusive und gebührenfreie Lizenz, die es YouTube gestattet, Ihre Videos zu vertreiben und zu Werbezwecken zu verwenden .

(Ziff. 10.1.A der Nutzungsbedingungen)

Diese Lizenz endet dann, wenn Sie das Video wieder löschen.

Anders als bei den bisher untersuchten sozialen Netzwerken beschränkt sich die Einräumung von Rechten jedoch nicht nur auf die Plattform YouTube selbst: Vielmehr lässt sich den Nutzungsbedingungen entnehmen, dass Sie dieselben Nutzungsrechte auch gegenüber einem jeden Nutzer von YouTube übertragen. Eine Ausnahme gilt nur im Hinblick auf das Recht zum Weitervertrieb und zur Verwendung von Werbung. Dabei werden Nutzer auf eine Verwendung im Zusammenhang mit YouTube beschränkt.

Instagram

Eine Vielzahl von Inhalten teilen Nutzer auch auf der Plattform Instagram. Eine Besonderheit lässt sich dabei nicht finden: Wie die bereits dargestellten Plattformen auch, beansprucht auch Instagram eine

nicht-exklusive, vollständig bezahlte und gebührenfreie, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz für die Nutzung der Inhalte, die du auf dem oder durch den Dienst postest“.

Instagram

Dass Instagram die Inhalte auch an Dritte weitergibt, ergibt sich ferner aus der Datenschutzrichtlinie. Danach ist es Instagram gestattet, die von Ihnen geposteten Bilder und Videos mit Unternehmen der Unternehmensgruppe Instagram zu teilen,

um dazu beizutragen, den Dienst (u. a. durch das Bereitstellen von Analysen) sowie ihre eigenen Dienstleistungen (beispielsweise indem sie dir bessere und relevantere Erlebnisse zur Verfügung stellen) anzubieten, zu verstehen und zu verbessern.“

Wir sind bekannt aus


Was sagen die Nutzungsbedingungen zu werblichen Posts? 

Nutzungsbedingungen spielen für Unternehmen besonders dann eine Rolle, wenn es um Marketingmaßnahmen geht. Denn da Unternehmen gewerblich handeln, haben die Betreiber sozialer Netzwerke in der Regel klare Vorstellungen über die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen und gegebenenfalls über die Details der Ausgestaltung. Diese müssen Ihnen in jedem Fall bekannt sein und von Ihnen auch eingehalten werden.

Facebook

Regelmäßig nutzen Unternehmen ihre eigene Facebook-Seite dazu, um Werbeaktionen zu schalten. Wie ein Blick auf den Abschnitt „Promotions“ in den Facebook-Nutzungsbedingungen ergibt, ist dies grundsätzlich zulässig. Facebook legt jedoch Wert darauf, dass generell Gesetze und Vorschriften eingehalten werden und das Netzwerk nicht in Verbindung mit der Werbeaktion gebracht wird.

Facebook

Wenn Sie Ihre Facebook-Seite nun für Werbeanzeigen nutzen möchten, die eine Verlosung, einen Wettbewerb, ein Preisausschreiben bzw. Angebot hervorheben, müssen Sie sich laut den Nutzungsbedingungen von Facebook auch an die Vorgaben der Werberichtlinie halten. Diese enthält unter anderem Vorgaben zum Datenschutz und zu Werbeinhalten: Handelt es sich bei den von Ihnen beworbenen Produkten oder Dienstleistungen beispielsweise um Alkohol, Dating, Medikamente oder Glücksspiel, so gelten für Sie besondere Vorgaben, die Sie unbedingt berücksichtigen müssen.

Twitter

In Twitters Nutzungsbedingungen heißt es unter anderem, dass der Kauf von Followern ebenso wie der von anderen Account-Interaktionen wie Re-Tweets oder Favoriten als Spam kategorisiert wird und damit verboten ist. 

Darüber hinaus dürfen Ihre Mitteilungen nicht größtenteils aus Links bestehen. Sie dürfen also Twitter beispielsweise nicht nutzen, um immer wieder Links zu Ihrem Onlineshop zu twittern und so auf Ihre Produkte aufmerksam zu machen.

Twitter

Ein weiterer Aspekt, den Sie bei der Verwendung von Twitter zu Marketingzwecken beachten müssen, ist der, dass Twitter auch verhindern möchte, dass Sie Hashtags irreführend für Ihre Zwecke einsetzen. Im Rahmen von Marketingstrategien dürfen Sie die Popularität und das Interesse an aktuellen Themen nicht für Ihre Marketingzwecke ausnutzen, indem Sie Ihren Inhalt mit einem Hashtag zu diesen Themen versehen, obwohl tatsächlich keinerlei Bezug dazu besteht. Denn auf diese Weise wird der Nutzer in die Irre geführt und gelangt auf der Suche nach Beiträgen zu Ihren Inhalten, die aber tatsächlich nichts mit dem gewünschten Thema zu tun haben. Dies ist für die Nutzer sehr lästig und soll daher verhindert werden, indem die Teilnehmer von dem Werbetreibenden dazu angehalten werden sollen, nur relevante Hashtags zu verwenden.

YouTube

In Punkt 6.1 E der Nutzungsbedingungen regelt YouTube die Unzulässigkeit der Verwendung der Plattform zu kommerziellen Zwecken. Den Nutzungsbedingungen zufolge soll die Plattform grundsätzlich nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, insbesondere 

die Webseite und die Dienste (unter Einschluss der Kommentare und Email-Funktion der Webseite) nicht für die Anbahnung von Geschäften im Zusammenhang mit Handel oder einem gewerblichen Unternehmen zu nutzen

YouTube

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Sie im Voraus die Zustimmung von YouTube dazu eingeholt haben. Somit sollten Sie sich mit Ihrem Begehren an YouTube wenden und eine Gestattung erwirken, bevor Sie mit der Durchführung Ihrer Werbemaßnahmen beginnen. In der Praxis ist ein Großteil der Inhalte trotzdem kommerzieller Natur – die Grenzen sind dabei natürlich fließend und oftmals schwer einzuschätzen. Ob all diese Inhalte zuvor von YouTube genehmigt wurden, können wir nicht wissen. Bislang sind uns jedoch noch keine Abmahnungen oder Vertragskündigungen seitens YouTube aus diesem Grund bekannt.

Beachten müssen Sie zudem auch, dass YouTube – ähnlich wie auch Twitter – zum Beispiel Dienste verbietet, die künstlich die Anzahl der YouTube-Abonnenten mit automatisierten Mitteln erhöhen. Dazu zählt YouTube beispielsweise den Kauf von Abonnenten auf Drittanbieter-Websites oder die Teilnahme an Börsen und Diensten zum gegenseitigen Austauschen von Abonnenten auf Drittanbieter-Websites, die in Ihrem Auftrag Kanäle abonnieren, damit diese dann im Gegenzug wiederum Ihren Kanal abonnieren. Wer sich dem widersetzt, der muss mit Sanktionen rechnen. Welche dies sind, lässt YouTube in seinen Richtlinien für das Werben von Abonnenten jedoch offen.

Instagram

Die kommerzielle Verwendung der Plattform ist problemlos zulässig und wird mit dem Blog Instagram for Business mit speziellen Tools wie die Abrufbarkeit von Statistiken oder das Hervorheben von Beiträgen sogar gefördert. 

Entscheidend ist dabei auch bei dieser Plattform, dass Sie sich an gesetzlichen Regelungen sowie an den Regelkatalog von Instagram selbst, insbesondere die Werberichtlinien, halten. Danach verbietet der Dienst beispielsweise jede Art von SPAM. Denn die Gemeinschaftsrichtlinien sehen vor, dass die Nutzer nicht versuchen sollen, künstlich Likes, Abonnenten oder geteilte Inhalte zu sammeln. Auch sollen nicht wiederholt dieselben Kommentare gepostet oder andere Nutzer zu kommerziellen Zwecken kontaktiert werden.

Instagram

Was droht, wenn man sich nicht an die Verhaltensregeln hält? 

Neben den Nutzungsbedingungen halten die sozialen Netzwerke auch Verhaltensregeln bereit: 

Dabei handelt es sich um die „Spielregeln“, die Nutzer bei der Teilnahme an der Plattform einhalten müssen. In diesen geregelt sind meist Verbote von folgenden Inhalten: 

  • Gewaltverherrlichung
  • Suizid und Selbstverletzung
  • Hassrede
  • Persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte
  • Belästigung / Mobbing
  • Strafbare Inhalte
  • Sexuelle Inhalte
  • Sonstige nicht jugendfreie Inhalte 
  • Urheberrechtsverletzende Inhalte
  • Verbreitung von sog. Falschnachrichten

Halten Nutzer sich nicht an diese „Spielregeln“, so kann dies von anderen Nutzern gemeldet werden. Ist die Meldung berechtigt, löscht die Plattform den beanstandeten Inhaltund verwarnt den Kontoinhaber. Auch eine Sperrung des Kontos ist möglich. Bei YouTube etwa wird das Konto nach drei bestehenden Verwarnungen gekündigt.

Zur Löschung dieser Inhalte kann die Plattform sogar verpflichtet sein, wenn es sich um rechtsverletzende Inhalte handelt und diese gemeldet wurden. Handelt es sich sogar um solche strafbaren Inhalte, die vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erfasst sind, müssen die Netzwerke sogar in der Regeln innerhalb von 24 Stunden löschen. 

Wie WBS Ihnen bei Ihrem Social Media Auftritt helfen kann

Sie benötigen Unterstützung beim Aufbau Ihre Social Media Kanals? Oder Sie möchten wissen, ob Ihre werbliche Maßnahme mit den Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerks kompatibel ist? Haben Sie generell Zweifel, ob der Content, den Sie in Social Media verbreiten möchten, mit den Verhaltensregeln der Netzwerke in Einklang steht? 

Wir beraten Sie gern. Die erste telefonische Beratung ist gratis. Rufen Sie uns gerne an unter der Telefonnummer 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit)

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