Internetrecht
Schalast & Partner: Weitere Abmahnkanzlei im Auftrag von DigiProtect
28. September 2009, 18:35 Uhr
Seit diesem Monat hat sich mit Schalast & Partner aus Frankfurt a.M. eine weitere Kanzlei in die Riege von Abmahnkanzleien gereiht, die im Auftrag von DigiProtect Filesharer wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen. Ähnlich wie die Kanzleien Kornmeier, U+C, Graf von Westphalen sowie von Kenne und Partner, mahnt auch die Kanzlei Schalast & Partner bisher vornehmlich wegen Verstößen aus dem Musikbereich ab. Abgemahnte Titel waren in den letzten Tagen hierbei insbesondere Alex Deluxe mit dem Song „Party like a Rockstar“, aber auch „Sehnsucht, die wie Feuer brennt“ von Amigos und Werke des Elektromusikers Armin van Buuren.
Das Vorgehen der Kanzlei Schalast & Partner entspricht dabei ziemlich genau dem Vorgehen der anderen DigiProtect Anwälte. Gefordert wird ein Pauschalbetrag von 480,00 €. Außerdem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt.
In jedem Fall empfiehlt es sich, eine auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen versierte Kanzlei mit der Entwicklung einer abgeänderten bzw. modifizierten Unterlassungserklärung zu beauftragen. In vielen Fällen werden auch die mit den Abmahnungen verlangten Zahlungen zurückgewiesen werden können. Den neusten Stand zu den Filesharing-Abmahnunge finden Sie hier. Ebenfalls haben wir für Sie eine Information zu den Digiprotect-Abmahnungen zusammengestellt. Bei Fragen zu den Abmahnungen können Sie uns unter der Filesharing-Hotline 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) erreichen.
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Kategorien: Internetrecht, Urheberrecht









