Internetrecht
RA Solmecke zu Gast bei NRW.TV zum Thema “spickmich”
10. August 2009, 17:29 Uhr
Die Lehrerbenotungsplattform spickmich.de war Thema der Background Sendung bei NRW.TV. Bis zum BGH haben alle Instanzen spickmich Recht gegeben und hielten eine Lehrerbenotung für zulässig. Nun will die Lehrerin vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Rechtsanwalt Christian Solmecke gab gemeinsam mit spickmich Geschäftsführer Tino Keller Auskunft zu den Chancen und Risiken des anstehenden Verfahrens:
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Kategorien: Internetrecht, Urheberrecht









