OLG Frankfurt: Nicht jede fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt zu unbefristetem Widerrufsrecht

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OLG Frankfurt: Nicht jede fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt zu unbefristetem Widerrufsrecht

Mit Urteil vom 22.06.2009 (AZ.: 9 U 111/08) hat das OLG Frankfurt zum Ablauf der Widerrufsfrist des Verbrauchers bei einer fehlerhaften Belehrung über den Fristbeginn Stellung genommen. Nach Auffassung des Gerichts führt ein in der Widerrufsbelehrung fehlerhaft ausgewiesener Fristbeginn nicht automatisch zu einer unbefristeten Verlängerung des Widerrufsrechts des Verbrauchers. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Unternehmer ansonsten das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige amtliche Muster der Widerrufsbelehrung nach den Vorgaben der Anlage zur BGB-InfoV verwendet habe. In einem solchen Fall sei nämlich nach den Umständen des Einzelfalls zu prüfen, in welchem Maße sich die Frist aufgrund ihres aus Sicht des Verbrauchers ungewissen Beginns verlängere. Konkret sah es das Gericht aus Sicht des Unternehmers als nicht zumutbar an, wenn der Widerruf bei einer regelmäßigen 14-tägigen Widerrufsfrist erst vier Monate nach Vertragsschluss und erbrachter Leistung erfolge.  Â

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