LG Nürnberg-Fürth: Betreiber eines Verbraucherportals haftet nicht für kritische Meinungsäußerungen eines Nutzers über ein Unternehmen

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LG Nürnberg-Fürth: Betreiber eines Verbraucherportals haftet nicht für kritische Meinungsäußerungen eines Nutzers über ein Unternehmen


Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat kürzlich entschieden (Urteil vom 13.01.2010; Az. 3 O 3692/09), dass der Betreiber eines Internet-Verbraucherportals nicht für kritische Äußerungen seiner Nutzer gem. §§ 823, 824 BGB haftet.In dem zugrunde liegenden Sachverhalt hatte eine Online-Partnerbörse gegen den Betreiber eines Verbraucherportals u.a. auf Unterlassung geklagt, weil sich ein Nutzer des Verbraucherportals auf diesem über das Angebot und die Leistungen der Single-Börse kritisch geäußert hatte. Das LG Nürnburg-Fürth wies die Klage der Online-Partnerbörse als unbegründet ab. Das Gericht erklärte in dem Urteil, dass der Betreiber des Verbraucherportals auch nicht als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden könne, weil keine Prüf- und Handlungspflichten verletzt wurden.

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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