Internetrecht
Kanzlei Waldorf erhöht im Jahr 2009 Forderungen
19. Januar 2009, 17:09 Uhr
Wie im vergangenen Jahr setzt die Kanzlei Waldorf auch im Jahr 2009 ihre Abmahnwelle fort. Häufig vertritt sie dabei die Verlagsgruppe Random House, dem Mutterkonzern des Heyne Verlags. Abgemahnt wird in diesen Fällen nur allzu oft das illegale Anbieten von Hörbüchern mittels Filesharing-Software. Allerdings hat die Kanzlei Waldorf ihre Forderungen im Verhältnis zum Jahr 2008 erhöht. Gefordert werden nunmehr für das Anbieten oder Zugänglichmachen eines Hörbuches in der Regel € 250,00 Schadensersatz sowie € 506,00 Rechtsanwaltsgebühren, also insgesamt € 756,00.
Auch in diesem Jahr gilt: Keinesfalls sollte der Abgemahnte etwaige Unterlassungserklärungen des Gegners blind unterschreiben. Ratsam ist hingegen die Abgabe einer modifizierten und –soweit notwendig- einer vorbeugenden Unterlassungserklärung. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch der Gegenseite sollte zudem einzelfallbezogen geprüft werden.
Sollten Sie diesbezüglich Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie suchen einen Anwalt? Sofort Hilfe vom Anwalt.
0221 - 400 67 555 Telefonischer Erstkontakt kostenfrei Mo-So von 8-22 Uhr
Kategorien: Internetrecht, Urheberrecht









