Abmahnung Filesharing
Kanzlei Clemens Rasch verschickt weiter Abmahnungen im Auftrag der Musikindustrie
08. Juni 2007, 10:17 Uhr
Wie engmaschig die Musikindustrie mittlerweile illegales Filesharing verfolgt, zeigt ein aktuelles Beispiel aus der Praxis. Im Abstand von nur wenigen Wochen wurden gegen einen Mandanten sieben Strafanzeigen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erstattet. Die Anzeigen kamen aus der Hamburger Kanzlei von Rechtsanwalt Rasch im Auftrag der Musikindustrie. Paradox: Bei dem Mandanten wollte die Polizei gleich zwei Hausdurchsuchungen durchführen. Völlig sinnlos, denn schon bei der ersten Hausdurchsuchung ist sein Computer beschlagnahmt worden. Ohnehin werden die meisten Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Und ob die hohen Schadensersatzforderungen von 3000 – 6000 € auch gerechtfertigt sind, wird die Kanzlei Rasch im Einzelfall darlegen müssen.
Wenn Sie selbst Opfer einer Abmahnung wegen Filesharing geworden sind, rufen Sie uns an (0221 951 563 0). In der Kanzlei WILDE & BEUGER berät Sie Rechtsanwalt Christian Solmecke (Mail: info@wbe-law.de ) zur bestmöglichen Vorgehensweise.
Lesen Sie auch die weiteren Berichte unserer Rubik Filesharing.
Hier finden Sie einen Aufsatz zum Thema Filesharing in dem Online-Journal Netzwelt.
Sie suchen einen Anwalt? Sofort Hilfe vom Anwalt.
0221 - 400 67 555 Telefonischer Erstkontakt kostenfrei Mo-So von 8-22 Uhr
Kategorien: Abmahnung Filesharing, Internetrecht, Urheberrecht









