Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, der bereits zum 01.01.2007 von 6,5 % auf 4,2 % deutlich gesenkt wurde, wird nach einem Beschluss des Bundestages zum 01.01.2008 nochmals um 0,9 % auf 3,3 % gesenkt. Die Reduzierung wurde durch unerwartet hohe Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit möglich. Durch die Beitragssenkung reduzieren sich die Lohnnebenkosten sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.