Abmahnung Filesharing
Filesharing: Schutt & Waetke mahnt 2 Jahre alte Rechtsverstöße ab
08. Oktober 2009, 10:52 Uhr
Soeben erreichen uns Abmahnungen der Kanzlei Schutt & Waetke, mit denen Rechtsverstöße aus dem Jahr 2007 abgemahnt werden. Konkret geht es darum, dass das Spiel “Two Worlds” (Firma Zuxxez Entertainment AG) angeblich am 31.07.2007 getauscht worden sein soll. Die Abmahnung selbst trägt das Datum 05.10.2009. Schon früher war es so, dass die abmahnenden Kanzleien mit einem Zeitverzug abgemahnt haben. Dass nun aber zwei Jahre alte Rechtsverstöße wieder “aus dem Keller geholt werden”, ist eher ungewöhnlich. Bislang wurden Rechtsverstöße abgemahnt, die längstens ein Jahr in der Vergangenheit lagen. Rein rechtlich gesehen, ist das Vorgehen nicht zwangsläufig zu verurteilen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung der Verstöße liegt regelmäßig bei drei Jahren. Um sich bereits jetzt vor (weiteren) teueren Abmahnungen zu schützen, empfehlen wir die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung – zumindest dann, wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass über Ihren Internetanschluss urheberrechtliche Werke getauscht worden sind. Details zu den Filesharing-Verfahren finden Sie hier. Alle Informationen zur vorbeugenden Unterlassungserklärung haben wir hier zusammengetragen. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Filesharing-Hotline: 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
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Kategorien: Abmahnung Filesharing, Internetrecht, Urheberrecht













