Facebook verklagt StudiVZ vor dem Landgericht Köln

Internetrecht

Facebook verklagt StudiVZ vor dem Landgericht Köln

Der deutsche Ableger des Internetnetzwerkes Facebook hat vor dem Landgericht Köln gegen seinen Konkurrenten StudiVZ Klage wegen Diebstahls geistigen Eigentums sowie illegalen Zugriffs auf den Quellcode verklagt.

Bei Facebook handelte es sich zunächst um ein amerikanisches Netzwerk für Harvard-Studenten. Seit 2006 ist das Netzwerk für alle über 13-jährigen Personen geöffnet und soll über mehr als 200 Millionen Nutzer verfügen. Der deutsche Konkurrent StudiVZ startete im Oktober 2005. Der Auftritt ähnelt tatsächlich stark dem Auftritt von Facebook Deutschland, mit geschätzten 2 Millionen Nutzern. Lediglich das Farbschema wurde unterschiedlich gestaltet. Während der Internetauftritt von Facebook blau ist, entschied sich StudiVZ für die Farbe Rot. Die weiteren Features und Designs hingegen unterscheiden sich kaum. Dies hat Facebook zum Anlass genommen, StudiVZ mit dem Vorwurf des Plagiates zu konfrontieren. Facebook wirft StudiVZ insofern vor, sowohl geistiges Eigentum als auch den Quellcode gestohlen zu haben.

Eine erste mündliche Verhandlung fand bereits vor der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln statt. Der Vorsitzende der Kammer riet den Parteien insofern, sich außergerichtlich auf die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zu verständigen. Dieser solle durch einen Vergleich der entsprechenden Quellcodes feststellen ob und welche Kopien tatsächlich erstellt worden sind. Sollten sich die beiden Konkurrenten nicht einigen können, wird die Wettbewerbskammer im Juni 2009 eine Entscheidung fällen müssen.

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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