Einmaliger Gebührenanfall bei Internet-Auskunftsanspruch

Abmahnung Filesharing

Einmaliger Gebührenanfall bei Internet-Auskunftsanspruch

Einmaliger Gebührenanfall bei Internet-Auskunftsanspruch

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Beschluss vom 01.03.2009 (Az. 2 Wx 14/09), dass für den Auskunftsanspruch im Hinblick auf Verstöße im Internet die Gerichtsgebühren nur einmal anfallen. Es hob insofern die beanstandete Kostenrechnung des Landgerichts auf, das sowohl für das vorgeschaltete einstweilige Anordnungsverfahren als auch für die abschließende Entscheidung Gerichtsgebühren in Höhe von € 200,00 pro IP-Adresse erhoben hatte. Das Oberlandesgericht war der Ansicht, lediglich die abschließende Entscheidung erfülle den Gebührentatbestand. Eine zweite Gebühr hingegen für das vorläufige Sicherungsverfahren sei unzulässig.

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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