Internetrecht
Ed Hardy Abmahnung: K&K Logistics unterliegt vor dem AG Frankfurt
11. März 2009, 15:42 Uhr
Schon seit geraumer Zeit lässt die Firma K&K Logistics Urheber- und Markenrechtsverletzungen bezogen auf Kleidungsstücke der Marke Ed Hardy durch die Kanzlei Winterstein abmahnen. In einem aktuellen Verfahren (AG Frankfurt a.M., Urteil v. 13.02.2009, 32 C 2323/08) wurde die Klage von K&K Logistics nunmehr abgewiesen. Die Richter sahen es als rechtsmissbräuchlich an, dass als Gerichtsstand Frankfurt gewählt worden ist, obwohl weder die Klägerin noch der Beklage ihren Sitz dort hatten. Lediglich die Anwälte der Klägerin haben ihre Kanzlei in Frankfurt. Das Gericht ging davon aus, dass die Klägerin nur deshalb Frankfurt ausgewählt habe, um die Kosten ihres Rechtsanwaltes gering zu halten. Dies seien jedoch sachfremde Erwägungen, die zu einer Rechtsmissbräuchlichkeit führen. Insofern gelte der “fliegende Gerichtsstand”, nach dem sich der Kläger sein Gericht bei Internetstreitigkeiten quasi aussuchen darf, in diesem Fall nicht.
Sie suchen einen Anwalt? Sofort Hilfe vom Anwalt.
0221 - 400 67 555 Telefonischer Erstkontakt kostenfrei Mo-So von 8-22 Uhr
Kategorien: Internetrecht, Urheberrecht













