ebay: Gewerbliches Handeln und Unternehmereigenschaft

Internetrecht

ebay: Gewerbliches Handeln und Unternehmereigenschaft

Der BGH (VIII ZR 173/05) hat jüngst entschieden, dass eine Unternehmereigenschaft gem. § 14 BGB auch dann gegeben sein kann, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Das Urteil hat insbesondere für eBay Verkäufer Auswirkungen. Eine Abmahnung bei eBay kann zum Beispiel ergehen, wenn nicht über das Widerrufsrecht belehrt worden ist. Zur Einräumung eines solchen Widerrufsrechts sind allerdings nur Unternehmer verpflichtet. Auch sind für Unternehmer spezielle Gewährleistungsvorschriften im BGB zu berücksichtigen. Wann eine Unternehmereigenschaft gegeben ist, beurteilen die deutschen Gerichte höchst unterschiedlich:

LG Berlin: Versteigerung von 93 gebrauchten Artikeln in einem Monat = gewerbliche Tätigkeit (LG Berlin v. 5.9.2006, Az. 103 O 75/06 ).

LG Mainz: 225 Verkäufe in einem Zeitraum von zwei Jahren und sieben Monaten gemeinsam mit der Eigenschaft als Powerseller = gewerbliche Tätigkeit (LG Mainz v. 6.7.2005, Az. 3 O 184/04).

OLG Koblenz: Wer als Powerseller bei ebay auftritt muss beweisen, dass er kein Unternehmer ist. (OLG Koblenz v. 17.10.2005, Az. 5 U 1145/05)

BGH: Unternehmereigenschaft auch ohne Gewinnerzielungsabsicht (BGH VIII ZR 173/05)

LG Hannover: Wer Neuware in verschiedenen Größen anbietet ist Unternehmer (LG Hannover vom 15.04.2005, Az.: 18 O 115/05)

OLG Frankfurt: Bei 68 Verkäufen in 8 Monaten ist Unternehmereigenschaft nicht ausgeschlossen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2005, Az.: 6 U 149/04 )

LG Hof: Allein 41 Transaktionen lassen nich auf gewerbliche Tätigkeit schließen LG Hof, Urteil vom 29.08.2003, Az.: 22 S 28/03)

AG Bad Kissingen: Versteigerung des gesamten Haushalts ist gewerbliche Tätigkeit (AG Bad Kissingen vom 04.04.2005, Az.: 21 C 185/04 )

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.Christian Solmecke auf Google+ besuchen

Facebook Twitter Google+ YouTube 

Sie suchen einen Anwalt? Sofort Hilfe vom Anwalt.

0221 - 400 67 555 Telefonischer Erstkontakt kostenfrei Mo-So von 8-22 Uhr

Hier gratis Ersteinschätzung testen!

RSSKommentare (0)

Trackback URL

Die Kommentarfunktion wurde deaktiviert.

Social
+1