Cloud Computing - Rechtssicherheit in der Cloud

Internetrecht

Cloud Computing – Rechtssicherheit in der Cloud

Cloud Computing wird als eine der wichtigsten strategischen Weichenstellungen im Bereich der Informationstechnologie angesehen. Rechtlich müssen allerdings einige Aspekte beachtet werden.

So können Rechtsunsicherheiten durch vertragliche Regelungen wie z.B. detaillierte Leistungsbeschreibung, SLA, Downtime, Reaktion bei Mängeln, Zugriff auf eigene Daten, Haftung, Exit Management, Vertraulichkeit, etc. vermieden werden.

Besonderes Augenmerk im Rahmen des Cloud Computing gilt insbesondere dem Datenschutzrecht. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so handelt es sich im Verhältnis zwischen Nutzer und Anbieter des Cloud Computing ggf. um eine Auftragsdatenverarbeitung.
Zudem ist die potentiell weltweite Datenverarbeitung und Datenspeicherung datenschutzrechtlich problematisch, da dem freien Fluss personenbezogener Daten durch das Datenschutzgesetz Schranken gesetzt werden, sofern nicht in dem einbezogenen Drittstaat ein ebenfalls angemessenes Datenschutzniveau (z.B. Safe Harbour – Principles) existiert.

Ende November standen die beiden Rechtsanwältinnen Jennifer Hannemann und Dr. Eva-Maria Brus von der Kölner Anwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Cloud Computing TV für ein kurzes Interview zur Verfügung.

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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