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Schlechtes Arbeitszeugnis? So können Sie sich dagegen wehren

Geht ein Beschäftigungsverhältnis zu Ende, folgt das Arbeitszeugnis. Es ist für den ausscheidenden Mitarbeiter von großer Bedeutung, weil er es bei jeder künftigen Bewerbung mitschickt. Ein schlechtes Arbeitszeugnis ist also unerwünscht – und es muss nicht akzeptiert werden. Dieser Artikel verschafft einen Überblick über die Möglichkeiten, die Arbeitnehmer haben, wenn Sie gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis vorgehen möchten.

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Was bei einem schlechten Arbeitszeugnis zu tun ist

  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis.
  • Ein schlechtes Arbeitszeugnis muss und sollte nicht akzeptiert werden, da es die berufliche Zukunft beeinträchtigen kann.
  • Arbeitnehmer können zunächst das persönliche Gespräch suchen und selbst Widerspruch einlegen. Hilft das nicht, sollten sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
  • Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann das Zeugnis prüfen und entscheiden, ob eine Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht sinnvoll ist.
  • Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, kann ein Arbeitnehmer vor Gericht erreichen, dass das Zeugnis angepasst wird, um die weitere berufliche Laufbahn nicht negativ zu beeinflussen.

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Video: Was ist eine gute Note?

Muss man ein schlechtes Arbeitszeugnis akzeptieren?

Jeder Mitarbeiter hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – das geht aus §109 Gewerbeordnung hervor. In der Regel handelt es sich bei länger andauernden Beschäftigungsverhältnissen um ein qualifiziertes Zeugnis, das nicht nur Angaben über Art und Dauer der Tätigkeit enthält, sondern auch solche über Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis. Im Gesetz heißt es: „Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.“

Außerdem muss das Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden (zum Beispiel in einem Urteil vom 10.05.2005, 9 AZR 261/04). Das Zeugnis darf das weitere Fortkommen des früheren Mitarbeiters nicht ungerechtfertigt erschweren. Erhalten Arbeitnehmer ein schlechtes Arbeitszeugnis, das ihnen bei der Suche nach einer neuen Stelle hinderlich sein kann, müssen sie dies also nicht akzeptieren – sie können auf Grundlage der genannten Paragraphen und Urteile dagegen vorgehen. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer haben auch bei unterdurchschnittlicher Leistung Anspruch auf ein Zeugnis, das der Schulnote „befriedigend“ entspricht. Ist das Zeugnis schlechter, müssen Arbeitgeber Beweise für diese schlechte Beurteilung anführen.

Ein schlechtes Arbeitszeugnis erkennen Arbeitnehmer nicht nur an deutlicher Kritik, die in Zeugnissen in der Regel nie geübt wird. Häufiger sind Auslassungen oder ein sehr kurz geschriebenes Zeugnis, genau wie Formulierungen im Stil von „im Allgemeinen zufriedenstellend“ oder „hat sich bemüht, die Ansprüche zu erfüllen“. Kommen solche Sätze vor, lesen künftige Arbeitgeber die negative Bewertung sehr deutlich heraus – ein solches Zeugnis sollten die Empfänger also nicht akzeptieren.

Was allerdings nicht erforderlich ist, ist ein wohlwollender Schlusssatz, der immer auf ein sehr gutes Arbeitszeugnis hinweist. („Wir bedauern sehr, dass der Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt“ oder ähnliches.) Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein solcher Satz nicht zwingend in einem Arbeitszeugnis vorkommen muss (9 AZR 227/11). Fehlt diese Abschiedsformel, können Arbeitnehmer sie also nicht einfordern.

Schlechtes Arbeitszeugnis: Was Sie jetzt tun können

Wer ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten hat, sollte zunächst in den Austausch gehen und ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Möglicherweise lässt der Verfasser mit sich reden und ist bereit, einige Formulierungen zu ändern und positiver zu formulieren. Vielleicht können Arbeitgeber und Arbeitnehmer hier einige Missverständnisse aus dem Weg schaffen – auch bei falschen Angaben zu Dauer, Aufgabengebiet etc. ist ein klärendes Gespräch oft schon hilfreich.

Ist der Arbeitgeber nicht zu einer Änderung bereit, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, schriftlichen Widerspruch einzulegen. Hierbei sollten die entsprechenden Textstellen genannt und direkt neue Formulierungsvorschläge gemacht werden. Der Arbeitnehmer sollte eine Frist nennen, in der die Änderungen vorgenommen werden sollen. Auch ein neues Arbeitszeugnis kann in dieser Form beantragt werden, falls einzelne Änderungen nicht ausreichen. Kommt der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht in der genannten Frist nach, ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Wie kann ein Rechtsanwalt bei einem schlechten Arbeitszeugnis helfen?

Wenn Arbeitnehmer es selbst nicht schaffen, ihr schlechtes Arbeitszeugnis abändern zu lassen, kann der Gang zum Rechtsanwalt helfen. Auch die Fachanwälte von WILDE BEUGER SOLMECKE unterstützen Sie kompetent in dieser Situation, kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.

Rechtsanwälte werden das Arbeitszeugnis zunächst prüfen und entscheiden, ob es sich tatsächlich um negative Formulierungen handelt, die so nicht zu akzeptieren sind. Die Experten kennen auch die „geheimen Codes“ in den Zeugnissen und werden alle Stellen, die nicht wohlwollend formuliert sind, genau erkennen. Im nächsten Schritt wird ein Anwalt versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen.

Ist dies nicht möglich, kann es sinnvoll sein, gegen das schlechte Arbeitszeugnis Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzulegen – wenn das Zeugnis tatsächlich so schlecht formuliert ist, dass es die berufliche Zukunft behindern wird. Es ist in jedem Fall hilfreich, den Fall im Vorfeld genau von einem Fachanwalt prüfen zu lassen, um die Chancen einer Klage abzuschätzen. Dieser weiß auch, wie es beim jeweiligen Zeugnis um die Beweislast gestellt ist. Die Regel lautet: Handelt es sich im Arbeitszeugnis um eine schlechtere Bewertung als die Schulnote „befriedigend“, muss der Arbeitgeber Gründe für diese Bewertung aufführen. Handelt es sich um „befriedigend“ oder besser, der Arbeitnehmer möchte aber eine bessere Bewertung, muss er die Beweise erbringen, dass er ein besseres Zeugnis verdient.

In jedem Fall kann es sich lohnen, einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn man mit dem eigenen Arbeitszeugnis nicht zufrieden ist – denn akzeptiert man das schlechte Zeugnis, kann es den ganzen weiteren Berufsweg beeinträchtigen.

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