Viele Anbieter von Corona-Tests informieren ihre Kunden nicht ausreichend über ihre Verbraucherrechte, zum Beispiel über das vierzehntätige Widerrufsrecht. Damit verstoßen sie oftmals gegen gesetzliche Vorgaben.

Mit dem erneuten Anstieg der Inzidenzen nehmen viele Menschen die Möglichkeit eines Corona-Tests bei diversen Testzentren wieder deutlich verstärkt wahr. Diese informieren ihre Besucher jedoch häufig nicht umfassend über ihre Rechte und kommen damit ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht ausreichend nach. Gegen das rechtswidrige Verhalten einiger Anbieter ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in den letzten Monaten vor.

Testanbieter genügen Informationspflichten nicht

Viele Anbieter von Corona-Tests bieten auf ihren Internetseiten die Buchung eines Termins für einen kostenpflichtigen Test an. Einige informierten die Kunden dabei allerdings nicht umfassend genug über ihre Rechte. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sie über das ihnen zustehende vierzehntägige Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt werden müssen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Verbraucher nicht wissen, dass sie den gebuchten Termin – solange der Test noch nicht durchgeführt wurde – widerrufen können und ihn in diesem Fall auch nicht bezahlen müssen.

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In anderen Fällen wurde erklärt, dass keinerlei Garantie übernommen werde, dass die Testanalyse bis zu einer bestimmten Zeit durchgeführt würde, obwohl den Kunden vorher angekündigt worden war, den Test innerhalb einer bestimmten Zeit zu erbringen. Wenn sich Anbieter beliebig viel Zeit für die Übermittlung der Testergebnisse lassen können, sei der Corona-Test für viele dadurch nutzlos, so die Verbraucherschützer. Daneben kam es auch vor, dass von Anbieterseite trotz eines fehlerhaft durchgeführten Tests Geld verlangt wurde.

Unterschiedliche Reaktionen auf Abmahnungen

Auf Abmahnungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben die Anbieter unterschiedlich reagiert. Während einsichtige Unternehmen Fehler eingeräumt und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, reichte die Verbraucherzentrale in einem Fall Klage ein. Die Kritik an der häufig verbraucherunfreundlichen Praxis der Test-Anbieter hält also weiterhin an. Nutzer der Tests sollten die zum Teil zweifelhaften Bedingungen nicht leichtgläubig hinnehmen, sondern sich gegebenenfalls gegen diese zur Wehr setzen.

lrü