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	<title>WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte</title>
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	<description>Juristische Informationen der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte (Medienrecht, Internetrecht, Urheberrecht).</description>
	<lastBuildDate>Wed, 16 May 2012 20:03:40 +0000</lastBuildDate>
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		<title>PRESSEMITTEILUNG: Neue Datenschutzrichtlinien bei Facebook – warum die Nutzer jetzt widersprechen sollten</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/pressemeldungen-wilde-beuger-solmecke/pressemitteilung-neue-datenschutzrichtlinien-bei-facebook-warum-die-nutzer-jetzt-widersprechen-sollten-24611/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 15:21:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemeldungen der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE]]></category>
		<category><![CDATA[Abstimmung]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzrichtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
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		<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>

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		<description><![CDATA[Facebook versucht mal wieder seine Datenschutzrichtlinien zu ändern. Um den Vorwurf des fehlenden Mitbestimmungsrechts der Facebook Community zu entkräften, wurden die Änderungen auf der „Facebook Site Governance“ vorgestellt und zur Abstimmung freigegeben. Bis zum 18.05. haben die Nutzer Zeit, die neuen Richtlinien zu kommentieren. Was bringen die Änderungen? Wer sich durch die Facebook Datenschutzbestimmungen kämpfen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Facebook versucht mal wieder seine Datenschutzrichtlinien zu ändern. Um den Vorwurf des fehlenden Mitbestimmungsrechts der Facebook Community zu entkräften, wurden die Änderungen auf der „Facebook Site Governance“ vorgestellt und zur Abstimmung freigegeben. Bis zum 18.05. haben die Nutzer Zeit, die neuen Richtlinien zu kommentieren.<span id="more-24611"></span></p>
<div id="attachment_24613" class="wp-caption alignleft" style="width: 260px"><a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/05/Fotolia_25760265_XS.jpg"><img class="size-medium wp-image-24613" src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/05/Fotolia_25760265_XS.jpg" alt="© Jens Hertel – Fotolia.de" width="250" height="218" /></a><p class="wp-caption-text">© Jens Hertel – fotolia.de</p></div>
<h3><strong>Was bringen die Änderungen?</strong></h3>
<p>Wer sich durch die Facebook Datenschutzbestimmungen kämpfen will, braucht ein wenig Ausdauer. Der Text ist ganze 14 Druckseiten lang. Doch ein genauerer Blick auf die neuen Regelungen lohnt sich.</p>
<h4><strong>Öffentliche Informationen</strong></h4>
<p>Facebook behandelt nunmehr einige Informationen als öffentlich, ohne dass der Nutzer dies gesondert bestimmen muss. So heißt es unter <em>„Daten, die wir über dich erhalten“</em>: <em>„Deinen Namen, deine Profilbilder, deine Titelbilder, dein Geschlecht, deinen Nutzernamen, deine Netzwerke und deine Nutzerkennnummer behandeln wir ebenso wie Informationen, die du auf eigenen Wunsch öffentlich zugänglich machst.“ </em>Im Klartext bedeutet dies, dass unabhängig von den Privatsphäreeinstellungen andere Nutzer die angegebenen Informationen sehen können.</p>
<h4><strong>GPS Daten</strong></h4>
<p>Hierzu heißt es in der Datenschutzrichtlinie: <em>„Wenn wir deinen GPS-Standort erhalten, führen wir ihn mit anderen Ortsangaben zusammen, die wir über dich haben (wie deinen derzeitigen Wohnort). Allerdings speichern wir diese Angaben nur so lange, wie sie uns nützen, um dir Dienstleistungen anzubieten; so behalten wir deine letzten GPS-Koordinaten, um dir entsprechende Benachrichtigungen zu senden.“ </em>Diese Regelung ist ziemlich schwammig formuliert. Was heißt „solange, wie sie uns nützen“? Der Nutzer kann daraus nicht erkennen, wie lange die Daten tatsächlich gespeichert werden.</p>
<h4><strong>Öffentliche Postings</strong></h4>
<p>Facebook weist darauf hin, dass einige Meldungsarten immer öffentlich sind: <em>„Im Allgemeinen solltest du annehmen, dass Informationen öffentlich zugänglich sind, wenn du kein Teilen-Symbol siehst.“</em> Wichtig zu wissen.</p>
<h4><strong>Löschen von Informationen</strong></h4>
<p>Löschen heißt bei Facebook nicht unbedingt, dass die Information tatsächlich nicht mehr abrufbar ist. <em>„Normalerweise dauert es ungefähr einen Monat bis eine Kontolöschung vollzogen ist. Manche Daten sind jedoch noch bis zu 90 Tage in Sicherungskopien und Protokolldateien vorhanden.“ </em>Wofür diese Sicherungskopien gut sind bleibt unklar. <em>„Einige Dinge, die du auf Facebook machst, werden nicht in deinem Konto gespeichert, wie beispielsweise in einer Gruppe gepostete Beiträge oder das Senden einer Nachricht an jemanden (wenn dein Freund eventuell eine von dir gesendete Nachricht sogar noch deiner Kontolöschung hat). Solche Informationen bleiben auch noch nach der Löschung deines Kontos erhalten.“ </em>Das bedeutet, auch wenn man sein Konto löscht, bleiben manche Informationen ewig im Netz abrufbar.</p>
<h4><strong>Anwendungen (Apps)</strong></h4>
<p>Anwendungen (also Spiele oder Quizze auf Facebook – auch Apps genannt) können scheinbar einen sehr weitreichenden Zugriff auf die eigenen Daten haben. Selbst dann, wenn man sie schon gelöscht hat: <em>„Installierte Anwendungen kannst du jederzeit entfernen, indem du deine Anwendungseinstellungen bei folgender Seite verwendest: </em><a href="https://www.facebook.com/settings/?tab=applications"><em>https://www.facebook.com/settings/?tab=applications</em></a><em>. Aber denke daran, dass die Anwendungen gegebenenfalls weiterhin Zugriff auf deine Daten haben können, wenn die Personen, mit denen du teilst, sie ebenfalls verwenden.“</em></p>
<h4><strong>Werbeanzeigen </strong></h4>
<p>Wer denkt, in den Datenschutzrichtlinien ist alles geregelt, was den Umgang mit den persönlichen Daten angeht, irrt. Das 14-seitige Dokument ist nur eine von vielen Richtlinien. Welche Folgen z.B. das Klicken auf eine Facebook Werbeanzeige hat, wird in einer anderen Richtlinie erläutert: „Erfahre was passiert, wenn du „Gefällt mir“ in einer Werbeanzeige oder auf der Facebook-Seite eines Werbetreibenden anklickst. <a href="https://www.facebook.com/help/?faq=19399">https://www.facebook.com/help/?faq=19399</a>“.</p>
<h4><strong>Profile verstorbener Personen</strong></h4>
<p>Interessant ist auch, was mit den Profilen verstorbener Personen passiert. <em>„</em><em>Wir können das Konto einer verstorbenen Person in den Gedenkzustand versetzen. (…) </em>Wir können ein Konto auch schließen, wenn wir eine formelle Aufforderung erhalten, die bestimmte Kriterien erfüllt.“ Nun wäre es für die Angehörigen natürlich interessant zu erfahren, welche Kriterien denn nun genau erfüllt sein müssen. Schließlich möchte nicht jeder Beileidsbekundungen über Facebook empfangen müssen. Hierzu schweigt sich die Richtlinie aus.</p>
<h4><strong>Zweifelhafte Regelungen, die erhalten geblieben sind</strong></h4>
<p>Facebook bringt nicht nur neue rechtlich fragwürdigen Bestimmungen in die neue Richtlinie ein, gleichzeitig bleiben andere Regelungen, die bereits länger in der Kritik stehen, erhalten. Eine dieserRegelungen ist der <em>„Freundefinder“.</em> Hier heißt es: „<em>Wenn du eine/n FreundIn zu Facebook einlädst, senden wir ihm/ihr in deinem Namen eine Nachricht sowie bis zu zwei Erinnerungen</em>.“ Dass Facebook  solche Einladungsmails verschickt ist ein Wettbewerbsverstoß. Dies hat kürzlich das LG Berlin klargestellt (Urt. v. 06.03.2012 &#8211; <a title="LG Berlin, 06.03.2012 - 16 O 551/10" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=16%20O%20551/10">16 O 551/10</a>). Dennoch hat Facebook an dieser Stelle scheinbar keinen Änderungsbedarf gesehen. Auch die Klausel „Bekanntgabe von Änderungen“ hätte Facebook nach dem Urteil des LG Berlin nicht mehr verwenden dürfen. Die Richter urteilten, dass eine uneingeschränkte Befugnis zur Änderung der AGB ohne Einwilligung der Nutzer unwirksam ist. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Nutzer sich auf Facebook über die Änderung informieren können.</p>
<h3><strong>Fazit   </strong><strong> </strong></h3>
<p>Die neue Datenschutzrichtlinie sorgt leider immer noch für viele Unklarheiten. Und das, obwohl Facebook mit der Aufstellung der neuen Richtlinie der Kritik der Datenschützer nachkommen wollte. Wie widersprüchlich die Datenschutzbestimmungen sind, zeigt ein abschließendes Beispiel: Am Anfang heißt es: „Obwohl du uns gestattest, die Informationen zu verwenden, die wir über dich erhalten, bleiben diese doch stets dein Eigentum.“ Am Ende dagegen: „Das Unternehmen Facebook Ireland Ltd. (…) ist der verantwortliche Dateninhaber für deine persönlichen Informationen.“</p>
<h3><strong>TV-Tipp</strong></h3>
<p>Ausführliche Informationen und Analysen zu den neuen Datenschutzbestimmungen auf Facebook gibt es heute Abend um 22.15 Uhr bei SternTV auf RTL.</p>
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		<item>
		<title>Offenes WLAN: Ist Störerhaftung für Filesharing durch Dritte mit EU-Recht vereinbar?</title>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 14:23:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[WLAN]]></category>

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		<description><![CDATA[Haftet ein Internet-Anschlussinhaber mit einem offenen WLAN für Urheberrechtsverletzungen durch fremde Personen? Ein Gericht aus Finnland hat da Bedenken. Diese Entscheidung kann sich auf die Rechtslage in Deutschland auswirken. Bildnachweis: /court_hammer / Yasuo Tamura / CC BY 2.0 /Some rights reserved Wer an seinem Internetanschluss über ein ungesichertes WLAN verfügt, für den kann das bislang [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Haftet ein Internet-Anschlussinhaber mit einem offenen WLAN für Urheberrechtsverletzungen durch fremde Personen? Ein Gericht aus Finnland hat da Bedenken. Diese Entscheidung kann sich auf die Rechtslage in Deutschland auswirken. </strong></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/04/court-hammer22.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-23718" title="court-hammer2" src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/04/court-hammer22.jpg" alt="Störerhaftung Filesharing Abmahnung" width="200" height="149" /></a></p>
<p>Bildnachweis: <a href="http://www.flickr.com/photos/yasuo25337/5683137958/">/court_hammer</a> / <a href="http://www.flickr.com/people/yasuo25337/">Yasuo Tamura</a> / <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY 2.0</a> /Some rights reserved</p>
<p><strong><span id="more-24608"></span></strong></p>
<p>Wer an seinem Internetanschluss über ein ungesichertes WLAN verfügt, für den kann das bislang ein richtig teurer Spaß werden. Das ist dann der Fall, wenn Dritte über seinen Anschluss illegal urheberrechtlich geschützte Dateien verbreiten. Dann muss er damit rechnen, dass er zumindest für die Kosten einer an ihn gerichteten Abmahnung wegen Filesharings aufkommen muss. Das kommt daher, weil in der deutschen Rechtsprechung die sogenannte Störerhaftung anerkannt wird. Hiernach kann der Inhaber eines Anschlusses womöglich auch dann belangt werden, wenn er seinen WLAN-Zugang unzureichend gegen die unbefugte Nutzung durch Fremde sichert. Er muss dazu &#8220;marktübliche Sicherungsmaßnahmen&#8221; in Form einer Verschlüsselung  verwenden.</p>
<p>Diese Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofes wird jetzt laut <a href="http://netzpolitik.org/2012/gerichte-in-finnland-und-new-york-wlan-inhaber-nicht-fur-urheberrechtsverletzung-verantwortlich/">mehrerer Meldungen</a> durch ein Bezirksgericht in Finnland infrage gestellt. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt wurde eine Anschlussinhaberin von einem Rechteinhaber wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing über Tauschbörsen abgemahnt. Obwohl man ihr diese Tat nicht nachweisen konnte, sollte sie einen Betrag in Höhe von 6.000 Euro zahlen. Außerdem sollte  sie dafür Sorge tragen, dass künftig keine Urheberrechtsverletzungen über ihren Anschluss begangen werden. Ein finnisches Gericht wies jedoch eine entsprechende Klage des Rechteinhabers ab. Dies begründeten die Richter damit, dass Inanspruchnahme für das Handeln fremder Personen im Wege der Störerhaftung gegen europäisches Recht in Form der E-Commerce-Richtlinie, der Urheberrechtsrichtlinie sowie der Richtlinie zur Durchsetzung freien Eigentums verstößt. Dabei verweist das Gericht darauf, dass eine Verschlüsselung auch keinen absoluten Schutz vor Missbrauch durch Dritte bietet. Das Urteil soll allerdings noch nicht rechtskräftig sein.</p>
<p>Sicherlich sind auch die folgenden Beiträge interessant für Sie:</p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/pressemitteilung-ra-solmecke-kommentiert-tauschborsen-fall-landet-vor-dem-bundesverfassungsgericht-wann-haftet-ein-internet-anschlussinhaber-fur-dritte-23436/">Tauschbörsen-Fall landet vor dem Bundesverfassungsgericht – Wann haftet ein Internet-Anschlussinhaber für Dritte?</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-us-richter-legt-sich-mit-abmahnindustrie-an-24210/">Filesharing: US-Richter legt sich mit Abmahnindustrie an</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/studie-viele-nutzen-fremde-offene-wlan-verbindung-fuers-internet-5686/">Studie: Viele nutzen fremde offene WLAN Verbindung fürs Internet</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/konsequenzen-des-bgh-w-lan-urteils-fuer-privatpersonen-und-unternehmen-eine-ausfuehrliche-juristische-einschaetzung-von-rechtsanwalt-christian-solmecke-1605/">Konsequenzen des BGH W-LAN Urteils für Privatpersonen und Unternehmen</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/internetrecht/bgh-betreiber-eines-unzureichend-gesicherten-wlan-internetzugangs-haftet-fuer-urheberrechtsverletzungen-dritter-auf-unterlassung-und-aufwendungsersatz-kommentar-mit-ra-solmecke-1603/">BGH: Betreiber eines unzureichend gesicherten WLAN-Internetzugangs haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter auf Unterlassung und Aufwendungsersatz</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/ein-unsicheres-w-lan-passwort-kann-schon-nach-sechs-minuten-geknackt-werden-6006/">Ein unsicheres WLAN Passwort kann schon nach sechs Minuten geknackt werden</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Urheber-Kampagne: Datenveröffentlichung entfacht Diskussion</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/urheberrecht/urheber-kampagne-datenveroffentlichung-entfacht-diskussion-24592/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 12:37:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Rafaela Wilde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anonymous]]></category>
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		<category><![CDATA[digitaler Diebstahl]]></category>
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		<description><![CDATA[Mit 100 Unterzeichnern startete letzte Woche die Kampagne &#8220;Wir sind die Urheber&#8221; – mittlerweile sind es bereits mehr als 6000 Unterzeichner. Künstler und Kunstschaffende haben sich darin für das Urheberrecht ausgesprochen. Als Gegenreaktion wurde die Kampagne &#8220;Wir sind die Bürger&#8221; initiiert, die zu einer Modifizierung des Urheberrechts und zum Dialog aufrief. Weniger zimperlich reagierte die Hacker-Gruppe Anonymous, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit 100 Unterzeichnern startete letzte Woche die Kampagne <a href="http://www.wir-sind-die-urheber.de/" target="_blank">&#8220;Wir sind die Urheber&#8221;</a> – mittlerweile sind es bereits mehr als 6000 Unterzeichner. Künstler und Kunstschaffende haben sich darin für das Urheberrecht ausgesprochen. Als <a href="http://www.wbs-law.de/urheberrecht/urheber-kampagne-forciert-diskussion-24439/" target="_blank">Gegenreaktion</a> wurde die Kampagne &#8220;Wir sind die Bürger&#8221; initiiert, die zu einer Modifizierung des Urheberrechts und zum Dialog aufrief. Weniger zimperlich reagierte die Hacker-Gruppe <a href="http://www.wbs-law.de/computerstrafrecht/anonymous-stellt-urheber-an-den-online-pranger-24434/" target="_blank">Anonymous, die Adressen und persönliche Daten von rund 50 prominenten Unterzeichnern der Urheber-Kampagne veröffentlichte.<span id="more-24592"></span></a></strong></p>
<h4>Anonymous: &#8220;Druckmittel gegen die Kampagne&#8221;</h4>
<p>Anonymous hat nun sein Vorgehen gerechtfertigt. Auf der Seite pastebin.com wird erklärt, die Aktion sei &#8220;keine Bedrohung oder Untergrabung der Meinungsäußerung&#8221;, sondern solle einzig als &#8220;Druckmittel gegen die Kampagne verwendet&#8221; werden.</p>
<p>Einer der Aktivisten erklärte die Intention folgendermaßen: &#8220;Diese Leute lassen sich mit solchen Kampagnen von der Lobby vor den Karren spannen und merken es noch nicht mal. Gerade in Zeiten wo hitzige Debatten rund um ACTA, VDS uvm. anstehen, macht man sich mit dieser Art von Kampagne nicht viele Freunde. Meinung hin oder her, wir haben als neutrale Bürger dem Verantwortlichen dieser Aktion mehrere Mails geschrieben, was man damit bezwecken möchte und ob man nicht bitte genauer über diese Kampagne aufklären könne. Wir haben keine Antworten erhalten und wurden ignoniert. So haben wir uns nun mit unserer Aktion Gehör verschafft und die Medien erledigen nun den Rest, in dem es nun dann doch mehrere Menschen als vorher interessiert und sich darüber selbst ein Bild machen können!&#8221;</p>
<p>Zumal betonte man, dass die Adressen nicht auf illegalem Wege beschaffen worden seien, sondern von den Aktivisten &#8220;aus Online Telefonbüchern, Wikipedia-Profilen und Impressen der Künstler-Webseiten kopiert&#8221; wurden. Es seien Daten gewesen, die mit etwas Recherche frei im Netz zugänglich seien.</p>
<p>Weiter heißt es in der Erklärung: &#8220;Die Aktivisten werden oder haben die Tweets zu den pastebins gelöscht, um zu zeigen, dass es hier nicht um die mutwillige Veröffentlichung von Daten ging, sondern um Aufklärung.&#8221;</p>
<h4>Verlage wollen juristisch vorgehen</h4>
<p>Nach Angaben der FAZ haben 17 Verlage eine öffentliche Erklärung abgegeben, in der es heißt, die Aktion von Anonymous sei &#8220;der vorläufige Höhepunkt von beispiellosen kunstfeindlichen Beleidigungen und Beschimpfungen aus der Deckung des Internets.&#8221; Der Verlag Random House will zudem Strafanzeige wegen Nötigung und Aufruf zu Straftaten erstatten, so die Meldung der FAZ weiter.</p>
<h4>Chaos Computer Club: &#8220;Idiotische Prangermentalität&#8221;</h4>
<p>Doch auch aus der Netzgemeinde gibt es Kritik. Auf Twitter schrieb Frank Rieger, einer der Sprecher vom Chaos Computer Club: &#8220;*Seufz* Das #Anonymous -Label wurde auch schon mal für sinnvollere und zielführende Aktionen benutzt. Künstler bedrohen ist wirklich dumm.&#8221; Es sei eine &#8220;idiotische Prangermentalität&#8221;. In einem weiteren Tweet schrieb Rieger: &#8220;Nicht alle Daten waren öffentlich &amp; es ist ein impliziter Aufruf, mehr zusammenzutragen &amp; zu stalken. Nicht zu rechtfertigen.&#8221;</p>
<h4>DJV: &#8220;Abgrund an Intoleranz&#8221;</h4>
<p>Der Deutsche Journalisten Verband zeigte sich ebenfalls empört. Mit der Veröffentlichung der Daten durch Anonymous &#8220;werde nicht nur die Privatsphäre der betroffenen Künstler verletzt, [...] sondern auch auf unzulässige Weise der Versuch unternommen, die Diskussion über die Zukunft des Urheberrechts abzuwürgen&#8221;, so DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Weiter sagte er: &#8220;Das ist ein Abgrund an Intoleranz!&#8221;</p>
<h4>VDD: &#8220;Demokratie lebt nicht von Schwarmintelligenz&#8221;</h4>
<p>Auch der Vorstand des Verbandes Deutscher Drehbuchautoren kritisierte die Aktion heftig. In einem öffentlichen Statement heißt es: &#8220;Mit Abscheu haben wir zur Kenntnis genommen, dass eine Gruppe unbekannter Netzaktivisten unter dem Pseudonym &#8220;Anonymus&#8221; die Adressen und persönliche Daten von Unterzeichnern des Aufrufes &#8220;Wir sind die Urheber!&#8221; im Internet veröffentlicht haben.&#8221;</p>
<p>Und weiter heißt es dort: &#8220;Demokratie lebt nicht von Schwarmintelligenz, anonymen Shitstorms oder Denunziantentum, sondern von der direkten, persönlichen und offenen Teilnahme an gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozessen. Gerade deshalb werden wir uns nicht einschüchtern lassen und in Zukunft weiter jeden Urheber und Künstler darin unterstützen, sich öffentlich für das Urheberrecht einzusetzen. SCHÄMT EUCH, NETZMAFIA!&#8221;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG Köln: Anforderungen an Filesharing &#8211; Ermittlungssoftware</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/anforderungen-an-filesharing-ermittlungssoftware-24573/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 10:33:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnindustrie]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Ermittlungssoftware]]></category>
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		<category><![CDATA[IP-Adresse]]></category>
		<category><![CDATA[IP-Ermittlung]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechteinhaber]]></category>
		<category><![CDATA[Tauschbörse]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Köln hat klargestellt, dass an die Zuverlässigkeit von Software zu Ermittlung des Anschlussinhabers bei einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing über eine Tauschbörse im Internet strenge Anforderungen gestellt werden müssen. &#160; Bildnachweis: /court_hammer / Yasuo Tamura / CC BY 2.0 /Some rights reserved Vorliegend hatte ein vom Rechteinhaber beauftragtes Anti Piracing Unternehmen eine Urheberrechtsverletzung durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Oberlandesgericht Köln hat klargestellt, dass an die Zuverlässigkeit von Software zu Ermittlung des Anschlussinhabers bei einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing über eine Tauschbörse im Internet strenge Anforderungen gestellt werden müssen. </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/04/court-hammer22.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-23718" title="court-hammer2" src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/04/court-hammer22.jpg" alt="Anforderungen an Filesharing Ermittlungs-Software" width="200" height="149" /></a></p>
<p>Bildnachweis: <a href="http://www.flickr.com/photos/yasuo25337/5683137958/">/court_hammer</a> / <a href="http://www.flickr.com/people/yasuo25337/">Yasuo Tamura</a> / <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY 2.0</a> /Some rights reserved</p>
<p><strong><span id="more-24573"></span></strong></p>
<p>Vorliegend hatte ein vom Rechteinhaber beauftragtes Anti Piracing Unternehmen eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing über eine Tauschbörse im Internet festgestellt und mittels der Software „Observer“ die IP-Adresse eines bestimmten Anschlussinhabers ermittelt. Sodann beantragte der Rechteinhaber über eine Abmahnkanzlei beim Landgericht Köln, dass der Provider nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/101.html" title="&sect; 101 UrhG: Anspruch auf Auskunft">101</a> Abs. 9 UrhG zur Herausgabe der persönlichen Daten des zugehörigen Anschlussinhabers verpflichtet wird. In der mit eingereichten eidesstattlichen Versicherung des Systemadministrators der Logging-Firma stand angegeben, dass mit dem eingesetzte Programm Observer beweissicher eine Rechtsverletzung dokumentiert werden könne. Darüber hinaus werde angeblich die fehlerfreie Funktionsfähigkeit der Ermittlungs- Software in regelmäßigen Abständen überprüft.</p>
<p>Das Landgericht Köln erließ daraufhin die begehrte Anordnung. Hiergegen legte jedoch der betroffene Anschlussinhaber erfolgreich das Rechtsmittel der Beschwerde ein.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Beschluss vom 20.01.2012 (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 242/11" title="OLG K&ouml;ln, 20.01.2012 - 6 W 242/11">6 W 242/11</a>), dass die Beschwerde des ermittelten Anschlussinhabers begründet ist und hob die erwirkte Anordnung an den Provider auf. Die Richter wiesen darauf hin, dass diese nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/109.html" title="&sect; 109 UrhG: Strafantrag">109</a> Abs. 9 UrhG nur dann ergehen darf, wenn eine offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/101.html" title="&sect; 101 UrhG: Anspruch auf Auskunft">101</a> Abs. 2 UrhG vorliegt.</p>
<p>Dies setzt voraus, dass die Ermittlung des Anschlussinhabers mittels der eingesetzten Software ordnungsgemäß erfolgt ist. Hierzu muss hinreichend glaubhaft gemacht werden, dass diese zuverlässig gearbeitet hat. Das ist nur dann gewährleistet, wenn sie durch einen unabhängigen Sachverständigen regelmäßig überprüft worden ist. Dies muss der Rechteinhaber hinreichend dokumentieren. Bloße formelhafte Behauptungen reichen nicht aus. Vorliegend fehlt es daran, dass ein unabhängiger Sachverständiger eingesetzt wurde. Eine nachträgliche Untersuchung der Ermittlungssoftware reicht nicht aus, um eine zuverlässige Arbeitsweise beim Loggen des betroffenen Anschlussinhabers nachzuweisen.</p>
<p>Diese Entscheidung begrüßen wir sehr. Das Oberlandesgericht Köln bestätigt darin seine vorhergehende Rechtsprechung. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass die eingesetzte Ermittlungssoftware zum Zeitpunkt des Loggens zuverlässig gearbeitet hat. Ansonsten können schnell Unschuldige in die Fänge der Abmahnindustrie geraten und unnötig durch eine teure Abmahnung unter Druck gesetzt werden. Die Gerichte müssen daher kritisch sein und dürfen nicht – wie insbesondere vom Landgericht Köln häufig praktiziert &#8211; die Anträge der Rechteinhaber einfach abnicken.</p>
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<p><a href="http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/olg-koln-filesharing-ip-ermittlungssoftware-muss-fehlerfrei-arbeiten-19949/">OLG Köln: Filesharing – IP Ermittlungssoftware muss fehlerfrei arbeiten</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/lg-stuttgart-keine-urheberrechtsverletzung-durch-filesharing-trotz-ermittlung-der-ip-adresse-10456">LG Stuttgart: Keine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing trotz Ermittlung der IP-Adresse</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/ende-der-abmahnwelle-wegen-unzuverlassiger-beweise-der-ermittlungsfirmen-in-sicht-9343/">Ende der Abmahnwelle wegen unzuverlässiger Beweise der Ermittlungsfirmen in Sicht?</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/olg-koln-anschlussinhaber-aufgrund-schlampiger-ip-ermittler-firma-in-die-fange-der-abmahnindustrie-geraten-6301/">OLG Köln: Anschlussinhaber aufgrund schlampiger IP-Ermittler-Firma in die Fänge der Abmahnindustrie geraten</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Internet: Mehrheit will lieber Werbung als Bezahlinhalte</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/allgemein/internet-mehrheit-will-lieber-werbung-als-bezahlinhalte-24572/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 10:26:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Rafaela Wilde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bezahlservice]]></category>
		<category><![CDATA[BITKOM]]></category>
		<category><![CDATA[Internetwerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Paid-Content]]></category>
		<category><![CDATA[werbefinanzierte Angebote]]></category>

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		<description><![CDATA[Man kennt es: Man besucht eine Webseite und ein Drittel des Bildschirms ist gefüllt mit Werbebannern. Hinzu kommen riesige Pop-Up-Fenster und vor vielen Videos muss man sich oft einen Werbespot anschauen. Dennoch: 64 % der deutschen Internetnutzer akzeptieren Werbung im Internet, wenn die Angebote dadurch kostenlos oder günstiger zu nutzen sind, so das Ergebnis einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Man kennt es: Man besucht eine Webseite und ein Drittel des Bildschirms ist gefüllt mit Werbebannern. Hinzu kommen riesige Pop-Up-Fenster und vor vielen Videos muss man sich oft einen Werbespot anschauen. Dennoch: 64 % der deutschen Internetnutzer akzeptieren Werbung im Internet, wenn die Angebote dadurch kostenlos oder günstiger zu nutzen sind, so das Ergebnis einer Erhebung im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM.<span id="more-24572"></span></strong></p>
<p>Insgesamt 28% der Befragten gaben an, lieber mehr Geld für Angebote zu zahlen, wenn sie dadurch keine Werbung sehen müssten. 8% machten keine Angaben, so die Meldung der BITKOM weiter.</p>
<p>BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf sagte dazu: &#8220;Viele Internetnutzer sind offen für Werbung, weil sie ein niedriges Preisniveau bei Online-Diensten ermöglicht. Aber auch für werbefreie Bezahlangebote gibt es inzwischen ein recht hohes Potenzial.&#8221;</p>
<p>Es gelte, der Werbefinanzierung von Online-Angeboten auch weiterhin eine rechtliche Grundlage zu ermöglichen: &#8220;Wer Werbung einschränken will, sollte auch offen sagen, dass er damit gleichzeitig die Verbraucher zur Kasse bittet&#8221;, so Kempf.</p>
<p>Für die repräsentative Erhebung wurden mehr als 1.000 Einwohner ab 14 Jahren in Deutschland befragt. Vor allem die 14- bis 29-Jährigen präferieren werbefinanzierte Dienste: Mit 83% gab es hier die größte Zustimmung. Lediglich 14% dieser Altergruppe sind offen für werbefreie Bezahlangebote. In der Gruppe 50+ waren immerhin 37% der Befragten bereit, mehr Geld für werbefreie Angebote zu zahlen, 49% sprachen sich für werbefinanzierte Services aus, so die Meldung weiter.</p>
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		<title>VPRT kritisiert geplante Olympia-Live-Streams von ARD/ZDF</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/medienrecht/vprt-kritisiert-geplante-olympia-live-streams-von-ardzdf-24548/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 09:29:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Rafaela Wilde</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[ARD]]></category>
		<category><![CDATA[Digitalkanäle]]></category>
		<category><![CDATA[Drei-Stufen-Test]]></category>
		<category><![CDATA[Olympia 2012]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Berichterstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Telemedienkonzepte]]></category>
		<category><![CDATA[VPRT]]></category>
		<category><![CDATA[ZDF]]></category>

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		<description><![CDATA[ARD und ZDF haben angekündigt, während der Olympischen Spiele 2012 verstärkt trimedial zu berichten. Doch die neben der Hauptberichterstattung in TV und Radio geplante Online-Berichterstattung, bei der ARD und ZDF im Wechsel täglich bis zu 60 Stunden live streamen wollen, stößt auf heftige Kritik. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>ARD und ZDF haben angekündigt, während der Olympischen Spiele 2012 verstärkt trimedial zu berichten. Doch die neben der Hauptberichterstattung in TV und Radio geplante Online-Berichterstattung, bei der ARD und ZDF im Wechsel täglich bis zu 60 Stunden live streamen wollen, stößt auf heftige Kritik.<span id="more-24548"></span></strong></p>
<p>Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat das Vorhaben von ARD und ZDF in einer Pressemeldung als &#8220;medienrechtlich wie medienpolitisch äußerst fragwürdig&#8221; bezeichnet.</p>
<h4>&#8220;Pure Provokation&#8221;</h4>
<p>VPRT-Präsident Jürgen Doetz sagte dazu: &#8220;Die Pläne von ARD und ZDF zeigen erneut, mit welcher Maßlosigkeit die Anstalten ihren Sportinformations- und Telemedienauftrag  interpretieren. Als digitales Überlaufbecken fungieren jetzt nicht mehr wie in der Vergangenheit die Digitalkanäle. Stattdessen werden einfach neue Angebote bzw. Programme im Internet lanciert. Hier kann es nicht einfach heißen: ‚London Calling‘. Vielmehr ist das Vorhaben von ARD und ZDF eine pure Provokation der Rechtsaufsicht.&#8221;</p>
<p>Sollten die Olympia-Spartenkanäle (auch wenn sie nur temporär sind) bei linearer Ausstrahlung die Kriterien eines Rundfunkprogramms erfüllen, würde sich die Frage nach einer Überschreitung der zulässigen Anzahl von Fernsehprogrammen stellen, so die Meldung des VPRT weiter.</p>
<p>Zudem sei nach Ansicht der Privaten fraglich, ob das großangelegte Zusatzangebot in die bereits auf Basis des Drei-Stufen-Tests verabschiedeten Telemedienkonzepte integrierbar sei.</p>
<p>Zwar dürfen demnach Live-Streams auf den Sportseiten von ARD und ZDF angeboten werden, jedoch seien die Abrufangebote bei großen Sportereignissen auf 24 Stunden beschränkt. ARD und ZDF hätten allerdings angekündigt, dass Highlight-Videos auch noch Tage später auf sportschau.de/olympia oder sport.zdf.de verfügbar seien. Ein Widerspruch, nach Ansicht des VPRT.</p>
<p>Es sei nun an der Medienpolitik, dass Vorhaben zu prüfen, andernfalls würde &#8220;die Ineffizienz des Drei-Stufen-Tests ein weiteres Mal untermauert&#8221;, so VPRT-Präsident Jürgen Doetz.</p>
<p>&#8220;Zumindest in einem Punkt hat die Ankündigung ein wenig Aufschluss gegeben, nämlich bei den Kosten. Nun ist für jeden nachvollziehbar, warum trotz der Reduzierung des Personalaufwandes von 700 auf 480 Mitarbeiter im Vergleich zu den letzten Olympischen Spielen diese 2012 trotzdem wieder mit je 10 Millionen Euro bei ARD und ZDF zu Buche schlagen: Die bei den Personalkosten  erzielten Einsparungen scheinen nunmehr in die Produktions- und Technikkosten für neue Angebote zu fließen&#8221;, so Doetz laut der Meldung des VPRT.</p>
<h4>ARD weist Kritik zurück</h4>
<p>Die ARD hat die Kritik des VPRT zurückgewiesen. Walter Johannsen (NDR), Chef des ARD-Olympiateams sagte dazu: &#8220;Abgesehen davon, dass die Reaktionszeit des VPRT-Präsidenten nicht eben medaillenverdächtig ist, unterliegt er einer völligen Fehleinschätzung der realen Kosten. London 2012 wird für uns günstiger als Peking 2008, und dazu trägt auch unser Online-Angebot auf sportschau.de bei. Es verursacht deutlich weniger Aufwand als früher die Bespielung der Digitalkanäle.</p>
<h4>&#8220;Zeitlich begrenztes Angebot ist juristisch geprüft&#8221;</h4>
<p>Durch die effektive Nutzung unserer erworbenen Rechte bieten wir allen Sportinteressierten einen zusätzlichen Service. Bislang hat kein VPRT-Mitgliedssender von der Möglichkeit der Sublizenzierung Gebrauch gemacht. Per Livestream lassen sich die Wettkämpfe auch in solchen Sportarten verfolgen, die nicht automatisch im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Das zeitlich begrenzte Angebot ist juristisch geprüft, es gibt keine rundfunkrechtlichen Bedenken“, so Johannsen laut einer Meldung der ARD.</p>
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		</item>
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		<title>Achtung Online-Händler: Viele Shops sind für Kunden schlecht erreichbar!</title>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 21:25:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>

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		<description><![CDATA[Online-Shops leben von ihrem Internetauftritt. Ist dieser nicht erreichbar können die Kunden nicht auf das Angebot zugreifen und den Unternehmen entgeht wertvoller Umsatz. Darüber hinaus droht womöglich eine teure Abmahnung.   Bildnachweis: /court_hammer / Yasuo Tamura / CC BY 2.0 /Some rights reserved Wie gut es um die Erreichbarkeit Schweizer Online-Shops bestellt ist, hat der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Online-Shops leben von ihrem Internetauftritt. Ist dieser nicht erreichbar können die Kunden nicht auf das Angebot zugreifen und den Unternehmen entgeht wertvoller Umsatz. Darüber hinaus droht womöglich eine teure Abmahnung. </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/03/court-hammer26.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-22849" title="court-hammer2" src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/03/court-hammer26.jpg" alt="Online-Shops für Kunden schlecht erreichbar" width="200" height="149" /></a></p>
<p>Bildnachweis: <a href="http://www.flickr.com/photos/yasuo25337/5683137958/">/court_hammer</a> / <a href="http://www.flickr.com/people/yasuo25337/">Yasuo Tamura</a> / <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY 2.0</a> /Some rights reserved</p>
<p><strong><span id="more-24544"></span></strong></p>
<p>Wie gut es um die Erreichbarkeit Schweizer Online-Shops bestellt ist, hat der Web-Analyse-Anbieter Uptrends in einer <a href="http://www.uptrends.de/ueber-uns/news/38-Prozent-der-Schweizer-Online-Shops-nicht-optimal-erreichbar">Studie</a> untersucht. Dafür wurden in einem Zeitraum zwischen 14.03.2012 und dem 12.04.2012 insgesamt 149 Websites von 85 weltweiten Checkpoints alle fünf Minuten aufgerufen.</p>
<p>56 der 149 der überwachten Online-Shops – d.h. ungefähr 38% der Händler &#8211; sind demnach nur unzureichend für die Kunden erreichbar. Negativer Spitzenreiter ist dabei der deutschsprachige Shop von Alessi. Nur 96,84 % Erreichbarkeit, bei einer Downtime, also dem Zeitraum, in welchem das System nicht verfügbar ist, von 22,33 h. Dass ein Großteil der Downtime tagsüber stattfand, fällt zusätzlich negativ ins Gewicht. Optimierungsbedarf sehen die Analysten auch bei officeworld.ch (19,29 h Downtime) und linsenmax.ch (12,96 h).</p>
<p>19 der Shops hingegen konnten mit einer Erreichbarkeit von 100 % glänzen. Überzeugen konnten demnach u.a. zalando.ch, weltbild.ch, vistaprint.ch, ikea.ch, conrad.ch und brack.ch. Weitere 64 Webshops (43 %) erzielten mit einer Erreichbarkeit zwischen 99,90 % und 99,99 % ein ebenfalls sehr gutes Ergebnis. Das sind z.B. swisscom.ch, spruengli.ch, espritshop.ch, globetrotter.ch, misco.ch und baby-walz.ch.</p>
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<p><a href="http://www.wbs-law.de/allgemein/verbraucherschutz-studie-einhaltung-der-verbraucherschutzrechte-im-internet-oft-unzureichend-1673/">Verbraucherschutz-Studie: Einhaltung der Verbraucherschutzrechte im Internet oft unzureichend</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/allgemein/rechtliche-rahmenbedingungen-im-e-commerce-teil-82-das-impressum-erreichbarkeit-1007/">Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce: Das Impressum – Erreichbarkeit</a></p>
<p><strong> </strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Darf man Stalker am Facebook Pranger bloßstellen?</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/internetrecht/darf-man-stalker-am-facebook-pranger-blosstellen-24541/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 20:45:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Meinungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Posting]]></category>
		<category><![CDATA[selbstjustiz]]></category>
		<category><![CDATA[Stalking]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Hochspringerin und Polizeikommissarin Ariane Friedrich steht nach der Veröffentlichung einer an sie gerichteten anzüglichen E-Mail unter Beschuss. Die deutsche Hochsprung-Rekordhalterin findet ihre Reaktion gerechtfertigt, rechtlich gesehen könnte dieser Sprung jedoch zu einem harten Aufprall führen. „Es ist Zeit zu handeln, es ist Zeit, mich zu wehren. Und das tue ich. Nicht mehr und nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Hochspringerin und Polizeikommissarin Ariane Friedrich steht nach der Veröffentlichung einer an sie gerichteten anzüglichen E-Mail unter Beschuss. Die deutsche Hochsprung-Rekordhalterin findet ihre Reaktion gerechtfertigt, rechtlich gesehen könnte dieser Sprung jedoch zu einem harten Aufprall führen</strong><strong>.</strong></p>
<p><strong><span id="more-24541"></span></strong></p>
<p>„Es ist Zeit zu handeln, es ist Zeit, mich zu wehren. Und das tue ich. Nicht mehr und nicht weniger.“ Die 28-Jährige hatte eine E-Mail eines zudringlichen Fans mitsamt dessen Namen und Wohnort auf Facebook gepostet, da sie sich nicht beschimpfen und belästigen lassen wollte. Schnell klickten 2.000 ihrer Fans auf „Gefällt mir“ und signalisierten ihrem Idol so ihre Zustimmung. Allerdings wurden auch kritische Stimmen laut, die diese Art Selbstjustiz nicht guthießen.</p>
<p>Zwar ist richtig, dass die Behauptung wahrer Tatsachen von der Meinungsfreiheit gedeckt wird. Problematisch ist jedoch, ob der Betroffene damit in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wird. Die Äußerung einer an sich wahren Tatsache könnte dann durch die überwiegenden Persönlichkeitsbelange entsprechend der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH unzulässig sein.</p>
<p>Das Persönlichkeitsrecht überwiegt ausnahmsweise, wenn ein Betroffener durch die Veröffentlichung eines nicht korrekten Verhaltens in seinem Ansehen und seiner Persönlichkeitsentfaltung negativ beeinflusst wird. Eine Prangerwirkung und eine Stigmatisierung des Betroffenen dürfte in dem Fall Friedrich sicherlich gesehen werden.</p>
<p>Kritiker der Vorgehensweise bemängeln außerdem zu Recht die sorglose Handhabe der Polizeikommissarin. So hat die Sportlerin die Mail veröffentlicht, ohne sicherzustellen, dass der Absender tatsächlich richtig ist und ob nicht sogar Verwechslungsgefahr besteht, weil mehrere Personen den gleichen Namen tragen. Und die war hier gegeben, weil es in Deutschland mehrere Leute mit dem Namen des mutmaßlichen Stalkers gibt.</p>
<p>Eine Debatte über den richtigen Umgang mit Straftaten im Internet ist sicherlich richtig und wichtig. Die Vorgehensweise von Ariane Friedrich wird jedoch nicht von unserer Rechtsordnung gedeckt. Sie verstößt insbesondere gegen die Unschuldsvermutung, die zu den fundamentalen Grundlagen unseres Rechtsstaates gehört.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Sehen Sie hierzu unser Video:</h2>
<p><object style="height: 390px; width: 640px;" width="640" height="360" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/2MFoKA_DX6g?version=3&amp;feature=player_detailpage" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><embed style="height: 390px; width: 640px;" width="640" height="360" type="application/x-shockwave-flash" src="http://www.youtube.com/v/2MFoKA_DX6g?version=3&amp;feature=player_detailpage" allowFullScreen="true" allowScriptAccess="always" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" /></object></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Firma bietet Anti-Filesharing-Tool an</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/anti-filesharing-tool-24538/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 17:46:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Unternehmen hat angeblich mit finanzieller Unterstützung von Microsoft eine Software entwickelt, mit der man angeblich Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing über Tauschbörsen verhindern kann. Bildnachweis: Virus / Razza Mathadsa / CC BY 2.0 /Some rights reserved Bei der Firma soll es sich um ein russisches Start UP Unternehmen mit dem Namen „Pirate Pay“ &#8211; nicht zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ein Unternehmen hat angeblich mit finanzieller Unterstützung von Microsoft eine Software entwickelt, mit der man angeblich Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing über Tauschbörsen verhindern kann. </strong></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/01/Virus1.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-18965" title="Virus" src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/01/Virus1.jpg" alt="Anti-Filesharing Software Abmahnung" width="148" height="200" /></a></p>
<p>Bildnachweis: <a href="http://www.flickr.com/photos/klinkum/5539701673/">Virus </a>/ <a href="http://www.flickr.com/photos/klinkum/">Razza Mathadsa</a> / <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY 2.0</a> /Some rights reserved</p>
<p><span id="more-24538"></span></p>
<p>Bei der Firma soll es sich um ein russisches Start UP Unternehmen mit dem Namen „Pirate Pay“ &#8211; nicht zu verwechseln mit dem Torrent Verzeichnis <a href="http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/sperrung-von-the-pirate-bay-wegen-urheberrechtsverletzungen-durch-filesharing-23959/">Pirate Bay</a> &#8211; handeln. Laut einer Meldung <a href="http://torrentfreak.com/microsoft-funded-startup-aims-to-kill-bittorrent-traffic-120513/">bei TorrentFreak</a> sowie einigen <a href="http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Internet-Pirate-Pay-BitTorrent-Filesharing-Tauschboerse-Microsoft-7507571.html">anderen Webseiten</a> soll es eine Technologie entwickelt haben, mit der man angeblich das illegale Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Dateien über Tauschbörsen verhindern kann. Dies sei dadurch möglich, dass der Tausch über die Filesharing-Technologie BitTorrent unterbunden werde. Die Software sei bereits Ende 2011 von Wald Disney Studios und Sony Pictures zur Verhinderung von der illegalen Verbreitung des Films Wyssozki – Danke für mein Leben“ eingesetzt worden sein. Dies wird von dem Unternehmen als Erfolg dargestellt. Microsoft soll die Entwicklung mit einem Betrag von 100.000 US-Dollar gefördert haben. Inwieweit wirklich Rechteinhaber vor Filesharing bewahrt werden, wird sich erst langfristig zeigen.</p>
<p>Nutzer sollten sich gut überlegen, inwieweit sie illegal urheberrechtlich geschützte Dateien tauschen. Denn zumindest der Anschlussinhaber muss mit einer teuren Abmahnung rechnen und neben Erstattung der Abmahnkosten unter Umständen auch Schadensersatz leisten.</p>
<p>Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Auf keinen Fall sollten Sie vorschnell eine vom Rechtsinhaber vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Filesharing-Spezial.</p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-special/">Filesharing-Spezial – Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot</a></p>
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<p>&nbsp;</p>
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		<title>OLG Köln: Irreführung durch &#8220;Fachanwalt für&#8221; in Briefkopf einer Kanzlei</title>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 14:15:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine Kanzlei darf nicht durch ihre Angaben im Briefkopf den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass alle ihre Anwälte über die aufgeführten Fachanwaltstitel verfügen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.   &#160; Bildnachweis:/Rechtsanwalt Street/Rinaldo Wurglitsch/ CC BY 2.0/Some Rights reserved Im vorliegenden Fall listete eine Anwaltskanzlei in ihrem Briefkopf einfach „unter Fachanwalt für“ alle Fachgebiete auf. Dabei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eine Kanzlei darf nicht durch ihre Angaben im Briefkopf den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass alle ihre Anwälte über die aufgeführten Fachanwaltstitel verfügen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.</strong></p>
<p><strong> <a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2011/11/Rechtsanwalt-Street1.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-16872" title="Rechtsanwalt Street" src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2011/11/Rechtsanwalt-Street1.jpg" alt="Irreführung durch Briefkopf einer Kanzlei" width="200" height="150" /></a></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bildnachweis:/<a href="http://www.flickr.com/photos/wurglitsch/2078123838/">Rechtsanwalt Street</a>/<a href="http://www.flickr.com/people/wurglitsch/">Rinaldo Wurglitsch</a>/ <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY 2.0</a>/Some Rights reserved</p>
<p><span id="more-24535"></span></p>
<p>Im vorliegenden Fall listete eine Anwaltskanzlei in ihrem Briefkopf einfach „unter Fachanwalt für“ alle Fachgebiete auf. Dabei wurde jedoch nicht verraten, welcher Rechtsanwalt über den genannten Fachanwaltstitel verfügte. Dafür wurde die Sozietät von einem anderen Anwalt abgemahnt. Dieser beantragte schließlich gegen die Kanzlei eine einstweilige Verfügung.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Köln gab der Klage gegen die Kanzlei mit Urteil vom 20.04.2012 (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 W 23/12" title="OLG K&ouml;ln, 20.04.2012 - 6 W 23/12">6 W 23/12</a>) statt. Sie entschieden, dass hier der Verbraucher durch die nicht vorgenommene Zuordnung des Fachanwaltes um jeweiligen Rechtsanwalt in die Irre geführt wird im Sinne von § <a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/5.html" title="&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen">5</a> UWG. Ein unvoreingenommener Verbraucher gewinnt schnell den Eindruck, dass die Anwälte der Kanzlei über zumindest einen der genannten Fachanwalts-Titel verfügen. Dies entsprach jedoch nicht den Tatsachen. In diesem Fall reicht es nicht aus, wenn der Verbraucher über diesen Irrtum nachträglich- etwa auf der Webseite der Kanzlei &#8211; aufgeklärt wird.</p>
<p>Dieses Urteil ist rechtskräftig.</p>
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