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	<title>WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte</title>
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	<description>Juristische Informationen der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte (Medienrecht, Internetrecht, Urheberrecht).</description>
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		<title>Sicherheitslücke auf Kino.to</title>
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		<pubDate>Wed, 23 May 2012 14:48:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Hacker]]></category>
		<category><![CDATA[Kino.to]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheitslücke]]></category>

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		<description><![CDATA[Die zwei anonymen Datenschützer pin3apple und chomik haben auf dem geschlossen Server von Kino.to eine Sicherheitslücke entdeckt, mit derer sie die Webseite als Administratoren übernehmen konnten. Dadurch wäre es möglich, die Domain zu übernehmen und wieder mit Inhalten zu füllen. Die beiden bitten nun die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei, die Sicherheitslücke zu schließen.   Dabei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"><strong>Die zwei anonymen Datenschützer pin3apple und chomik haben auf dem geschlossen Server von Kino.to eine Sicherheitslücke entdeckt, mit derer sie die Webseite als Administratoren übernehmen konnten.</strong><br />
</span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"><span id="more-24852"></span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Dadurch wäre es möglich, die Domain zu übernehmen und wieder mit Inhalten zu füllen. Die beiden bitten nun die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei, die Sicherheitslücke zu schließen. </span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Dabei wollen pin3apple und chomik sicherstellen, dass sie keine Hacker mit böswilligen Absichten sind und konnten mithilfe von Beweis-Screenshots überzeugen, dass es diese Sicherheitslücke gibt. Hätten kriminelle Hacker diese Schwachstelle entdeckt, hätten sie das geschlossene Film-Stream-Portal erneut aufbauen können. </span></p>
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		<title>Studie: Filesharing hilft der Musikindustrie</title>
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		<pubDate>Wed, 23 May 2012 14:29:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[BitTorent]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Studie der North Carolina State University hat ergeben, dass Filesharing der Musikindustrie nicht schadet, sondern sie moderat unterstützt. Entgegen der allgemeinen Ansicht soll Filesharing sogar dabei helfen, Alben besser zu verkaufen. Bildnachweis: Justitia / dierk schaefer / CC BY 2.0 / Some rights reserved Assistant Professor Robert Hammond hat in seiner Studie “Profit Leak? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eine Studie der North Carolina State University hat ergeben, dass Filesharing der Musikindustrie nicht schadet, sondern sie moderat unterstützt. Entgegen der allgemeinen Ansicht soll Filesharing sogar dabei helfen, Alben besser zu verkaufen. </strong></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/05/Justitia.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-24796" title="Justitia" src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/05/Justitia.jpg" alt="Filesharing hilft Musikindustrie" width="245" height="240" /></a></p>
<p>Bildnachweis: <a href="http://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2984366906/">Justitia </a>/ <a href="http://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/">dierk schaefer</a> / <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY 2.0</a> / Some rights reserved</p>
<p><strong><span id="more-24846"></span></strong></p>
<p>Assistant Professor Robert Hammond hat in seiner Studie “<a href="http://www4.ncsu.edu/%7Erghammon/Hammond_File_Sharing_Leak.pdf">Profit Leak? Pre-Release File Sharing and the Music Industry</a>” den Zusammenhang zwischen den Zahlen illegaler Downloads und den jeweiligen Albumverkäufen untersucht.</p>
<p><strong>Steigende Album-Verkäufe durch Filesharing</strong></p>
<p>Dazu beobachtete Hammond im Zeitraum von Mai 2010 und Januar 2011 die Downloads neuer Alben, die via BitTorrent zugänglich waren. Zusammen mit den Verkaufszahlen dieser Alben berechnete Hammond ein Modell des Einflusses von illegal heruntergeladener Musik auf die Verkaufszahlen von Musikalben.</p>
<p>Ergebnis der Untersuchung war, dass die illegalen Downloads zu erhöhten Verkaufszahlen der Alben führte. Hammond hatte 1.095 Alben von 1.075 Künstlern beobachtet. Die Unterbindung von illegalen Downloads schadet der demzufolge der Musikindustrie mehr, als es nützt.</p>
<p><strong>Filesharing als Werbung</strong></p>
<p>Das läge daran, dass illegale Downloads eine Form der Werbung für den Künstler sei. Hammond erklärt, dass ein Album, dass bereits vor dem Release illegal im Netz erhältlich sei, sich später auch etwas besser verkaufe. Allerdings gesteht der Forscher ein, dass die steigenden Verkaufszahlen sich nur bei bekannten Künstlern bemerkbar machen ließen. Eher unbekannte Künstler würden von Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing nicht profitieren.</p>
<p><strong>Andere Studien behaupten das Gegenteil</strong></p>
<p>Bereits veröffentlichte Studien zeigen das Gegenteil von Hammonds Ergebnissen an. Nach eigenen Angaben seien seine Ergebnisse aber aussagekräftiger, da bei seiner Untersuchung detailliertere Daten und Download-Statistiken genutzt worden seien.</p>
<p>&nbsp;</p>
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<p><a href="http://www.wbs-law.de/urheberrecht/neue-piraterie-studie-von-bsa-24498/">Neue Piraterie Studie von BSA zu Urheberrechtsverletzungen durch Raubkopien</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/neue-gfk-studie-zur-digitalen-content-nutzung-durch-filesharing-was-die-musikindustrie-verschweigt-11722/">Neue GfK-Studie zur Digitalen Content-Nutzung durch Filesharing: Was die Musikindustrie verschweigt</a></p>
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		<item>
		<title>BAG: Verfall des tariflichen Mehrurlaubs bei Krankheit des Arbeitnehmers</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/verfall-des-tariflichen-mehrurlaubs-24843/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 May 2012 13:52:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Michael Beuger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[BAT]]></category>
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		<category><![CDATA[Verfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Inwieweit verfällt der Anspruch auf Urlaub eines längerfristig erkrankten Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst nach dem 31.03. des Folgejahres? Hierzu gibt es eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes. Bildnachweis: /court_hammer / Yasuo Tamura / CC BY 2.0 /Some rights reserved Vorliegend war ein Arbeitnehmer im Bereich des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden die Regelungen des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Inwieweit verfällt der Anspruch auf Urlaub eines längerfristig erkrankten Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst nach dem 31.03. des Folgejahres? Hierzu gibt es eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes.</strong></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/04/court-hammer22.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-23718" title="court-hammer2" src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/04/court-hammer22.jpg" alt="Verfall des tariflichen Mehrurlaubs bei langer Krankheit" width="200" height="149" /></a></p>
<p>Bildnachweis: <a href="http://www.flickr.com/photos/yasuo25337/5683137958/">/court_hammer</a> / <a href="http://www.flickr.com/people/yasuo25337/">Yasuo Tamura</a> / <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY 2.0</a> /Some rights reserved</p>
<p><span id="more-24843"></span></p>
<p>Vorliegend war ein Arbeitnehmer im Bereich des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden die Regelungen des BAT Anwendung. Diese sehen vor, dass der Erholungsurlaub bei seiner Übertragung spätestens bis zum 31.03. des folgenden Jahres anzutreten ist. Hierzu war jedoch ein Arbeitnehmer für einen Zeitraum von 2 Jahren aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage. Er verlangte nachträglich für die beiden Jahre 2007 und 2007 jeweils 10 Tage Mehrurlaub als Ersatzurlaub.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage des Arbeitnehmers jedoch mit Urteil 22.05.2012 (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9 AZR 575/10" title="BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 575/10">9 AZR 575/10</a>) ab. Die Richter begründeten dies damit, dass hier zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem darüber hinausgehenden tariflichen Mehrurlaub unterschieden werde muss. Das europäische Recht steht einem Verfall nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html" title="&sect; 7 BUrlG: Zeitpunkt, &Uuml;bertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs">7</a> Abs. 3 BUrlG nur hinsichtlich des gesetzlichen unionsrechtlich verbürgten Mindesturlaubs von vier Wochen pro Jahr entgegen. Anders sieht es jedoch mit dem nach dem Tarifvertrag zusätzlich zustehenden Mehrurlaub aus. Dies ergibt sich daraus, dass die Tarifparteien die Übertragung und den Verfall des Urlaubsanspruchs eigenständig im Tarifvertrag geregelt haben.</p>
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<p><a href="http://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/eugh-zur-begrenzung-der-ubertragung-von-urlaubsanspruchen-des-arbeitnehmers-16598/">EuGH zur Begrenzung der Übertragung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/allgemein/lag-muenchen-arbeitgeber-muss-dauerhaft-kranken-arbeitnehmers-wegen-entgangenem-urlaub-entschaedigen-5678/">LAG München: Arbeitgeber muss dauerhaft kranken Arbeitnehmers wegen entgangenem Urlaub entschädigen</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Niedersächsisches OVG: Selbstständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ist Gewerbetreibender</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/it-recht/selbststandiger-softwareentwickler-ist-gewerbetreibender-24836/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 May 2012 10:49:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Datenbankverwalter]]></category>
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		<category><![CDATA[Gewerbe]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbetreibender]]></category>
		<category><![CDATA[OVG Niedersachsen]]></category>
		<category><![CDATA[Softwareentwickler]]></category>

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		<description><![CDATA[Laut einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes muss ein selbstständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ein Gewerbe anmelden, obwohl ihn das Finanzamt als Freiberufler anerkannt hat.   Bildnachweis: /court_hammer / Yasuo Tamura / CC BY 2.0 /Some rights reserved Kläger war ein Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH), der selbständig mit &#8220;Softwareentwicklung (Schwerpunkt Internet), Datenbanken und Multimedia&#8221; beschäftigt ist. Nach einer innerörtlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Laut einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes muss ein selbstständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ein Gewerbe anmelden, obwohl ihn das Finanzamt als Freiberufler anerkannt hat. </strong></p>
<p><strong> <a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/04/court-hammer22.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-23718" title="court-hammer2" src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/04/court-hammer22.jpg" alt="softwareentwickler gewerbetreibender" width="200" height="149" /></a></strong></p>
<p>Bildnachweis: <a href="http://www.flickr.com/photos/yasuo25337/5683137958/">/court_hammer</a> / <a href="http://www.flickr.com/people/yasuo25337/">Yasuo Tamura</a> / <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY 2.0</a> /Some rights reserved</p>
<p><span id="more-24836"></span></p>
<p>Kläger war ein Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH), der selbständig mit &#8220;Softwareentwicklung (Schwerpunkt Internet), Datenbanken und Multimedia&#8221; beschäftigt ist. Nach einer innerörtlichen Verlegung seines Betriebssitzes war er von der Beklagten aufgefordert worden, seine Tätigkeit als Gewerbe umzumelden. Mit der dagegen erhobenen Klage hat er geltend gemacht, er betreibe kein Gewerbe, sondern übe eine freiberufliche Tätigkeit aus. Er entwickle konkret-individuell zugeschnittene Software für wechselnde Auftraggeber. Solche Softwareoptimierung sei eine &#8220;ingenieurvergleichbare&#8221; Tätigkeit, die auch einkommensteuerrechtlich als freiberuflich anerkannt sei.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen und die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.</p>
<p>Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Berufung mit Urteil vom 16. Mai 2012 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 LC 15/10" title="OVG Niedersachsen, 16.05.2012 - 7 LC 15/10">7 LC 15/10</a> zurückgewiesen und die Einordnung der Tätigkeit als Gewerbe bestätigt.</p>
<p>Zwar ist es zutreffend, dass der Gewerbebegriff, der in der Gewerbeordnung nicht definiert ist, nicht erfüllt ist, wenn der Kläger einen sogenannten Freien Beruf ausübt.</p>
<p>Die dafür &#8211; in der Gewerbeordnung ebenfalls nicht aufgeführten &#8211; Voraussetzungen liegen jedoch überwiegend nicht vor. So mangelt es an einer hinreichenden Eigenverantwortlichkeit, an fachlicher Unabhängigkeit und einem Gemeinwohlbezug; auch ist für die Tätigkeit des Klägers objektiv kein Hochschulabschluss erforderlich. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Einkünfte des Klägers als freiberufliche Tätigkeit besteuert werden.</p>
<p>Der Senat hat damit an seiner Rechtsprechung festgehalten, die er grundlegend in seinem Urteil vom 29. August 2007 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 LC 125/06" title="OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 125/06">7 LC 125/06</a> zur Einordnung der Tätigkeit der Berufsbetreuer entwickelt hat.</p>
<p>Eine Revision gegen sein Urteil hat der Senat nicht zugelassen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 18.05.2012</p>
<p>Abzuwarten bleibt, ob das Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes bestandskräftig wird. Unter Umständen wird der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Denn es ist mangels klarer gesetzlicher Vorgaben im Steuerrecht sowie im Gewerberecht sehr umstritten, inwieweit Selbstständige im IT-Bereich &#8211; wie Softwareentwickler, Programmierer und EDV-Berater &#8211; als Freiberufler beziehungsweise Gewerbetreibende einzustufen sind. Die Beurteilung hängt oft sehr von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Auf Ihren Wunsch beraten wir Sie gerne.</p>
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<p><a href="http://www.wbs-law.de/allgemein/e-commerce-serie-teil-15-steuerrecht-worauf-muss-ich-als-online-haendler-achten-545/">E-Commerce Serie: Steuerrecht – Worauf muss ich als Online-Händler achten?</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/medienrecht/bverwg-keine-weitere-rundfunkgebuhr-fur-beruflich-genutzten-pc-11303">BVerwG: Keine weitere Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsfall des Tages: Rücknahme von Waren</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/rucknahme-von-waren-24827/</link>
		<comments>http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/rucknahme-von-waren-24827/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 23 May 2012 08:57:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsfall des Tages]]></category>
		<category><![CDATA[Kauf]]></category>
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		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ist der Verkäufer verpflichtet, gekaufte Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten? Bildnachweis: Justitia / dierk schaefer / CC BY 2.0 / Some rights reserved Antwort WBS: Rechtlich gesehen ist der Verkäufer dazu nicht verpflichtet. Es ist ein Irrglaube vieler Kunden, dass in einem Ladengeschäft gekaufte Sachen innerhalb einer bestimmten Frist vom Verkäufer wieder zurückgenommen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ist der Verkäufer verpflichtet, gekaufte Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten?</p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/05/Justitia.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-24796" title="Justitia" src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/05/Justitia.jpg" alt="Rüchnahme Waren durch Verkäufer " width="245" height="240" /></a></p>
<p>Bildnachweis: <a href="http://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2984366906/">Justitia </a>/ <a href="http://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/">dierk schaefer</a> / <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY 2.0</a> / Some rights reserved</p>
<p><span id="more-24827"></span></p>
<p><strong>Antwort WBS:</strong></p>
<p>Rechtlich gesehen ist der Verkäufer dazu nicht verpflichtet. Es ist ein Irrglaube vieler Kunden, dass in einem Ladengeschäft gekaufte Sachen innerhalb einer bestimmten Frist vom Verkäufer wieder zurückgenommen werden müssen. Es gibt jedoch viele Verkäufer die dies dennoch tun. Das ist aber eine reine Kulanzsache. Der Vorteil für den Verkäufer ist hierbei, dass der Kunde eher etwas kauft, wenn er weiß, dass er es notfalls wieder zurückgeben kann.</p>
<p>Grundsätzlich gilt aber: <strong>Gekauft ist gekauft</strong>. Wenn der Kunde sich daher beim Kauf einer Sache nicht sicher ist, sollte er sich vorher beim Händler über eventuelle Umtauschmöglichkeiten und die dazugehörigen Konditionen erkundigen. Denn der Händler kann selbst entscheiden, ob er ob er eine Sache zurücknimmt und wenn ja, zu welchen Bedingungen. Es gibt daher auch keinen Anspruch auf Geldrückgabe.</p>
<p>Anders ist der Fall aber, wenn die Sache einen <strong>Mangel</strong> hat. Dann hat der Käufer ein gesetzlich geregeltes Rückgaberecht. Im Gegenzug erhält er sein Geld zurück.</p>
<p>Besonderheiten gelten auch bei <strong>Onlinekäufen  in Online Shops und Versandhandelskäufen</strong>. Hier gibt es ein gesetzlich normiertes <strong>Widerrufsrecht</strong>. Danach kann der Käufer die gekaufte Sache innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wieder zurückschicken und bekommt im Gegenzug seinen Kaufpreis zurück. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, in dem der Käufer die Ware erhalten hat. Voraussetzung ist hier aber, dass er über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist. Versäumt der Verkäufer dies, so beginnt die Frist nicht zu laufen.</p>
<p>Durch das Widerrufsrecht soll der Käufer vor Enttäuschungen geschützt werden. Denn anders als im Geschäft kann er die Ware weder begutachten noch testen. Er muss sich allein auf die Beschreibung und die Bilder des Verkäufers verlassen. Bekommt er das Produkt nun nach Hause, muss er es pfleglich behandeln und darf er es nur in einem gewissen Rahmen ausprobieren, d.h. nur insoweit, wie er es auch in einem Laden dürfte. Ansonsten kann der Verkäufer gegen ihn Schadensersatzansprüche geltend machen.</p>
<p>Das Widerrufsrecht gilt jedoch nicht für alle Waren! In § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html" title="&sect; 312d BGB: Widerrufs- und R&uuml;ckgaberecht bei Fernabsatzvertr&auml;gen">312d</a> BGB werden einige Warengruppen aufgezählt, für die <strong>kein Widerrufsrecht</strong> gilt. Dies sind beispielsweise leicht verderbliche Waren wie Lebensmittel oder speziell für den Käufer angefertigte Produkte.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsfall des Tages: „Keine Haftung für Garderobe“ – Haftungsausschluss oder unnütze Schilderverschwendung?</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/keine-haftung-fur-garderobe-24816/</link>
		<comments>http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/keine-haftung-fur-garderobe-24816/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 22 May 2012 15:16:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsfall des Tages]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Garderobe]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsausschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Klausel]]></category>
		<category><![CDATA[unangemessene Benachteiligung]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder kennt es: Man ist abends in der Stadt unterwegs und geht, früher oder später, in einen Club, eine Diskothek oder auch nur in eine Kneipe. Dort will man seine Jacke an der Garderobe abgeben, um sich anschließend befreit in die Räume der Feierlichkeiten zu begeben. Man bezahlt in der Regel einen kleinen Betrag von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder kennt es: Man ist abends in der Stadt unterwegs und geht, früher oder später, in einen Club, eine Diskothek oder auch nur in eine Kneipe. Dort will man seine Jacke an der Garderobe abgeben, um sich anschließend befreit in die Räume der Feierlichkeiten zu begeben. Man bezahlt in der Regel einen kleinen Betrag von meist nur 1 € und holt die Jacke zum Ende des Abends gegen Vorlage einer mit einer Nummer versehenen Marke wieder ab.</p>
<p>So weit, so gut. Aber was, wenn die Jacke beschädigt oder gar nicht mehr aufzufinden ist?</p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/04/court-hammer22.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-23718" title="court-hammer2" src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/04/court-hammer22.jpg" alt="haftungsausschluss garderobe klausel" width="200" height="149" /></a></p>
<p>Bildnachweis: <a href="http://www.flickr.com/photos/yasuo25337/5683137958/">/court_hammer</a> / <a href="http://www.flickr.com/people/yasuo25337/">Yasuo Tamura</a> / <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY 2.0</a> /Some rights reserve</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span id="more-24816"></span></p>
<p>Häufig kommt es vor, dass sich die Kunden mit den Mitarbeitern bzw. dem Betreiber der Lokalität wegen dieser Frage auseinandersetzen. Die Betreiber verweisen diesbezüglich meist auf ein von ihnen an der Garderobe aufgehängtes Schild, auf dem es heißt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>„Für Garderobe wird keine Haftung übernommen“</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>oder ähnlich lautende Hinweise.</p>
<p>Aber stimmt das auch so? Kann sich der Betreiber allein mit diesem Hinweis von jeglicher Haftung freisprechen?</p>
<p>Im Ergebnis kann er das in aller Regel nicht.</p>
<p>Gibt man seine Jacke an einer durch einen Mitarbeiter besetzten Garderobe gegen Entgelt ab, so schließt man einen Vertrag mit dem Betreiber über die Verwahrung der abgegebenen Jacke ab. Ein solcher Vertrag löst neben den Primärpflichten, nämlich der Aufbewahrung und späteren Herausgabe, auch Schutz- bzw. Fürsorgepflichten aus.</p>
<p>Dementsprechend muss der Betreiber nicht nur die Jacke wieder herausgeben. Er muss auch dafür Sorge tragen, dass die Jacke unbeschädigt zurückgegeben wird. Sie muss in dem Zustand wieder zurückgegeben werden, in dem sie abgegeben wurde. Kann er das nicht, löst das grundsätzlich eine zu Schadensersatzansprüchen führende Haftung aus.</p>
<p>Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob sich diese grundsätzliche gesetzliche Regelung durch den Hinweis, dass für Garderobe nicht gehaftet wird, ändert, der Betreiber also von dieser Haftung frei wird.</p>
<p>Diese Frage lässt sich mit einem Blick ins Gesetz beantworten. Bei diesem meist auf einem Schild gut sichtbar angebrachten Hinweis handelt es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (kurz AGB) im Sinne der §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html" title="&sect; 305 BGB: Einbeziehung Allgemeiner Gesch&auml;ftsbedingungen in den Vertrag">305</a> ff. des BGB. Dabei handelt es sich um eine einseitig gestellte, für eine Vielzahl von Verträgen vorgefertigte Klausel, die unter bestimmten Bedingungen Vertragsbestandteil wird, auch wenn darüber nicht explizit eine Vereinbarung getroffen wurde.</p>
<p>Um den Vertragspartner nicht unangemessen zu benachteiligen, unterliegen solche Klauseln einer sogenannten Inhaltskontrolle. In den entsprechenden Vorschriften – insbesondere den §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/307.html" title="&sect; 307 BGB: Inhaltskontrolle">307</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/308.html" title="&sect; 308 BGB: Klauselverbote mit Wertungsm&ouml;glichkeit">308</a> BGB – finden sich unter anderem Regelungen, die den Vertragspartner nach der gesetzlichen Wertung generell unangemessen benachteiligen und daher grundsätzlich unwirksam sind.</p>
<p>Gemäß § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html" title="&sect; 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsm&ouml;glichkeit">309</a> Nr.7 b) BGB ist eine Klausel unwirksam, in der der Verwender seine Haftung für sonstige Schäden – gemeint sind unter anderem Sachschäden – ausschließt, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seinerseits oder von einem seiner Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) beruhen.</p>
<p>Mit dem Hinweis auf seinem Schild versucht der Betreiber aber offensichtlich jede Haftung, sei es auch für Vorsatz, auszuschließen. Wäre diese Klausel wirksam, würde das bedeuten, dass keine vertraglich Haftung bestünde, selbst wenn seine Mitarbeiter die Jacken mit voller Absicht verlieren, verschenken oder beschädigen. Das kann ersichtlich nicht richtig sein. Und das ist es auch nicht.</p>
<p>Die Klausel ist zu weit gefasst und schließt daher mehr aus, als das Gesetz erlaubt. Der Betreiber könnte bestenfalls seine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken. Tut er dies nicht ausdrücklich, kann er sich auch nicht darauf berufen. Der Hinweis ist daher falsch und das Schild entsprechend nutzlos. Die tatsächliche Rechtslage ist dieselbe wie sie es ohne dieses Schild ist.</p>
<p>Also ist Vorsicht geboten, wenn nach Abschluss eines fröhlichen Abends der Betreiber auf ein solches Schild zeigt. Das Recht und das Gesetz sprechen eine andere Sprache.</p>
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		<title>Verbraucherschützer gehen gegen PC Games Hersteller Electronic Arts vor</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/e-commerce/verbraucherschutzer-gehen-gegen-electronic-arts-vor-24813/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 May 2012 14:24:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Battlefield]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Electronic Arts]]></category>
		<category><![CDATA[Klauseln]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[pc games]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Unternehmen Elektronic Arts wurde von der Verbraucherzentrale Bundesverband insbesondere wegen der Nutzungsbedingungen seiner Software abgemahnt. Diese sollen gegen Datenschutzrecht verstoßen.   Bildnachweis: Justitia / dierk schaefer / CC BY 2.0 / Some rights reserved Wer als Nutzer bislang an dem Online Spiel Battlefield 3 teilnehmen wollte, erlebte eine Überraschung. Er wurde ohne vorhergehende Information [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Unternehmen Elektronic Arts wurde von der Verbraucherzentrale Bundesverband insbesondere wegen der Nutzungsbedingungen seiner Software abgemahnt. Diese sollen gegen Datenschutzrecht verstoßen. </strong></p>
<p><strong> <a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/05/Justitia.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-24796" title="Justitia" src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/05/Justitia.jpg" alt="Verbraucherschützer gehen gegen Online Games Hersteller vor" width="245" height="240" /></a></strong></p>
<p>Bildnachweis: <a href="http://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2984366906/">Justitia </a>/ <a href="http://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/">dierk schaefer</a> / <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY 2.0</a> / Some rights reserved</p>
<p><span id="more-24813"></span></p>
<p>Wer als Nutzer bislang an dem Online Spiel Battlefield 3 teilnehmen wollte, erlebte eine Überraschung. Er wurde ohne vorhergehende Information dazu aufgefordert, dass er hierfür zunächst eine zusätzliche Software aus dem Internet auf seinen Rechner downloaden musste. Ansonsten konnte diese das Spiel nicht nutzen. Darüber ärgerten sich einige Nutzer und beschwerten sich bei der Verbraucherzentrale.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aus diesem Grunde erhielt die Firma Electronic Arts eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Verbraucherschützer kritisieren insbesondere, dass die Nutzer nicht hinreichend in den Nutzungsbedingungen auf die Notwendigkeit einer Installation von Software hingewiesen werden. Darüber hinaus darf Electronic-Arts Inhalt bislang laut einer weiteren Klausel ungefragt Nutzerprofile erstellen. Schließlich sieht eine Bestimmung vor, dass die persönlichen Daten für Werbezwecke verwendet dürfen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Damit ist es jedoch jetzt vorbei. Auf Druck der Verbraucherzentrale Bundesverband haben hat der Spiele-Hersteller jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Demzufolge muss Electronic Arts die im Internet veröffentlichten Nutzungsbedingungen sofort ändern. Neu veröffentlichte Spiele müssen sie zum dem 01.06.2012 überarbeitet sein. Spätestens ab dem 01.01.2013 müssen alle Computerspiele und Videospiele mit den notwendigen Informationen versehen sein. Nähere Informationen <a href="http://www.vzbv.de/9535.htm">erhalten Sie hier</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als Online-Händler sollten Sie insbesondere auf die datenschutzkonforme Verwendung von Nutzungsbedingungen (AGB) sowie auf ein ordnungsgemäßes Impressum großen Wert legen. Ansonsten müssen Sie mit einer teuren Abmahnung vor allem durch Konkurrenten rechnen.</p>
<p>&nbsp;</p>
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<p><a href="http://www.wbs-law.de/datenschutz/nutzer-zwingen-facebook-zur-anderung-seiner-klauseln-24306/">Nutzer zwingen Facebook zur Änderung der fragwürdigen Klauseln</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/e-commerce/achtung-online-handler-viele-webseiten-sind-nicht-datenschutzkonform-17862/">Achtung Online-Händler: Viele Webseiten sind nicht datenschutzkonform!</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/e-commerce/beschluss-der-obersten-datenschutzer-zu-social-plugins-webseiten-betreiber-sollten-aufpassen-17489/">Beschluss der obersten Datenschützer zu Social-Plugins: Webseiten-Betreiber sollten aufpassen!</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/social-media-und-recht/social-marketing-was-bei-werbung-in-sozialen-netzen-zu-beachten-ist-teil-3-22621/">Social Marketing – Was bei Werbung in sozialen Netzen zu beachten ist (Teil 3)</a></p>
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<p><a href="http://www.wbs-law.de/allgemein/bgh-stellt-strenge-anforderungen-an-die-widerrufsbelehrung-fuer-online-haendler-5705/">BGH stellt strenge Anforderungen an die Widerrufsbelehrung für Online-Händler</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Youtube gegen GEMA: Berufung eingelegt</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/urheberrecht/youtube-gegen-gema-berufung-eingelegt-24806/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 May 2012 11:23:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gema]]></category>
		<category><![CDATA[Providerhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[YouTube]]></category>

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		<description><![CDATA[Inwieweit haftet Youtube für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer in hochgeladenen Videos? Hierzu hatte das Landgericht Hamburg eine bedenkliche Entscheidung getroffen. Doch jetzt geht der Rechtsstreit in die zweite Runde. Bildnachweis: Youtube logo / codenamecueball / CC BY 2.0 / Some rights reserved Im vorliegenden Fall hatte die GEMA gegenüber Youtube einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Inwieweit haftet Youtube für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer in hochgeladenen Videos? Hierzu hatte das Landgericht Hamburg eine bedenkliche Entscheidung getroffen. Doch jetzt geht der Rechtsstreit in die zweite Runde. </strong></p>
<p><strong><a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/04/Youtube.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-23558" title="Youtube " src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/04/Youtube.jpg" alt="Youtube gegen GEMA wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung: Berufung " width="267" height="200" /></a></strong></p>
<p>Bildnachweis: <a href="http://www.flickr.com/photos/cheesepuff/2406468228/">Youtube logo</a> / <a href="http://www.flickr.com/photos/cheesepuff/">codenamecueball </a>/ <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY 2.0</a> / Some rights reserved</p>
<p><span id="more-24806"></span></p>
<p>Im vorliegenden Fall hatte die GEMA gegenüber Youtube einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Sie verlangte, dass zwölf Musikwerke nicht mehr in dem Portal von Youtube öffentlich zugänglich gemacht werden. Demgegenüber war Youtube der Ansicht, dass sie für die begangenen Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer nicht in Anspruch genommen werden darf. Deshalb gab Youtube auch nicht die von der GEMA geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.</p>
<p>Das Landgericht Hamburg gab der Klage von Youtube mit Urteil vom 20.04.2012 (Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=310 O 461/10" title="LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10">310 O 461/10</a>) zum großen Teil statt. Die Richter haben hinsichtlich von sieben der genannten Musikwerke entschieden, dass diese nicht mehr bei Youtube veröffentlicht werden dürfen. Hierzu führten sie aus, Youtube zwar nicht sämtliche von den Nutzern hoch geladene Videoclips kontrollieren muss. Anders sei dies jedoch dann, soweit hinsichtlich des betreffenden Videos ein Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung eingegangen sei. Dann müsse Youtube dieses unverzüglich sperren. Darüber hinaus die Plattform  durch zumutbare Maßnahmen wie insbesondere Wortfilter Vorsorge treffen, um erneute Rechtsverletzungen durch eine künftige Verbreitung dieser Videos zu vermeiden. Aufgrund dieser Verstöße haftet Youtube laut Landgericht Hamburg als Störer, nicht hingegen als Täter.</p>
<p>Gegen dieses Urteil haben <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/GEMA-legt-im-YouTube-Streit-Berufung-ein-1580860.html">sowohl die GEMA, als auch YouTube Berufung eingelegt</a>. Über diese wird das Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Der GEMA geht das Urteil  nicht weit genug. Youtube verweist &#8211; in meinen Augen zu Recht- darauf, dass der vom Landgericht Hamburg geforderte Einsatz von Wortfiltern zu weit geht. Denn der Einsatz von Wortfiltern ist für  den jeweiligen Provider mit einem hohen Aufwand verbunden, der für ihn nicht mehr tragbar ist. Dies gilt gerade auch für kleinere Provider und soziale Netzwerke, die über keine großen finanziellen und personellen Mittel verfügen. Darüber hinaus ist fragwürdig, ob man durch den Einsatz von Wortfiltern überhaupt Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzer verhindern kann. Es darf keine Sippenhaft für Dritte geben.</p>
<p>Sicherlich sind die folgenden Beiträge ebenfalls interessant für Sie:</p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/urteil-im-rechtsstreit-gema-gegen-youtube-vor-dem-landgericht-hamburg-23635/">Urteil im Rechtsstreit GEMA gegen YouTube vor dem Landgericht Hamburg</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/urheberrecht/rapidshare-gegen-gema-bgh-hat-das-letzte-wort-22941/">Rapidshare gegen GEMA: BGH hat das letzte Wort</a></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/social-media-und-recht/grundsatzentscheidung-des-europaischen-gerichtshofes-soziale-netzwerke-und-hosting-provider-konnen-nicht-zum-einsatz-globaler-filtersysteme-verpflichtet-werden-c-36010-20766/">EuGH: Soziale Netzwerke und Hosting-Provider können nicht zum Einsatz globaler Filtersysteme verpflichtet werden</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<img src="http://www.wbs-law.de/?ak_action=api_record_view&id=24806&type=feed" alt="" />]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG Köln: Keine Haftung für Download des Ehegatten</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/olg-koln-keine-haftung-fur-download-des-ehegatten-24791/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 May 2012 20:26:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnung Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[6 U 239/11]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Köln]]></category>
		<category><![CDATA[sekund]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Muss die Inhaberin eines Internet-Anschlusses die Surfgewohnheiten ihres Ehemannes überwachen, um zu verhindern, dass dieser Tauschbörsen im Internet nutzt? Nein, sagte nun das OLG Köln in einer aktuellen Entscheidung. Bildnachweis: Justitia / dierk schaefer / CC BY 2.0 / Some rights reserved Geklagt hatte eine Computerspiel-Firma. Eines ihrer Spiele, ein Action-Shooter, war in einer Tauschbörse [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Muss die Inhaberin eines Internet-Anschlusses die Surfgewohnheiten ihres Ehemannes überwachen, um zu verhindern, dass dieser Tauschbörsen im Internet nutzt? Nein, sagte nun das OLG Köln in einer aktuellen Entscheidung.<span id="more-24791"></span></p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/05/Justitia.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-24796" title="Justitia" src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/05/Justitia.jpg" alt="" width="245" height="240" /></a></p>
<p>Bildnachweis: <a href="http://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/2984366906/">Justitia </a>/ <a href="http://www.flickr.com/photos/dierkschaefer/">dierk schaefer</a> / <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY 2.0</a> / Some rights reserved</p>
<p>Geklagt hatte eine Computerspiel-Firma. Eines ihrer Spiele, ein Action-Shooter, war in einer Tauschbörse im Internet getauscht worden war, angeblich über den Anschluss der Beklagten. Diese hatte das Spiel nicht selbst heruntergeladen; ihr Mann als einzige Person, die sonst Zugang zu ihrem Annschluss gehabt hatte, konnte nicht mehr befragt werden, da er in der Zwischenzeit verstorben war.</p>
<p>Das Landgericht Köln hatte der Klage noch vollumfänglich stattgegeben. Die Beklagte hatte zwar klargestellt dass ihr keine Download-Aktivitäten von ihrem Anschluss bekannt seien. Dennoch bejahte das LG Köln eine täterschaftliche Haftung mit der Begründung, dass ein zweiter Verstoß nicht ausdrücklich bestritten worden war.</p>
<p>Das OLG erteilte dieser Deutung nun eine Absage und gab der hierauf eingelegten Berufung der Beklagten statt.  Zunächst erteilte der Senat der Ansicht, die Beklagte hätte einen Verstoß zugestanden, eine klare Absage. Vielmehr habe die Beklagte hinreichen dargelegt, dass sie plausibel dargelegt, dass auch eine andere Person, nämlich ihr zwischenzeitlich verstorbener Ehemann als Täter in Frage käme.</p>
<h4>Klarstellung zu den Anforderungen der Darlegungs- und Beweislast</h4>
<p>Besondere Bedeutung kommt dem Urteil vor allem deshalb zu, weil es klar umreißt, unter welchen Bedingungen der Anschlussinhaber die Vermutung entkräften kann, dass nur er als Täter in Frage kommt.</p>
<p>Wird im Zusammenhang mit einer Tauschbörsennutzung ein Internet-Anschluss ermittelt, so besteht zunächst eine Vermutung, dass der Anschluss von dessen Inhaber benutzt wird. Somit besteht auch die Vermutung, dass er selbst der Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Diese Vermutung kann er jedoch entkräften, wenn er seiner so genannten sekundären Darlegungslast nachkommt und aufzeigt, dass auch andere Täter in Frage kommen.</p>
<p>Insbesondere vor dem LG Köln war die sekundäre Darlegungslast in der Vergangenheit sehr streng gehandhabt worden. Das OLG stellte nun klar, dass in der sekundären Darlegungslast keinesfalls eine Umkehr der Beweislast liegt. Insbesondere soll die Darlegungslast nicht so weit gehen, dass der Anschlussinhaber durch eigene Nachforschungen den tatsächlichen Täter ermitteln müsse</p>
<p>Die Ausführungen der Beklagten  nachvollziehbar und plausibel. Dass sie das Spiel nicht kennt, erscheint wahrscheinlich, zumal es sich um einen so genannten Ego-Shooter, also ein vornehmlich von männlichen Spielern verwendetes Spiel handelte. Insgesamt waren die von der Beklagten vorgetragenen Details zur Computernutzung  insgesamt schlüssig und nachvollziehbar. Sie überzeugten das Gericht sogar so weit, dass auf die Vernehmung eines Zeugen verzichtet wurde.</p>
<h4>Störerhaftung unter Eheleuten verneint</h4>
<p>Beachtenswert ist auch die Klarstellung, dass die Anschlussinhaberin nicht die Pflicht hat, das Verhalten Ihres Mannes am Computer und im Internet zu kontrollieren.  Insbesondere so lange der Beklagten nicht bekannt war, dass ihr Ehemann Tauschbörsen benutzt, sei eine Prüfpflicht zu verneinen. Dass Ehepartner sich gegenseitig Telefon und Internet unbeaufsichtigt Nutzen lassen, sei nicht zu beanstanden.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsfall des Tages: Beim Auszug schon wieder renovieren?</title>
		<link>http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/beim-auszug-schon-wieder-renovieren-24756/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 May 2012 15:56:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Solmecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsfall des Tages]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Klausel]]></category>
		<category><![CDATA[Mieter]]></category>
		<category><![CDATA[Renovieren]]></category>
		<category><![CDATA[Schönheitsreparaturen]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsfall des Tages: Ich habe gerade den Mietvertrag für meine Wohnung gekündigt. Jetzt will mein Vermieter, dass ich die Wohnung komplett neu streiche, obwohl der letzte Anstrich erst ein Jahr her ist und das nicht nötig ist. Er verweist dabei auf Nr. 8 des Mietvertrages, wo es heißt: „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Rechtsfall des Tages:</strong></p>
<p>Ich habe gerade den Mietvertrag für meine Wohnung gekündigt. Jetzt will mein Vermieter, dass ich die Wohnung komplett neu streiche, obwohl der letzte Anstrich erst ein Jahr her ist und das nicht nötig ist. Er verweist dabei auf Nr. 8 des Mietvertrages, wo es heißt: „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben.“. Muss ich jetzt etwa schon wieder streichen?</p>
<p><a href="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/04/court-hammer22.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-23718" title="court-hammer2" src="http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/04/court-hammer22.jpg" alt="renovierung wohnung bei auszug klauseln schönheitsreparaturen" width="200" height="149" /></a>Bildnachweis: <a href="http://www.flickr.com/photos/yasuo25337/5683137958/">/court_hammer</a> / <a href="http://www.flickr.com/people/yasuo25337/">Yasuo Tamura</a> / <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de">CC BY 2.0</a> /Some rights reserved</p>
<p><span id="more-24756"></span></p>
<p><strong>Antwort WBS:</strong></p>
<p>Nein, Sie müssen bei Ihrem Auszug nicht ein weiteres Mal streichen, da die Klausel unwirksam ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Grundsätzlich ist der Vermieter nach dem Gesetz verpflichtet, die Wohnung während der Mietzeit im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html" title="&sect; 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags">535</a> Abs 1 Satz 2 BGB. Dazu gehören auch sogenannte Schönheitsreparaturen. Das sind Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln, die durch den gewöhnlichen Gebrauch der Mietwohnung entstanden sind. Hierunter fällt insbesondere das Streichen und Tapezieren der Wände.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Allerdings kann der Vermieter diese Verpflichtung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Häufig wird eine solche Abwälzung der Reparatur aber nicht zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt, sondern &#8211; wie bei Ihnen &#8211; in vorformulierten Vertragsbedingungen, sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Wohnraummietvertrag festgelegt. Dann gelten strengere Anforderungen. Insbesondere darf die Klausel den Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Sonst ist sie unwirksam.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine sogenannte Endrenovierungsklausel unwirksam ist, die den Mieter &#8211; wie Nr. 8 Ihres Mietvertrages &#8211; unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Renovierung und vom Zustand der Wohnung uneingeschränkt zur Renovierung beim Auszug verpflichtet. Denn durch eine solche Klausel wird der Mieter verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses auch dann Reparaturen vorzunehmen, wenn er &#8211; wie Sie &#8211; erst kurz zuvor Schönheitsreparaturen vorgenommen hat, und daher noch kein Bedarf für eine neue Renovierung besteht. Darin liegt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters.</p>
<p>&nbsp;</p>
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