LG München: Preisparitätsklauseln von Amazon sind wettbewerbswidrig

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LG München: Preisparitätsklauseln von Amazon sind wettbewerbswidrig

Preisparitätsklauseln, die Amazon seit Mai 2010 seinen Händlern auferlegt, sind wettbewerbswidrig. Dies stellte das Landgericht München im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens mit Beschluss vom 03.05.2010 (Az.: 37 O 7636/10) fest.Antragsteller im einstweiligen Verfügungsverfahren ist der Betreiber der Plattform Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher (ZVAB). Dieser sieht in den an die Händler von Amazon weitergegebenen Preisparitätsklauseln eine Wettbewerbsrechtsverletzung.

Inhalt dieser Klauseln ist die Gewährleistung der Händler, dass sie Produkte auf Amazon nicht teurer anbieten als auf anderen Onlineplattformen. Hintergrund der von Amazon verwendeten Klausen ist das vergangene Geschäftsgebaren seiner Händler. Bisher verlangten viele Händler bei Amazon höhere Preise als in ihren eigenen Onlineshops, da Provisionen, die bei Amazon fällig werden, an die Kunden weitergereicht wurden. Diese Situation versuchte Amazon mithilfe der Preisparitätsklauseln zu ändern. Zu Unrecht, wie das LG München entschieden hat. Bei den von Amazon verwendeten Klauseln handelt es sich, so das LG München, um wettbewerbsbeschränkende Meistbegünstigungsklauseln.

Quelle: http://www.ftd.de/unternehmen/handel-dienstleister/:einstweilige-verfuegung-amazons-preisregeln-unter-beschuss/50108157.html

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Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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