LG Frankfurt begrenzt Streitwert bei Ed Hardy Abmahnung auf € 10.000,00

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LG Frankfurt begrenzt Streitwert bei Ed Hardy Abmahnung auf € 10.000,00

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Verfahren wegen einer Ed Hardy Abmahnung den Streitwert auf € 10.000,00 festgesetzt. Das Gericht teilte insofern mit, der Streitwert in Höhe von € 10.000,00 sei jedenfalls dann angemessen, wenn es sich lediglich um das Anbieten eines T-shirts bei eBay handle. Damit ist der Kanzlei Winterstein zunächst einmal der Wind aus den Segeln genommen worden, die teilweise Streitwerte von bis zum € 150.000,00 pro Abmahnung zugrunde legte.

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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