E-Commerce
Die neue „schwarze Liste des UWG
27. März 2009, 17:49 Uhr
Gerade für Online-Shop-Betreiber hält das Wettbewerbsrecht viele Fallen bereit. Klarheit schafft jetzt die „schwarze Liste“, ein Anhang zu § 3 Abs. 3 des reformierten Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), in dem 30 Tatbestände aufgelistet werden, die in jedem Fall unzulässige geschäftliche Handlungen sind und daher abgemahnt werden können. Ein Artikel von shopbetreiber-blog.de stellt die wichtigsten vor.
Die in dem Anhang aufgelisteten Handlungen waren schon zuvor von der Rechtsprechung anerkannt worden, der Anhang erleichtert Abmahnungen jedoch insofern, als dass für die dort genannten Tatbestände keine Bagatellgrenze mehr gilt.
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Kategorien: E-Commerce, Urheberrecht









