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Private Krankenversicherung

Millionen Beitragserhöhungen unwirksam – Rückerstattung möglich!

Private Krankenversicherung: Millionen Beitragserhöhungen unwirksam – Rückerstattung möglich!

Ihre Private Krankenversicherung hat Sie in den letzten Jahren mit saftigen Beitragserhöhungen überrascht? Dann haben wir gute Nachrichten! Millionen Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre waren illegal. Versicherte können hohe Beträge zurückerstattet bekommen. Wir prüfen Ihre Chancen!

Unseres erfahrenes Team aus Rechtsanwälten hilft Ihnen gerne weiter. Füllen Sie unser Formular aus und wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei!

(Update November 2021) Aktuell werden wieder Schreiben von privaten Krankenversicherungen verschickt: Dabei wir auf sogenannte „Vertragsänderungen“ hingewiesen. Änderungen – das sind in dem Fall Beitragserhöhungen. Aber Achtung! Die Erhöhungen sind rechtlich gar nicht immer zulässig. Machen Sie bei uns den Online-Check, ob Ihre private Krankenversicherung die Beiträge überhaupt erhöhen darf.


Warum gibt es eine Rückerstattung?

Die Möglichkeit der Rückerstattung von Beitragserhöhungen der letzten Jahre geht auf ein Urteil des OLG Köln von Anfang des Jahres zurück. Aufgrund rechtswidriger Beitragserhöhungen musste die AXA Versicherung an einen Privatversicherten 3000 Euro zurückzahlen. Denn nicht nur die AXA Versicherung passt seit Jahren rechtswidrig ihre Verträge mit Privatversicherten an. Versicherungsrechtler haben auch zahlreiche andere Versicherungen im Visier. Vielleicht auch Ihren Tarif? Prüfen Sie Ihre Chancen auf eine Rückerstattung!

Privatversicherer erhöhen nahezu jedes Jahr die Versicherungsbeiträge. Damit die jeweilige Beitragserhöhung allerdings wirksam wird, muss sie nach § 203 Abs. 5 VVG ausführlich begründet werden. Allerdings wählen Versicherer häufig nur pauschale, floskelhafte Begründungen. Die Folge: Die Versicherten können die zu viel gezahlten Beiträge meist in vier- bis fünfstelliger Höhe zurückerstattet bekommen. Natürlich müssen die Begründungen keine genauen mathematischen Berechnungen enthalten, aber die kurzen, groben Ausführungen der meisten Versicherungen reichen auch bei weitem nicht aus. Außerdem spielen Schwellenwerte und die Unabhängigkeit der Treuhänder eine Rolle. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel.
Neben der AXA steht auch die Barmenia wegen unwirksamer Beitragserhöhungen in der Kritik. Auch sie hat die Prämienerhöhungen der vergangenen Jahre immer wieder unzureichend begründet. Anfang des Jahres wurde auch die Allianz zur Rückzahlung unwirksamer Prämienerhöhungen verurteilt. Auch gegen die ARAG und die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) konnten bereits erfolgreich Urteile auf Rückzahlung überhöhter Krankenversicherungsbeiträge erstritten werden. Versicherungsrechtler haben aber auch zahlreiche andere Versicherungen im Visier: • Allianz Private Krankenversicherung
• Alte Oldenburger Krankenversicherung
• ARAG Krankenversicherung-AG
AXA Krankenversicherung AG
Barmenia Krankenversicherung
• Bayerische Beamtenkrankenkasse
• Central Krankenversicherung
• Concordia Krankenversicherung
• Continental Krankenversicherung
• DAK Gesundheit
Debeka Krankenversicherung
• Deutsche Familienversicherung
• Deutscher Ring
• DEVK
• Die Bayrische
DKV Deutsche Krankenversicherung
• ENVIVAS Krankenversicherung
• ERGO Versicherungsgruppe
• Freie Arzt- und Medizinkasse
• Friendsurance
• Gothaer Krankenversicherung
• Hallesche Krankenversicherung
• HanseMerkur
• HUK-Coburg- Krankenversicherung
• Inter Krankenversicherung
• KuK der Berufsfeuerwehr Hannover
• LIGA KV katholischer Priester
• LKH Landeskrankenhilfe
• LVM Krankenversicherung
• Mannheim Krankenversicherung
• Mecklenburgische Versicherungsgruppe
• Münchener Verein
• Nürnberger Krankenversicherung
• Ottonova Krankenversicherung AG
• PAX-Familienfürsorge
• Provinzial Krankenversicherung
• R+V Krankenversicherung
• Signal Iduna Krankenversicherung
• SONO Krankenversicherung
• ST. MARTINUS Priesterverein
• Süddeutsche Krankenversicherung
• UKV Union Krankenversicherung
• uniVersa Krankenversicherung
• Vigo Krankenversicherung
• Württembergische Krankenversicherung
Neben dem zu viel gezahlten Beitragssatz haben Sie natürlich auch einen Anspruch auf Rückzahlung der über Jahre gezahlten Zinsen. Ihr Rückerstattungsanspruch kann damit einen Wert von mehreren tausend Euro erreichen.

Über WILDE BEUGER SOLMECKE

Seit über dreißig Jahren berät die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Unternehmen, Akteure der Kreativwirtschaft und Privatpersonen in vielen Rechtsbereichen. So sind wir inzwischen auch auf das IT- und Internetrecht, den Datenschutz, E-Commerce, das Wettbewerbs-, Marken-, Arbeits- und Verkehrsrecht spezialisiert. Mit Sitz im Herzen von Köln agieren wir bundesweit.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte helfen Ihnen auch gerne bei der möglichen Rückerstattung der zu viel gezahlten Privaten Krankenversicherunng. Melden Sie sich einfach bei uns.