Archiv für den Monat September, 2010

Persönlichkeitsrechtsverletzung

Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ist schnell begangen!

Einfach die Fotos der letzten Party bei Facebook hochladen; ein Video der letzten Firmenfeier auf Youtube stellen; etwas über andere bei Twitter posten.

Hier ist zur Vorsicht zu raten. Rechtsanwalt Christian Solmecke stellt die Problematik dieser Handlungen im Hinblick auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten dar.

Sollten Sie selbst Opfer einer solchen Persönlichkeitsrechtsverletzung geworden sein, helfen wir Ihnen gerne bei der Beurteilung und Verteidigung in diesem Fall.

Blizzard Klage gegen Scapegaming

Oktober letzten Jahres: Der Spielekonzern Blizzard reicht eine Klage gegen das Unternehmen Scapegaming ein. Bei dem Unternehmen Scapegaming handelt es sich um den Betreiber eines Privatservers im Onlinerollenspiel World of Warcraft. Alyson Reeves Unternehmen stellte für die Nutzung der Privatserver das technische Equipment, um so Usern von World of Warcraft, die nicht bereit waren die monatlichen Kosten für ein Abonnement zu tragen, die Nutzung an World of Warcraft zu ermöglichen.

Im Gegensatz zu vielen weiteren Privatservern verlangte Reeves von den Nutzern allerdings eine Gebühr in Form eines Micropayment -Systems, womit er einen Gewinn von 3.053.339 US-Dollar erwirtschaftete. Blizzard zog gegen den Betreiber dieses Privatservers vor Gericht und bekam nun vor einem kalifornischen Gericht Recht. Das Gericht verurteile Reeves zu einer Strafe von insgesamt 88.549.589 US-Dollar.

Die Gesamtstrafe setzt sich aus 63.000 US-Dollar Rechtsanwaltskosten sowie dem Schadensersatz gegenüber dem Konzern selbst zusammen.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Scapegaming die Rechte des Konzerns verletzt und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen habe.

Dass Privatserver verboten sind dürfte bekannt sein. Doch dieses Urteil ist ein Meilenstein im Hinblick auf die vielen weiteren Betreiber von Privatservern und der Frage: Wird Blizzard auch gegen diese wegen der Begehung einer Urheberrechtsverletzung klagen?
Was das Urteil angeht, gilt es abzuwarten, ob in Revison gegangen wird.

Rückblende Internetfrühstück

Im Rahmen der ersten Internetwoche in Köln fand das von der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke organisierte Internet-Frühstück in den Räumen des eco — Verbandes (Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.) in Köln statt.

Zum Einstieg in die Thematik hielt Herr Prof. Dr. Klemens Skibicki, Direktor des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI), einen Vortrag zum Thema: „Die Social Media Revolution – warum keine Branche an Facebook, Twitter & Co vorbeikommen wird”.
Im Anschluss daran stellte Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M. von der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke in seinem Referat „Social Media Rechtsfragen — Rechtliche Fallstricke in Sozialen Netzen”, detailliert die Rechtssituation in den Sozialen Netzen dar. Dabei gab es wichtige juristische Hinweise im geschäftlichen Umgang mit den Sozialen Netzen im Internet.
Christian Solmecke zeigte die häufigsten und gefährlichsten rechtlichen Fallstricke in Sozialen Netzen auf und gab Empfehlungen, wie diese einfach und nachhaltig zu vermeiden sind.

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher unverbindlich und umfangreich an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.

Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.

Nutzerfragen – Usenet : Privatnetzwerk : STEAM : Markennamen

In diesem Teil des Videoblogs geht es um die Beantwortung der Nutzerfragen zu den Themen Usenet/Usenext, Privatnetzwerke, Markennamen als Usernamen und die Sperrung eines STEAM-Accounts.

Ist das Usenet eigentlich illegal?
Darf ich in Privatnetzwerken Daten tauschen?
Kann ich Markennamen als Nutzernamen verwenden?
Darf ein Account vom Anbieter einfach so gesperrt werden?

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.

Abmahnung Schulenberg & Schenk wegen pornografischen Films der Firma JAE1 GmbH

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk  aus Hamburg mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Aktuell geht es um den einen pornografischen Film der Firma JAE1 GmbH, vertreten durch Herrn Namfon Fleischmann, St. Veiterstraße 12, 5652 St. Veit, Österreich. Gefordert wird neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung wie üblich ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.298,00 EUR. Weiterlesen

Rechtsanwalt Breddermann führt einige Schutt & Waetke-Mandate fort

In Sachen „Filesharing” liegen uns derzeit einige Schreiben von Rechtsanwalt Breddermann aus Osnabrück vor, in denen dieser Bezug auf Abmahnungen der Kanzlei Schutt & Waetke nimmt und letztmalig unter Fristsetzung zur Zahlung des bereits geforderten Vergleichsbetrag in Höhe von € 1.131,80. Offensichtlich führt er also Mandante der Kanzlei Schutt & Waetke fort. Weiterlesen

OLG Koblenz: Zusendung von Waren trotz Widerruf stellt eine unzumutbare Belästigung dar


Das OLG Koblenz hat sich in einem Urteil vom 17.06.2009 (Az. 9 U 120/09) mit der Zusendung von Waren an einen Kunden beschäftigt, obwohl dieser seine Bestellung zuvor widerrufen hatte. Weiterlesen

Nutzerfragen – Musik : Remixe : Urheberrechtsverletzungen

In diesem Teil des Videoblogs geht es um die Beantwortung der Nutzerfragen zu den Themen Musik, Remixe und Urheberrechtsverletzungen auf Youtube und Co.!

Ist beispielsweise der Download von Remixen illegal? Warum gibt es eigentlich so viele Urheberrechtsverstöße auf Youtube und Co.?

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.

Blizzard gewinnt Klage wegen Urheberrechtsverletztung gegen Scapegaming – Privatserverbetreiber muss 85 Mio $ zahlen


Oktober letzten Jahres: Der Spielekonzern Blizzard reicht eine Klage gegen das Unternehmen Scapegaming ein. Bei dem Unternehmen Scapegaming  handelt es sich um den Betreiber eines Privatservers im Onlinerollenspiel World of Warcraft. Alyson Reeves Unternehmen  stellte für die Nutzung der Privatserver das technische Equipment , um so Usern von World of Warcraft, die nicht bereit waren die monatlichen Kosten für ein Abonnement zu tragen, die Nutzung an World of Warcraft zu ermöglichen. Im Gegensatz zu vielen weiteren Privatservern verlangte Reeves von den Nutzern allerdings eine Gebühr in Form eines Micropayment -Systems, womit er einen Gewinn von 3.053.339 US-Dollar  erwirtschaftete. Weiterlesen

BGH: Presserechtliche Abmahnschreiben an verschiedene Unterlassungsschuldner wegen derselben Berichterstattung bilden kostenrechtlich dieselbe Angelegenheit


In einem Urteil vom 27.07.2010 (Az. VI ZR 261/09) hat der BGH festgestellt, dass presserechtliche Abmahnschreiben dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG bilden, wenn es sich um dieselbe beanstandete Berichterstattung handelt. Dies gilt auch dann, wenn die Abmahnschreiben für mehrere Unterlassungsgläubiger und/oder an verschiedene Unterlassungsschuldner verschickt werden. Weiterlesen

OLG Köln: Gezielte Behinderung eines Wettbewerbers durch Markenbeschwerde bei Google ist wettbewerbswidrig


Das OLG Köln hat in einem Urteil vom 02.07.2010 (Az. 6 U 48/10) entschieden, dass die gezielte Behinderung der Werbung eines Wettbewerbers über Google durch eine sog. Markenbeschwerde wettbewerbswidrig ist. Zum Sachverhalt führte das OLG Köln aus: Weiterlesen

Nutzerfragen – TV : Video : Streaming

In diesem Teil des Videoblogs geht es um die Beantwortung der ersten Nutzerfragen zu den Themen TV, Video, Streaming und Co.!

Ist beispielsweise das Nutzen des Streamingdienstes “kino.to” illegal?
Wie ist es mit der Bundesligaübertragung per Stream aus dem chinesischen Fernsehen (CCTV)?
Darf ich Material aus dem FreeTV herunterladen und weitergeben?

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.

Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.

Filesharing Handbuch

Das 74-seitige eBook zum Thema Filesharing ist ein kostenfreier Leitfaden für Eltern und Abgemahnte. Eltern haben in dem leicht verständlichen Werk die Möglichkeit, sich einen Überblick über das Thema Musiktauschbörsen zu verschaffen. Abgemahnte finden erste Ratschläge zum weitern Vorgehen. Das “Handbuch Filesharing” sehen wir als optimale Ergänzung zu unseren schon längere Zeit verfügbaren Filesharing FAQ, die wir ebenfalls aktualisiert und überarbeitet haben. Während die Filesharing FAQ eine Hilfestellung bei konkreten Fragestellungen geben sollen, bietet das “Handbuch Filesharing” einen Gesamtüberblick über die Thematik.

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.
Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.

Cloud Computing : SaaS : PaaS : API : OnDemand

Was ist eigentlich das so genannte “Cloud Computing” und was bedeuten die damit verbundenen Begriffe API, On Demand, SaaS und PaaS.

Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke beantwortet diese Fragen im folgenden Videoblog und stellt Ihnen den aktuellen Trend der netzwerkbasierten Datenverarbeitung vor.

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.
Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.

Abmahnung Baumgarten Brandt wegen Universal Soldier Regeneration der Firma Foresight Unlimited LLC

Die Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin mahnt wieder im Bereich des Filesharingsab. Aktuell geht es um den Film „Universal Soldier Regeneration” der Firma Foresight Unlimited LLC, 2934 ½ Beverly Glen Circle, Suite 900, Bel Air, CA 90077 USA.Gefordert wird neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Vergleichsbetrag in Höhe von 1.000,00 €.

Unterschreiben Sie keinesfalls ungeprüft etwaige Unterlassungserklärungen. Lassen Sie sich vielmehr kompetent beraten. Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich zur Verfügung.

Vielleicht interessiert Sie auch unser allgemeines Informationsangebot zu dieser Thematik:

Filesharing-Spezial 2010

Filesharing-Abmahnung

Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller- Barely Legal #108 für LFP Video Group

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Derzeit geht es um den Film „Barely Legal #108″. Weiterlesen

OLG Hamm: Erstreckung der Vertragsstrafenregelung in Unterlassungserklärung auf nicht schuldhafte Verstöße ist rechtsmissbräuchlich


In einem aktuellen Urteil vom 29.06.2010 (Az. I-4 U 24/10) hat das OLG Hamm entschieden, dass eine Regelung in einer Unterlassungserklärung, die eine Vertragsstrafe auch bei nicht schuldhafter Verstößen vorsieht, rechtsmissbräuchlich ist. Weiterlesen

OLG Oldenburg: Formulierung „stellen wir hiermit richtig“ in einer Gegendarstellung kann irreführend sein


In einer Entscheidung vom 23.08.2010 (Az. 13 U 23/10) hat das OLG Oldenburg festgestellt, dass die Formulierung „stellen wir hiermit richtig” in einer Gegendarstellung offensichtlich irreführend ist, wenn es sich bei dem Inhaber des Gegendarstellungsanspruchs um eine Person handelt. Anspruch auf eine Gegendarstellung mit diesem Inhalt besteht dann nicht. Weiterlesen

Axel-Springer Verlag darf doch über Speer berichten

Dies entschied das LG Berlin am 23. September 2010 (27 O 729/10), damit hob es eine am 16. September erlassene einstweilige Verfügung auf, die der nun zurückgetretene, am 16. September jedoch noch amtierende brandenburgische Innenminister Rainer Speer beantragt hatte. Nach dieser war es dem Verlag untersagt worden, bestimmte persönlich Umstände Speers in der Bild-Zeitung, auf dem Online-Portal der Bild-Zeitung oder sonst öffentlich zu erörtern. Weiterlesen

KG Berlin zur Zulässigkeit einer Gegenabmahnung


Das KG Berlin hat sich in einem Beschluss vom 13.04.2010 (Az. 5 W 65/10) mit der Zulässigkeit einer Gegenabmahnung (Retourkutsche) beschäftigt und hatte zu entscheiden, wann eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich ist. Weiterlesen

AG Frankfurt a.M. verneint Störerhaftung bei Filesharing durch Kinder bei ausdrücklichem Verbot

Das AG Frankfurt a.M. hat ein für Anschlussinhaber erfreuliches Urteil (vom 17.09.2009; Az. 31 C 975/08-10) im Zusammenhang mit der Störerhaftung bei Filesharing erlassen.

Sehen Sie hierzu auch unser Video:

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Ticketkauf im Internet ist meist mangelhaft


Internetseiten, auf denen Tickets für Konzerte und Fußballspiele gekauft werden können, sind meistens mangelhaft. Nach Angaben der EU wiesen 28 von 29 deutschen Webseiten in dieser Branche Probleme wie irreführende Preisangaben auf. Weiterlesen

OLG Thüringen: Voraussetzungen für einen Newsletter-Versand ohne vorherige Einwilligung


Die Werbung per E-Mail-Newsletter ist für Online-Händler mit vielen rechtlichen Stolpersteinen verbunden. Denn hat der Newsletter-Empfänger den Werbe-E-Mails nicht vorher zugestimmt, kann die Versendung eine unzumutbare Belästigung des Kunden darstellen. Weiterlesen

Abmahnung Kanzlei Kornmeier & Partner

Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt/Main und Köln mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Konkret geht es um das Musikwerk „Ian Carey – Get Shaky” meistens aus einem Top 100 Chart Container vom 19.07.2010.

Sehen Sie hierzu auch unser Video:

Kornmeier vertritt das Unternehmen Embassy of Music GmbH, Pfuelstraße 5, 10997 Berlin. Gefordert wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 450 €. In der Sache und Aufmachung unterscheiden sich die Abmahnungen der Kanzlei Konrmeier & Partner kaum von den uns bereits vorliegenden tausenden Filesharing-Abmahnungen. In den kommenden Tagen werden wir detailliert über die Kornmeier-Abmahnung berichten.Embassy of Music GmbH, Pfuelstraße 5, 10997 Berlin

vertreten durch die Kanzlei Kornmeier & Partner

Musikwerk: Ian Carey – Get Shaky (Various Artists/German Top 100 Chart Container vom 19.07.2010)

Vergleichsbetrag: 450 €

Die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke präsentiert sich auf der DMEXCO

Am 15.09. und 16.09.2010 fand in Köln zum wiederholten Mal die Messe für Internetkommunikation mit 355 Ausstellern und 15.800 Besuchern statt. In diesem Jahr präsentierte sich die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke zum ersten Mal mit einem Stand auf der DMECXO, DER Messe für Digital Marketing.

Sehen Sie hierzu unser Video:

Wir waren als spezialisierte Rechtsanwälte vor Ort, um möglichen Fragen rund um den Online-Handel Rede und Antwort zu stehen. Unser angebotener kurzer Check der eigenen Firmenhomepage wurde von vielen Online-Dienstleistern und Online-Shops genutzt. Die große Nachfrage des Angebots hat wieder deutlich gezeigt, dass der Bedarf an rechtlicher Beratung in diesem Bereich enorm hoch ist.

Rechtsanwalt Christian Solmecke präsentierte auf der Messe erstmals das Handbuch Recht für Suchmaschinenoptimierer. Sein neues Gratis-PDF beschäftigt sich mit den juristischen Fallstricken der Suchmaschinenoptimierung. Es heißt “SEO, SEA, SMO & Recht“. Das Handbuch kann kostenfrei auf der Homepage http://www.wbs-law.de/ heruntergeladen werden.

OLG Hamm: Abmahntätigkeit eines Abmahnverbandes muss dessen Finanzausstattung entsprechen


In einem Urteil vom 13.07.2010 (Az. I-4 U 21/10) hatte das OLG Hamm die Abmahntätigkeit eines Abmahnverbandes zu bewerten. Weiterlesen

Haftung für Hyperlinks / Links

Wer haftet, wenn sich hinter einem z.B. auf der eigenen Homepage / im eigenen Social-Network Account gesetzten Link rechtswidrige Inhalte verbergen?

Diese und weitere Rechtsfragen klären wir für Sie. Posten Sie einfach Ihre Fragen in die Youtube-Kanalkommentare, die spannendsten beantworten wir dann an dieser Stelle.

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer 0221 / 400 67 55.

Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.

Es geht auch anders – die deutschen Top 20 legal herunterladen

Rechtliche Lage: Darf ich urheberrechtlich geschützte Werke kopieren?Grundsätzlich zu privaten Zwecken ja!

Sehen Sie sich hierzu unser Video an:

Gemäß § 15 UrhG hat allein dem Urheber das Recht, sein Werk zu verwerten, dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine Einschränkung des § 15 UrhG ist die „Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch”  aus § 53 UrhG. Diese „Privatkopie” ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 2 Nr. 1, 16 UrhG) einschränkt.
Seit dem 1. Januar 2008 sind neben den, von “offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen”,  auch von “offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen” gemachte Privatkopien verboten. Allerdings kann im Internet meist nicht überprüft werden, ob eine Datei rechtmäßig angeboten wird, weshalb die Relevanz dieser Einschränkung durchaus fraglich ist.
Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen, als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden.

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LG Düsseldorf: Wettbewerbsverstoß bei Nichtannahme von unfreien Rücksendungen


Das LG Düsseldorf hat kürzlich in einem Urteil vom 23.07.2010 (Az. 38 O 19/10) unter anderem entschieden, dass die Nichtannahme von unfrei versendeten Rücksendungen wettbewerbswidrig ist. Weiterlesen

Eltern haften (nicht) für ihre Kinder (AG Frankfurt)

Das AG Frankfurt a.M. hat ein für Anschlussinhaber erfreuliches Urteil (vom 17.09.2009; Az. 31 C 975/08-10) im Zusammenhang mit der Störerhaftung bei Filesharing erlassen.
Der beklagte Anschlussinhaber, der mit seinen Eltern und seiner minderjährigen Schwester in einer Wohnung lebt, wurde von einem Tonträgerunternehmen wegen illegalem Filesharing abgemahnt. Der Beklagte erwiderte auf die Abmahnung, dass der streitgegenständliche Film von seiner 13-jährigen Schwester heruntergeladen worden sei.

Das AG Frankfurt a.M. hat eine Störerhaftung des Beklagten im vorliegenden Fall verneint. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Beklagte keine Prüf- und Aufsichtspflichten verletzt habe. So sei der Beklagte nicht zu stichprobenartigen Kontrollen verpflichtet gewesen, da es keine Anhaltspunkte dafür gegeben habe, dass die Schwester den Anschluss für Rechtsverletzungen benutzen werde.

YouTube Musik legal downloaden

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Rechtliche Lage: Darf ich urheberrechtlich geschützte Werke kopieren?

Grundsätzlich zu privaten Zwecken, ja!

Der Urheber hat allein das Recht, sein Werk zu verwerten, auch zu vervielfältigen. Eine Einschränkung ist die „Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch” aus § 53 UrhG – die „Privatkopie”. 

Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen, als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden
Die Vervielfältigung darf nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden (§ 53 Abs. 1). Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, jedoch nur, wenn die Kopien im privaten Umfeld verbleiben.
Darüber hinaus darf die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sein, ebenso darf kein Kopierschutz umgangen werden.

Amazon wird von der Verbraucherzentrale Hamburg wegen mangelhafter Lebensmittelkennzeichnung abgemahnt

Das Internet-Portal Amazon ist längst nicht mehr nur für den Verkauf von Büchern bekannt, vielmehr finden sich dort Waren aus nahezu jeder Kategorie. Seit Juli bietet Amazon nun auch  in Deutschland Lebensmittel auf ihrer Internetseite an und ist damit nach eigenen Angaben der größte Online-Händler auf diesem Gebiet. Weiterlesen

LG München: Mehr als 1.000 Abmahnungen pro Jahr sind rechtsmissbräuchlich


In einem aktuellen Urteil vom 10.08.2010 (Az. 11 HK O 11365/10) hatte das LG München zu beurteilen, ob die streitgegenständliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist. Weiterlesen

BGH zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken


Der BGH hatte sich in gleich sechs Verfahren mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Rabatte und Zugaben an Kunden durch Apotheken zulässig sind. In einer Pressemitteilung führte der BGH hierzu aus: Weiterlesen

LG Osnabrück: Werbeslogan “Die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands” ist wettbewerbswidrig

In einem Urteil vom 02.06.2010 (Az.: 18 O 106/09) hat das Landgericht Osnabrück entschieden, dass es irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, mit der Aussage „Die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands” zu werben, wenn die Preise tatsächlich nicht günstiger sind als in anderen Apotheken.

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dmexco 2010 / SEO, SEA, SMO, SEM & Recht

Am 15.09. und 16.09.2010 fand in Köln zum wiederholten Mal die Messe für Internetkommunikation mit 355 Ausstellern und 15.800 Besuchern statt.
In diesem Jahr präsentierte sich die Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke zum ersten Mal mit einem Stand auf der DMECXO, DER Messe für Digital Marketing.

Wir waren als spezialisierte Rechtsanwälte vor Ort, um möglichen Fragen rund um den Online-Handel Rede und Antwort zu stehen. Unser angebotener kurzer Check der eigenen Firmenhomepage wurde von vielen Online-Dienstleistern und Online-Shops genutzt.
Die große Nachfrage des Angebots hat wieder deutlich gezeigt, dass der Bedarf an rechtlicher Beratung in diesem Bereich enorm hoch ist.

Rechtsanwalt Christian Solmecke präsentierte auf der Messe erstmals das Handbuch Recht für Suchmaschinenoptimierer. Sein neues Gratis-PDF beschäftigt sich mit den juristischen Fallstricken der Suchmaschinenoptimierung. Es heißt “SEO, SEA, SMO & Recht”.

Das Handbuch kann kostenfrei unter dieser Adresse heruntergeladen werden:

http://www.wbs-law.de/news/it-telekom…

Rechtsanwalt Christian Solmecke steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 / 400 67 55 oder per E-Mail an info@wbs-law.de für weiterführende Kommentare oder für Originaltöne zur Verfügung.

Urteil zur Tauschbörsennutzung: Beschluss Oberlandesgericht Köln 6 W 114/10 + 6 W 115/10

Zum Thema Urteil zur Tauschbörsennutzung hat das Oberlandesgericht Köln am 09.09.2010 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).

Weitere Informationen zum Bereich Internetrecht finden Sie hier.

Konkret hat das Oberlandesgericht Köln folgendes entschieden: Weiterlesen

AG Köln: Klage des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises ist nur am Sitz des Verkäufers zulässig

Möchte ein Verbraucher Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung gerichtlich geltend machen, muss dies grundsätzlich am (Wohn-) Sitz des Verkäufers erfolgen. Diese Ansicht vertrat Amtsgerichts Köln bereits mit Urteil vom 05.11.2009 (Az.: 137 C 304/09).

Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Verbraucher die Rückerstattung des Kaufpreises für einen PKW einklagen, nachdem er zuvor vom Kaufvertra Weiterlesen

AG Aachen: € 3.000,00 Streitwert bei Verteidigung gegen Abmahnung wegen eines getauschten Albums

Das Amtsgericht Aachen hat -anders als andere Gerichte- entschieden, dass ein Streitwert von 3.000 Euro bei einer Urheberrechtsverletzung durch Hochladen eines Musikalbums auf Filesharing-Portalen angemessen ist. Weiterlesen

Abmahnung Kanzlei Kornmeier & Partner für Baseprotect UG wegen „Sniper Ghost Warrior”

Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main spricht derzeit Abmahnungen für die Firma Baseprotect UG, Friedrich-Engels-Straße 5, 67655 Kaiserslautern, aus.

Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick das Computerspiel „Sniper Ghost Warrior”. Weiterlesen

Firma INO Handels & Vertriebs GmbH lässt nun auch durch die Kanzlei U & C abmahnen.

Die Kanzlei U & C (Urmann & Kollegen Rechtsanwälte) wurde zwischenzeitlich seitens der Firma INO Handels & Vertriebs GmbH, Otto-Hahn-Str. 15, 42369 Wuppertal, mandatiert. Dem Mandat liegt die Geltendmachung von Ansprüchen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Filmwerkes „Pflegedienst Barbara 3″ zugrunde. Bis dato vertrat die Kanzlei Negele Zimmel Greuther Beller die Firma INO Handels und Vertriebs GmbH. Weiterlesen

Abmahnung Kanzlei „BaumgartenBrandt” -„Harry Brown” der Hanway Brown Limited

Die Kanzlei „BaumgartenBrandt” versendet derzeit gehäuft Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Films „Harry Brown”. Die Abmahnungen erfolgen im Auftrag der Firma Hanway Brown Limited. Weiterlesen

AG Köpenick: Typische Probleme des Verbraucherschutzrechts beim Notebookkauf im Internet

Gleich drei typische Probleme des Fernabsatzrechtes beschäftigten das AG Köpenick in dem der Entscheidung vom 25.08.2010 (Az.: 6 C 369/09) zu Grunde liegenden Fall. Der Kläger hatte im Internet ein Notebook bestellt, den Vertrag nach einer Woche durch Rücksendung der Ware jedoch widerrufen. Er verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises. Der Beklagte, Betreiber der Shopseite, verweigerte die Zahlung jedoch. Das Gericht gab dem Kläger Recht und sprach ihm die geltend gemachten Ansprüche im Wesentlichen zu. Weiterlesen

Kostenloser PDF-Ratgeber: Rechtliche Aspekte bei der Suchmaschinen-Optimierung! SEO SEA SMO SEM und Recht [-->Download hier]

Nach dem großen Erfolg des kostenlosen PDF-Ratgebers “Handbuch Filesharing – ein Leitfaden für Eltern” legt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE pünktlich zur morgen beginnenden Messe dmexco nach. Sein neues Gratis-PDF beschäftigt sich mit den juristischen Fallstricken der Suchmaschinenoptimierung. Es heißt SEO, SEA, SMO & Recht” und lässt sich direkt hier herunterladen (als Gegenleistung wird lediglich ein Twitter-Tweet oder ein Facebook-Posting verlangt ;-) ):

Da das Handbuch unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht worden ist, kann es frei kopiert und weiter verteilt werden.

SEO

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Der Name „illu” ist für Zeitschriften nicht schutzfähig

Der „Alles Gute Verlag”, Herausgeber der „SUPERillu”, hatte vor dem Landgericht Magdeburg  gegen einen konkurrierenden Verlag welcher die Zeitschrift „illu der Frau” herausgab geklagt. Der „Alles Gute Verlag” sah eine Verwechslungsgefahr bei dem Wortbestandteil „illu” in dem Zeitschriftentitel. Das Landgericht Magdeburg  untersagte in dem Urteil vom 18.08.2009  (Az.: 7 O 234/09) daraufhin dem beklagten Verlag die Nutzung des Zeitschriftentitels, da der Verbraucher mit dem Wortbestandteil „illu” gedanklich immer einen bestimmten Verlag verbinde. Weiterlesen

Auch ein Foto in einem Foto kann einen urheberrechtlich relevanten Eingriff darstellen


Am 21. März 2005 hatte die Zeitschrift „Bild der Frau” einen Artikel über den Künstler Matthias Reim verfasst und diesen unter anderem mit einem Bild illustriert, auf welchem dieser ein Foto zeigt.Dagegen war Matthias Reim vorgegangen, da er die Verbreitung des von ihm hochgehaltenen Fotos nicht autorisiert hatte.

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Regina Halmich hat Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch den Kinofilm „Königin im Ring”


Durch die kommerzielle Vermarktung des Kinofilms „Königin im Ring” habe die Profiboxerin Regina Halmich einen Anspruch auf Schadensersatz, da hierdurch ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt werde entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Weiterlesen

Reminder: Internetfrühstück zum Thema “Rechtsfragen in Sozialen Netzen” – noch 8 Plätze frei

Noch sind acht Plätze für das morgen früh stattfindende Internetfrühstück der Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE zum Thema “Rechtsfragen in Sozialen Netzen” frei. Wer Lust hat, kann spontan vorbei kommen. Optimal wäre eine vorherige Registrierung über: https://www.xing.com/events/internet-fruhstuck-social-media-rechtsfragen-rechtliche-fallstricke-sozialen-netzen-559830

Hier noch weitergehende Informationen:

Die Einladung zum Internetfrühstück

Wegbeschreibung zum eco Verband (Vulkanhallen Köln)

P.S.: Besuchen Sie uns auch auf der dmexco: Boulevard B019 C020 – Gegenüber Speakers Corner

LG Hamburg in Sachen YouTube: Einstweilige Verfügung der GEMA abgelehnt; Schadensersatz für Produzenten


Gleich zwei Mal musste sich das LG Hamburg mit der größten Video-Plattform YouTube in den vergangenen Wochen auseinandersetzen. Im ersten Fall beantragte die GEMA den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube. Der Streaming-Plattform sollte verboten werden, Werke aus dem Repertoire der GEMA online anzubieten. Das LG Hamburg wies den Antrag ab. Zu der Entscheidung hat das Gericht am 27.08.2010 eine Pressemitteilung veröffentlicht: 

“Das Landgericht Hamburg hat heute den Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen.

 

Die Antragstellerinnen wollten im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes bezogen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreichen, dass YouTube verboten wird, insgesamt 75 Kompositionen aus dem von den Antragstellerinnen als Verwertungsgesellschaften beanspruchten Musikrepertoire über den Dienst „You Tube” im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Hintergrund ist, dass YouTube nach dem Auslaufen einer bis zum 31.03.2009 gültigen Nutzungsvereinbarung derzeit keine Lizenzen für die öffentliche Zugänglichmachung der Videos, welche unter anderem die streitgegenständlichen Kompositionen enthalten, an die Antragstellerinnen zahlt und diesbezügliche Verhandlungen bislang ergebnislos verliefen.

 

Das Landgericht hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit der Begründung abgelehnt, die Antragstellerinnen hätten die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung nicht hinreichend glaubhaft gemacht. Anders als in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten wird bei einem urheberrechtlichen Anspruch eine solche Dringlichkeit nicht vermutet. Die dringlichkeitsbegründenden Umstände sind vielmehr von der Antragstellerseite darzulegen und glaubhaft zu machen. Dies ist hier nicht gelungen. Für die Kammer hat sich nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit ergeben, dass die Antragstellerinnen erst wenige Wochen vor dem Einreichen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von den konkreten Rechtsverletzungen erfahren haben. Dass Musikkompositionen im Dienst „You Tube” genutzt werden, war den Antragstellerinnen lange bekannt. Auch das vorliegende einstweilige Verfügungsverfahren ist über einen Zeitraum von mehreren Monaten vorbereitet worden.

 

Da bereits die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Eilbedürftigkeit nicht vorlag, hat das Gericht nicht über die Frage entschieden, ob die Antragstellerinnen grundsätzlich von YouTube verlangen können, es zu unterlassen, die fraglichen Videos mit den Musikstücken zu veröffentlichen. Diese Frage müsste in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, sofern es den Beteiligten nicht gelingt, sich außergerichtlich zu einigen. Allerdings hat das Gericht darauf hingewiesen, dass viel dafür spreche, dass den Antragstellerinnen prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin zusteht. Es liege nahe, dass die Antragsgegnerin zumutbare Prüfungspflichten bzw. Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen nicht wahr- bzw. vorgenommen habe.

 

Die Antragstellerinnen können gegen das Urteil binnen eines Monats nach seiner Zustellung Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen.

 

Zum rechtlichen Hintergrund:

Das Verfügungsverfahren ist ein Eilverfahren und dient der vorläufigen Sicherung eines Anspruchs. Es gelten abgekürzte Fristen und besondere, erleichternde Vorschriften für die Beweiserhebung. Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist, dass ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund vorliegen. Das heißt, zum einen muss der Antragsteller vom Antragsgegner ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen können. Zum anderen muss hinzukommen, dass die besondere Eilbedürftigkeit eine vorläufige gerichtliche Regelung erfordert. Liegt letztere Voraussetzung nicht vor, muss der Kläger seinen Anspruch im „normalen” Klagewege durchsetzen.”

 

Im zweiten Fall wählte der Kläger dieses „normale” Verfahren. Hier setzte das LG Hamburg die oben anklingende Rechtsansicht um und sprach einem Produzenten/Urheber, dessen Videos ebenfalls auf YouTube aufgetaucht waren, einen Unterlassungs- sowie Schadensersatzanspruch gegen die YouTube LLC. sowie die Google Inc. als Alleingesellschafterin zu. Auch zu dieser Entscheidung liegt eine Pressemitteilung vom 03.09.2010 vor:

 

„Heute hat das Landgericht Hamburg der „Youtube LLC.” als Betreiberin der Internetplattform „Youtube” sowie der „Google Inc.” als Alleingesellschafterin der „Youtube LLC.” verboten, bestimmte Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten zu veröffentlichen, welche von Nutzern hochgeladen wurden und die über Youtube aufrufbar waren. Aufgrund der Veröffentlichung der Videos sei die „Youtube LLC.” grundsätzlich auch schadensersatzpflichtig.

 

Der Kläger hat in dem Rechtsstreit geltend gemacht, Inhaber verschiedener nach dem UrhG geschützter Leistungen (als Werkbearbeiter, Produzent, Verleger) zu sein, die sich in Darbietungen und Aufnahmen der Künstlerin Sarah Brightman verkörpern. Solche Aufnahmen fanden sich in Videos, welche von Nutzern bei „Youtube” hochgeladen worden waren und dann über „Youtube” aufrufbar waren. Die Nutzung der Aufnahmen war aus verschiedenen Gründen urheberrechtsverletzend: Rechte zur Nutzung der Aufnahmen waren nicht eingeräumt worden. Die Aufnahmen waren außerdem zum Teil mit anderen Inhalten der Videos (Filmen, Bildern, Texten) verbunden, was einer eigenständigen Rechtseinräumung bedurft hätte. Zum Teil handelte es sich auch um nicht autorisierte Livemitschnitte.

 

Hinsichtlich dreier solcher Aufnahmen sind „Youtube LLC.” und „Google Inc.” zur Unterlassung und zur einen Ersatzanspruch vorbereitenden Auskunftserteilung verurteilt worden. Das Gericht ist davon ausgegangen, dass die „Youtube LLC.” sich die von den Nutzern ihrer Plattform hochgeladenen Inhalte zu Eigen gemacht hat. Daraus folgen erhöhte Prüfpflichten im Hinblick auf die Inhalte der Videos, denen „Youtube LLC.” nach Auffassung der erkennenden Kammer nicht nachgekommen ist. Die formularmäßige Versicherung des jeweiligen Nutzers, er habe alle erforderlichen Rechte an dem Video, entbindet die „Youtube LLC.” nicht von ihrer Pflicht, sich von dem Nutzer im Einzelfall nachweisen zu lassen, dass er über die erforderlichen Rechte tatsächlich verfügt. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass Nutzer die Möglichkeit haben, die Plattform anonym zu nutzen.”

 

Quellen: Pressemitteilungen des LG Hamburg vom 27.08. und 03.09.2010 (Az.: 308 O 27/09)

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Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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Wir raten dringend davon ab, Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Mit einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden, so dass in jedem Fall vorab juristischer Rat eingeholt werden sollte. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.

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