Archiv für den Monat Januar, 2010
Erstes Rasch-Urteil liegt jetzt im Volltext vor
Gestern haben wir das Protokoll der Beweisaufnahme in dem Verfahren 28 O 241/09 veröffentlicht. Heute erreicht uns nun das entsprechende Urteil (LG Köln Urteil vom 26.01.2010 Az. 28 O 241/09). Wie von uns vermutet, ist die Begründung allein auf eine Streitwertreduktion zurückzuführen. Das Gericht ist nicht zu der Ansicht gelangt, dass Rechtsanwalt Rasch hier Gebührenvereinbarungen mit seinen Mandanten trifft.
Aus unserer Sicht ist es kaum vorstelltbar, dass hier tausende von Abmahnungen verschickt werden, ohne dass eine Gebührenvereinbarung für den Fall getroffen wird, dass bei den Abgemahnten “nichts zu holen ist”. Wir werden nun gemeinsam mit den Mandanten durchsprechen, ob dieses Urteil vom OLG Köln in der Berufung überprüft werden soll.
Landesmedienanstalten erwartet Entscheidung über mobiles Handy-Fernsehen im DVB-H Standard bis März 2010
Laut einer Pressemitteilung der ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht), die sich aus den gesetzlichen Vertretern der 14 Landesmedienanstalten zusammensetzt, wollen die Landesmedienanstalten bis Mitte März 2010 zu einer Entscheidung kommen, ob das mobile Handy-Fernsehen in Deutschland im DVB-H Standard eine weitere Chance erhält.
Nach der Rückgabe der DVB-H Versuchslizenzen durch Mobile 3.0. im Jahr 2008 sind immer wieder mit potentiellen Bewerbern Chancen eines Neustarts erörtert worden. Voraussetzung für eine neue Ausschreibung sei aber, dass bis Ende Februar 2010 ein entsprechendes Interesse des Marktes ausreichend belegt werde. Dies setze laut ZAK konkrete Interessensbekundungen, d.h. bereits erreichte Vorklärungen mit den Sendernetzbetreibern, dem Mobilfunkunternehmen und den Rundfunkanbietern voraus.
Qelle: ZAK-Pressemitteilung 01/2010 vom 22.01.2010
Abmahnradar: Kanzlei SKW Schwarz mahnt im Auftrag der Firma Worldwide Association of private Internet-Investigations-Companies, Schweiz, das Spiel „Painkiller: Resurrection” ab.
 Die Kanzlei SKW Schwarz aus München mahnt derzeit für die Firma Worldwide Association of private Internet-Investigations-Companies, Steinhausen, Schweiz, ab. Es handelt sich um einen internationalen Verband zur Bekämpfung von Produktpiraterie, also um ein Pendant zu der Firma Digiprotect GmbH.
Bei den Abmahnungen geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf das Action-Spiel „Painkiller: Resurrection”.
Die Abmahnung enthält die Forderung nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruches, Rechtsanwalts- und Ermittlungskosten. Die pauschalierte Forderung beläuft sich auf € 320,00.
Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Die Folgen einer Unterlassungserklärung sind weitreichend und sollten gut überdacht werden. Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik oder selbst eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) gerne persönlich zur Verfügung.
Achtung Abmahngefahr: Die Schwarze Liste des UWG (Teil 15)
In unserer neuen mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Achtung Abmahngefahr: Welche Verstöße sind nach der Schwarzen Liste abmahnfähig?” die juristischen Hürden für Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen 15. Teil geht es um das Thema „Leistungsverweigerung von Versicherungen”. Weiterlesen
Abmahnradar: Rechtsanwälte Baek Law mahnen im Auftrag der Hitmix Music Agentur „So ein schöner Tag” (Fliegerlied) von Tim Toupet German Top 100 Single Chart ab.
Die Kanzlei Beak Law aus Osterrönfeld mahnt derzeit verstärkt im Auftrag der Firma Hitmix Music Agentur (Josef Öxler) ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den Song „So ein schöner Tag” (Fliegerlied) von Tim Toupet, German Top 100 Single Chart.Die Abmahnung enthält -wie üblich- die Forderung nach der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruches, Rechtsanwalts- und Ermittlungskosten. Die pauschalierte Forderung beläuft sich auf € 500,00. �
Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Die Folgen einer Unterlassungserklärung sind weitreichend und sollten gut überdacht werden. Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik oder selbst eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) gerne persönlich zur Verfügung.
Opel-Blitz-Zeichen auf Spielzeugmodellautos stellen keine Markenrechtsverletzungen dar
Wer ein Spielzeugmodellauto dem Originalfahrzeug der Marke Opel nachbildet und vertreibt, begeht keine Markenrechtsverletzung, auch wenn das Opel-Blitz-Zeichen auf dem Modell verwendet wird. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. Januar 2010 – I ZR 88/08 -.  Dies gilt selbst für den Fall, dass keine Lizenzrechte übertragen wurden und die Adam Opel GmbH ihre Marken für Spielzeuge eingetragen hat. Das Gericht argumentierte, der Verbraucher sehe in dem Opel-Blitz-Zeichen keinen Hinweis auf die Herkunft des Autos. Vielmehr werde das Zeichen nur als „Abbildungsdetail der Wirklichkeit” angesehen.  Lesenswert hiezu ist die entsprechende Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Nr. 9/2010: Weiterlesen
Abmahnradar: SKW Schwarz mahnt für die Firma BVT Games Fund III Dynamic GmbH & Co. KG das Videospiel „Raven Squad – Operation Hidden Dagger” ab
Jüngst häufen sich Abmahnungen der Kanzlei SKW Schwarz. Die Kanzlei SKW Schwarz vertritt die Firma BVT Games Fund III Dynamic GmbH & Co. KG und mahnt zurzeit wegen des  Videospiels „Raven Squad – Operation Hidden Dagger” ab. Inhalt der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten. Obwohl die Rede von Schadensersatzansprüchen in 4-5 stelliger Höhe ist, bietet die Kanzlei eine Abgeltungspauschale in Höhe von € 320,00 an. Die angebotene Pauschale liegt damit deutlich unter den üblichen Vergleichsangeboten anderer Kanzleien. Wahrscheinlich erhofft man sich dadurch eine höhere Zahlungsbereitschaft.
Wegen der weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls blind die Unterlassungserklärung der Kanzlei SKW Schwarz unterschreiben. Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie Ihr Recht auf anwaltliche Beratung war. Gerne stehen  wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.
Markenrecht: Urteil Oberlandesgericht Köln 6 U 141/09
Zum Thema Markenrecht hat das Oberlandesgericht Köln am 22.01.2010 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
Weitere Informationen zum Bereich Markenrecht finden Sie hier.
Konkret hat das Oberlandesgericht Köln folgendes entschieden: Weiterlesen
LG Köln: Urteile in zwei Rasch Klagen – Filesharer muss 2.180,60 € statt 5.832,46 € zahlen (Verhandlungsprotokoll nun online)
Mit Urteilen vom 26.01.2010 hat das Landgericht Köln zwei Filesharer zu Zahlungen von 2180,60 € (Az. 28 O 241/09) bzw. 2380,80 € (28 O 237/09) verurteilt. Die Beklagten müssen die Verfahrenskosten zu rund 40 % selbst tragen, im Übrigen müssen die vier Klägerinnen (EMI, Universal, Sony, Warner) die Kosten des Prozesses übernehmen. Ursprünglich hatte die Kanzlei Rasch 5.832,46 € Abmahngebühren von den Filesharern gefordert. Die Urteilsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen.
Den beiden Filesharern wurde vorgeworfen, 532 bzw. 1026 Musikdateien getauscht zu haben. Zumindest in einem Fall konnten die Anzahl der getauschten Titel bei der anschließenden Hausdurchsuchung nicht bestätigt werden. So erfreulich die massive Kostenreduktion auch ist, ganz offenbar ist das Landgericht Köln in dieser Sache nicht allen unseren Argumenten gefolgt. Wir hatten vorgetragen, dass die Kanzlei Rasch mit Ihren Mandanten eine Ermäßigung der Abmahngebühren für den Fall vereinbart, dass ein abgemahnter Filesharer weniger als die geforderten 5.832,46 € zahlt. Aus unserer Sicht wurde dieser Vortrag auch von den Rechtsanwälten Rasch und XXXXX [Name aufgrund einstw. Verf. d. LG HH gelöscht] in der Beweisaufnahme bestätigt (Link zum Protokoll der Beweisaufnahme).
Der „Wick-Blau”-Eisbär duldet keine Doppelgänger
Das OLG Köln hatte in seinem Urteil vom 15.01.2010 (Az. 6 U 131/09) über die Frage zu entscheiden, ob die Verpackung von „Atemgold”-Bonbons eine unlautere Nachahmung gegenüber den typischen Eisbärverpackungen von „Wick-Blau”-Bonbons darstellt. Die „Atemgold”-Bonbons waren auch mit einer weiß-blauen Verpackung und einem Eisbärmotiv vertrieben worden.Nach Ansicht des OLG Köln ist eine Ähnlichkeit in der Gestaltung des Verpackungsdesigns zu dem eines Wettbewerbers nicht grundsätzlich als Herkunftstäuschung zu klassifizieren, wenn für den Verbraucher die Produktkennzeichen eindeutig erkennbar sind. Dennoch kann die Nachahmung dazu führen, dass die Wertschätzung der nachgeahmten Ware durch den Wettbewerber unangemessen ausgenutzt wird. Das OLG führte dazu aus, dass „die originelle und kennzeichnende Kombination der Eisbären-Darstellung mit der dominierenden Farbe (Weiß-)Blau aus den vielgestaltigen Bonbon-Verpackungen eindeutig hervorragt”. Weiterhin sehe der Senat „ keine sachliche Rechtfertigung für das Unterfangen der Beklagten[...], die Aufmachung des Produkts „Atemgold” [..] in der konkreten Ausgestaltung in einem solchen Maße an die der klägerischen Produkte anzunähern” und verurteilte die beklagte Vertreiberin von „Hustengold”-Bonbons daher auf Unterlassung.
Quelle: OLG Köln, Urteil vom 15.01.2010, Az.: 6 U 131/09
LG Berlin: 40.000 € Schmerzensgeld wegen öffentlicher Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Das LG Berlin sprach in seinem Urteil vom 10.11.2009 (Az. 27 O 43/09) der Klägerin ein außergewöhnlich hohes Schmerzensgeld zu. Es lag dabei folgender Fall zugrunde:In dem Fernsehmagazin Punkt 12 wurde in Bezug auf die Klägerin in einem Bericht behauptet, sie habe ihren Lebensgefährten bei der Misshandlung ihrer Tochter unterstützt. Im Rahmen dieses Fernsehberichtes wurde ein ungepixeltes Foto der Klägerin gezeigt und ihr Vorname sowie das Initial ihres Nachnamens genannt.
Die Klägerin verlangte Widerruf der Behauptung und Schmerzensgeld wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Weiterlesen
Auflagen bei Zeitschriftenwerbung mit Prominenten auf dem Titelblatt
In Anwendung des Rechtsprechung des BGH stärkt das LG Köln in seinem Urteil vom 13.01.2010 die Rechte von Prominenten vor Ausnutzung zu werblichen Zwecken. Im zu Grunde liegenden Verfahren klagte ein bekannter Schlagersänger gegen die Nutzung seines Bildnisses im Rahmen einer Werbekampagnen für ein Zeitschrift. Der Prominente zierte bereits mehrfach das Titelcover der fraglichen Zeitschrift, die zudem mehrfach über ihn ausführlich berichtete. In der beanstandeten Werbeanzeige hielt ein Model eine tatsächlich erschienene ältere Ausgabe der Zeitschrift aus dem Jahr 2008 in Händen, während durch graphische Elemente im Übrigen der Werbslogan für die Zeitschrift integriert wurde.
BGH: Anwaltswechsel führt nicht zur Anrechung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
 Die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt nicht, wenn beide Gebühren von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden sind. Dies stellt der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10.12.2009 – Az: ZB 41/09 – klar. Weiterlesen
OLG Hamm: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen im Urheberrecht
Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 22.09.2009, Az. 4 U 77/09 klargestellt, dass auch der Geltendmachung von Urheberrechtsverletzungen der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen gehalten werden kann.Zwar verneinte der Senat die unmittelbare und analoge Anwendung des § 8 Abs. 4 UWG, der die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen wettbewerbswidriger Handlungen ausschließt, urteilte aber, dass unabhängig davon dennoch der Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit rechtlich zulässig sei.  Bei der Beurteilung der Rechtsmissbräuchlichkeit stellte das Gericht vorliegend ausdrücklich auf das außergerichtliche Abmahnverhalten des Klägers ab.
LG Hamburg: Beschränkung der Vertragsstrafe im Rahmen einer Unterlassungserklärung nicht rechtens
 Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 2. Oktober 2009 (Az.: 310 O 281/09) über die Formulierung einer Unterlassungserklärung entschieden.
In einer Unterlassungserklärung war die Formulierung „Überprüfung durch das Amtsgericht” hinsichtlich der Höhe der Vertragsstrafe verwendet worden. Der Anspruch auf die Vertragsstrafe wurde damit durch den Verweis auf das „Amts”-Gericht auf maximal 5.000 Euro beschränkt.
Diese einschränkende Formulierung hielt das Hamburger Landgericht für unwirksam. Weiterlesen
Keine Befangenheit des Richters im 1. Zivilprozeß um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs
 Mit Beschluss vom 11.01.2010 hat das OLG Köln den Weg zur geplanten Urteilsverkündigung am 16.03.2010 geebnet. Der Kläger hatte gegen den Vorsitzenden Richter des Kölner Landgerichts einen Befangenheitsantrag gestellt, da dieser unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am 17.11.2009 auf Fragen aufgebrachter Prozesszuschauer eingelassen haben soll. Der Kläger warf dem Richter vor seine Neutralität aufgegeben zu haben. Diesen Vorwurf sah das OLG Köln nicht als gegeben. Zwar sei es richtig, dass üblicherweise ein Richter nach Schluss der mündlichen Verhandlung ohne Weiteres den Sitzungssaal verlässt. Jedoch handele es sich beim Einsturz des Stadtarchivs keineswegs um einen Normalfall, sondern einen Vorgang der viele Kölner Bürger tief erschüttert hat und auch darüber hinaus erhebliche Beachtung gefunden hat, was nicht zu letzt durch die Ereignisse am fraglichen Prozesstag zum Ausdruck gekommen sei. Das Verhalten des Richters, hier nicht „nach Schema F” zu verfahren, zeugt vielmehr von dessen Einfühlungsvermögen und Flexibilität, nicht dagegen von einer Voreingenommenheit, so dass OLG Köln.
Quelle: Beschluss des OLG Köln vom 11.01.2010 (Az.: 22 W 74/09) unter
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2010/22_W_74_09beschluss20100111.htmlÂ
Markenrecht: Urteil Oberlandesgericht Köln 6 U 130/09
Zum Thema Markenrecht hat das Oberlandesgericht Köln am 22.01.2010 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
Weitere Informationen zum Bereich Markenrecht finden Sie hier.
Konkret hat das Oberlandesgericht Köln folgendes entschieden: Weiterlesen
Markenrecht: Urteil Landgericht Düsseldorf 37 O 48/09
Zum Thema Markenrecht hat das Landgericht Düsseldorf am 14.01.2010 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
Weitere Informationen zum Bereich Markenrecht finden Sie hier.
Konkret hat das Landgericht Düsseldorf folgendes entschieden: Weiterlesen
Abmahnradar: Denecke & Partner mahnt im Namen der Fa. Kunstflug Entertainment GmbH das Album „Williamsburg” von Westernhagen ab
Zurzeit häufen sich in unserer Kanzlei Abmahnungen von der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner. Die Kanzlei vertritt die Firma Kunstflug Entertainment GmbH. Abgemahnt wird im üblichen Stil das Album „Williamsburg” des Künstlers Marius Müller-Westerhagen.Denecke fordert wie gehabt € 480,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Gerne beraten wir Sie, sollten auch Sie zu den Empfängern einer derartigen Abmahnung gehören.�
OLG Köln zur Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing
Bereits am 08.01.2010 hatten wir über das Urteil des OLG Köln vom 23.12.2009, Az 6 U 101/09, berichtet, anlässlich dessen die Anschlussinhaberin als Störerin zur Zahlung eines Betrags in Höhe von € 2.380,00 nebst Zinsen verurteilt wurde.Zwischenzeitlich liegt das Urteil im Volltext vor, so dass wir erneut kurz Stellung zu dieser Entscheidung nehmen möchten.
Es handelt sich vorliegend um ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts Köln, Az. 28 O 889/08. Die Berufung hatte insofern teilweise erfolgt, als dass die Beklagte zur Zahlung eines niedrigeren Betrags als ursprünglich gefordert verurteilt wurde.
Mit der Berufung wehrte sich die Beklagte gegen die von den Klägerinnen geltend gemachten Aufwendungsersatzansprüche. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich ein Aufwendungsersatzanspruch gegen die Beklagte bestehe. Die so wichtige Frage nach den -derzeit höchst umstrittenen- Sorgfaltspflichten eines Anschlussinhabers ließ das OLG Köln jedoch bedauerlicherweise unbeantwortet. Es zog sich letztendlich darauf zurück, dass diese Frage offen bleiben könne, da die Beklagte bereits ihrer sekundären Darlegungslast nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sei. Weiterlesen
Achtung Abmahngefahr: Die Schwarze Liste des UWG (Teil 14)
In unserer neuen mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Achtung Abmahngefahr: Welche Verstöße sind nach der Schwarzen Liste abmahnfähig?” die juristischen Hürden für Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen 14. Teil geht es um das Thema „Täuschung über die Unternehmereigenschaft”. Weiterlesen
LG Würzburg: Rechtsmissbrauch durch 4 Monate alte Limited
Das LG Würzburg hat mit Entscheidung vom 28. Oktober 2008 (Az.: 14 O 1631/08) geurteilt, dass eine 4 Monate alte Limited (Ltd.) rechtsmissbräuchlich gehandelt hat. Dies ergebe sich aus der Tatsache, dass innerhalb des 4-monatigen Bestehens bereits 20 Abmahnungen verschickt worden seien.Dass diese Abmahnungen verschickt wurden, wurde von der Ltd. Selbst eingestanden. Das Gericht hat ausgeführt, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrer eigentlichen, behaupteten gewerblichen Tätigkeit stehen würde. Aus der Gesamtschau ergebe sich, dass der wettbewerbliche Unterlassungsanspruch von der Ltd. missbräuchlich geltend gemacht wurde.Â
Wichtig in diesem Zusammenhang zu wissen ist, dass die Abmahntätigkeit immer in einem ausgewogenen Verhältnis zur eigentlich Tätigkeit auf dem Markt stehen muss und nicht bloß dem Gebühreninteresse des Abmahnenden dienen darf.
(Quelle: http://abmahnung-blog.de/urteile/rechtsmissbrauch-bei-einer-vier-monate-alten-ltd)
Welt Kompakt berichtet ausführlich über das Thema Filesharing (Artikel hier abrufbar)
Die Tageszeitung Welt Kompakt hat in Ihrer Ausgabe vom 19.01.2010 ausführlich über den aktuellen Stand zum Thema Filesharing-Abmahnungen berichtet. Der lesenswerte Artikel ist hier abrufbar: Welt Kompakt zum Thema Filesharing vom 19.01.2010
OLG Köln: Mitarbeiter von Ermittlungsfirma bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen nicht zwingend parteiisch
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 11. September 2009 (Az.: 6 W 95/09) entschieden, dass der Mitarbeiter einer Ermittlungsfirma für Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Tauschbörsen nicht zwingend als parteiisch anzusehen ist.  Die Klägerin behauptete, ausschließliche Inhaberin von Nutzungsrechten an einem Musikwerk zu sein. Von einer dem Anschluss der Beklagten zuzuordnenden IP-Adresse aus wurde dieses Musikwerk in sog. Peer-to-peer-Netzwerken öffentlich zugänglich gemacht. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens um die Urheberrechtsverletzung verlangte die Klägerin Auskunft von der Beklagten, der die Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen wurde. Weiterlesen
EuGH kippt Kündigungsfristen
Der europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied gestern, dass die in Deuschland geltenden Kündigungsfristen, wonach die Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers vor dem 25. Lebensjahr für die Berechnung der Kündigungsfristen unberücksichtigt bleiben, gegen EU – Recht verstossen. Diese Regelung stelle eine verbotene Altersdiskriminierung dar. Der EuGH verwies darauf, dass eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters nur dann zulässig sei, wenn sie durch ein legitimes Ziel aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung gerechtfertigt sei, ausserdem müsse das Mittel zur Erreichung des Ziels “angemessen und erforderlich” sein. Dies sei bei der Regelung nicht der Fall, da die Nichtanrechnung der Betriebszugehörigkeit vor dem 25. Lebensjahr unabhängig vom Alter bei einer Entlassung gelte und daher auch nicht damit begründet werden könne, jüngeren Arbeitnehmern sei eine höhere berufliche und persönliche Mobilität zuzumuten. Weiterlesen
Bundesverband Computerhersteller e.V. einigt sich mit ZPÜ auf PC-Abgabe
Die bei der GEMA angesiedelte Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) hat sich im Dezember 2009 mit einer Gruppe großer im Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) organisierter PC-Hersteller darauf geeinigt, dass bei Computern mit eingebautem Brenner, also kopierfähigen Geräten, € 13,65 zuzüglich Umsatzsteuer als Urheberrechtsabgabe an die ZPÜ gezahlt werden.Der Einigung lag ein seit Jahren schwelender Streit zwischen Verwertungsgesellschaften und PC-Herstellern zugrunde, in dessen Rahmen die ZPÜ ursprünglich eine Abgabe in Höhe von € 18,00 forderte.
Die Vereinbarung soll auch rückwirkend für den Zeitraum 2002 bis 2010 gelten.
Die Einigung stößt auch auf Kritik, denn kleinere -im Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) organisierte- PC-Hersteller lehnen die Vereinbarung des BCH ab. Sie fühlen sich benachteiligt und erwarten hohe finanzielle Belastungen.
Da die Abgaben aller Wahrscheinlichkeit nach auf den Endpreis des Produktes aufgeschlagen werden, müssen auch Verbraucher mit finanziellen Belastungen rechnen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ZPUe-und-Teile-der-IT-Branche-einigen-sich-auf-Urheberrechtsabgabe-fuer-PCs-Update-902485.html
OLG Köln: Werbung mit der Bezeichnung „Testsieger”
Die Beklagte hatte in einer Annonce mit dem Satz „als eines von nur drei Instituten erhielt sie (= die Beklagte) für die Kreditberatung das Urteil GUT – und gehört damit zu den Testsiegern” geworben. Hierin sah der Kläger eine Wettbewerbsverletzung, da die Beklagte durch die Verwendung des Begriffs „Testsieger” impliziere, in dem Test das Spitzenergebnis erzielt zu haben. Tatsächlich habe die Beklagte aber nur das zweitbeste Ergebnis erzielt. Weiterlesen
BGH: GbR-Gesellschafter hat Anspruch auf Mitteilung der Namen und Anschriften von Mitgesellschaftern
Mit Urteil vom 21.09.2009 (Az.: II ZR 264/08) entschied der Bundesgerichtshof, dass die Regelung in einem Gesellschaftsvertrag einer als BGB-Gesellschaft gegründeten Publikumsgesellschaft, die das Recht der Gesellschafter Auskunft über Namen und Anschriften ihrer Mitgesellschafter zu verlangen, ausschließt, gemäß § 242 BGB unwirksam ist. Der Bundesgerichtshof kam insofern zu dem Ergebnis, dass weder unter datenschutzrechtlichen noch unter allgemeinen Gesichtspunkten ein Recht der Mitgesellschafter auf Anonymität bestehe. Schließlich handle es sich auch bei einer Publikumsgesellschaft in Form einer GbR um ein Schuldverhältnis im Sinne von § 705 BGB, so dass das Recht, seinen Vertragspartner zu kennen, selbstverständlich und nicht vertraglich auszuschließen sei.
Weiter stellte der Bundesgerichtshof im Rahmen des Urteils vom 21.09.2009 fest, dass es sich bei den Namen und Anschriften der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft um einen „Angelegenheit” der Gesellschaft im Sinne von § 716 Abs. 1 BGB handelt.
OLG Düsseldorf: Die Haftung des Geschäftsführers für Spam-Mails
Mit Urteil vom 24.11.2009 hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass auch der Geschäftsführer eines Unternehmens im Fall der Versendung von unlauterer E-Mail-Werbung auf Unterlassung haftet (Az: I-20 U 137/09).
Das Gericht begründete dies damit, dass der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter des Unternehmens hafte, wenn er keine Maßnahmen veranlasst habe, um unlautere E-Mail-Werbung zu unterbinden. Im vorliegenden Fall habe der Geschäftsführer insbesondere keine Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass nur diejenigen Personen Werbe-E-Mails erhalten, die hierzu auch ihre Einwilligung erteilt hätten. Dieser Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stelle eine Verletzung der wettbewerbsrechtlichen Verkehrssicherungspflichten des Geschäftsführers dar. Auch wenn der Geschäftsführer an der betreffenden Werbekampagne nicht selbst beteiligt gewesen sei, habe er doch die Pflicht, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Vorgaben des Wettbewerbsrechts in Bezug auf die Zusendung von Werbe-E-Mails eingehalten werden würden. Werde die Werbeaktion mittels einer gekauften Adressdatenbank durchgeführt, dürfe sich der Geschäftsführer auch nicht allein auf die allgemeine Zusicherung des Veräußerers verlassen, dass die Einwilligung der in der Datenbank enthaltenen Kunden vorliege. Stattdessen müsse eine solche allgemeine Zusicherung auch einer konkreten Überprüfung unterzogen werden. Hierfür habe der Geschäftsführer Sorge zu tragen.
(Quelle: Telemedicus)
Markenrecht: Urteil Landgericht Bonn 11 O 13/09
Zum Thema Markenrecht hat das Landgericht Bonn am 12.01.2010 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
Weitere Informationen zum Bereich Markenrecht finden Sie hier.
Konkret hat das Landgericht Bonn folgendes entschieden: Weiterlesen
Filesharing: Urteil Landgericht Köln 28 O 603/09
Zum Thema Filesharing hat das Landgericht Köln am 13.01.2010 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
Weitere Informationen zum Bereich Abmahnung Filesharing finden Sie hier.
Konkret hat das Landgericht Köln folgendes entschieden: Weiterlesen
OLG Düsseldorf: keine Marktbeherrschung durch hohe Auflagenzahl einer Zeitschrift
Das OLG Düsseldorf hat mit seinem Beschluss vom 26. Oktober 2009 (Az.: VI-W (Kart) 3/09) entschieden, dass die hohe Auflagenzahl einer Zeitschrift allein keine marktbeherrschende Stellung begründet.Die Klägerin ist eine freiberufliche Architektin. Sie wandte sich vor Gericht gegen die Verlegerin einer Fachzeitschrift, die nach Ansicht der Klägerin kartellrechtswidrige Annoncenpreise verwendete. Die Klägerin trug vor, die Preise seien kartellrechtswidrig, da die Beklagte keinem ausreichenden Wettbewerb in ihrem Marktbereich ausgesetzt sei.
Während des Verfahrens wurde der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt und der Klägerin vom Gericht die Kosten auferlegt. Gegen den Kostenbeschluss wehrte sich die Klägerin ohne Erfolg. Weiterlesen
Achtung Abmahngefahr: Die Schwarze Liste des UWG (Teil 13)
In unserer neuen mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Achtung Abmahngefahr: Welche Verstöße sind nach der Schwarzen Liste abmahnfähig?” die juristischen Hürden für Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen 13. Teil geht es um das Thema „Vortäuschen einer Zahlungspflicht”. Weiterlesen
OLG Hamm: Schadensersatzanspruch wegen rufschädigendem Warnhinweis
Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 10. November 2009 (Az.: 4 U 124/09) entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch bestehen kann, wenn ein Hersteller einen Warnhinweis hinsichtlich eines Händlers auf seiner Internetseite veröffentlicht.
 Eine Matratzen-Herstellerin hatte einen Hinweis auf seine Homepage gestellt, dass ein gewisser Händler nicht mehr beliefert werde. Dieser Händler habe Matratzen angeboten, die nicht vorrätig gewesen seien. Dabei verwendete der Hersteller eine rote Überschrift mit dem Titel: „Achtung wichtiger Hinweis”. In dem Hinweis stand weiter, dass die Herstellerin den Händler gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen habe, nachdem sich Verbraucher beschwert hätten. Der Händler sah darin ein unzulässiges Vorgehen und verklagte die Herstellerin auf Auskunft und Feststellung, dass ein Schadensersatzanspruch bestehe. Er trug vor, er habe alle angebotenen Matratzen auch liefern können. Durch den Warnhinweis der Beklagten seien mehrfach Stornierungen vorgeÂnommen worden und dadurch Umsatzeinbußen zu verzeichnen. Daher liege eine Rufschädigung vor. Weiterlesen
OLG Nürnberg: Kundenschutzklausel mit Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 in GmbH-Geschäftsführervertrag sittenwidrig
Im Rahmen eines Urteils vom 25.11.2009 (Az.: 12 U 681/09) hatte sich das OLG Nürnberg mit der Wirksamkeit einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafenklausel eines GmbH-Gesellschaftsvertrag auseinander zu setzen.
Die Klägerin nahm ihren ehemaligen Geschäftsführer auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 in Anspruch, da dieser gegen eine Kundenschutzklausel verstoßen hatte. Die Vertragsstrafe ergab sich aus einer Klausel des Geschäftsführervertrags. Im Rahmen dieser Klausel verpflichtete sich der Geschäftsführer der GmbH im Falle der Verletzung der vereinbarten Kundenschutzklausel zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 100.000,00 an die GmbH.
LG Hamburg: Abmahnung per Email möglich
Bereits im Sommer musste sich das Landgericht Hamburg (Urteil vom 07.07.2009, Az.: 312 O 142/09) mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Abmahnung per Email ausgesprochen werden und wann diese als zugegangen betrachtet werden kann.Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger mahnte ein Internet-Branchenportal wegen der rechtsmissbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung „Fachanwalt für Markenrecht” ab. Die Besonderheit lag darin, dass er diese Abmahnung lediglich per Email an das Branchenportal versandte. Ferner schickte er eine Blindkopie der Email an einen Sozietätskollegen, die diesen auch erreichte. Weiterlesen
OLG Hamm: Auch bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung kein Kostenerstattungsanspruch für Gegenabmahnung
Mit Urteil vom 03.12.2009 (Az.: 4 U 149/09) hat das OLG Hamm einen Erstattungsanspruch für eine (Gegen-) Abmahnung abgelehnt. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:Der Kläger, der vom Beklagten Anfang 2009 abgemahnt wurde, verlangte von dem Beklagten die Zahlung von (Gegen-) Abmahnkosten in Höhe von € 1.135,90. Er begründete den Anspruch damit, dass er offenkundig rechtsmissbräuchlich von dem Beklagten abgemahnt und dadurch gezielt geschädigt worden sei. Die Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Bochum vom 29.07.2009 (Az.: I-13 O 82/09) bliebt jedoch erfolglos. Weiterlesen
AG Berlin: Wertersatz ist zulässig, wenn der Verbraucher nicht die größtmögliche Sorgfalt walten lässt
Bereits mit Urteil vom 03.09.2009 (C-489/07) hat der Europäische Gerichtshof entscheiden, dass eine grundsätzliche Wertersatzpflicht für die schlichte Möglichkeit der Nutzung der Ware innerhalb der Widerrufsfrist nicht mit der europäischen Fernabsatzrichtlinie vereinbar ist. Einen dem Verkäufer zustehenden Wertersatzanspruch wegen solcher Nutzungen, die treuwidrig gezogen werden, stehe dies aber nicht entgegen. Das Amtsgericht Berlin-Mitte hatte nun einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Gerät nach erfolgtem Widerruf geringe Gebrauchsspuren aufwies und der Verkäufer deswegen Wertersatz vom Verbraucher verlangte. Das Amtsgericht sah hier die Schwelle zu einer schuldhaften Pflichtverletzung mit der Folge von Schadenersatzansprüchen zwar noch nicht überschritten, führte die Gebrauchsspuren aber auch nicht auf eine ausreichend vorsichtige Überprüfung der Sache zurück. Damit ließ es einen Wertersatzanspruch seitens des Verkäufers zu. Weiterlesen
Werbender Zusatz „akut” bei Medikamenten setzt schnelle Wirkungsweise voraus
Nach Ansicht des LG München I (Urteil vom 15.12.2009, Az.: 17092/09) muss ein Medikament, das mit dem Zusatz „akut” beworben wird, nachweisbar schnell wirken.Dem Urteil lag ein Rechtsstreit zugrunde, in dessen Rahmen die Klägerin monierte, dass das Medikament gegen Sodbrennen trotz der Werbeaussage „akut” erst nach einem Tag wirke und insofern eine Irreführung der Verbraucher vorliege. Nachdem das beklagte Pharmaunternehmen selbst vortrug, das Medikament wirke nach 1,5 bis 3 Stunden, bejahte das Landgericht Münden I eine Irreführung, da bei der Verwendung des Begriffes „akut” eine Wirkung innerhalb von 20 Minuten bis zu einer Stunde erwartet werde. Insofern sei der Zusatz „akut” für den Verbraucher irreführend.
Quelle: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=295160&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10
LG Bochum: 15.000,- Euro Streitwert für zwei Wettbewerbsverstöße
Das LG Bochum hat in einem einstweiligen Rechtsstreit (Az.: I-12 O 255/09) einen Streitwert iHv 15.000,- Euro für zwei Wettbewerbsverstöße angenommen.Zum einen ging es um die folgende Angabe: „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückgesendeten Sachen einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Teilzahlung erbracht haben”. Diese Angabe wurde wegen Wettbewerbsverstoßes untersagt.
Zum anderen wurde ein Verbot dahingehend ausgesprochen, „Gewürze zum Räuchern von Fleisch in Fertigpackungen anzubieten, ohne einen Grundpreis anzugeben”. Â
In beiden Fällen wurde dem Antragsgegner untersagt, bei Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern die genannten Angaben zu tätigen.
(Quelle: Infobrief Wettbewerbsrecht, Nr. 51-52/2009)
OLG Köln nimmt Stellung zur Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing und drückt Streitwerte erheblich
Im Rahmen unseres Terminsberichts vom 30. Oktober 2009 hatten wir bereits über die Verhandlung vor dem OLG Köln in einem Filesharing-Verfahren berichtet. Am 23.12.2009 erging nun in dieser Angelegenheit die -noch nicht rechtskräftige- Entscheidung des Gerichts.Zur Erinnerung:
Verhandelt wurde die von der Hamburger Kanzlei Rasch für die vier größten Musiklabels eingereichte Klage auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von € 5.832,46 gegen die Inhaberin des Telefonanschlusses, einer Mutter von zwei minderjährigen Kindern.
Derzeit kursieren zahlreiche Veröffentlichungen, die das -zur Zeit selbst noch nicht veröffentlichte- Urteil als „Ohrfeige” für Filesharer propagieren. Der Ansicht, dass das OLG Köln damit eine generelle Haftung des Anschlussinhabers unabhängig vom Sachverhalt annimmt, können wir, auch wenn es im vorliegenden Fall zu einer Verurteilung kam, nicht folgen.
Landgericht Köln spricht den „Bläck Föös” Schadensersatz zu
Das Kölner Landgericht (Az.: 33 O 172/09) hat der Band „Bläck Föös” einen Schadensersatzanspruch  i.H.v knapp 11.000,- Euro zugesprochen.   „Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Föös”. Dies war der Werbeslogan eines Unternehmens im letzten Jahr. Das Unternehmen hatte damit für seine Produkte geworben, zu denen auch Karnevalskleidung gehört. Allerdings geschah dies ohne Absprache mit der Band „Bläck Föös”. Daher wurde das Unternehmen abgemahnt. Dieses zeigte Einsicht, gab eine Unterlassungserklärung ab und zahlte die entstandenen Rechtsanwaltskosten. Zu einem Gerichtsverfahren kam es letztendlich, weil das Unternehmen sich weigerte, den ebenfalls geforderten Schadensersatz i.H.v. 11.000,- Euro zu leisten. Weiterlesen
AG Düsseldorf empfiehlt Double-opt-in-Verfahren bei Versand von Newslettern
Da die Zusendung von Werbung via Email, also auch der Versand von Newslettern, ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt und damit rechtswidrig ist, stellt sich für Interneseiten-Betreiber die Frage, wie diese sich rechtlich absichern können.Bereits im Sommer hatte das Amtsgericht Düsseldorf (Urteil vom 14.07.2009, Az.: 48 C 1911/09) zu dieser Thematik im Rahmen eines Prozesses eine Empfehlung ausgesprochen. Da der Versender einer Werbe-Email beweisfällig für die Zustimmung des Empfängers sei, riet das Gericht zur Verwendung des sog. Double-opt-in Verfahrens. Auf diese Weise werde verhindert, dass die Email-Adresse ohne Einverständnis des Empfängers Verwendung findet. Reagiere der Empfänger der Email nämlich nicht, gelte dieses als Ablehnung. Eine Aktivität des Empfängers, um künftige Emailzusendungen zu verhindern bedarf es dann nämlich nicht.
Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/12/17/auch-ag-dusseldorf-empfliehlt-double-opt-in-fur-newsletteranmeldung/
Achtung Abmahngefahr: Die Schwarze Liste des UWG (Teil 12)
In unserer neuen mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Achtung Abmahngefahr: Welche Verstöße sind nach der Schwarzen Liste abmahnfähig?” die juristischen Hürden für Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen 12. Teil geht es um das Thema „kostenlose Waren”. Weiterlesen
OLG Hamburg: 180,- Euro Schadensersatz pro Bild für Fotografen von Marions Kochbuch
Das OLG Hamburg hat mit seinem Urteil vom 2. September 2009 (Az.: 5 U 8/08) dem Kläger eine fiktive Lizenzgebühr iHv 180,- Euro für die Internetnutzung von Fotografien zugesprochen.Die Beklagte betreibt ein Internetportal für Kochrezepte. Der Kläger erstellte als Fotograf Bilder für die Seite der Beklagten. Er forderte von der Beklagten Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung von 19 Fotos über einen Zeitraum von 2 Jahren und 2 Monaten hinweg. Hinsichtlich der Höhe des Schadensersatzes richtete sich der Kläger nach der Empfehlung der Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing (MFM) und verlangte 390,- Euro je Bild. Demgegenüber war die Beklagte nur zu einer Zahlung iHv knapp 30,- Euro pro Bild bereit. Der Rechtsstreit drehte sich somit im Wesentlichen um die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzanspruches. Weiterlesen
OLG Stuttgart: Heimliche Telefonmitschnitte sind keine zulässigen Beweismittel im Zivilprozess
 Mit Urteil vom 18.11.2009 hat das OLG Stuttgart entschieden, dass heimliche Telefonmitschnitte in einem Zivilprozess grundsätzlich einem Beweisverwertungsverbot unterliegen (Az.: 3 U 128/09). In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger auf Rückzahlung eines Darlehens i.H.v. 100.000 € geklagt. Den nur mündlich erfolgten Vertragsschluss wollte der Kläger mittels eines heimlich mitgeschnittenen Telefongesprächs beweisen. Dieses Beweisangebot lehnte das Gericht jedoch als unzulässig ab. Die Verwertung heimlicher Telefonmitschnitte sei allenfalls dann zulässig, wenn eine besondere Ausnahmesituation, z.B. in einer Notwehrsituation, vorliege.
(Quelle: OLG Stuttgart, Urteil vom 18.11.2009 – Az.: 3 U 128/09)
OLG Köln: Kfz-Werbung mit Endpreis, bei dem Abwrackprämie bereits abgezogen wurde, stellt Verstoß gegen Preisangabeverordnung dar
Obwohl es die Abwrackprämie derzeit nicht mehr gibt, hält sie dennoch die Gerichte in Atem. So urteilte das OLG Köln mit Urteil vom 11.09.2009 (Az.: 6 U 94/09), dass es wettbewerbswidrig sei, wenn Kfz-Händler mit einem Endpreis werben würden, bei dem die Abwrackprämie bereits abgezogen werde.Der Beklagte warb mit einer Endsumme, die mit einem Sternchen versehen war. Im Rahmen des diesbezüglichen Hinweises wurden die Verbraucher im unteren Teil der Werbeanzeige darüber informiert, dass bei dem genannten Endpreis die Abwrackprämie in Höhe von € 2.500,00 bereits Berücksichtigung gefunden hatte.
Das OLG Köln sah darin einen Verstoß gegen die Preisangabeverordnung, da nicht mit dem korrekten Preis des Kfz geworben werde. Im Übrigen würde der Eindruck erweckt, es fände immer ein Abzug der Abwrackprämie statt, so dass der Verbraucher unabhängig von der Gewährung der Abwrackprämie lediglich einen geringeren Endpreis zahlen müsse.
Quelle: OLG Köln, Urteil vom 11.09.2009, Az.: 6 U 94/09
Oberste Datenschutzbehörden beziehen Stellung zur Zulässigkeit von Webanalyse-Tools
Auf ihrer Konferenz am 26./27.11.2009 in Stralsund beschäftigten sich der sog. „Düsseldorfer Kreis”, dem Vertreter aller obersten Datenschutzbehörden angehören mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Web-Analyse-Tools wie „Google Analytics. Dabei stellte die Gruppe einen Katalog von Vorgaben auf, die nach Auffassung der Experten zu erfüllen sind, damit ein Web-Analyse-Tool den Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) entspricht. Dabei nahmen die Datenschützer auch Stellung zur viel diskutierten Frage der Zulässigkeit der Speicherung und Übermittlung von IP-Adressen durch die Analyse-Tools. Sie vertraten in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass IP-Adressen immer als personenbezogene Daten zu werten seien. Daher bedürfte die Analyse des Nutzerverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) der bewussten und eindeutigen Einwilligung des Nutzers. Zwar erwähnen die Datenschützer in ihrem Beschluss das Tool Google Analytics selbst nicht, jedoch erstellt auch Google Analytics Nutzungsprofile, indem es IP-Adressen speichert und auswertet.(Quelle: Beitrag von Lars Klatte vom 3.12.2009, shopbetreiber-bog.de)
OLG München: Die Hinweispflichten eines Scheinbeklagten
 Mit Beschluss vom 18.11.2009 hat das OLG München entschieden, dass der irrtümliche Zustellungsempfänger einer Klage verpflichtet ist, rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn er mit dem gewollten Beklagten nicht personenidentisch ist (11 W 2492/09). Ein entsprechender Hinweis müsse dem Gericht durch einen solchen Scheinbeklagten auch bereits vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung erteilt werden. Die Vorlage eines Handelsregisterauszuges im Termin zur mündlichen Verhandlung erfolge zu spät. Erstattungsfähig sei in einem solchen Fall daher allein eine 0,8 Gebühr nach Nr. 3403 VV RVG für eine sonstige Einzeltätigkeit, nicht jedoch eine volle Verfahrens- und die Terminsgebühr.
Quelle: Dr. Hans-Jochem Meyer, Beitrag Beck- Experten Blog vom 25.11.2009
BGH: Wettbewerbsklage gegen nachteilige Äußerung in einer Patentschrift ist unzulässig
Im Rahmen seiner Entscheidung vom 10.12.2009, Az.: I ZR 46/07) befasste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, ob eine negative Äußerung zu einem Konkurrenzprodukt in einer Patentschrift einen Wettbewerbsverstoß darstellt.Gestritten hatten sich die Hersteller von Fischdosen, da einer der Beteiligten im Rahmen der Patentanmeldung die Nachteile des Dosendeckels des Konkurrenten beschrieben hatte. Der Konkurrent sah darin einen Wettbewerbsverstoß und forderte die Löschung des Absatzes aus der Patentschrift nach dem UWG.
Der BGH wies die Klage als unzulässig ab, da eine Patentanmeldung nicht nach § 4 Nr. 8 UWG, sondern ausschließlich mit den durch das Patentgesetzt zur Verfügung gestellten Regelungen angegriffen werden könne. Weiterlesen
OLG Hamburg: Zweitabmahnung durch Wettbewerbsverband unberechtigt
Bei dem Kläger handelte es sich um einen Wettbewerbsverein im Sinne von § 8 III Nr. 2 UWG i.V.m. § 13 V 1 Nr. 2 UKlaG. Der Kläger mahnte die Beklagte wegen eines – inzwischen unstreitigen – Wettbewerbsverstoßes ab. Die Abmahnung erstellte der Kläger ohne anwaltliche Hilfe selbst. Als die Beklagte auf die Abmahnung nicht reagierte, mahnte der Kläger sie erneut ab, diesmal durch seinen Rechtsanwalt. Als die Beklagte auch auf diese Abmahnung keine Reaktion zeigte, erhob der Kläger Unterlassungsklage und verlangte zusätzlich die Erstattung der Kosten beider außergerichtlich ergangener Abmahnungen. Das OLG Hamburg hat nun mit Urteil vom 11.03.2009 entschieden, dass dem Kläger nur ein Aufwendungsersatzanspruch hinsichtlich der Kosten der ersten, von ihm selbst erstellten Abmahnung zustehe, nicht jedoch hinsichtlich der zweiten durch seinen Rechtsanwalt erstellten Abmahnung. Dies begründete das Gericht damit, dass eine Abmahnung nur dann berechtigt sei, wenn sie erforderlich sei, um dem Schuldner einen Weg zu weisen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen. Daher sei neben der Erstattung der Kosten für die erste durch den Kläger selbst erstellte Abmahnung kein Raum mehr für die Erstattung der Kosten einer weiteren, nunmehr anwaltlichen Abmahnung gewesen. Das Gericht widerspricht damit ausdrücklich anderslautenden Entscheidungen der OLG München, Düsseldorf und Brandenburg, in denen der Grundsatz vertreten wird, dass auch Verbänden und Einrichtungen im Sinne von § 8 III Nr.2 UWG die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung (stets) zu erstatten seien, wenn der Verletzer auf eine Abmahnung durch den Verband selbst nicht oder nur unzureichend reagiere.Quelle: OLG Hamburg, Urteil vom 11.03.2009 – Az.: 5 U 35/08









