Archiv für den Monat November, 2009
Gulli.com erstattet Strafanzeige gegen Kanzlei Kornmeier
Die Redaktion von Gulli.com, vertreten durch Lars Sobiraj, hat letzte Woche gegen die Kanzlei Kornmeier & Partner bzw. Dr Udo Kornmeier Strafanzeige erstattet.Wie allseits bekannt ist, mahnt die Kanzlei Kornmeier &Partner im Auftrag der Firma DigiProtect wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung zahlreiche sogenannte Filesharer ab. Zur Abgeltung eines pauschalen Schadensersatzes sowie Anwaltskosten verlangt die Kanzlei einen Betrag von ca. 450 €. Im November wurden auf der Internetplattform Wikileaks Dokumente veröffentlicht, aus denen herausgelesen werden könnte, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner gegenüber den Abgemahnten Anwaltskosten geltend macht, die in der Form nicht entstanden sind. Nach Rücksprache mit Rechtsanwalt Thomas Stadler, der sich dahingehend äußerte, dass sich die Kanzlei Kornmeier & Partner durch ein solches Verhalten eventuell strafbar machen könnte -und dafür zwischenzeitlich von der Kanzlei Kornmeier übrigens abgemahnt wurde-, hatte sich die Redaktion von Gulli.com zu diesem Schritt entschlossen.
http://www.gulli.com/news/gulli-erstattet-strafanzeige-gegen-kanzlei-kornmeier-2009-11-29
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LG Berlin: Keine Unterlassung von Veröffentlichung eines Artikels in Online-Pressebericht
In seinem Urteil vom 09.07.2009 (Az.: 27 O 274/09) hat das LG Berlin nochmals verdeutlicht, dass unwahre Tatsachenbehauptungen in einem Online-Pressebericht rechtswidrig sind und nach Aufforderung gelöscht werden müssen. Die Klage eines Unternehmers gegen die Berichterstattung eines Online-Portals wies das Gericht dennoch ab, da der Bericht nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletze.
In dem Bericht wurde unter der Überschrift „Der tiefe Fall des Königs” über den Kläger berichtet, er habe sich bei dem Bau seines luxuriösen Anwesens in einem Vorort „als Bauherr übernommen”. Ein weiterer Artikel berichtet darüber, der Kläger sie in Insider-Geschäfte verwickelt gewesen. Der Kläger war der Ansicht, die Berichterstattung sei unwahr und verletze sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das Gericht sah dies anders. Die Äußerung, der Kläger habe „sich als Bauherr übernommen” sei nicht rechtswidrig soweit sie nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit falle. Der Eindruck, der Kläger habe sich in finanzieller Hinsicht beim Bau seines Anwesens übernommen, stelle keine Beleidigung dar. Die Behauptung, der Kläger sei in Insider-Geschäfte verstrickt gewesen, verletze ebenfalls nicht das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Schließlich sei in der Berichterstattung nicht erwähnt worden, der Kläger sei wegen solcher Insider-Geschäfte verurteilt worden.
Quelle: LG Berlin Urt. v. 09.07.2009 (Az.: 27 O 274/09)
Markenrecht: Urteil Oberlandesgericht Köln 6 U 102/09
Zum Thema Markenrecht hat das Oberlandesgericht Köln am 20.11.2009 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
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Konkret hat das Oberlandesgericht Köln folgendes entschieden: Weiterlesen
Markenrecht: Urteil Oberlandesgericht Köln 6 U 62/09
Zum Thema Markenrecht hat das Oberlandesgericht Köln am 20.11.2009 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
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OLG Zweibrücken zum „gewerblichen Ausmaß” bei Urheberrechtsverletzungen
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat sich mit Beschluss vom 21.09.2009 – 4 W 45/09 – für ein umfassenderes Providerauskunftsrecht ausgesprochen. Nach der Gesetzeslage kann der Rechteinhaber nur dann vom Provider Auskunft über den Inhaber einer ermittelten IP-Adresse verlangen, wenn die Urheberrechtsverletzung „gewerbliches Ausmaß” annimmt. Was darunter zu verstehen ist, definierte das Zweibrückener Gericht.Unter Würdigung der Europäischen Enforcement-Richtlinie 2004/48/EG besteht, so das Gericht, ein gewerbliches Ausmaß bereits dann, wenn der Verbraucher in bösem Glauben handelt. Bei Filerharern ist dies zu unterstellen. Diese handeln zumindest grob fahrlässig. Daher kann über die Daten des filesharers verfügt werden.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken weitet den Begriff des „gewerblichen Ausmaßes” vor allem inhaltlich weiter aus. Andere Oberlandesgerichte – zum Beispiel aus Köln und Karlsruhe – haben höheres Gewicht dem Ausmaß der Urheberrechtsverletzung beigemessen. So haben diese Gerichte einen Providerauskunftsanspruch erst dann bejaht, wenn die entsprechende hochgeladene Datei aktuell bzw. wirtschaftlich von Bedeutung ist. Aufgrund des neuen Beschlusses könnten Rechteinhaber nunmehr verstärkt gegen filesharer vorgehen, die zum Beispiel ältere Musikdateien hochladen.
Quelle: Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 21.09.2009 – 4 W 45/09 -
Achtung Abmahngefahr: Die Schwarze Liste des UWG (Teil 8)
In unserer neuen mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Achtung Abmahngefahr: Welche Verstöße sind nach der Schwarzen Liste abmahnfähig?” die juristischen Hürden für Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen 8. Teil geht es um das Thema “Täuschung über die betriebliche Herkunft einer Ware”. Weiterlesen
Markenrecht: Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf I-20 W 80/09
Zum Thema Markenrecht hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 24.11.2009 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
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Rechtsfolgen für abmahnende Anwälte bei unwirksamen Abmahnungen [zensierte Version unseres früheren Textes]
Heute erreichte die Kanzlei Wilde & Beuger eine Einstweilige Verfügung, die die Kanzlei Nümann & Lang gegen uns erwirkt hat (Beschluss des LG Köln vom 25.11.2009 (Az. 31 O 688/09)). Darin wird dieser Kanzlei und Rechtsanwalt Christian Solmecke persönlich u.a. verboten, bestimmte Äußerungen in Zusammenhag mit den massenhaften Filesharing-Abmahnungen zu treffen. Die Kosten des Verfahrens wurden zu 2/5 der Kanzlei Nümann & Lang und zu 3/5 uns auferlegt. Dies deutet darauf hin, dass die Rechtsanwälte Nümann & Lang nicht mit allen ihren Verbotsforderungen durchgedrungen sind. Vorgeworfen wird uns ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 43 b BRAO. Der nachfolgende Blogbeitrag wurde vom LG Köln ganz offenbar als Werbung qualifiziert. Wir haben nunmehr eine Kölner Kanzlei damit beauftragt, die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Einstweilige Verfügung zu prüfen. Über den Gang des Verfahrens werden wir hier weiter berichten. Es folgt der nunmehr zensierte Text:
[Überschrift aufgrund Einstweiliger Verfügung des LG Köln vom 25.11.2009 (Az. 31 O 688/09) gelöscht.] Ob es um Musik, Filme, Texte oder Stadtpläne geht – das Abmahngeschäft boomt. Zahlreiche Kanzleien haben sich darauf spezialisiert massenhaft Urheberrechtsverletzungen im Internet zu ahnden. Dem Abgemahnten flattert die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten ins Haus.Dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten liegt der Gedanke zugrunde, dass dem Rechteinhaber durch die notwendige Einschaltung seines Rechtsanwaltes ein Schaden in Höhe der Rechtsverfolgungskosten entstanden ist, die dieser nun von dem Verletzer ersetzt verlangen kann. [Satz aufgrund Einstweiliger Verfügung des LG Köln vom 25.11.2009 (Az. 31 O 688/09) gelöscht.] Denn nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten sich die Gebühren nach dem Streitwert der Angelegenheit. So kann sich der Abgemahnte häufig mit Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro Anwaltsvergütung konfrontiert sehen. Weiterlesen
Buchpreisbindung: Urteil Landgericht Wuppertal 14 O 13/09
Zum Thema Buchpreisbindung hat das Landgericht Wuppertal am 17.11.2009 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
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Konkret hat das Landgericht Wuppertal folgendes entschieden: Weiterlesen
LG Hamburg: Wettbewerbsverstoß beim Verkauf nicht verfügbarer Ware
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 11. September 2009 (Az.: 312 O 637/08) entschieden, dass Händler wettbewerbswidrig handeln, sofern sie Ware anbieten, die nicht sofort lieferbar ist.Ein Testkunde hatte im Auftrag der Klägerin einen Fernseher über den Online-Shop der Beklagten bestellt. Am darauf folgenden Tag erhielt der Kunde eine Email mit der Mitteilung, dass aufgrund mehrfacher Bestellung das Gerät nicht direkt verfügbar und nicht kurzfristig lieferbar sei. Trotz mehrfachem Nachfragen wurde das Gerät nicht geliefert. Erst einen Monat später bot die Beklagte dem Kunden eine Stornierung der Bestellung an. Die Klägerin mahnte daraufhin die Beklagte wegen irreführender Werbung ab. Die Beklagte gab die Unterlassungserklärung ab, verweigerte aber die Zahlung der Abmahngebühren. Sie trug vor, dass ausreichend Ware vorhanden gewesen sei. Sie habe nur deshalb nicht geliefert, weil der Kunde als Testkäufer der Klägerin bekannt sei. Deshalb habe sie damit gerechnet, dass der Kauf ohnehin widerrufen werde. Zeugenaussagen entsprachen nicht der Aussage der Beklagten. Vielmehr deuteten diese daraufhin, dass die Ware gerade nicht vorrätig gewesen sei. Weiterlesen
HanseNet wird zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
Mit Beschluss vom 02.11.2009 – Az: 13 B 1392/09 – bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren die Verpflichtung eines Telekommunikationsdienstleisters zur Vorratsdatenspeicherung. Gegenstand des Verfahrens war ein Bescheid der Bundesnetzagentur. Mit diesem wurde der HanseNet aufgegeben, eine Vorratsdatenspeicherung durchzuführen. Zudem sah der Bescheid vor, dass die mit der Datenspeicherung verbundenen Kosten von HanseNet zu tragen sind. Hiergegen richtete sich HanseNet, blieb damit allerdings erfolglos. Weiterlesen
VG Köln: Informationsfreiheitsgesetz nicht auf WDR anwendbar
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 20. November 2009 (AZ: 6 K 2032/08) entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) nicht zu Informationen gegenüber den Bürgern nach dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) verpflichtet ist.Der Jurastudent und nebenberufliche Journalist Marvin Oppong hatte im Jahre 2006 gegenüber dem WDR Auskunft darüber begehrt, mit welchen Unternehmen der WDR zusammenarbeitet und in welchem finanziellen Umfang derartige Beauftragungen stattÂfinden. Dazu hatte der Student dem WDR eine Liste mit 47 Unternehmen zukommen lassen. Zweck der Recherche war es gewesen, herauszufinden, ob in möglicherweise beauftragten UnterÂnehmen Mitglieder des WDR-Rundfunkrates beschäftigt waren. Der Sender verÂweigerte die Auskunft. Daraufhin hatte der Jurastudent Oppong vor dem VG Köln geklagt und sich auf einen Anspruch aus dem IFG NRW berufen. Der WDR trug dagegen vor, die begehrte Auskunft beziehe sich inhaltlich vor allem auf Betriebsinterna und GeschäftsÂgeheimnisse. Zu diesen Fragen dürfe der WDR unabhängig von der Frage, ob ein genereller Informationsanspruch nach dem IFG NRW bestehe, keine Auskünfte geben. Weiterlesen
LG Bochum: teils händlerfreundliche Auslegung von Verbraucher-Hinweisen in Online-Shops
Das LG Bochum hat in seinem Urteil vom 1. September 2009 (Az.: I 12 O 163/09) über wichtige Pflichten von Online-Shop-Betreibern entÂschieden und dabei teilweise händlerÂfreundliche Regelungen befürwortet.Zwei konkurrierende Händler stritten sich über vermeintliche Wettbewerbsverstöße hinÂsichtÂlich verwendeter Klauseln und daraufhin ergangene Abmahnungen.
Dabei ging es u.a. um die pauschale Aussage des Beklagten, dass „2 Jahre Garantie” gewährt werde. Zudem verwendete der Beklagte Klauseln, nach denen ein ausgefüllter Retoure-Schein und die Originalverpackung grds. erbeten seien bei Rücksendung. Andernfalls könne ggf. Wertersatz zu leisten sein. Die Klauseln waren überschrieben mit dem Satz: „Weitere Hinweise zum Widerruf”. Dem Kläger zufolge könne dies den Eindruck erwecken, ein Widerruf stehe unter der Bedingung, dass die in den Hinweisen enthaltenen Regelungen eingehalten würden. Hinsichtlich der Garantieerklärung berief sich der Beklagte auf einen Beschluss des OLG Hamburg vom 9.7.2009 (Az.: 3 U 23/09), wonach keine detaillierten Garantiebedingungen auf der Internetseite angegeben werden müssten.
Facebook wehrt sich gegen „Freunde”-Verkauf durch das Unternehmen uSocial
Das Online-Netzwerk Facebook hat den Dienst „usocial” abgemahnt. Dieser hatte gegen Bezahlung den Erwerb von „Freunden” bzw. „Fans” und „Followers” bei Facebook und Twitter angeboten. Für eine Gebühr von ungefähr 125 Euro konnte man sich 1000 Freunde erkaufen. Dabei warb usocial damit, dass durch diese „Marketing-Dienstleistung” mehr Werbemöglichkeiten entstehen würden. Nach einer Ankündigung von Gegenmaßnahmen bereits im September hat Facebook nun usocial durch seine Rechtsanwälte abmahnen lassen. Das Unternehmen erklärte, solche Aktionen würden gegen die Grundsätze des Netzwerks Facebook verstoßen. Daraufhin nahm usocial das Angebot zum Freunde-Erwerb aus seinem Programm. Der käufliche Erwerb von Fans ist allerdings noch möglich. usocial ließ durch seinen Chef mitteilen, dass man sich im Recht sehe und der Dienst nicht eingestellt werde. usocial-Chef Leon Hill kündigte sogar an, die Dienste auf Facebook ausbauen zu wollen.
(Quelle: http://diepresse.com/home/techscience/internet/523500/index.do?from=gl.home_tech)
EDEKA verstößt mit Bonuspunkten gegen BuchpreisbindungsG
Die Lebensmittelkette EDEKA hatte im Oktober 2009 mit Bonuspunkten geworben für Käufer des neuen Buches von Dan Brown („Das verlorene Symbol”). Das Buch kostet 26 Euro, dafür sollten 26 Bonuspunkte auf dem Kundenkonto gutgeschrieben werden. Diese Bonuspunkte sollten dann später bei einem Einkauf zur Barzahlung verwendet werden können.Daraufhin wurde EDEKA wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetzes abÂgeÂmahnt und musste eine Unterlassungserklärung unterÂzeichnen. Die PreisÂbindungsÂtreuÂhänder der Verlage hatten vorgetragen, dies stelle im Grunde einen „Preisnachlass auf das preisÂgeÂbundene Buch” dar und damit einen Verstoß gegen das BuchÂpreisÂbinÂdungsÂgesetz. EDEKA versprach, dass die zunächst vorgesehen Rabattierung durch den Kauf der Bücher im Rahmen des Bonussystems „Deutschland Card” nicht erfolgen werde.
(Quelle: http://www.boersenblatt.net/345007/)
BGH: Regelungen des Kaufrechts für alle Verträge über Lieferungen herzuÂstellenÂder oder zu erzeugender Waren
Der BGH hat in seinem Urteil vom 23. Juli 2009 (Az.: VII ZR 151/08) entschieden, dass bei allen Verträgen über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen generell Kaufrecht anwendbar sein soll. Verträge, die allein die Lieferung solcher Waren zum Gegenstand haben, sind gem. § 651 BGB nicht nach Werkrecht zu beurteilen. Dies soll auch für Verträge unter Unternehmern gelten.Diese Rechtsprechung gilt zwar nicht explizit für Softwareerstellungsverträge. Sie könnte aber dafür ebenfalls relevant sein. Bisher wurde auf sog. IT-Verträge in der Regel Werkrecht angewendet, auch in den Jahren nach der Schuldrechtsreform von 2002. Das bedeutete, dass werkrechtliche Regelungen enthalten waren, wie beispielsweise eine Bestimmung zur Abnahme des Werkes. In Zukunft werden Softwareerstellungsverträge nur dann als Werkverträge zu bewerten sein, wenn man bezüglich des Inhalts nicht auf die Herstellung beweglicher Sachen abstellt. Oder wenn man den Schwerpunkt des Vertragsinhaltes in einer sog. Planungsleistung sieht und nicht in der Lieferung der beweglichen Sachen.
Der BGH hat ausdrücklich offen gelassen, ob man nicht bei komplexeren Projekten die Planungsleistung als Vertragsschwerpunkt ansehen kann. Damit bleibt die Möglichkeit, in derart gelagerten Fällen noch Werkvertragsrecht anzuwenden, ohne dass ausschließlich Kaufrecht gilt.
LG Berlin: Kanzlei darf Schriftsätze der Gegenseite auf ihre Homepage stellen
Das LG Berlin hat in seinem Urteil vom 17. September 2009 (Az.: 27 O 530/09) entschieden, dass eine Rechtsanwaltskanzlei Schriftsätze von gegnerischen Anwälten auf ihre Homepage stellen darf. Wenn die Schriftsätze im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren stehen und keine Betriebsgeheimnisse verraten werden, stellt dies keinen Rechtsverstoß dar.
Die Klägerin war Betreiberin einer Gießerei. Der Betrieb war Gegenstand in mehreren immissionsÂschutzrechtlichen Verfahren. Die Beklagte war eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf ihrer Homepage über die Prozesse berichtete. Dabei stellte sie im Zusammenhang mit einem Verfahren gegen die Klägerin einen Schriftsatz auf ihre Internetseite. Nach dreiÂmonatigen VergleichsÂverÂhandÂlungen beantragte die Klägerin eine einstweilige VerÂfügung. Die Klägerin trug vor, die VerÂöffentlichung des Schriftsatzes sei rechtswidrig, weil Geschäftsinterna veröffentlicht würden. Diese Interna seien nicht für die Öffentlichkeit beÂstimmt.
Das Gericht lehnte die Klage ab.
Zum einen sei die Dringlichkeit zu verneinen, da die Klägerin vor dem Antrag auf einstweilige Verfügung drei Monate abgewartet habe. Zum anderen seien die behaupteten Vorträge zur Bedeutung der verÂöffentÂlichten Geschäftsunterlagen nicht bewiesen worden. Gegen das Vorliegen von wichtigen Geschäftsgeheimnissen spreche auch, dass die Klägerin drei Monate verstreichen ließ vor ihrem gerichtlichen Antrag.
(Quelle: LG Berlin, Urteil vom 17.09.2009, Az. 27 O 530/09)
LG Hamburg: Irreführende Werbung durch Postbank AG
Das Landgericht Hamburg (Az.: 327 O 174/09) hat die Postbank AG zur Abgabe einer Unterlassungserklärung hinsichtlich der Werbung für Riester-Sparverträge verpflichtet.Die Postbank hatte Briefe an ihre Kunden versandt. Darin wurde den Kunden mitgeteilt, dass sie möglicherweise eine wichtige Frist versäumen würden. Denn solange sie kein sog. Zulagenkonto eröffneten, könnten ihnen die staatlichen Zulagen für ihre Riester-Rente nicht gutgeschrieben werden. Zudem wurden die Kunden zur Vereinbarung eines Termins mit der Postbank angehalten. Eine Verbraucherin aus Hamburg fühlte sich von dem Schreiben unter Druck gesetzt und wandte sich daraufhin an die Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale mahnte daraufhin die Postbank ab klagte die begehrte Unterlassung ein. Vor Gericht trug die Klägerin vor, dass bei dem Angebot der Postbank nicht ohne weiteres deutlich wurde, dass es sich um Werbung handele. Die Klägerin Unterlassung von der Postbank.
Diesem Begehren entsprachen die Richter. Sie urteilten, dass bei dem Angebot der Postbank der Werbecharakter verschleiert werde. Es handele sich daher um irreführende Werbung und damit um eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des UWG, weshalb ein Anspruch auf Unterlassung bestehe.      Â
(Quelle:Â http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Irrefuehrende-Postbank-Werbung-article596894.html)
Markenrecht: Urteil Oberlandesgericht Hamm 4 U 88/09
Zum Thema Markenrecht hat das Oberlandesgericht Hamm am 17.11.2009 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
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Konkret hat das Oberlandesgericht Hamm folgendes entschieden: Weiterlesen
OLG Frankfurt a. M.: Passagen über Romy Schneiders Mutter dürfen in Roman weitgehend veröffentlicht werden
Das OLG Frankfurt a. M. hat in seinem Urteil vom 15.10.2009 (Az. 16 U 39/09) entschieden, dass Passagen über Magda Schneider in dem Roman über Romy Schneider „Ende einer Nacht” weitgehend veröffentlicht werden dürfen. Damit hob das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung des LG Frankfurt (Urt. v. 29.01.2009 Az. 2-3 O 478/08) in weiten Teilen auf.Kläger ist der Ehemann der verstorbenen Magda Schneider, der Mutter von Romy Schneider. Streitgegenstand ist der „Ende einer Nacht” Roman über das Leben von Romy Schneider. Der Roman enthält mehrere Passagen über die Haltung Magda Schneiders während der Zeit des Nationalsozialismus. Der Kläger sah darin das postmortale Persönlichkeitsrecht seiner verstorbenen Frau verletzt. Das Gericht verneinte dies überwiegend. Lediglich eine Passage verletze das postmortale Persönlichkeitsrecht von Magda Schneider.
Die Richter betonen, dass es sich bei dem Roman um ein Kunstwerk handele. Der als „Dokufiction” ausgestaltete Roman habe zwar den Anspruch einer biographischen Darstellung des Lebens von Romy Schneider und spiele auch auf reale Personen, darunter auch die Mutter Magda Schneider, an. Dennoch seien die überwiegenden Passagen als Fiktion zu werten. Die Äußerungen, welche die Romanfigur Romy Schneider über ihre Mutter tätige, seien für den Leser als Fiktion erkennbar und somit durch die Kunstfreiheit geschützt. Dies überwiege das postmortale Persönlichkeitsrecht. Die Passage, welche beschreibt Magda Schneiders „Nazischrein” sei nach Ankunft der Amerikaner vergraben worden, wurde durch das Gericht verboten. Für den Leser sei es nicht erkennbar, dass es sich nicht um eine auf realen Erinnerungen beruhende, der Wahrheit entsprechende Tatsache handele. Inhaltlich stelle die weitere Ausschmückung der Äußerung eine Verzerrung des Bildes von Magda Schneider dar, für die es keine Berechtig gibt.
Quelle: Urteil des OLG Frankfurt a. M. v. 15.10.2009 (Az. 16 U 39/09)
LG Aachen: Keine Firmenfortführung durch Nutzung des bisherigen Firmennamens auf einer Internetplattform
In seinem Urteil vom 08.05.2009 (Az.: 6 S 226/08) hat das Landgericht Aachen entschieden, dass eine Firma nicht durch die bloße Nutzung einer Internetplattform mit dem Firmennamen fortgeführt wird.Der Kläger begehrte von der Beklagten Kaufpreisrückzahlung. Ursprüngliche Vertragspartnerin des Klägers war die Fa. xxxxxxx GmbH mit Sitz in xxxx. Diese Firma wurde nach Ablehnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Der Kläger ging davon aus, dass die Beklagte die Firma fortführe, denn schließlich nutze sie den Namen xxxxxxx GmbH auf der Internetplattform www.xxxxxxx.de.
Das LG Aachen ist der Auffassung, dass dies nicht ausreicht um eine Firmenfortführung nach § 25 HGB zu begründen. Eine Firmenfortführung läge dann vor, wenn der Erwerber unter der alten Firma (weiterhin) am Markt auftritt. Voraussetzung dafür sei u.a., dass auch der Firmennamen den gem. § 19 HGB erforderlichen Rechtsformzusatz führt. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Beklagte sei unstreitig nie mit dem Rechtsformzusatz GmbH aufgetreten. Die Nutzung der Internetplattform stelle ebenfalls keine Fortführung im Sinne des § 25 HGB. Das Gericht ist der Ansicht, bei der Internetplattform handele es sich lediglich um das „Geschäftslokal”, in welchem die Beklagte ihre Waren anbiete. Nicht jede von Gewerbetreibenden und Freiberuflern verwandte Bezeichnung stelle eine Firma im rechtlichen Sinne dar. Vielmehr handele es sich dabei um werbewirksame „Geschäfts- bzw. Etablissementbezeichnungen, welche nur das Handelsgeschäft bzw. Geschäftslokal bezeichnen, nicht jedoch den Unternehmensträger.
Eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 25 HGB lehnt das LG Aachen ebenfalls ab. Voraussetzung für eine Analogie sie das Bestehen einer planwidrigen Regelungslücke. Der Gesetzgeber habe aber trotz Kritik an der Regelung im Rahmen der Handelsrechtsreform keinen Anlass zu einer Neufassung der Vorschrift gesehen. Eine planwidrige Regelungslücke liege demnach nicht vor.
Quelle: LG Aachen, Urteil vom 08.05.2009, Az. 6 S 226/08)
Achtung Abmahngefahr: Die Schwarze Liste des UWG (Teil 7)
In unserer neuen mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Achtung Abmahngefahr: Welche Verstöße sind nach der Schwarzen Liste abmahnfähig?” die juristischen Hürden für Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen 7. Teil geht es um das Thema „Unzulässige Werbung”. Weiterlesen
Online-Shoppen sicher gemacht
Zunehmend mehr Verbraucher ziehen es vor, im Internet ihre Weihnachtsbesorgungen zu machen. So bleiben einem lange Schlangen und viel Stress erspart. Wie sicher ist überhaupt das Einkaufen im Internet?Mit dieser Frage beschäftigte sich der Kölner Stadtanzeiger mit Online-Artikel vom 17.11.09. Hierzu wurde ein 7-Punkte-Plan aufgestellt, der strikt eingehalten werden sollte, um böse Überraschungen zu vermeiden. Zunächst sollte man sich darüber vergewissern, dass der Anbieter transparent ist. Das Impressum, allgemeine Geschäftsbedingungen und Transportkosten und Lieferzeiten sollten einfach zu finden sein. Auch ein Gütesiegel von unabhängigen Experten, wie z.B. vom TÜV Süd, spricht für die Vertrauenswürdigkeit des Anbieters. Weiterlesen
Bundestag weitet Internetangebot aus
Nicht nur Barack Obama, der Präsident der Vereinigten Staaten, hat sich das Internet für seinen erfolgreichen Wahlkampf zunutze gemacht. Auch der Deutsche Bundestag hat mittlerweile die mediale Macht des Mediums erkannt.
Von nun an erweitert das höchste deutsche Legislativorgan seine offizielle Internetseite um weitere Angebote. Der politisch interessierte Internetnutzer kann sich demnächst Bundestagssitzungen live im so genannten „Parlamentsfernsehen” angucken. Auch die Bundesregierung ist sich der Macht des „Politainments” bewusst. Auf der offiziellen Regierungsseite sollen bald Reden einzelner Abgeordneter in DVD-Qualität zum Download zur Verfügung stehen.
Die mediale Präsenz in den neuen Medien zeigt, dass die Entscheidungsträger der Politik zukünftig Internetnutzer am tagespolitischen Zeitgeschehen stärker teilhaben lassen wollen. Vielleicht wird die kommende Bundestagswahl im Kampf um Wählerstimmen im Internet entschieden?  Das dies möglich ist, hat Herr Obama bereits unter Beweis gestellt.
OLG Hamburg: Versandkostenangaben nur am Ende der Internetseite verstoßen gegen die PreisAngVO
Laut Beschluss des OLG Hamburg vom 20.05.2008 (Az.: 3 U 225/07) verstoßen Hinweise zu Versandkosten, die nur am unteren Ende Online-Shop-Seiten zu finden sind, gegen die Preisangaben-Verordnung (PreisAngVO). Sofern die Hinweise zur Umsatzsteuer und den Versandkosten nur am unteren Ende der Webseite zu finden seien und kein Hinweis zum Warenangebot bestehe, wie eine Verlinkung, so genüge dies nicht den Anforderungen des § 1 II PreisAngVO. Grundsätzlich liege ein Verstoß gegen die Norm vor, wenn der Verbraucher vor dem Bestellvorgang nicht zwingend auf die VersandÂkostenÂangaben hingewiesen werde.Die Information „Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zzgl. Versand” wurde auf der Internetseite eines Online-Shops nur am unteren Ende angegeben und eine Verbindung zu den Angeboten, wie eine Verlinkung bei den Angeboten selbst, bestand nicht. Ein Mitbewerber mahnte den Betreiber ab und verlangte eine Unterlassungserklärung. In der gerichtlichen Auseinandersetzung gaben die Richter der Klage statt. Weiterlesen
Abmahnradar: Rasch mahnt im Auftrag von Universal Music ab
Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Weiterlesen
Abmahnungen der Filesharer – Verfolgung urheberrechtlicher Interessen oder doch nur ein lukratives Geschäft?
Es scheint, als ob im Zusammenhang mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen durch sog. Filesharer gegen geltendes Recht verstoßen wird. Wikileaks.com hat vor wenigen Tagen ein höchst interessantes Fax vom 18. März 2008 veröffentlicht, welches Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier von der Kanzlei Kornmeier & Partner angeblich an den britischen Anwalt der Kanzlei Davenport Lyons geschickt haben soll. Dieses Fax wurde dem Internet-Portal Gulli zugespielt. Die Kanzlei Kornmeier gehört zu den Großen in der Verfolgung von Filesharern. Unter anderem vertritt sie die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH. Diese Gesellschaft ist durch die jeweiligen Rechteinhaber berechtigt, Rechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen (Peer-2-Peer-Netzweke) zu verfolgen. Weiterlesen
BGH: Markwort verliert im Streit gegen Abdruck kritischer Interviewäußerungen zu „Focus”
Der BGH hat in seinem Urteil vom 17. November 2009 (VI ZR 226/08) entschieden, dass der „Focus”-Chefredakteur Helmut Markwort keinen Anspruch auf Unterlassung des künftigen Abdruckes eines Interviews hat. Hintergrund des Rechtsstreits war ein mit dem Autoren Roger Willemsen geführtes Interview. Markwort war der Ansicht, Äußerungen von Willemsen schaden seinem Ansehen. Nachdem die Vorinstanzen Helmut Markwort Recht gaben, wies der BGH die Klage nun ab. Weiterlesen
LG Hamburg: Recht zum Gegenschlag auf öffentliche Schmähkritik
 Wer systematisch und dauerhaft in seinem öffentlichen Ansehen herabgewürdigt wird, darf mit gleichen Mitteln reagieren. Dieser „Gegenschlag” darf auch polemisch, zugespitzt und pauschalisierend sein. Die Reaktion muss allerdings eine gleichwertige Wirkung auf die öffentliche Meinungsbildung entfalten. Dies stellte das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 09.12.2008 – Az: 325 O122/08 – klar.
Die Parteien – beide aus dem Verlagswesen – stritten um den Bestand einer einstweiligen Verfügung. Mit dieser wurde dem Antragsgegner auferlegt, bestimmte Äußerungen auf seiner Homepage zu unterlassen. So durfte der Antragsgegner laut Verfügung nicht behaupten, der Antragssteller betreibe eine Rufmordkampagne.
Das Landgericht Hamburg hob die einstweilige Verfügung indes auf. Der Antragsgegner darf sehr wohl behaupten, so das Gericht, der Antragssteller betreibe auf seiner Homepage „eine Aktion von Lügen, Verdrehungen, Herabsetzungen, Schmähungen und Unterstellungen”. Der vom Antragsgegner geführte Gegenschlag sei verhältnismäßig, nachdem der Antragssteller ohne Rechtfertigung öffentlich mit Scientology in Verbindung gebracht und als Provokateur und Betreiber eines umstrittenen Verlages bezeichnet wurde. Das Landgericht Hamburg führt mit seinem Urteil hierzu aus:
Quelle: Urteil des Landgerichts Hamburg vom 09.12.2008 – Az: 325 O122/08 -
Filesharing: StA Köln akzeptiert von der Kanzlei Waldorf vorgelegte Beweise nicht
Es gab eine Zeit, in der rühmten sich Staatsanwälte damit, einen bundesweiten “Filesharer-Ring” gesprengt zu haben. Das war Ende des Jahres 2006 und Hausdurchsuchungen bei Filesharern gehörten zur Tagesordnung. Schon kurze Zeit später dämmerte es Polizei und Staatsanwaltschaft, welche Welle sie mit ihren Aktivitäten los getreten hatten. Zahlreiche Rechteinhaber sprangen auf den Zug auf und ließen über die Staatsanwaltschaften die IP-Adressen der Filesharer ermitteln. Schon nach kurzer Zeit wurde nicht mehr von einem organisierten “Filesharer-Ring” gesprochen, sondern nur noch von Tauschbörsennutzern.Allmählich wendete sich das Blatt und die Staatsanwaltschaften wollten nicht mehr als “Hilfssherrifs der Musikindustrie” fungieren. Ermittlungen wurden teilweise komplett abgelehnt, Akteneinsichtsgesuche zurückgewiesen, der Anzeigeerstatter wurde auf den Privatklageweg verwiesen. Das sind die gängigen Begrüdungen, mit denen die StA das Phänomen Filesharing “normalerweise” wieder los geworden ist. Etwas anders verhielt es sich in einem Fall der Münchener Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, den wir heute in einer Strafakte entdeckt haben. Dort heißt es seitens des zuständigen Staatsanwaltes (Volltext hier):
“Ich habe das vorliegenede Ermittlungsverfahren gem § 170 II StPO eingestellt. Ihre Strafanzeige enthält keinen ausreichenden Nachweis, dass die in Ihrer Strafanzeige aufgeführten IP-Adressen korrekt ermittelt worden und dass Dateien mit urheberrechtliche geschützten Werken von den entsprechenden Rechnern ins Internet gestellt worden sind. Der Gang der Sachaufklärung der von Ihnen oder Ihrer Mandantschaft eingeschalteten Ermittlungsfirma ist vollkommen intransparent. Ein Monitoring hat es ohnehin nicht gegeben. Angesichts einiger hier bekannter Fehlerquellen bei den Ermittlungen, genügt das nicht, um weiter gegen einzelne Personen zu ermitteln. “
Sofern auch im Zivilverfahren nur die obigen “Beweise” vorgelegt werden, ist davon auszugehen, dass auch ein Zivilrichter zu einer ähnlichen Wertung kommen wird. Allerdings ist dazu zu sagen, dass der Strafantrag selbst am 17.01.2008 gestellt worden ist. Die Entscheidung der StA erfolgte am 16.01.2009 und unserem Ersuchen auf Akteneinsicht vom 26.01.2009 wurde erst am 05.11.2009 stattgegeben. Es kann also sein, dass die Münchener Anwälte ihre Ermittlungsfirma längst ausgetauscht haben bzw. diese ihre Praktiken verändert hat. Auf jeden Fall lohnt sich aber auch jetzt noch im Zivilverfahren ein scharfer Blick auf die genaue Beweisführung.
OLG Hamburg: Rapidshare haftet uneingeschränkt auf Unterlassung für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer
Das OLG Hamburg hat in seinem Urteil vom 30.09.2009 (Az.: 5 U 111/08) entschieden, dass der Share-Hoster Rapidshare uneingeschränkt auf Unterlassung für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haftet. Ein Fotograf hatte den Verdacht, dass auf den Servern von Rapidshare einige seiner Werke in komprimierten Dateien zum Download angeboten werden. Er mahnte Rapidshare daraufhin ab und verlangte die Löschung der Dateien sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz. Rapidshare löschte die streitgegenständlichen Dateien, lehnte eine Unterlassungserklärung und Schadensersatz jedoch ab. Das OLG Hamburg gab der Klage teilweise statt. Auf Schadensersatz hafte Rapidshare zwar nicht, auf Unterlassung allerdings doch.Lesen Sie hierzu die lesenswerte Darstellung bei Telemedicus
BGH: FIFA unterliegt gegen Ferrero
FIFA hat einen Rechtsstreit gegen die Ferrero GmbH vor dem BGH verloren. Der Fußballverband hatte den Schokoladenhersteller auf Löschung mehrerer Marken im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und 2010 verklagt. Der BGH führt dazu in seiner Pressemitteilung aus:
Nr. 232/2009
FIFA unterliegt im Streit mit Ferrero über WM-Marken
Der u.a. für das Wettbewerbs- und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über Ansprüche der FIFA auf Löschung von Marken entschieden, die sich auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland und 2010 in Südafrika beziehen und die Ferrero hat eintragen lassen.
Die Klägerin, die FIFA mit Sitz in der Schweiz, veranstaltet die Fußball-Weltmeisterschaften. Sie ist Inhaberin zahlreicher Marken, die auf die Fußball-Weltmeisterschaften 2006 in Deutschland und 2010 in Südafrika Bezug nehmen. Die beklagte Ferrero GmbH gibt zu Fußball-Weltmeisterschaften Sammelbilder heraus, die sie ihren Schokoladenerzeugnissen beilegt. Sie hat mehrere Marken eintragen lassen, die ebenfalls einen Bezug zur Fußball-Weltmeisterschaft aufweisen, um ihre Sammelbildaktion markenrechtlich abzusichern. Die Klägerin hat die Beklagte auf Löschung der Marken in Anspruch genommen.
Der Bundesgerichtshof hat in Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht die Löschungsansprüche der Klägerin sowohl unter kennzeichenrechtlichen als auch wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten verneint.
Kennzeichenrechtliche Ansprüche der Klägerin hat der Bundesgerichtshof verneint, weil keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken der Parteien bestehe und die Klägerin die begehrten Ansprüche auch nicht mit Erfolg auf Werktitel mit den Bezeichnungen “WM 2010″, “GERMANY 2006″ und “SOUTH AFRICA 2010″ stützen könne. Aus Wettbewerbsrecht abgeleitete Ansprüche hat der Bundesgerichtshof ebenfalls verneint. Durch die Marken der Beklagten werde der Verkehr nicht zu der unzutreffenden Annahme veranlasst, die Beklagte sei offizieller Sponsor der Klägerin. Die Beklagte behindere die Klägerin durch die Markeneintragungen nicht in wettbewerbswidriger Weise in ihrem Bemühen, die Fußball-Weltmeisterschaften durch Einräumung von Lizenzen an Sponsoren zu vermarkten. Auch auf die Generalklausel des § 3 UWG könne die Klägerin die Löschungsansprüche nicht mit Erfolg stützen. Das grundgesetzlich geschützte Recht der Klägerin zur wirtschaftlichen Verwertung der von ihr organisierten Sportveranstaltungen führe nicht dazu, dass ihr jede wirtschaftliche Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nehme, vorbehalten sei.
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 232/2009 vom 13.11.2009
VG Köln: „Schwebender Akt” der Ausstellung Körperwelten bleibt verboten
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Beschluss im Eilverfahren vom 13. November 2009 (Az.: 27 L 1586/09) entschieden, dass das Ganzkörperplastinat „Schwebender Akt” in der Ausstellung „KörperÂwelten – eine Herzenssache” weiterhin nicht ausgestellt werden darf.  Das Ordnungsamt der Stadt Köln hatte die Darstellung eines Paares beim GeschlechtsÂverkehr verboten mit der Begründung, dies verstoße gegen die Totenwürde. Dagegen hatte die „Gubener Plastinate GmbH” einen Eilantrag beim VG Köln gestellt. Die Antragstellerin berief sich auf die Wissenschaftsfreiheit als Grundrecht.
Das Gericht entschied, dass vieles für eine Verletzung der Totenwürde durch die in Frage stehende Darstellung spreche. Die Totenwürde setze auch der Wissenschaftsfreiheit Grenzen. Im Rahmen des vorläufigen Eilverfahrens überwiege das Interesse der AllgeÂmeinÂheit an einem – vorübergehenden – Verbot gegenüber der Wissenschaftsfreiheit der AntragÂstellerin.
Im Sinne der Antragstellerin entschied das Gericht jedoch hinsichtlich der AltersÂbeÂgrenzungen. Jugendliche dürfen ohne Begleitung Erwachsener nun ab 14 Jahren anstelle ab 16 Jahren die Ausstellung besuchen. Zudem wurde das Verbot der Darstellung „in anderen sexuellen Posen” wegen Unbestimmtheit durch das Gericht aufgehoben. Hierbei sei die Formulierung des Ordnungsamtes nicht klar eingrenzbar.      Â
(Quelle: http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/17_091113/index.php)
OLG Koblenz: Versand von Ware nach Widerruf kann Wettbewerbsverstoß darstellen
Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 17.06.2009 (Az.: 9 U 20/09) entschieden, dass ein Unternehmer wettbewerbswidrig handelt, wenn er trotz vorherigen Widerrufs des Verbrauchers noch Ware an diesen sendet.
Ein Verbraucher hatte einen Tag nach der Bestellung von Waren im Internet die Bestellung widerrufen. 10 Tage nach dem Widerruf hatte der Händler die Ware dennoch an den Kunden versandt.
Die Richter führten in ihrem Urteil aus, dass das 2-wöchige Widerrufsrecht auch für Rechtsgeschäfte im Internet gelte. Eine wirksame Bestellung existiere nach einem ordnungsgemäßen Widerruf nicht mehr. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte den Widerruf sogar noch bestätigt. Er hatte folglich Kenntnis davon, dass der Verbraucher die Lieferung der Ware nicht mehr wünschte. Diese sog. Zusendung unbestellter Ware sah das OLG Koblenz als eine belästigende Werbung iSd § 7 I, II Nr. 1 UWG an. Dass der Widerruf per Email automatisch bearbeitet wurde, ändere nichts an dem Wettbewerbsverstoß. Auch eine eventuelle Rechtskundigkeit des Verbrauchers könne dem Wettbewerbsverstoß nicht entgegengehalten werden. Der Schutz vor unlauteren Praktiken gelte insoweit unabhängig vom Einzelfall.
Diese Entscheidung ist bedeutend für Online-Händler. Wenn nach einem erfolgten Widerruf noch Ware vom Händler versendet wird, ist der Verbraucher unter anderem auch nicht verpflichtet, diese zurückzusenden bzw. aufzubewahren. Zudem drohen dem Unternehmer Abmahnungen.  Â
Â
(Quelle:http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/10/28/achtung-ignorieren-des-widerrufs-ist-wettbewerbswidrig/)
Abmahnradar: Stefan Auffenberg mahnt im Auftrag von Purzel-Video ab
Haben Sie auch eine Abmahnung von dem Rechtsanwalt Stefan Auffenberg erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Weiterlesen
Aufsatz zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen – Veröffentlichung in der MMR 2009, 727 (hier online abrufbar)
Schon häufig haben wir in diesem Blog über die Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen berichtet. Das Thema nimmt an Brisanz zu, seitdem im Internet Rechtsverstöße quasi in Echtzeit gegoogelt werden können. Im Wettbewerbsrecht betrifft das Thema insbesondere Online-Händler, die für Kleinstverstöße hohe Abmahngebühren zahlen sollen. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat sich zusammen mit seiner Kollegin Laura Dierking der Thematik angenommen und einen Aufsatz zur Rechtsmissbräuchlichkeit von Abmahnungen verfasst. Der Aufsatz ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Multimedia und Recht MMR 2009, Heft 11, S. 727 zu finden. Die Veröffentlichung in diesem Blog erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Beck-Verlages.
Uneingeschränkte Übertragung kommerzieller Anteile des Persönlichkeitsrechts durch AGB zulässig
Das Oberlandesgericht Hamburg stellt mit Urteil vom 15.09.09 – Az: 7 U 1/09 – als Berufungsgericht klar, dass die vollständige, also auch unbefristete, Übertragung kommerzieller Anteile des Persönlichkeitsrechts möglich ist. Selbst Übertragungen aufgrund allgemeiner Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich rechtlich zulässig.In dem Rechtsstreit beantragte die Klägerin, eine Schauspielerin, Auskunftserteilung wegen Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild. Die Beklagte produziert und vertreibt Schokoladenprodukte. Anlässlich eines im Februar 2008 angelaufenen Kinofilms, in dem die Klägerin mitwirkte, führte die Beklagte eine Aktion mit Sammelbildern durch. Auf Werbeanzeigen und Sammelbildern, die auch auf Verpackungen von Produkten der Beklagten waren, wurde u.a. die Klägerin in ihrer Filmrolle gezeigt. Weiterlesen
OLG Hamm: Preisangaben-VO gilt auch für Hörgeräte-Attrappen in Schaufenstern
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 21. Juli 2009 (Az.: 4 U 62/09) entschieden, dass die Regelungen der Preisangaben-Verordnung (PreisAngGVO) auch für Attrappen von Hörgeräten in Schaufensterauslagen gelten, weil dabei schon ein Anbieten von Waren vorliegt.Zwei Fachhändler für Hörgerate-Akustik stritten sich über die Pflicht zur Preisangabe für Hörgeräte-Attrappen. Der Beklagte hatte Attrappen ohne Hinweise zum Preis im Schaufenster ausgestellt. Er war der Ansicht, dass für solche Attrappen die verpflichtende Preisauszeichnung nicht gelte.
Das Gericht entschied, dass die ausgestellten Attrappen auszeichnungspflichtige Waren iSv § 1 I 1 Alt. 1 PreisAngVO darstellen. Die Hörgeräte-Attrappen seien als Angebote iSd Verordnung anzusehen. Ein Anbieten liege nämlich bereits dann vor, wenn der Kunde gezielt auf einen Verkauf angesprochen werde. Dies sei hier der Fall, da die nach der PreisAngVO bezweckte optimale Vergleichsmöglichkeit ohne Preisangabe für den Kunden nicht möglich sei. Da es sich bei Hörgeräten um vollständige Ware handelt, müsse diese auch mit dem Preis gekennzeichnet werden. Der Grundsatz gelte dabei gleichermaßen auch für Attrappen, da diese in der Auslage an die Stelle der Original-Hörgeräte treten.
Die Entscheidung ist bedeutend für Händler, da diesen bei Zuwiderhandlungen im Sinne des genannten Urteils Abmahnungen drohen wegen Verstößen gegen die PreisAngVO.Â
(Quelle: OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2009, 4 U 62/09)
Abmahnradar: Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt im Auftrag von Bushido ab
UPDATE – Hier finden Sie die aktuellen Informationen und Tipps zu den Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe:
http://www.wbs-law.de/news/abmahnung-von-der-kanzlei-bindhardt-fiedler-rixen-zerbe/
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Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Weiterlesen
Buchpreisbindung: Urteil Oberlandesgericht Köln 6 U 47/09
Zum Thema Buchpreisbindung hat das Oberlandesgericht Köln am 06.11.2009 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
Weitere Informationen zum Bereich Wirtschaftsrecht finden Sie hier.
Konkret hat das Oberlandesgericht Köln folgendes entschieden: Weiterlesen
eBay zwingt Verkäufer zu kostenfreiem Versand
Neue Regelungen bei eBay zwingen Verkäufer dazu, bestimmte Waren ohne Versandkosten anzubieten. Dazu gehören unter anderem inzwischen auch Bücher und CDs.
Zur Begründung führt eBay aus:
„Zu hohe Versandkosten sind für viele Käufer der häufigste Grund, doch nicht online einzukaufen. Im eCommerce-Bereich hat sich daher zusehends kostenloser Versand als Marktstandard durchgesetzt. Wir haben uns dazu entschlossen, auch auf unserem Marktplatz in einigen Zubehör- und Accessoires-Kategorien kostenlosen Versand innerhalb Deutschlands einzuführen, damit wir auch in Zukunft ein attraktiver Handelsplatz bleiben.”
Eine Folge davon ist, dass viele ihre CDs und Bücher nur noch für Selbstabholer anbieten. Für einen Versand werden dann als Extraservice die Kosten wieder hereingeholt. Wesentlich unangenehmer ist aber die ebenfalls häufige Folge, dass viele Verkäufer die Waren zum kostenlosen Versand anbieten, um nach dem Kauf dennoch die Kosten geltend zum machen. Dies wird damit begründet, dass die Voreinstellung zum kostenfreien Versand nicht abgeändert werden könne. Der Versand koste aber schließlich trotzdem Geld, was in einer nicht direkt einsehbaren Rubrik als Zusatz nachzulesen sei.
Hier stellt sich die Frage, ob dieser Weg nicht schon ins Strafrecht weist. Jedenfalls ist eine Verärgerung von Verkäufern und Käufern sicher.
(Quelle: http://blog.beck.de/2009/11/09/ebay-zwingt-seine-verkaeufer-zum-betrug)
Abmahnradar: BaumgartenBrandt mahnt im Auftrag der Boll AG ab
Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Weiterlesen
Social Media-Guidelines, Social Media-Policy in Unternehmen
Facebook, Xing, MeinVZ, StudiVZ, Twitter, Blogs, Foren und Co sind in aller Munde. Barack Obama nutzt Facebook. Demi Moore, Ashton Kutcher und viele andere Prominente twittern was das Zeug hält. Deutsche Politiker nutzen Facebook, betreiben Blogs. Aus dem Deutschen Bundestag werden Ergebnisse der Bundespräsidentenwahl getwittert. Aber nicht nur dort. Täglich steigt die Anzahl derer, die Social Media Dienste und Plattformen nutzen. Das Web 2.0 bietet dabei zahlreiche Möglichkeiten der Kommunikation. War der User im „alten” Internet lediglich Konsument, der keinen Einfluss auf die Inhalte und des Internets hatte, nimmt er im Zeitalter des Web 2.0 aktiv an der Gestaltung des Internets teil. Die Möglichkeit sich schnell und unkompliziert über alles Mögliche zu informieren ist um ein Vielfaches einfacher geworden. In den Social Media Diensten wird dabei auch allerlei Privates mitgeteilt. Der letzte Urlaub samt Fotos, die letzte Familienfeier, Hobbies, sonstige Vorlieben und Belangloses. Nichts scheint mehr privat zu sein.Aber nicht nur Privatleute nutzen diese Dienste. Mittlerweile haben auch Unternehmen und sonstige Geschäftsleute die Vorteile der Social Media Dienste erkannt und sich dort platziert. Ohne eine PR-Abteilung bemühen zu müssen, kann sich das Unternehmen schnell und unkompliziert umfassend präsentieren. Auch die Mitarbeiter der Unternehmen nutzen solche Social Media Dienste, sowohl beruflich als auch privat. Teilweise zum Missfallen der Arbeitgeber. Denn die Aktivitäten der Mitarbeiter in solchen Diensten bringen nicht nur Vorteile mit sich. Schnell passiert es, dass sich Mitarbeiter in Foren zu Unternehmenssprechern aufspielen, Betriebsgeheimnisse an die Öffentlichkeit gelangen oder sich Mitarbeiter in ihren eigenen Blogs negativ über ihr Unternehmen äußern. Insbesondere die Echtzeitmedien wie Twitter bergen diese Risiken. Mittlerweile häufen sich derartige Fälle. Betroffen sind Unternehmen wie Ryanair, ID-Media und die Deutsche Bahn AG, nur um einige Beispiele zu nennen. Weiterlesen
LG Berlin: Privater Streit zwischen Promis darf nicht in Boulevard-Zeitschrift veröffentlicht werden
Mit Entscheidung vom 10. September 2009 bestätigte das LG Berlin (Az.: 27 O 651/09) eine einstweilige Verfügung zur Unterlassung, die eine prominente Schauspielerin erwirkt hatte.Die Antragstellerin fühlte sich durch eine Fotoserie, die sie mit ihrem ehemaligen LebensÂgefährten, einem ehemaligen Fußballmanager, im Streit zeigten, in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und begehrte Unterlassung. Hinzu kam, dass die Fotos Gewalt gegenüber der Schauspielerin dokumentieren (sollten), welche nach deren Ansicht nicht für die Öffentlichkeit gedacht seien. Die Antragsgegnerin war der Ansicht, dass die Antragstellerin und ihr ehemaliger LebensÂgefährte als Personen des öffentlichen Lebens sich diese Berichterstattung gefallen lassen müssten.    Weiterlesen
Achtung Abmahngefahr: Die Schwarze Liste des UWG (Teil 6)
In unserer neuen mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Achtung Abmahngefahr: Welche Verstöße sind nach der Schwarzen Liste abmahnfähig?” die juristischen Hürden für Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen 6. Teil geht es um das Thema “Kundendienstleistungen”. Weiterlesen
Abmahnradar: Graf von Westphalen mahnt im Auftrag von DigiProtect ab
Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Graf von Westphalen erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Weiterlesen
Markenrecht: Urteil Landgericht Düsseldorf 2a O 221/09
Zum Thema Markenrecht hat das Landgericht Düsseldorf am 06.11.2009 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
Weitere Informationen zum Bereich Markenrecht finden Sie hier.
Konkret hat das Landgericht Düsseldorf folgendes entschieden: Weiterlesen
OLG Köln: SAT 1 durfte DSDS-Filmmaterial von RTL senden
Mit Urteil vom 30.10.2009 hat das OLG Köln eine Klage der RTL Television GmbH gegen die SAT 1 Satellitenfernsehen GmbH abgewiesen. RTL hatte gegenüber SAT 1 auf Schadenersatz wegen der unberechtigten Verwendung von Filmausschnitten der Sendung „Deutschland sucht den Superstar” geklagt. Die Ausschnitte entnahm SAT 1 einer Aufzeichnung der Kandidatenauswahl, welche RTL im Rahmen der Sendereihe ausgestrahlt hatte. In dem Beitrag berichtete SAT 1 über einen 17jährigen Kandidaten der Sendung, der infolge einer harschen Beurteilung durch das Jury-Mitglied Dieter Bohlen zusammengebrochen war.
Das Gericht führte hierzu aus, dass die Verwendung des Sendematerials durch SAT 1 zwar einen Eingriff in das ausschließliche Verwertungsrecht von RTL darstelle, dieser sei jedoch durch das Recht zur Berichterstattung über Tagesereignisse und das Zitatrecht gedeckt. Dies begründete das OLG Köln damit, dass die Behandlung der Kandidaten durch das Jury-Mitglied Dieter Bohlen bereits in früheren Sendungen zu einer breiten öffentlichen Diskussion geführt hätte und daher auch auf ein breites Publikumsinteresse stoßen würde. Auch Art und Umfang der verwendeten Sendeausschnitte hätten sich in den Grenzen gehalten, welche bei der Berichterstattung für einen meinungsbildenden Beitrages einzuhalten seien.
Koalitionsvertrag: Bezüge zum IT-Recht
Dr. Michael Karger berichtet in seinem Beitrag vom 03.11.2009 im Experten-Blog des Beck-Verlages von den Bezügen des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung zum IT-Recht. Dabei benennt er insgesamt 13 Gesichtspunkte, zu denen sich der Koalitionsvertrag verhalte. Insbesondere hätten die Koalitionsparteien angekündigt, Versuchen, die Netzneutralität zu gefährden, „gegensteuern“ zu wollen. Außerdem werde der Ausbau des e-Government in Aussicht gestellt. Ein besonderer Schwerpunkt der Regierungsarbeit solle außerdem in der Novellierung des Datenschutzes liegen. Für den Bereich der Online-Verträge werde darüber hinaus die verpflichtende Einführung eines „Bestätigungsfeldes für alle Vertragsabschlüsse“ und eines „Preisangabefensters“ angekündigt.
(Quelle: Beck-Experten-Blog)
LG Köln: Geolokalisation durch IP-Adresse für Betreiber einer Web-Seite zumutbar
Innerhalb von Deutschland abgegebene Wett- und Glücksspielangebote können anhand der IP-Adressen lokalisiert werden. Diesbezüglich bestehen auch keine datenschutzrechtlichen Bedenken, da die IP-Adressen unmittelbar keiner bestimmten Person zugeordnet werden können. Dies bestätigte das Landgericht Köln mit Beschluss vom 08.10.2009 – Az: 31 O 605/04 SH II -.
Die Schuldnerin betreibt eine Web-Seite und verkauft und wirbt mit Wett- und Glücksspielen. Eine behördliche Genehmigung hierfür fehlt ihr. Hiergegen wandte sich ursprünglich ein Wettbewerber. Dieser erwirkte gegen die Schuldnerin ein Urteil mit dem Inhalt, ab sofort ohne behördliche Genehmigung den Verkauf und die Werbung von Wett- und Glücksspielen in Deutschland einzustellen.
Die Schuldnerin fügte sich in der Folgezeit nicht der Verpflichtung aus dem Urteil. Vielmehr verkauft und bewirbt sie nach wie vor Wett- und Glücksspiele ohne entsprechende Genehmigung. Neuerdings allerdings mit einem nicht auf der Startseite sich befindenden Disclaimer, dem zufolge Angebote aus Nordrhein-Westfalen nicht angenommen werden. Der Wettbewerber beantragte daraufhin die Verhängung von Ordnungsgeld gegen die Schuldnerin. Mit Erfolg.
Das Landgericht Köln argumentiert, dass sich aus Deutschland kommende Wett- und Glücksspielangebote mithilfe von IP-Adressen lokalisieren lassen. Auf diese Weise hätte die Schuldnerin, ohne gegen datenschutzrechtliche Vorschriften zu verstoßen, jene Angebote ablehnen können. Der Ausschluss von aus Nordrhein-Westfalen kommenden Wett- und Spielangeboten in dem Disclaimer reicht angesichts der Unterlassungsverpflichtung bezogen auf Gesamtdeutschland nicht aus. Im Übrigen hätte die Schuldnerin einen wirksamen Ausschluss – bezogen auf Gesamtdeutschland – nur auf der Internetstartseite erklären können.  Einen Disclaimer auf der Startseite untergeordneten Seiten zu „verstecken”, ist unzulässig.
Quelle: Beschluss des Landgerichts Köln vom 08.10.2009 – Az: 31 O 605/04 SH II -
Abmahnradar: Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag von DigiProtect ab
Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Weiterlesen
Filesharing: Ausdruck mit Auflistung von IP-Adressen genügt nicht zur Glaubhaftmachung eines Urheberrechtsverstoßes
Die Zahl der Filesharing-Verfahren in Deutschland nimmt täglich zu. Kein Wunder also, dass sich nun immer mehr Gerichte auch mit der Beweisführung der Rechteinhaber auseinandersetzen müssen. Um die Beweisführung der Kanzlei Kornmeier und ihre Mandantin Digiprotect ging es in einem Verfahren vor dem LG Frankfur a.M. (Az.: 2-18 O 162/09) in dem die Kanzlei Wilde & Beuger die Beklagtenseite vertreten hat.
Mit Urteil vom 22.09.2009 hat das LG Frankfurt a.M. entschieden, dass der Ausdruck einer Auflistung von IP-Adressen auf einem weißen Blatt Papier nicht zur Glaubhaftmachung eines Urheberrechtsverstoßes genügt. Weiterlesen
BGH: Wirksamkeit einer formularmäßigen Einwilligung in Datenspeicherung und Datennutzung für die Zusendung von Werbung per Post
Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucher-verbände. Die Beklagte organisiert und betreibt das Kundenbindungs- und Rabattsystem “HappyDigits”. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Anspruch, die diese in ihren Anmeldeformularen verwendet. Im Revisionsverfahren hatte der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs noch über die Wirksamkeit zweier Klauseln zu entscheiden. Weiterlesen
BGH zum anzuwendenden Recht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Veröffentlichungen im Internet
Der Kläger wurde im Jahr 1993 zusammen mit seinem Bruder wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Januar 2008 wurde er auf Bewährung entlassen. Er verlangt von einem in der Republik Österreich geschäftsansässigen Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Das beklagte Unternehmen hielt auf seiner Internetseite bis zum 18. Juni 2007 eine auf den 23. August 1999 datierte, von einem anderen Anbieter übernommene Meldung zum freien Abruf durch die Öffentlichkeit bereit. Darin hieß es unter Nennung des Vor- und Zunamens des Klägers wie seines Bruders wahrheitsgemäß u. a., beide wendeten sich nunmehr, neun Jahre nach dem Mord, mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen der Tat. Weiterlesen
Jura-Studium schützt vor Strafe nicht – Geldstrafe wegen Porno-Downloads gegen Juristen verhängt:
Wegen der Verbreitung von pornographischen Inhalten wurde gegen einen angehenden Juristen eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 € verhängt. Der Mann hatte an einem Tauschbörsennetzwerk teilgenommen und dort zwei Pornofilme heruntergeladen. Da die meisten der herkömmlichen Tauschbörsen-Softwareprogramme so eingerichtet sind, dass jeder Nutzer, der eine Datei herunterlädt, diese auch gleichzeitig anderen zum Upload anbietet, erfüllt die Teilnahme an einem Filesharing-Netzwerk zum Download von Pornofilmen in der Regel auch den Straftatbestand der Verbreitung pornographischer Inhalte.
Der Tatbestand des Verbreitens wird in diesem Zusammenhang dadurch erfüllt, dass die betreffenden Inhalte durch das Einstellen in das Tauschbörsennetzwerk einem unbestimmten Personenkreis zum Download zur Verfügung gestellt werden. Nach Informationen der Staatsanwaltschaft Krefeld war das Verfahren zunächst gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 600 € eingestellt worden. Dieser Auflage war der angehende Jurist allerdings nicht nachgekommen. Der mehrfach vorbestrafte Täter darf nicht mehr im Staatsdienst als Jurist arbeiten. (Quelle: RP-Online)
Abmahnradar: Sasse & Partner mahnt im Auftrag von Senator Film Verleih ab
Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Weiterlesen
OLG Hamm: Wettbewerbsverhältnis bereits durch – bloße – Wettbewerbsförderung
Das OLG hat in seinem Urteil vom 4. Juni 2009 (Az.: 4 U 41/09) entschieden, dass ein Wettbewerbsverhältnis bereits bestehen kann, wenn ein fremder Wettbewerb gefördert wird.Die Antragstellerin gibt im Auftrag einer Firma verschiedene Publikationen heraus, die durch Anzeigen finanziert werden. Antragsgegner ist der Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes, der eine Ratgeber-Reihe zu dem Themenkomplex kostenlos zB an Schulen verteilt. Die Antragsgegnerin hatte die Auffassung vertreten, beide Parteien seien Wettbewerber, da sie beide kostenfrei Infomaterial verteilen, die über Anzeigen finanziert werden. Bei einem von Seiten des Antragsgegners aus initiierten und von einem Dritten getätigten Werbeanruf habe der Antragsgegner einen Wettbewerbsverstoß begangen. Die vom Beauftragten des Antragsgegners geäußerten Angaben stellten irreführende Werbung dar.Â
Die Antragstellerin hatte Unterlassung beantragt. Das Landgericht hatte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die darauf gerichtete Berufung der Antragstellerin vor dem OLG ist teilweise begründet. Weiterlesen
OLG Düsseldorf: wirksame Abmahnung nur unter Vollmacht-Vorlage
Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 11. August (Az.: I 20 U 253/08) – noch einmal – entgegen anderweitiger Rechtsprechung entschieden, dass eine anwaltliche Abmahnung nur wirksam ist, wenn die Originalvollmacht des Mandanten beigelegt wird. Der Schuldner kann die Abmahnung ansonsten als unwirksam zurückweisen und muss die Anwaltskosten nicht tragen. Dadurch hat das OLG Düsseldorf seine bisherige Rechtsprechung und die des LG Düsseldorf fortgeführt.Im vorliegenden Fall hatten die Kläger sich gegen die von der Beklagten geltend gemachten Anwaltskosten für eine Abmahnung gewehrt. Den Abmahnungen waren keine VollmachtsÂurkunden beigefügt gewesen. Die Berufung der Beklagten gegen das obsiegende Urteil vor dem OLG hatte keinen Erfolg. Weiterlesen
Webportal PaperC.de stellt Fachbücher gratis online
Immer mehr Bücher stehen illegal im Internet, die Buchpiraterie ist auf dem Vormarsch. Jetzt bietet ein Berliner Startup Unternehmen auf seinem Webportal das Lesen von Fachbüchern gratis und legal an.Gerade für Studenten ist es schwierig, immer ausreichende Fachliteratur zur Verfügung zu haben. Zum einen sind Fachbücher teuer. Oft braucht der Student nur einige Seiten aus dem Buch und kann sich den Kauf des Buches nicht leisten. In den Bibliotheken ist Fachliteratur meist nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Dadurch nimmt der Umfang der Buchpiraterie zu. Immer mehr Literatur wird im Internet zum illegalen Download angeboten. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung, die zivilrechtlich verfolgt werden kann.
Daher hat es sich das Startup Unternehmen PaperC zur Aufgabe gemacht, Fachliteratur online zur Verfügung zu stellen. Das Lesen ist nach Anmeldung völlig kostenlos und legal. Alleine das Ausrucken kostet Geld, aber auch nicht mehr, als in Copy-Shops oder in der Universitäts-Bibliothek gezahlt werden muss. Weiterlesen
Nintendo obsiegt gegen Internetverkäufer von „Raubkopien-Adapter”
Mit Urteil vom 14.10.2009 – Az: 21 O 22196/08 – entschied das Landgericht München, dass Nintendo DS-Karten „technische Schutzmaßnahmen” nach § 95 a Urhebergesetz sind. Wer diese nachbildet und als Adapter verkauft, begeht eine Urheberrechtsverletzung.Die Klägerin ist Produzentin der Spielkonsole Nintendo DS und Urheberin der dazugehörigen Spiele. Sie wirft der Beklagten, einem Online-Shop, vor, Raupkopien-Adapter zu vertreiben. Die im Internet angeboten Adapter sind den originalen Nintendo DS-Karten dergestalt nachgebildet, dass sie sich für eine Vielzahl von Nintendo-Spielen nutzen lassen. Die Klägerin hält dies für rechtswidrig.
Zu Recht, wie das Landgericht München urteilte. Die Nintendo DS-Karten sind speziell formatiert und auf keinem anderen Gerät abspielbar. Damit ist, so das Gericht, ersichtlich, dass die auf den Karten enthaltenen Inhalte durch spezielle „technische Maßnahmen” nach § 95 a Urhebergesetz geschützt sind. Die Adapter der Beklagten sind nur zur Umgehung dieser Schutzrichtung hergestellt worden. Damit ist auch ihr Vertrieb eine Rechtsverletzung.
Quelle: Urteil des Landgerichts München vom 14.10.2009 – Az: 21 O 22196/08 -
Abmahnradar: Schalast & Partner mahnt im Auftrag von DigiProtect ab
Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Weiterlesen
Abmahnradar: von Kenne & Partner mahnt im Auftrag von DigiProtect ab
Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei von Kenne & Partner erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Weiterlesen
Bayerischer VGH: Teile der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten sind unwirksam
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in seinem Urteil vom 28.10.09 (Az.: 7 N 09.1377) entÂschieden, dass Teile der neuen, von den Landesmedienanstalten erlassenen GewinnÂspielÂsatzung unwirksam sind. Der VGH gab einem Normenkontrollantrag des Gewinnspielsenders 9Live, der ProSiebenSat.1 Media AG gehört, teilweise statt. 9Live hatte einen Normenkontrollantrag gestellt, da die Gewinnspielsatzung für sie negative Regelungen enthielt. Angegriffen wurde zum einen die Ermächtigungsgrundlage und daneben einzelne Bestimmungen.
Der VGH gab dem gestellten Antrag nur unter einigen Aspekten statt. Zunächst liege eine wirksame Ermächtigungsgrundlage vor. Unter anderem auch nicht zu beanstanden seien die Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, so die Richter. Ebenfalls bestehen bleiben Regelungen zu hohen Bußgeldern bei Vorgaukeln von Zeitdruck oder irreführenden Äußerungen bei Gewinnspielen im Fernsehen sowie den Informationspflichten während des Spielverlaufs. Weiterlesen
BGH: zur Wettbewerbsbehinderung durch Ausspähen von Mitbewerbern
Der BGH hat in seinem Urteil vom 16.07.2009 (Az.: I ZR 56/07) entschieden, dass das systematische Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen der Konkurrenten eine wettbewerbswidrige Behinderung dieser Mitbewerber nach dem UWG bedeuten kann.Die Parteien sind als Abfallentsorger Wettbewerber. An vier verschiedenen Tagen beobachtete ein Mitarbeiter der Beklagten von einem Pkw auf einer öffentlichen Straße das von dort aus einsehbare Betriebsgelände der Klägerin. Dabei machte der Mitarbeiter Notizen über Ankünfte und Abfahrten von Fahrzeugen und über die Tätigkeiten auf dem Gelände.
Die Klägerin trug vor, dass dieses Verhalten eine unlautere Behinderung nach dem UWG darstelle. Das Ausspähen habe dazu gedient, Informationen, zB über den Kundenstamm, zu erlangen, die nicht offenkundig seien. Ein Mitarbeiter der Beklagten habe nach dem Ausspähen auch versucht, einen Kunden abzuwerben. Die Klägerin verlangte daraufhin Unterlassung. Das Berufungsgericht verurteilte die Beklagte antragsgemäß, woraufhin diese erfolgreich Revision einlegte.
Der BGH hob das Urteil des Berufungsgerichts OLG Celle wieder auf. Zum einen seien die Antrag der Klägerin zu unbestimmt. Zum anderen habe die Klägerin nicht beweisen können, dass die Beklagte tatsächlich in wettbewerbswidriger Weise tätig geworden ist.
Der BGH führte jedoch einzelne Umstände an, unter denen eine unlautere Behinderung vorliegen kann: Zum einen beim Abfangen und Ausspannen der Kunden von Mitbewerbern, zum anderen beim Ausspionieren von Geschäftsgeheimnissen wie Kundendaten, wenn sie nicht offenkundig sind oder beim Herbeiführen der Gefahr einer Betriebsstörung, zB durch Fotografieren auf bzw. im Betriebsgelände.
Der Nachweis der Wettbewerbswidrigkeit begegnet hohen Anforderungen, weshalb die – bloße – Beobachtung der Konkurrenz „von außen” nicht ausreicht, um einen Verstoß geltend zu machen. Sofern das Ausspähen jedoch intensiv betrieben wird, kann es ratsam sein, die Vorgänge juristisch überprüfen zu lassen.
(Quelle: http://www.bundesgerichtshof.de)
Wettbewerbsrecht: Notwendige Detektivkosten sind erstattungsfähig
Beauftragt ein Unternehmen eine Detektei, um einen Konkurrenten wegen Wettbewerbsverletzungen zu observieren, so können entstandene Detekteikosten dem Konkurrenten auferlegt werden. Dies stellte das Oberlandesgerichts Karlsruhe als Berufungsgericht mit Urteil vom 23.09.2009 – 6 U 52/09 – klar. Allerdings sind die Kosten der Detektei nur dann erstattungsfähig, wenn ein konkreter Verdacht besteht. Darüber hinaus muss die Beauftragung der Detektei auch verhältnismäßig sein. Die Verhältnismäßigkeit liegt dann vor, wenn das geschädigte Unternehmen die von der Detektei getroffenen Feststellungen zur Überführung des Wettbewerbsverstoßes nicht mit eigenen Mitteln treffen kann. Weiterlesen
RTL gewinnt wichtigen Rechtsstreit gegen Betreiber von dsds-news.de
Der Betreiber von der DSDS-Fanseite „dsds-news.de” muss seine Domain an RTL herausgeben sowie Auskunft über etwaige Umsätze erteilen. Dies entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom 06.10.09. RTL und der Betreiber der Fanseite der beliebten Casting-Sendung streiten sich gerichtlich bereits seit geraumer Zeit wegen Markenrechten.
Seinerzeit mahnte RTL den Betreiber der Fanseite wegen mutmaßlicher Markenrechtsverletzungen ab. Zu Unrecht, wie das Landgericht Berlin auf die negative Feststellungsklage des Betreibers entschied. Mit Urteil vom 06.10.09 tritt das Landgericht Köln der Rechtsauffassung seiner Berliner Justizkollegen entgegen.
Nicht die Interessen der DSDS-Zuschauer, so das Landgericht Köln, sondern kommerzielle Interessen sind Grund für das Betreiben der Fanseite. Wer eine Suchmaschinenoptimierung im Internet betreibt, ist auf Werbung angewiesen und verfolgt damit finanzielle Ziele. Das neue Urteil zeigt inzwischen Wirkung. Auf der Fanseite „dsds-news.de” ist mittlerweile keine Werbung mehr geschaltet.
Quelle:
http://www.koeln-nachrichten.de/medien/internet/koeln_landgericht_dsds_news_urteil_abmahnung.html
Achtung Abmahngefahr: Die Schwarze Liste des UWG (Teil 5)
In unserer neuen mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Achtung Abmahngefahr: Welche Verstöße sind nach der Schwarzen Liste abmahnfähig?” die juristischen Hürden für Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen 5. Teil geht es um das Thema “Kaufzwang”. Weiterlesen
Abmahnradar: Schindler Boltze mahnt im Auftrag von Gedast ab
Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Schindler Boltze Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Weiterlesen
Bis zu 4 Jahren Freiheitsstrafe für Verkauf gefälschter Markenware bei eBay
Bietet jemand auf der Internetplattform eBay gefälschte Markenartikel an, die er als Originalware ausweist, so macht er sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit strafbarer Kennzeichenverletzung strafbar. Dies entschied das Landgericht Duisburg mit Urteil vom 10.03.2009 – Az: 34 KLs 41/08 -.Das Gericht verurteilte einen 27-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Angeklagte war spielsüchtig und finanzierte seinen Lebensunterhalt mit aus Straftaten herrührenden Einkünften. Dabei verkaufte er innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren fortgesetzt gefälschte Ware auf eBay. 8000 Käufer wurden so durch den Angeklagten getäuscht.
Eva Hermann scheitert mit ihrer Beschwerde vor dem BAG
Das BAG hat mit Beschluss vom 26.8.2009 die Nichtzulassungsbeschwerde von Eva Hermann gegen das klageabweisende Urteil des LAG Hamburg zurückgewiesen, das Urteil des LAG ist damit rechtskräftig.Der NDR hatte Eva Hermann im Herbst 2007 wegen umstrittener Äußerungen zur NS-Familienpolitik fristlos gekündigt. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das LAG wiesen die Klagen zurück, die Revision wurde nicht zugelassen.
Hauptthema des Rechtsstreits war die Frage, ob Eva Hermann beim NDR als freie Mitarbeiterin oder als Arbeitnehmerin beschäftigt gewesen war. Sie hatte vorgetragen, dass gewünschte Urlaube nicht gewährt worden seien und sie fest in den Dienstplangestaltung mit eingebunden gewesen sei. Daher sei sie faktisch eine Arbeitnehmerin gewesen. Das LAG hatte Eva Hermann als freie Mitarbeiterin angesehen, da sie als „Tagesschausprecherin” ihre Einsätze mit abgestimmt habe und Wünsche habe äußern können. Dies spreche gegen ein festes Arbeitsverhältnis.
(Quelle:Â http://blog.beck.de/2009/11/03/eva-herman-scheitert-vor-dem-bag)
Abmahnradar: U+C mahnt im Auftrag vom Multi Media Verlag ab
Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Weiterlesen
BGH: Bestätigung des bundesweiten Stadionverbots
Der BGH hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 2009 (Az.: V ZR 253/08) die Entscheidung des LG Duisburg für ein bundesweites Stadionverbot bestätigt.Gegenüber dem Kläger war ein Stadionverbot verhängt worden. Dieser zählte zu einer Gruppe von Anhängern des FC Bayern, die in eine tätliche Auseinandersetzung mit Anhängern eines anderen Fußballclubs geraten waren. Dem Kläger gegenüber wurde daraufhin ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen. Dieses wurde auch nicht unmittelbar mit Einstellung des Strafverfahrens aufgehoben, sondern noch eine gewisse Zeit weiter aufrecht erhalten. Der Kläger trug vor, nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt gewesen zu sein.
Der Kläger verlor in allen Instanzen. Der BGH bestätigte nun sowohl das zeitliche Ausmaß als auch den inhaltlichen Umfang des Verbots gegenüber dem Kläger als einem potentiellen Störer nach dem Zivilrecht. Entscheidend sei dabei u.a. auch die von den Hausverboten bezweckte Präventivwirkung.   Â
(Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 221/2009: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2009-10&nr=49709&linked=pm&Blank=1)
Erben von Bob Marley erklären Produktpiraten den Krieg
Die Erben von Bob Marley wollen ab sofort entschlossener ihr Recht zur Vermarktung seines Vermächtnisses durchsetzen. Mit der Interessenvertretung ist nunmehr die Private-Equity-Firma Hilco Consumer Capital beauftragt. Die Erben der Reggae-Legende beabsichtigen auf diese Weise, rigoroser gegen Produkt-Piraten vorzugehen. Außerdem soll eine eigene Produktlinie mit dem Titel „House of Marley“ Mitte 2010 eingeführt werden. Schon bald wird Bob Marley auf Briefpapier, Musikinstrumenten und Snowboards zu sehen sein. Eine eigene Restaurantkette mit Rastafari-Image ist auch geplant.
Hintergrund des neuen Geschäftsgebarens sind Umsatzeinbußen zulasten des Marley-Clans. Werden jährlich schätzungsweise 600 Mio. Dollar mit dem unlizenzierten Verkauf von Marley-Produkten umgesetzt, stehen dem laut Informationen des Magazins „Forbes“ nur vier Mio. Dollar aus dem legalen Geschäft gegenüber.
Der Chef der Private-Equity-Firma Hilco, Jamie Salter, ist sehr optimistisch. Er glaubt, dass das Marley-Geschäft in naher Zukunft Milliardenumsätze bringen werde. Im Übrigen werde er gegen den illegalen Verkauf von Marley-Produkten auf Straßenmärkten vorgehen. Ganz, so Jamie Salter, werde der Schwarzmarkt allerdings nicht zu unterbinden sein.
Quelle: Spiegel-Online vom 01.11.09
Widerrufsrecht auch bei der Internetbestellung von auf Felgen gezogenen Reifen
 Mit Urteil vom 20.03.2009 – Az: 13 S 36/08 – stellte das Landgericht Hannover klar, dass ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht bei der Internetbestellung von auf Felgen gezogenen Reifen bestehen kann. Der Verkäufer muss diese im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages zurücknehmen, wenn dies keine Zumutung für ihn darstellt.
Der Kläger kaufte über das Internet vier Reifen und vier Felgen nebst Reifenbaum bei dem Beklagten. In der Folgezeit widerrief der Kläger fristgerecht seine Bestellung und forderte zugleich die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Beklagte verweigerte die Rücknahme der Ware unter Hinweis darauf, dass das Widerrufsrecht erloschen sei. Er machte geltend, dass die Bestellung auf den besonderen, individuellen Wünschen des Klägers beruhe. Außerdem sei, so der Beklagte, eine Rücknahme ausgeschlossen, da die Felgen bei der Trennung von den Reifen eine Substanzveränderung erlitten.
OLG Celle: Indizien einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung:
 Mit Urteil vom 30.07.2009 hat das OLG Celle (13 U 77 /09) verschiedene Kriterien angeführt, welche auf eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs hinweisen können. Ein solches Indiz sei zum Beispiel ein erheblich zu hoch gewählter Streitwert. Als weiteres Indiz benennt das Gericht die missbräuchliche Berufung auf den fliegenden Gerichtsstand. Diese sei gegeben, wenn die Klage nur deshalb bei einem Gericht anhängig gemacht werde, weil es in erheblicher Entfernung zum Geschäfts- bzw. Wohnsitz des Unterlassensschuldners liege. Auch eine Beteiligung des Antragstellers an den Gebühren des Prozessbevollmächtigten deute auf eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung hin. Als weitere Kriterien kämen ein geringes eigenes wirtschaftliches Interesse an der Unterlassung der betreffenden Wettbewerbshandlung und eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Abmahnungen in Betracht. Es obliege allerdings dem Unterlassensschuldner, die Indizien für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung im Verfügungsverfahren darzulegen und glaubhaft zu machen.
Abmahnradar: Reichelt Klute Aßmann mahnt im Auftrag von The Games Company (TGC) ab
UPDATE – Hier finden Sie die aktuellen Informationen und Tipps zu den Abmahnungen der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (.rka):
http://www.wbs-law.de/news/abmahnung-rka-rechtsanwaelte-reichelt-klute-assmann/
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Haben Sie auch eine Abmahnung von der Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen? In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert.
Abmahnung von Reichelt Klute Aßmann erhalten?
Die in Berlin ansässige Kanzlei Reichelt Klute Aßmann mahnt umfangreich Filesharer ab, die Computerspiele wie „Simon the Sorcerer 5″ in Tauschbörsen zum Download angeboten haben. In der Abmahnung werden die ermittelte und dem Abgemahnten zugewiesene IP-Adresse sowie weitere Informationen aufgeführt:
„Auch über die Ihnen zum Tatzeitpunkt zugeordnete IP-Adresse ist ein Peer-to-Peer-Netzwerk genutzt und das urheberrechtlich geschützte Werk „Simon the Sorcerer 5″ unserer Mandantin heruntergeladen und zum Download für Dritte bereit gehalten worden.”
Abgabe der Unterlassungserklärung
Auch die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann verlangt von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer vorgegebenen Frist.
Vergleichsangebot
In der Abmahnung bietet die Kanzlei dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot an. Demnach erledigen sich alle zivilrechtlichen Ansprüche, wenn der Abgemahnte die Unterlassungserklärung fristgerecht abgibt und einen Pauschalbetrag von 482,00 € zahlt:
„Unsere Mandantin ist bereit, auf weitergehende Forderungen aus der hier beschriebenen Rechtsverletzung zu verzichten, wenn Sie binnen der oben genannten Frist die vorbereitete Erklärung abgegeben (per Fax oder PDF ist ausreichend) und einen Pauschalbetrag zur Abgeltung aller Ansprüche in Höhe von
EUR 482,00
Unter Angabe des im Betreff genannten Namens und der genannten IP-Adresse auf das Konto…”
Wie soll ich auf die Abmahnung von Reichelt Klute Aßmann reagieren?
Auf keinem Fall dürfen Sie den Kopf in den Sand stecken und gar nicht auf die Abmahnung reagieren!
Grundsätzlich sollte der Abgemahnte zunächst seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nachkommen. Jedoch wird dringend davon abgeraten die von der Abmahnkanzlei vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben.
Zum einen werden durch die uneingeschränkte Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Kosten der Gegenseite anerkannt und müssen übernommen werden. Zum anderen ist die festgelegte Vertragsstrafe in den meisten Fällen zu hoch. Außerdem beinhaltet das Erklärungsformular häufig ein Schuldanerkenntnis, welches bei eventuellen späteren Rechtsstreitigkeiten als Beweismittel gegen den Erklärenden verwandt werden kann. Darüber hinaus unterliegt eine solche Unterlassungserklärung der Regelverjährungszeit von dreißig Jahren und bindet den Betroffenen viel zu lange, selbst bei etwaiger Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung.
Dringend zu empfehlen ist daher die fristgerechte Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die dem Unterlassungsanspruch einerseits Rechnung trägt, andererseits nicht mehr erklärt als gefordert werden kann. Solche veränderten Unterlassungserklärungen werden von im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.
Darüber hinaus sollten auch vorbeugende Unterlassungserklärungen abgegeben werden. Denn häufig bezieht sich die Abmahnung nur auf den Download einer einzigen Datei. Oft sind sich die Inhaber des Internet-Anschlusses aber gar nicht sicher, ob sie oder ein anderer noch weitere Dateien heruntergeladen haben. Es kommt daher vor, dass Betroffene, die auf die erste Abmahnung eingegangen sind und den gesamten Betrag gezahlt haben, in kurzer Zeit noch weitere Abmahnungen vom selben Gegner und der selben Kanzlei erhalten, in manchen Fällen sogar bis zu 15 Abmahnungen. Dies gilt es durch vorbeugende Unterlassungserklärungen zu verhindern. Eine auf Abmahnungen im IT-Bereich spezialisierte Kanzlei wird daher vorsorglich solche Erklärungen an alle Kanzleien senden, die momentan wegen der begangenen Verletzungen abmahnen.
Weitere Informationen zum Thema „Filesharing” finden Sie hier.
Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann erhalten haben, steht Ihnen die hierauf spezialisierte Kanzlei Wilde & Beuger kompetent zur Seite. Gerne beraten wir Sie diskret und unverbindlich an unserer Filesharing-Hotline unter der Telefonnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) oder Sie nutzen unseren Chat (am linken Rand).
KG Berlin: Beauftragen mehrere Gläubiger einen Rechtsanwalt wegen desselben Wettbewerbsverstoßes des Schuldners muss noch kein Missbrauch vorliegen.
Grundsätzlich ist eine Mehrfachverfolgung dann rechtsmissbräuchlich, wenn ein abgestimmtes oder zentral koordiniertes Verhalten der Unterlassungsgläubiger ohne vernünftigen Grund zugrunde liegt und das Kostenrisiko des Anspruchsgegners sich dadurch unangemessen vervielfacht.
Laut Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 26.10.2009 (Az.: 5 W 217/08) kann jedoch nicht ohne weiteres von einem Missbrauch ausgegangen werden, wenn mehrere wirtschaftlich und rechtlich unabhängige Gläubiger einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung ihrer Rechte wegen desselben Wettbewerbsverstoßes eines Schuldners beauftragen.  Das Kammergericht Berlin führt im Rahmen seines Beschlusses aus, dass der beauftragte Rechtsanwalt der anwaltlichen Schweigepflicht unterliege und insoweit ohne Entbindung von der Schweigepflicht nicht über Inhalte anderer Mandanten informieren dürfe. Eine derartige Entbindung könne jedoch keinesfalls unterstellt werden, nur weil es sich um identische Sachverhalte handle.
Das Gericht lehnte daher ohne nähere Feststellungen bezüglich des tatsächlichen Bestehens der Möglichkeit einer koordinierten Vorgehensweise der Gläubiger im konkreten Fall eine schuldhaft missbräuchliche Geltendmachung ab.
OLG Schleswig: AGB-Klausel „Sperrung des Mobilfunkzugangs ab Zahlungsverzug von 1 Cent” unwirksam
 Das OLG Schleswig hat sich mit Beschluss vom 14.05.2009 (AZ: 6 U 41/08) zur Wirksamkeit verschiedener AGB-Klauseln eines Telekommunikationsanbieters geäußert. Dabei stellte das Gericht fest, dass eine AGB-Klausel, welche besagt, dass der Verwender im Falle von Vertragsänderungen von der Zustimmung des Vertragspartners ausgehe, sofern dieser der Änderung nicht widerspräche, unwirksam ist. Eine solche fingierte Zustimmung stelle eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers da, weil sie es dem Verwender ermögliche, Vertragsänderungen durchzusetzen, die eigentlich eines Änderungsvertrages bedürften. Eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners stellten zudem solche Klauseln dar, die eine Sperrung des Zugangs zum Mobilfunknetz bereits für den Fall eines Zahlungsverzuges des Kunden von 1 Cent ermöglichen würden. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Sperrung ohne vorherige Ankündigung erfolgen könne.
Abmahnradar: SKW Schwarz mahnt im Auftrag von Capelight Pictures ab
Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert. Weiterlesen
BGH: Merchants haften für ihre Affiliates
Lagert der Merchant (Werbende) die Bewerbung seiner Internetseiten aus, werden ihm Rechtsverstöße des Affiliates (Werbepartner) regelmäßig zugerechnet, da diese zum beherrschbaren Risiko gehören. Dies stellte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 07.10.2009 – Az.: I ZR 109/06 – klar. Eine Haftung besteht auch dann, wenn die Zwischenschaltung eines Dritten erfolgt und sich der Merchant damit einer unmittelbaren vertraglichen Einflussnahmemöglichkeit auf den Affiliate begibt.Die Haftung des Merchants erstreckt sich allerdings nur auf solche Affiliates, die bei ihm offiziell angemeldet sind. Der Merchant haftet folglich nicht, wenn ein Affilliate rechtswidrige Werbung auf einer Domain schaltet, ohne beim Netzwerk angemeldet gewesen zu sein. Das oberste Zivilgericht verneint eine Haftung des Merchants, wenn der Affiliate die Grenzen der rechtlichen Zurechnung überschreitet. Hierin, so der Bundesgerichtshof, ist keine Wahrnehmung der Interessen des Merchants zu erblicken. Vielmehr handelt der Affiliate dann ausschließlich im eigenen Interesse.
(Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.10.2009 – Az.: I ZR 109/06 -)
OLG Frankfurt: Aussage „24 Monate Garantie auf dieses Produkt” wettbewerbswidrig:
 Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 04.07.2008 entschieden (AZ: 6 W 54/08), dass die Aussage „24 Monate Garantie auf dieses Produkt” wettbewerbswidrig ist. Das Gericht sieht in dieser Formulierung einen Verstoß gegen § 477 Abs. 1 BGB. In diesem Zusammenhang kritisierte das Gericht vor allem, dass das betreffende Angebot keinen Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers enthalten habe und darüber hinaus auch nicht darüber aufgeklärt habe, dass diese Rechte nicht durch die Garantie eingeschränkt werden könnten. Da eine Formulierung wie diese auch geeignet sei, die wirtschaftlichen Entscheidungen eines durchschnittlichen Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen, sei der Verstoß auch nicht als Bagatelle zu werten. Wäre der Verbraucher sich nämlich darüber im Klaren gewesen, dass die Gewährleistungsfrist schon per Gesetz zwei Jahre betrage, wäre der Kaufanreiz, der einem solchen Garantieversprechen innewohne, sehr viel geringer gewesen. (Quelle: MIR 2008, Dok. 255)









