Archiv für den Monat Juli, 2009

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce (Teil 4.5.): Die Widerrufsbelehrung – Aussichten


In einer mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto ” Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce” die juristischen Hürden für Buchhändler und andere Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen Teil geht es um das Thema: „Die Widerrufsbelehrung – Aussichten”.

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Markenrecht: Urteil Oberlandesgericht Hamm 4 U 61/09

Zum Thema Markenrecht hat das Oberlandesgericht Hamm am 21.07.2009 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).

Weitere Informationen zum Bereich Markenrecht finden Sie hier.

Konkret hat das Oberlandesgericht Hamm folgendes entschieden: Weiterlesen

OLG Hamburg stärkt Forenbetreibern den Rücken


Das OLG Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 04.02.2009; Az. 5 U 180/07) ein für Foren- und Blog-Betreiber ungünstiges Urteil des LG Hamburg aufgehoben. Weiterlesen

OLG Frankfurt: Gegenabmahnung zulässig


Entdeckt man nach erfolgter Abmahnung durch den Abmahnenden auf dessen Internetangebot wettbewerbsrechtliche Verstöße, ist eine Gegenabmahnung durch den Abgemahnten zulässig. Weiterlesen

LG Mannheim lehnt Antrag auf Akteneinsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten ab

Das LG Mannheim hat in einem bisher unveröffentlichten Beschluss vom 18.05.2009 (Az.: 23 AR 3/09) einen Antrag auf Akteneinsicht in staatsanwaltliche Ermittlungsakten abgelehnt. Die Antragsstellerin ist ein Softwareunternehmen, welches verschiedene Softwareprodukte produziert und vertreibt. An den Produkten hält sie die ausschließlichen Nutzungsrechte. Ein Teil der Produkte der Antragsstellerin wurde in Peer-to-Peer-Netzwerken getauscht. Dies ließ die Antragsstellerin durch einen Dienstleister zur Dokumentation überwachen und gelangte so an die IP-Adressen verschiedener Benutzer. U.a. stellte die Antragsstellering fest, dass das von ihr produzierte Programm “Simon Tools Cyber Ghost”, ein Programm, das seit Ende des Jahres 2007 zu einem Preis von 9,99 € auf dem Markt ist, illegal heruntergeladen worden ist. Gegen einen unbekannten Nutzer, der das genannte Programm heruntergeladen hatte, erstattete sie Strafanzeige und stellte gleichzeitig einen Antrag auf teilweise Akteneinsicht hinsichtlich des festgestellten Namens und der Adresse des Beschuldigten gem. § 406e StPO zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche. Die Staatsanwaltschaft ermittelte die Beschuldigte als Anschlussinhaberin des Anschlusses, von dem das Programm heruntergeladen wurde, verwies die Antragsstellerin jedoch auf den Privatklageweg. Den erneuten Antrag auf teilweise Akteneinsicht lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Zur Begründung führte sie an, dass schutzwürdige Interessen der Beschuldigten das Akteneinsichtsbegehren überwiegen würden. Die Antragsstellerin rief das Gericht zur Entscheidung an. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, den Antrag auf Akteneinsicht abzulehnen. Nachdem die Beschuldigte ebenfalls die Möglichkeit zur Stellungnahme hatte, hat das Gericht den Antrag als unbegründet abgelehnt. Das Gericht geht davon aus, dass dem Antrag überwiegende schutzwürdige Interessen der Beschuldigten entgegenstehen. Weiterlesen

LG Berlin: Die Geltendmachung von Anwaltsgebühren trotz Honorarvereinbarung ist rechtsmissbräuchlich


Das LG Berlin hat in einem aktuellen Beschluss vom 30.04.2009 (Az. 96 O 60/09) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt, da der Anwalt des Abmahnenden trotz einer pauschalen Honorarvereinbarung mit dem Antragssteller den abgemahnten Wettbewerbern höhere Anwaltsgebühren nach dem RVG in Rechnung gestellt hatte. Weiterlesen

Neue Abmahnwelle der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller setzt ihre Abmahnwelle aus der Vergangenheit derzeit wieder fort. So wurde in den letzten Wochen erneut wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Namen der Erotikfilmindustrie abgemahnt. Die Fristen zur Abgabe der entsprechenden beigefügten Unterlassungserklärung sind kurz wie eh und je. Keine zwei Wochen werden dem Abgemahnten eingeräumt, um den Vorwurf zu prüfen und entsprechend zu reagieren. Die geltend gemachten Forderungen der Kanzlei Negele und Partner belaufen sich in der Regel auf ca. € 700,00.

Auch hier gilt: Lassen Sie sich nicht von kurzen Fristen und Klageandrohungen einschüchtern. Nicht immer sind die Ansprüche der Gegenseite berechtigt. Auch die gerne zitierte „Störerhaftung“ des Anschlussinhabers ist nicht unendlich weit. Bevor Sie reagieren, sollten Sie sich in jedem Fall rechtlich beraten lassen. Rufen Sie uns unter 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) an oder nutzen Sie unseren Live-Chat am linken Rand.

Kanzlei Nümann & Lang erhöht die Filesharing-Preise

Neue „Filesharing-Tarife“ bei der Kanzlei Nümann & Lang. Während die bereits bekannte Abmahnkanzlei Nümann & Lang in der Vergangenheit ein einheitliches Vergleichsangebot in Höhe von € 450,00 machte –und zwar unabhängig davon, ob eine oder zwei Musikdateien abgemahnt wurden-, wird nun ein höherer Betrag gefordert. So häuften sich in den letzten Tagen die Abmahnungen an Mandanten, die wegen zweiter Musikdateien nicht mehr € 450,00, sondern nun € 590,00 an Nümann & Lang zahlen sollen. Offensichtlich unterliegt also auch das Abmahngeschäft der Inflationsrate.

Wann ist eine Abmahnung als rechtsmissbräuchlich einzustufen?


Grundsätzlich stellen Abmahnungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht eine sinnvolle und kostengünstige Möglichkeit der Rechtsverfolgung dar. Durch eine zuvor ausgesprochene Abmahnung kann eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Rechteinhaber und dem Rechtsverletzer erzielt werden, ohne dass die Einschaltung eines Gerichts notwendig wird. Im Wege der Abmahnung wird der Rechtsverletzer über sein unzulässiges Verhalten aufgeklärt und es wird von diesem verlangt, eine solche Rechtsverletzung in Zukunft nicht mehr zu begehen. Weiterlesen

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce (Teil 4.4.): Die Widerrufsbelehrung – Rechtsfolgen


In einer mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto ” Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce” die juristischen Hürden für Buchhändler und andere Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen Teil geht es um das Thema: „Die Widerrufsbelehrung – Rechtsfolgen”.

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Abmahnung wegen unvollständigen Namensangaben im Impressum


Der Verein Abmahnwelle e.V. hat in seinem aktuellen Newsletter „Abmahn-Warner” vor einer neuen Abmahnwelle gewarnt, die bislang vorwiegend gewerbliche Autohändler, die ihre Angebote über die Internetplattform autoscout.de verbreiten, getroffen hat. Weiterlesen

OLG Schleswig zum Streitwert bei Belästigungen durch E-Mail-Werbung


Die Werbung durch E-Mails ist für viele Unternehmen besonders interessant, da schnell und kostengünstig Werbemaßnahmen durchgeführt werden können. Für viele Verbraucher stellt die E-Mail-Werbung dagegen eine Belästigung dar. Das OLG Schleswig hat entschieden (Urteil vom 05.01.2009; Az. 1 W 57/08), dass bei der Festsetzung des Streitwertes bei einem Unterlassungsbegehren gegen unerwünschte E-Mail-Werbung auch das häufige Erscheinen und die Breitenwirkung solcher E-Mails berücksichtigt werden müssen.

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Sasse & Partner mahnen für Senator Film wegen “Public Enemy No. 1 – Mordinstinkt” ab

In den vergangenen Wochen ist es wieder zu vermehrten Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner aus Berlin gekommen. Der Ärger erreicht die Abgemahnten oft völlig überraschend am eigenen Briefkasten. Sasse & Partner vertreten aktuell die Senator Filmverleih GmbH aus Berlin, die Inaberin der ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an dem Filmwerk “Public Enemy No. 1 – Mordinstikt” ist. Diese habe die Firma Zarei GmbH mit Sitz in Stuttgart damit beauftragt, File-Sharing-Systeme auf rechtsverletzende Angebote zu überprüfen. Weiterlesen

LG Hamburg legt Streitwert bei bundesweit begangenen Wettbewerbsverletzungen auf 25.000 € fest


Das LG Hamburg hat entschieden (Beschluss vom 09.04.2009; Az. 312 O 128/09), dass bei einer bundesweiten Wettbewerbsverletzung ein Streitwert von 25.000 € angemessen ist.

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Markenrecht: Urteil Finanzgericht Köln 13 K 4468/05

Zum Thema Markenrecht hat das Finanzgericht Köln am 15.07.2009 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).

Weitere Informationen zum Bereich Markenrecht finden Sie hier.

Konkret hat das Finanzgericht Köln folgendes entschieden: Weiterlesen

Rückenwind für Michael Schacht vom Landgericht Marburg

Der in der Buchhändlerszene bekannte Abmahner Michael Schacht erhält Rückenwind von der 4. Zivilkammer des Landgerichts Marburg. Michael Schacht, der Buchhändler, der immer wieder Kollegen wegen falscher Widerrufsbelehrungen und Fehlern im Impressum abmahnt, kann seine Abmahnpraxis zunächst ungetrost fortsetzen. Das –von Herrn Schacht bevorzugt involvierte- Landgericht Marburg, das über den Zahlungsanspruch der Rechtsverfolgungskosten des beauftragten Rechtsanwalts Jakob zu entscheiden hatte, musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Abmahnungen des Herrn Schacht den Tatbestand der Rechtsmissbräuchlichkeit erfüllen. Weiterlesen

SKW Schwarz Rechtsanwälte mahnt für Capelight Pictures (Gerlach Selms GbR) Inside A Skinhead ab

Seit etwa einer Woche stellen wir fest, dass die Kanzlei “SKW Schwarz Rechtsanwälte” aus München verstärkt Filesharer abmahnt. Konkret geht es in der Abmahnung um den Film “Inside A Skinhead”, den das Unternehmen Capelight Pictures – Gerlach Selms GbR aus Ahrensfelde produziert hat. Von den Betroffenen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz gefordert. Weiterlesen

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce (Teil 4.3.): Die Widerrufsbelehrung – Ausübung und Widerrufsfrist


In einer mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto ” Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce” die juristischen Hürden für Buchhändler und andere Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen Teil geht es um das Thema: „Die Widerrufsbelehrung – Ausübung und Widerrufsfrist”, also wie der Kunde sein Widerrufsrecht ausüben kann und welche Frist beim Widerruf einzuhalten ist.

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Verbraucherzentrale mahnt soziale Netzwerke ab

Nach einer Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) vom 14.07.2009 hat dieser gegen einige Soziale Netzwerke Unterlassungsverfahren eingeleitet.
Betroffen von den Verfahren sind die Plattformen MySpace, Facebook, lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und Xing. Hintergrund ist gemäß der Pressemitteilung, die fehlende Beachtung und Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Verbraucherschutz (siehe dazu auch das Editorial von RA Christian Solmecke in der K&R 2009 Heft 4 – “AGB-Wirrwarr bei Facebook”). Gerade die Vertragsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen der Plattformen sind betroffen, wobei das Hauptaugenmerk in den Unterlassungsverfahren auf den Regelungen zur Datennutzung und Datenverarbeitung liegt. Die Klauseln sind nach Meinung des VZBV zu weitreichend. Oft erfolge die Datennutzung ohne Einwilligung des Nutzers. Für die Koordination und die Durchführung der Verfahren zeigt sich das Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ des VZBV verantwortlich. Dessen Referentin Carola Elbrecht äußerte sich wie folgt: Weiterlesen

BGH: Handeln im geschäftlichen Verkehr auf einer Internetauktionsplattform


Der Einordnung, ob man als Verkäufer über Internetplattformen gewerblich oder privat tätig ist, kommt eine entscheidende Rolle zu. Häufig schätzen Privatpersonen, die über einen gewissen Zeitraum mehrere Artikel über das Internet verkaufen, z.B. aus Haushaltsauflösungen, ihren Status jedoch falsch ein. Weiterlesen

OLG Köln: Allgemeine „Opt-in“-Klausel ist unwirksam


Das OLG Köln hat in einem aktuellen Urteil vom 29.04.2009 (Az. 6 U 218/08) entschieden, dass eine „Opt-in”-Klausel, die nicht hinreichend konkretisiert ist, unzulässig ist.

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UPDATE: Hat die Musikindustrie im Jahr 2007 satte 58.000.000 € (58 Mio) an ihre Anwälte gezahlt?

In unserem bisherigen Text und in unserer ebenfalls dargestellten Klageerwiderung sind wir bislang von 60.000 Abmahnungen ausgegangen, die die Kanzlei Rasch pro Jahr verschickt. Wir haben diese Vermutung mit mehreren – bislang unwidersprochenen – Presseberichten belegt. Rechtsanwalt Rasch hat sich bei uns in der Kanzlei gemeldet und dargelegt, dass die Anzahl der Abmahnungen viel zu hoch sei. Insofern hätten die entsprechenden Presseberichte ihn nicht korrekt zitiert. Es könne zwar sein, dass eine solche Anzahl an Strafverfahren geführt worden sei, keinesfalls seien jedoch so viele Filesharer abgemahnt worden. Insbesondere seien nicht 2.000 bis 5.000 Filesharer pro Monat abgemahnt worden. In dem zitierten SternTV-Beitrag (s.u.) gibt es in der Tat unteeschiedliche Äußerungen dazu: In dem Beitrag selbst ist zunächst von 5.000 Abmahnungen monatlich die Rede, Rechtsanwalt Rasch selbst spricht dann im Live-Interview mit Günther Jauch von 10.000 Abmahnungen im Jahr 2007. Selbst dann, wenn man die nun korrigierte Zahl von 10.000 Abmahnungen zugrunde legt, hätte sich die Musikindustrie durch die Beauftragung der Kanzlei Rasch einem Kostenrisiko in Höhe von rund 58.000.000 € ausgesetzt. Auch diese Summe ist so unglaublich hoch, dass wir in den laufenden Klageverfahren weiterhin bestreiten werden, dass zwischen der Musikindustrie und der Kanzlei Rasch eine Vereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz getroffen worden ist. Es folgt der nunmehr abgeänderte Text, auf den sich die vorgenannte Klarstellung bezieht:

Derzeit führen wir an allen Fronten Musterprozesse gegen die Musikindustrie. In der Sache geht es darum, dass von den Filesharern für eine vorherige Abmahnung der Kanzlei Rasch nunmehr 5.832,40 € an Anwaltskosten verlangt werden. Die Grundlage dieser Forderung ist ein Anspruch, der sich aus dem Konstrukt der “Geschäftsführung ohne Auftrag” ergibt.

Juristischen Laien ist diese Anspruchsgrundlage oftmals nur schwer verständlich. Konkret geht es um Folgendes: Die Abmahnung, die von den großen Plattenfirmen veranlasst wird, klärt den mutmaßlichen Filesharer darüber auf, dass sein Tun unrechtmäßig ist. Eigentlich hätte sich der Filesharer selbst informieren müssen, um sich nicht unrechtmäßig zu verhalten. Der entdeckte Tausch ist allerdings ein Indiz dafür, dass der Filesharer sich gerade nicht informiert hat. Also wird er informiert – und zwar von den Anwälten der Musikindustrie.

Die Beauftragung eines Anwaltes zur Aufklärung eines Filesharers ist ein Geschäft, welches die Musikindustrie für den Filesharer – ohne dessen Auftrag – geführt hat (Details siehe Wikipedia). Die Kosten, die dem Geschäftsherren (=Musikindustrie) entstanden sind bzw. noch entstehen werden, kann die Musikindustrie von dem Filesharer ersetzt verlangen.

Soweit so gut. Damit der Anspruch überhaupt entsteht, muss dem Filesharer zunächst einmal die Täterschaft bzw. eine Störerhaftung nachgewiesen werden (siehe dazu die Interaktive Musterkalgeerwiderung). Kommt man nun zu der Feststellung, dass der Anspruch dem Grunde nach besteht, so muss man in einem weitern Schritt fragen, in welcher Höhe der Anspruch gerechtfertigt ist.

Die Frage muss also lauten: Hat die Musikindustrie im konkreten Fall tatsächlich 5.832,40 € gezahlt oder hatte Sie jemals vor, diesen Betrag zu zahlen? Angesichts von bis zu 10.000 Abmahnungen, die angeblich im Jahr 2007 verschickt worden sind, hätten sich die großen deutschen Plattenlabels damit einem Kostenrisiko von 58 Millionen € (pro Jahr!) ausgesetzt. Da diese Summe voraussichtlich deutlich über den Gewinnen einiger Labels liegt, erscheint das nachfolgende Szenario viel wahrscheinlicher:

Entweder die Abmahnungen sind vom Bundesverband der Musikindustrie finanziert worden, dann hätten die klagenden Plattenfirmen überhaupt keine Aufwendungen getätigt und können daher auch keine Anwaltsgebühren ersetzt verlangen. Eine andere Möglichkeit wäre es, dass die Kanzlei Rasch eine (unzulässige) Erfolgsvereinbarung mit den Labels getroffen hat. Danach müssten die Labels nur dann für die Abmahnung zahlen, wenn auch tatsächlich Geld “eingetrieben” wird. Als letzte Möglichkeit ist noch denkbar, dass die Kanzlei Rasch – wie so häufig bei größeren bzw. spezialisierten Kanzleien – nach einer Stundenvereinbarung bzw. nach einer Pauschale direkt mit den Plattenfirmen abrechnet. Aber auch in diesem Fall ist dem Geschäftsherren (=Musikindustrie) kein Schaden entstanden, der 5.832,40 € pro Fall beträgt.

Lässt sich also eine der oben beschriebenen Szenarien nachweisen, so wären die geltend gemachten Forderungen zum größten Teil unberechtigt. Doch hier liegt das Problem! Wie sollen die Filesharer den Deal zwischen der Kanzlei Rasch und der Musikindustrie beweisen? Ein solcher Beweis ist nur anhand von Indizien zu führen. In unseren Musterverfahren versuchen wir diesen Beweis mit dem nachfolgenden Schriftsatz zu erbringen. Sofern einem der hier mitlesenden Anwälten oder Betroffenen weitergehende Informationen vorliegen, bitten wir um kurze Benachrichtigung. Dabei geht es nicht nur um die Vereinbarung der Rechtsanwälte Rasch, sondern auch um die Deals aller anderen Anwälte, die gerade die Filesharer abmahnen. Sie zu dieser Problematik auch eine aktuelle Entscheidung des LG Berlin (LG Berlin, Beschluss vom 30.04.2009 – Az. 96 O 60/09), die unsere soeben geschilderte Auffassung stützt.

Vorsicht Urlaub! Schnäppchen locken – Abmahnung droht.

Jetzt beginnt für Millionen Deutsche die schönste Zeit im Jahr. Es geht mit der ganzen Familie Richtung Süden. Zu den beliebtesten Reisezielen gehören Länder wie die Türkei, Tunesien, Thailand oder die USA:. Blaues Meer, Strand und vor allem günstige Schnäppchen locken. Doch Vorsicht! Die erste böse Überraschung erwartet den nichtsahnenden Urlauber häufig schon beim deutschen Zoll. Kaum hat man den anstrengenden Flug hinter sich, durchsucht auch schon ein Zöllner den Koffer auf eingeführte Ware. Die vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich dann nur all zu oft als billige Plagiate oder Fälschungen.. Weiterlesen

LG Bochum: Werbung mit Echtheitsgarantie „100% Originalware“ unzulässig


Das LG Bochum hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom 10.02.2009 (Az. 12 O 12/09) mit einem Fall der Werbung mit sog. Selbstverständlichkeiten zu beschäftigt.

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BGH: Werbung mit Selbstverständlichkeiten kann irreführend sein


Häufig werben Online-Händler in ihren Angeboten mit Selbstverständlichkeiten, also Eigenschaften, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder aber zum Wesen der Ware gehören. Der BGH hat in einem Urteil (vom 23.10.2008; Az. I ZR 121/07) entschieden, dass eine solche Werbung mit selbstverständlichen, der Ware angehörenden Eigenschaften irreführend ist und damit gegen § 5 UWG verstößt. Weiterlesen

Internet-Personen-Suchmaschine darf nicht „Schmuddel-Suchmaschine” genannt werden

Die Phrase „Yasni.de – die Schmuddel-Suchmaschine?” ist zwar auf dem ersten Blick ein Werturteil. Auf den zweiten Blick handelt es sich hingegen um eine rechtwidrige Tatsachenbehauptung. Dies stellte das Landgericht Berlin mit Urteil vom 30.06.2009 – Az: 27 O 69/09 – klar.Die Klägerin betreibt eine Internet-Personen-Suchmaschine namens „Yasni.de”. Die Beklagte ist ein Suchmaschinen-Optimierer und betreibt zudem verschiedene Foren. Auf diesen Foren verwendet sie Texte mit Überschriften wie „Porno auf Yasni.de”, „Yasni.de – die Schmuddelmaschine?” und „Datenklau bei Yasni.de”. Die Klägerin sieht sich durch diese Äußerungen in ihrem Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzt und verlangt ab sofort die Einstellung dieser Äußerungen.

Das Landgericht schloss sich der Rechtsauffassung der Klägerin an und untersagte der Beklagten, ihre Äußerungen fortzuführen. Die streitgegenständlichen Äußerungen seien, so das Gericht, keine rechtmäßigen Werturteile. Vielmehr handle es sich um unwahre und somit rechtswidrige Tatsachenbehauptungen. Auch das Fragezeichen der Phrase „Yasni.de – die Schmuddelmaschine?” führe zu keinem anderen Ergebnis. Als rhetorische Frage gekleidet, beantworte der Beklagte diese selbst.

Quelle: Urteil des Landgerichts Berlin vom 30.06.2009 – Az: 27 O 69/09 -

OLG Köln hält W-Lan-Sharing für wettbewerbswidrig


Das OLG Köln hat in einem aktuellen Urteil (vom 05.06.2009; Az. 6 U 223/08) entschieden, dass das Geschäftsmodell der W-Lan-Community fon gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

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Markenrecht: Urteil Landgericht Düsseldorf 37 O 40/08

Zum Thema Markenrecht hat das Landgericht Düsseldorf am 02.07.2009 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).

Weitere Informationen zum Bereich Markenrecht finden Sie hier.

Konkret hat das Landgericht Düsseldorf folgendes entschieden: Weiterlesen

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce (Teil 4.2.): Die Widerrufsbelehrung – Platzierung und Inhalt


In einer mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto ” Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce” die juristischen Hürden für Buchhändler und andere Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen Teil geht es um das Thema: „Die Widerrufsbelehrung – Platzierung und Inhalt”.

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LG Bochum: Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung bei der Verfolgung sachfremder Ziele


Das LG Bochum hat sich in einem aktuellen Urteil vom 07.04.2009 (Az. I-12 O 20/09) mit der Thematik der missbräuchlichen Rechtsausübung auseinandergesetzt und zu den Kriterien, die für eine missbräuchliche Abmahnung sprechen, Stellung genommen.

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Rechtsanwaltskanzlei C-S-R mahnt Verbreitung pornographischer Filme ab

Derzeit geht die Rechtsanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen gegen die unerlaubte Verwertung von pornographischen Filmen vor. Die Kanzlei CSR vertritt dabei die Gedast GmbH, die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrecht an des Filmen der Herstellerfirma Purzel Video GmbH sein soll. Wie üblich werde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, sowie Zahlung einer Kostenpauschale von 1.300,00 €.� Des Weiteren wird ein Gegenstandswert in Höhe von 30.000,00 € zugrundegelegt. Weiterlesen

FAR CRY: BaumgartenBrandt Rechtsanwälte mahnt ab

Eine weiter Kanzlei hat sich der Filesharing-Abmahnwelle angeschlossen. Die Kanzlei “Baumgarten Brandt Rechtsanwälte” mahnt derzeit den Film “FAR CRY” des Regisseurs Dr. Uwe Boll und des Darstellers Til Schweiger ab. Die Kanzlei vertritt die Rechteinhaberin “Boll AG” und mahnt vermeintliche Urheberrechtsverletzungen über P2P-Netzwerke ab. “BaumgartenBrandt” fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 400,00 € und Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von 450,00 €. Weiterlesen

Rechtsanwalt (m/w) als freier Mitarbeiter am Standort Köln gesucht

Die Kanzlei Wilde & Beuger sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Rechtsanwalt als freien Mitarbeiter. Erste Kenntnisse im Medienrecht sind wünschenswert, aber keine Voraussetzung.
Zur Kanzlei:

Die Kanzlei Wilde & Beuger verfügt insbesondere durch ihre Partner seit fast zwanzig Jahren über fachliche Kompetenzen, insbesondere in den Gebieten des Medien- und Entertainmentrechts sowie des Wirtschafts- und Immobilienrechts.

Neben hoher fachlicher Qualität und spezialisierten Kenntnissen finden Sie bei uns vor allem die nötige langfristige Branchenerfahrung, um Sie bei Ihren Fragen und Anliegen erfolgreich zu beraten.

Unser Ziel ist es, Mandanten professionell, zukunftsorientiert, fachübergreifend und gleichzeitig mit Freude an unserem Beruf bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu unterstützen.

Wir denken juristisch und unternehmerisch und entwickeln gemeinsam so mit Ihnen Strategien und Lösungen.

Daneben stellen wir unseren Mandanten unsere vielfältigen Branchenkontakte sowie ein über die Jahre gewachsenes und hoch entwickeltes Netzwerk zur Verfügung.

Bewerbungen bitte per E-Mail an RA Christian Solmecke (info@wbs-law.de)

OLG Hamm: Irreführende Lieferzeitangaben stellen Abmahngrund dar


Das OLG Hamm hat in einem aktuellen Urteil vom 17.03.2009 (Az. 4 U 167/08) entschieden, dass fehlerhafte Angaben zur Lieferzeit eine irreführende Werbung darstellen. Weiterlesen

LG Mannheim: AGB-Klausel unwirksam, die den Verzicht auf das Widerrufsrecht vorsieht


Das LG Mannheim hat in einem aktuellen Urteil vom 12.05.2009 (Az. 2 O 268/08) entschieden, dass eine AGB-Klausel, die einen Verzicht des Verbrauchers auf sein gesetzlich eingeräumtes Widerrufsrecht vorsieht, unzulässig ist. Weiterlesen

OLG Frankfurt: Verstecktes Impressum ist ein Abmahngrund


In einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt vom 04.12.2008 (Az. 6 U 187/07) hat das Gericht entschieden, dass ein „verstecktes” Impressum einen wettbewerbsrechtlichen Abmahngrund darstellt. Weiterlesen

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce (Teil 4.1.): Die Widerrufsbelehrung – Allgemeines


In einer mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto ” Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce” die juristischen Hürden für Buchhändler und andere Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen Teil geht es um das Thema: „Die Widerrufsbelehrung – Allgemeines”.

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Falsche Abmahnungen im Namen der Wettbewerbszentrale im Umlauf


Eine Anwaltskanzlei hat im Namen einer Zweigstelle der Wettbewerbszentrale Abmahnungen an im Internet tätige Unternehmen versendet. Weiterlesen

Gerichte strafen Massenabmahner zunehmend wegen Rechtsmissbräuchlichkeit ab


Erfreulicherweise mehren sich inzwischen Entscheidungen deutscher Gerichte, die in der Sache begründete Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich abstrafen. Weiterlesen

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