Archiv für das Jahr 2007
Gutscheine dürfen nicht verfallen
Gerade jetzt zur Weihnachtszeit sind Geschenkgutscheine eine gern gewählte Alternative des Schenkens, manchmal sogar der letzte Rettungsanker, wenn einem keine gute Geschenkidee einfallen will. Der Gutschein ermöglicht es dem Gutscheininhaber eine Ware bei dem betreffenden Aussteller in Höhe des auf dem Gutschein vermerkten Wertes auszusuchen.
Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob der Gutscheinkäufer bzw. der Gutscheininhaber Besonderheiten bei der Einlösung des Gutscheins zu beachten hat. Kann z. B. eine Befristung der Einlösung des Gutscheins wirksam entgegen stehen? Prinzipiell ist es möglich Gutscheine bzw. den daraus resultierenden Anspruch zu befristen. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Einlösefrist nicht zu knapp bemessen sein darf.
Neuer Entwurf der Muster-Widerrufsbelehrung misslungen
Das Thema des Widerrufsrechts im E-Commerce ist schon seit langer Zeit ein Trauerspiel für die meisten Online-Händler und Shopbetreiber. Das Ziel des Widerrufsrechts ist es schließlich, den Kunden über seine Rechte und Pflichten zu informieren.
Eigentlich sollte man meinen, dass man als Online-Händler mit der Verwendung der vom Bundesjustizministerium 2002 eingeführten Muster-Widerrufsbelehrung, die 2004 lediglich geringfügig überarbeitet wurde, auf der sicheren Seite ist, zumindest wenn es um das Thema wettbewerbsrechtliche Abmahnungen geht. Weiterlesen
Markenrecht: Beschluss Landgericht Köln 31 O 784/07
Zum Thema Markenrecht hat das Landgericht Köln am 29.11.2007 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
Weitere Informationen zum Bereich Markenrecht finden Sie hier.
Konkret hat das Landgericht Köln folgendes entschieden: Weiterlesen
Markenrecht: Urteil Landgericht Düsseldorf 2a O 176/07
Zum Thema Markenrecht hat das Landgericht Düsseldorf am 28.11.2007 die unten veröffentlichte Entscheidung getroffen. Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben oder einen Rechtsanwalt benötigen, rufen Sie uns an 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).
Weitere Informationen zum Bereich Markenrecht finden Sie hier.
Konkret hat das Landgericht Düsseldorf folgendes entschieden: Weiterlesen
Filesharing-Hotline der Kanzlei WILDE & BEUGER
Die Kanzleien Rasch, KUW, Schutt&Waetke, Waldorf und Kornmeier haben ganz offenbar ihre Abmahnfrequenz in Sachen Fielsahring erhöht. Derzeit erreichen uns von den Betroffenen mehr Anrufe denn je. Um die Vielzahl der Telefonate bewältigen zu können, hat die Kanzlei WILDE & BEUGER nun eine Filesharing-Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) erreichen Sie unsere Filesharing-Experten Rechtsanwalt Christian Solmecke oder Otto Grote. Bitte rufen Sie diese Nummer nur an, wenn Sie tatsächlich bereits abgemahnt worden sind oder Sie eine Vorladung der Polizei bekommen haben. Allgemeine Fragen können wir nur per E-Mail an info@wbe-law.de beantworten.
KEK gibt Mitteilung über den Regulierungsbedarf von internetbasierten Rundfunkangeboten: Alle Podcast nun zulassungsbedürftig?
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat am 16.11.2007 eine Mitteilung über den bereits viel diskutierten Regulierungsbedarf von internetbasierten Rundfunkangeboten herausgegeben.
Die KEK weist in ihrer Mitteilung auf § 20 I 1 RStV hin, der auch auf internetbasierte Rundfunkangebote anzuwenden sei: Weiterlesen
BGH erklärt Preiserhöhungen in den AGB von Premiere für unwirksam
Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 15. November 2007 (Az.: III ZR 247/06), dass die von Premiere verwendeten AGB-Klauseln teilweise unwirksam sind. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und einzelne Verbraucher- verbände hatten einige der AGB-Klauseln, die u.a. Preis- und Leistungsänderungen vorsehen, beanstandet. Hierzu gehören auch die vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärten und damit unanwendbaren Klauseln:
BGH lehnt vorbeugenden Unterlassungsanspruch gegen künftige Bildveröffentlichungen ab
In dem Urteil des BGH vom 13.11.2007 (Az.: VI ZR 265/06 und VI ZR 269/06) hat der VI. Zivilsenat entschieden, dass Prominenten kein Anspruch auf einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch gegen zukünftige Bildveröffentlichungen zusteht, sondern Unterlassungen nur für konkrete Fälle verlangt werden können. In den Verfahren hatte Franziska van Almsick gegen die Veröffentlichung von Urlaubsfotos, die die frühere Schwimmsportlerin und ihren Lebensgefährten zeigten, geklagt. Für diese Urlaubsfotos gaben die beklagten Verlage bereits vorgerichtlich strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. Allerdings begehrte Franziska van Almsick auch für zukünftige Bilder, die sie in ihrem privaten Alltag zeigen und damit dem Kern nach gleicher Art sind wie die bereits veröffentlichten Fotos, eine vorbeugende Unterlassungserklärung. Der BGH hat einen solchen vorbeugenden Unterlassungsanspruch mit der Begründung abgewiesen, dass ein Unterlassungsanspruch auf Verbreitung kerngleicher Bilder nicht im Voraus beurteilt werden könne.
Vielmehr muss bei einer Bildveröffentlichung im Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten stattfinden. Die Richter führten in ihrer Begründung aus, dass eine solche Interessenabwägung nicht für unbekannte Bilder vorgenommen werden könne. Schließlich müsse auch der Kontext der Bildveröffentlichung und die begleitende Wortberichterstattung bei der Abwägung berücksichtigt werden.
Vodafone Deutschland erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Telekom wegen Verkauf des iPhone
Das exklusive Verkaufskonzept des iPhone hat in Deutschland schon für viel Ärger gesorgt. Jetzt hat das Mobilfunkunternehmen Vodafone Deutschland eine einstweili-ge Verfügung gegen das Konkurrenzunternehmen Telekom, das in Deutschland die alleinigen Verkaufsrechte für das iPhone hat, erwirkt.
Mit dem Verkauf des iPhone hat die Telekom ein für den deutschen Mobilfunkmarkt einzigartiges Geschäftsmodell entwickelt. Das iPhone ist aufgrund einer elektrischen Sperre nicht mit den Karten anderer Mobilfunkanbieter nutzbar, sondern lediglich im Netz der Deutschen Telekom verwendbar. Die Telekom hat den Verkauf des iPhone an einen 2-Jahres-Mobilfunkvertrag der Telekom-Tochter T-Mobile gekoppelt. Gegen diese Art von Koppelgeschäft will Vodafone Deutschland mit der einstweiligen Verfü-gung vorgehen, und gerichtlich klären, ob eine solche Geschäftspraxis erlaubt ist. Laut Aussage des Vodafone-Managers Friedrich Joussen will Vodafone damit nicht den Verkauf des iPhone durch die Telekom unterbinden, vielmehr wird damit das Ziel verfolgt, dass das iPhone ohne Vertragsbindung und damit auch mit den Verträ-gen anderer Mobilfunkanbieter nutzbar ist. Würde sich dieses Geschäftsmodell in der Praxis durchsetzen, so befürchtet Vodafone, dass auch andere Mobiltelefonhersteller diese Geschäftspraxis übernehmen. In der Konsequenz würde das zu erheblich hö-heren Kosten für die Kunden führen.
Die Telekom hat nun die Möglichkeit gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einzulegen. Mit einer Entscheidung über die einstweilige Verfügung wird innerhalb der nächsten zwei Wochen gerechnet.
Keine konkludente Einwilligung in Werbeanrufe durch Nutzung von Call-By-Call Service
Betreiber eines Call-by-Call Services dürfen private Endverbraucher, zu denen keine laufende Ge-schäftsbeziehung besteht, nicht unaufgefordert und ohne deren ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis im privaten Bereich anrufen oder anrufen lassen, um Geschäftsabschlüsse anzubah-nen oder vorzubereiten. Wie das Landgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 30.10.2007 erklärt, können solche Anrufe nur bezüglich des konkreten Vertragsverhältnisses getätigt werden, keinesfalls jedoch zu darüberhinaus gehenden Werbezwecken. Dabei sei besonders zu Berücksichtigen, dass es Call-by-Call Kunden gerade darum gehe, konkrete Vertragsbindung zu vermeiden. Somit sei die bloße Vorwahl einer Call-by-Call- Nummer keine konkludente Einwilligung für Werbeanrufe im Auftrag des Anbieters für dessen sonstige Dienstleistungen.









