Immobilienrecht

OLG München geht erneut von der Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen von Hans Hauser aus

In der Vergangenheit haben wir schon öfters über Hans Hauser berichtet, zuletzt am 18. August 2009. Als Massenabmahner ist er in der Immobilienbranche bestens bekannt. Seit 1991 mahnt er Immobilienmakler wegen angeblich begangenen Wettbewerbsverstößen ab. Auf ihn geht schon das Urteil des BGH (BGH GRUR 2000, 260f. „Vielfachabmahner zurück.

Zur Zeit ist vor dem OLG München ein weiteres Berufungsverfahren in Sachen Hans Hauser anhängig (Gz. 29 U 3740/09). Der Berufungskläger Herr Hauser wendet sich gegen ein Urteil des LG München I, das eine von ihm begehrte einstweilige Verfügung aufgehoben hat. Das OLG München hat nun in einer Verfügung angekündigt, die Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 Satz. 1 ZPO zurückzuweisen.

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OLG München: Hans Hauser Abmahnungen wohl rechtsmissbräuchlich

In der Vergangenheit haben wir schon öfter über Hans Hauser berichtet. Als Massenabmahner ist er in der Immobilienbranche bestens bekannt. Seit 1991 mahnt er Immobilienmakler wegen angeblich begangenen Wettbewerbsverstößen ab. Zur Zeit ist vor dem OLG München ein Berufungsverfahren anhängig (Gz. 29 U 3739/09). Berufungskläger ist dabei Herr Hauser. Er wendet sich gegen ein Urteil, das eine von ihm begehrte einstweilige Verfügung aufgehoben hat. Das OLG München hat nun in einer Verfügung angekündigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

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Geodaten: Markt der Zukunft

Seit Jahrtausenden suchen die Menschen wertvolle Bodenschätze unter der Oberfläche der Erde. Im Informationszeitalter wird die Erdoberfläche selbst zu einem verwertbaren Gut.

Für Informationen mit Raumbezug – Geodaten – öffnet sich ein neuer Markt. So lässt der Internet-Riese Google seine Street View-Autos mit Kameras auf dem Gepäckträger durch die Straßen der Welt fahren, um diese mit Geodaten zu versehen, in diesem Fall mit den genauen Längen- und Breitengraden, sodass sie zu einem riesigen Städtepuzzle zusammengefügt werden können. Das nicht unumstrittene Vorgehen zeigt Potential, aber auch die Risiken bei einer kommerziellen Nutzung solcher Daten und zugleich die Betroffenheit der Öffentlichkeit.

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Hans Hauser mahnt wieder ab (Tippgeber Provisionen)

Der in der Immobilienbranche als Abmahner bekannte Hans Hauser mahnt wieder verstärkt Immobilienmakler mit Internetpräsenz ab und gewinnt (zu Unrecht) vor Gericht. Wie schon früher auf unserer Internetseite berichtet, ist Hans Hauser als Massenabmahner in der Immobilienbranche bekannt. Schon seit 1991 mahnt Herr Hauser Immobilienmakler wegen angeblich begangener Wettbewerbsverstöße ab. Die von ihm angeführten Gründe für die Abmahnungen reichen hierbei von angeblichen AGB Verstößen bis hin zu angeblichen Verstößen gegen die nach dem Telemediengesetz bestehende Impressumspflicht. Die Zahl der dem IVD bekannt gewordenen Abmahnungen stieg im Laufe der Jahre kontinuierlich auf 958 im Jahr 2007. Im Jahr 2008 verschickte er beachtliche 1.151 Abmahnungen (Quelle : IVD). Schon anhand dieser Zahlen wird deutlich, dass es sich hier um einen Fall von Massenabmahnungen handelt. Weiterlesen

Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Juristische Aufbereitung wird ein langwieriger Prozess

Der Einsturz der Kölner Stadtarchivs lässt unweigerlich die Frage nach den Ursachen des Unglücks aufkommen. Spekuliert wird darüber, ob der U-Bahn Bau für den Schaden verantwortlich ist. “Ein solcher Zusammenhang wäre nicht verwunderlich”, weiß der Kölner Rechtsanwalt Michael Beuger. “Häufig kündigen sich solche Ereignisse bereits durch Risse im Haus an.” Weiterlesen

Neuregelung der Bauhandwerkersicherung durch das Forderungssicherungsgesetz

Ab 1.1.2009 tritt das Forderungssicherungsgesetz in Kraft; es war vom Bundestag am 26.06.2008 beschlossen worden. Insgesamt bedeutet das Gesetz eine deutlich Stärkung des Bauunternehmers bei der Durchsetzung seiner Forderungen gegenüber dem Auftraggeber.
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OLG Celle: Der mit der technischen Abnahme beauftragte Architekt schuldet nur eine Sichtprüfung.

Inwieweit haftet ein Architekt, der als Bausachverständiger lediglich mit der technischen Abnahme betraut ist, für verdeckte Mängel, die nicht etwa im Rahmen einer Sichtprüfung sondern nur durch einen Substanzeingriff oder eine Bauteilöffnung ermittelt werden können.

Ein Architekt, der mit der technischen Abnahme eines Bauprojektes beauftragt ist, ohne bereits zuvor an der Bauplanung oder der Bauausführung beteiligt gewesen zu sein, schuldet grundsätzlich eine bloße Sichtprüfung.

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AG Bonn: Hans Hauser muss Schadensersatz wegen unberechtigter Abmahnung leisten

Die Immobilienbranche kennt Rechtsanwalt Hans Hauser bereits. Schließlich verschickt er massenhaft Abmahnungen wegen kleinster wettbewerbsrechtlicher Verstöße. Zurzeit mahnt er überwiegend Makler ab, die in ihrem Impressum keine Angaben zur Adresse der zuständigen Genehmigungsbehörde gemacht haben.
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Abmahnung durch Hans Hauser: Alter Hase im Abmahngeschäft

Gerade in der Immobilienbranche ist Massenabmahner Hans Hauser allseits bekannt. Schließlich ist der Anwalt, der angeblich auch Makler und Bauträger ist, bereits seit 1990 im Abmahngeschäft aktiv. Die Vergehen, für die er Teilnehmer aus der Immobilienbranche abmahnt, sind meist nur marginal. So hat sich schon vielfach der Verdacht aufgedrängt, dass Herr Hauser mit der Abmahntätigkeit lediglich sein eigenes Gebühreninteresse verfolgt und die Abmahnungen daher rechtsmissbräuchlich sind.
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