Immobilienrecht

Hans Hauser mahnt Makler in Berlin wegen angeblich falschen Impressums ab!

Schon mehrfach haben wir an dieser Stelle über die Abmahntätigkeit von Hans Hauser, „Deutschlands dienstältestem Massenabmahner“ (Zitat Hans Hauser), berichtet. Nun scheint Volljurist und Makler Hans Hauser eine neue Abmahnwelle losgetreten zu haben. Vornehmliches Ziel dieses Mal: Berliner Immobilien-Makler.

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E-Book Newsbeiträge 2010

Auf der Webseite der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE finden Sie viele Beiträge über Gerichtsentscheidungen, Vorhaben des Gesetzgebers sowie einige themenbezogene Ratgeber. Um Ihnen die Übersicht zu erleichtern, haben wir alle Texte über das Jahr 2010 in einem umfangreichen eBook zusammenfasst.

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VG Potsdam zur Verlosung eines bebauten Grundstücks übers Internet

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein Grundstück mit einem Haus nicht einfach online verlost werden darf. Hierbei handelt es sich um ein verbotenes Glückspiel.

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Anspruch von Mieter auf Aufstellung von Parabolantenne wegen Fernsehen in HD – Qualität

Ein Vermieter braucht sich normalerweise nicht bieten zu lassen, dass der Mieter einfach eine Parabolantenne auf dem Balkon aufstellt. Dieser muss auch auf die Interessen des Vermieters Rücksicht nehmen.

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ARGE Baurecht: Schlechtwetter in den Vertrag aufnehmen

BERLIN (DAV) – Wer noch in diesem Jahr mit dem Hausbau beginnt, der kann ihn wahrscheinlich nicht mehr vor dem Winter abschließen. Was passiert dann mit der Baustelle? Wer sichert Rohbau und auf der Baustelle lagernde Bauteile gegen Eis, Schnee und Dauerregen? Weiterlesen

ARGE Baurecht: Vergütungsansprüche verjähren nach drei Jahren

BERLIN (DAV) – Wer seine Vergütungsansprüche nicht rechtzeitig durchsetzt, der geht leer aus, warnt die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Weiterlesen

ARGE Baurecht: Bauten regelmäßig vom Experten überprüfen lassen

Immobilienbesitzer, auch die öffentliche Hand, müssen ihre Gebäude in Ordnung halten, damit nichts passiert. Die Rechtsprechung stellt hier hohe Anforderungen an die Besitzer, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie müssen im Streitfall beweisen, dass sie ihre Immobilie ordnungsgemäß unterhalten und den baulichen Zustand regelmäßig überprüft haben. Diese Prüfungen können sie auch nicht selbst erledigen, sondern sie müssen damit Architekten, Statiker oder Bausachverständige beauftragen. Ist ein Gebäude vernachlässigt und fallen bei Schnee oder Sturm Bauteile herunter, dann gehen die Gerichte grundsätzlich von mangelnder Bauunterhaltung aus. In solch einem Fall muss immer der Besitzer nachweisen, alle Maßnahmen zur Verhinderung des Schadens getroffen zu haben. Der Geschädigte ist hier nicht in der Beweispflicht. Im Gegenteil: Der Besitzer der Liegenschaft muss belegen, wie er seiner Bauunterhaltspflicht nachgekommen ist. Weiterlesen

ARGE Baurecht: Fertighauskäufer müssen Sicherheiten stellen

Für Verunsicherung unter Fertighauskäufern sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai diesen Jahres (AZ: VII ZR 165/09). Der BGH hat entschieden: Fertighausanbieter dürfen von ihren Kunden vor Baubeginn eine Bankbürgschaft über den endgültigen Kaufpreis verlangen, soweit dies im Bauvertrag geregelt ist. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Weiterlesen

LG Berlin: Deutsche Kreditbank muss Schadensersatz zahlen


Das LG Berlin hatte in einem Urteil vom 29.01.2010 (Az. 38 O 264/09) zu entscheiden, ob Kunden, die einen Kredit bei der DKB für vermietete Eigentumswohnungen aufgenommen hatten, die von der Vertriebsgesellschaft R&R First Concept vermittelt wurden, ein Schadensersatzanspruch zusteht. Weiterlesen

Abmahnrisiken für Immobilienmakler

Auch aufgrund der Vielzahl der “Hans Hauser” Abmahnungen haben wir nachfolgend einmal die häufigsten Gründe zusammengestellt, die zu Abmahnungen bei Immobilienmaklern geführt haben. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich eine erste Orientierung im Abmahndschungel bieten. Bei konkreten Fragen rufen Sie uns einfach an. Weiterlesen

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