Arbeitsrecht
Schwere Vorwürfe gegen Apple und Samsung wegen unzureichender Arbeitsbedingungen
Die beiden Konzerne Apple und Samsung warten derzeit wegen ihrer begehrten Produkte mit guten Geschäftsergebnissen auf. Darüber hinaus werden weltweit gerichtliche Auseinandersetzungen wegen der vertriebenen Tablet-Computer geführt, über die wir laufend berichten. Neuerdings wird allerdings Kritik an den Arbeitsbedingungen geäußert, die ein weniger gutes Licht auf die Global Player wirft.
Hessisches LAG: Verschweigen von ärztlichem Nachtarbeitsverbot kann zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen
Bewerber dürfen ihrem Arbeitgeber keine Umstände verschweigen, die für das jeweilige Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind. Ansonsten darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
EuGH zur Zulässigkeit von mehrfach befristeten Arbeitsverträgen als Kettenarbeitsvertrag
Aus einer aktuellen Entscheidung des europäischen Gerichtshofes ergibt sich, dass die mehrfache Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages wegen der Wahrnehmung von Vertretungen normalerweise gerechtfertigt ist. Dies gilt allerdings nicht immer.
MDR und Ex-Unterhaltungschef Foht schließen Vergleich
Nachdem der MDR den ehemaligen Unterhaltungschef Udo Foht im September 2011 wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch fristlos gekündigt hatte, reichte dieser damals Klage dagegen ein. Nun haben MDR und Foht vor dem Leipziger Arbeitsgericht einen Vergleich geschlossen. Beide Seiten einigten sich darauf, dass Fohts Vertrag rückwirkend zum 31. Dezember 2011 endet. Foht erhält im Gegenzug ausstehende Zahlungen und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, so das Gericht nach Angaben von MDR aktuell.
Laut einer Pressemeldung des MDR sah das Leipziger Arbeitsgericht die vorgebrachten Gründe für die Kündigung als derart gravierend an, dass es die Beendigung der Beschäftigung trotz der sehr langen Betriebszugehörigkeit (Foht hatte seit der MDR-Gründung 1992 dort gearbeitet und war zuvor seit 1975 beim Fernsehen der DDR beschäftigt) zum 31.12.2011 für gerechtfertigt hielt.
Unabhängig vom Vergleich laufen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Foht wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Untreue und Betrug weiter. Mögliche Schadensersatzforderungen des MDR an Udo Foht bleiben vom Vergleich ebenfalls unberührt, so die Meldung weiter.
ArbG Frankfurt: Arbeitnehmer dürfen sich den behandelnden Arzt selbst aussuchen
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern nicht in einer AGB-Klausel vorschreiben, welchen Arzt sie bei einer Erkrankung aufzusuchen haben. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt/Main entschieden.
Hessisches LAG: Früherer Arbeitgeber muss bei Verlust neues Arbeitszeugnis ausstellen
Soweit ein Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis verliert, muss ihm der ehemalige Arbeitgeber normalerweise ein neue Ausfertigung zur Verfügung stellen. Dies hat das hessische Landesarbeitsgericht klargestellt.
OVG Saarlouis: Impfschaden bei Grippeschutzimpfung durch Dienstherrn ist kein Dienstunfall
Wer sich als Beamter während des Dienstes impfen lässt und dabei einen Impfschaden erleidet, ist das sein privates Risiko. Das gilt auch dann, wenn die Impfung beim Dienstherrn vorgenommen wird. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Saarlouis.
ArbG Oberhausen: Keine Haftung von Arbeitnehmer für entwendete Handys
Der Mitarbeiter eines Handy-Shops braucht nicht für die aus dem Lager gestohlenen Handys aufzukommen. Dies hat das Arbeitsgericht Oberhausen entschieden.
ZDF-Personalabbau: Freie wohl am meisten betroffen
Erst Mitte des Monats wurde bekannt, dass das ZDF jahrelang Sparauflagen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten missachtete und einen Stellenabbau zwar zugesagt, jedoch weitere Stellen geschaffen habe. Weiterlesen
Bewerber darf seine Krankenkasse selbst wählen-Arbeitgeber hat kein Mitspracherecht
Immer wieder kommt es vor, dass einem Bewerber vor der Einstellung der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse „nahegelegt“ oder er hierzu sogar gedrängt wird- obwohl ihm hier als Arbeitnehmer ein Wahlrecht zusteht. Dies ergibt sich insbesondere aus § 173 SGB V. Über einen besonders krassen Fall hatte das Oberlandesgericht Brandenburg zu entscheiden.









