Branchenbuch-Abzocke | Wie kann ich mich wehren?
Branchenbuch-Abzocke
Worum geht es?
Unternehmer können auf unterschiedliche Arten und Weisen Opfer einer der Abzockmaschen von Branchenbuchunternehmen werden. Wir zeigen auf, welche Methoden angewendet werden und welche juristischen Argumente gegen die Zahlungsforderungen angeführt werden können.
Die „Korrekturformular-Masche“
Branchenbuchunternehmen versenden Schreiben an Unternehmen, in denen diese aufgefordert werden, ihre Adressdaten für die Eintragung in ein Branchenverzeichnis zu aktualisieren oder zu ergänzen. Erst im Kleingedruckten ist der Hinweis enthalten, dass es sich um ein Angebot handelt, das auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtet ist.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen dabei häufig eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren bei jährlichen Kosten von über 500 € vor. Durch das Gesamtbild des Schreibens wird der Eindruck erweckt, es handele sich um einen bereits kostenfrei veröffentlichten Eintrag in ein Branchenbuchverzeichnis, der lediglich auf seine Richtigkeit und Aktualität überprüft werden soll.
Die „Rechnungs-Masche“
Andere Branchenbuchunternehmen gehen so vor, dass sie unaufgefordert Schreiben verschicken, die einer Rechnung ähneln. Der Hinweis darauf, dass noch gar kein Vertragsverhältnis besteht, sondern dieses erst durch Zahlung des angegebenen Betrags begründet werden soll, wird dabei im Kleingedruckten versteckt. Häufig gehen diese versteckten Hinweise im laufenden Geschäftsbetrieb unter, sodass das Schreiben als Rechnung eingeordnet und bezahlt wird.
Teilweise wird auch der Eindruck erweckt, es handele sich um ein offizielles behördliches Schreiben, in dem die Kosten für einen bereits erfolgten Eintrag in ein amtliches Verzeichnis, wie z.B. ein Handels- oder Pantentregister, verlangt werden. Dass es sich um das kostenpflichtige Angebot eines privaten Anbieters handelt, geht aus den Schreiben meist nicht hinreichend hervor. Auch in diesen Fällen bezahlen viele Betroffene die vermeintliche Rechnung.
Wie ist die Rechtslage?
Für Betroffene ist es in erster Linie wichtig zu wissen, wie man sich wehren kann.
Ist das Geld noch nicht überwiesen worden, sollte auch weiterhin nicht gezahlt werden. Auf Zahlung des in Rechnung gestellten Betrags hat das Branchenbuchunternehmen nämlich keinen Anspruch.
Hat der Betroffene dagegen – wie in vielen Fällen – den Betrag in dem Glauben gezahlt, es handele sich um eine echte Rechnung bzw. eine kostenfreie Korrektur eines bestehenden Brancheneintrags, muss ein Rückerstattungsanspruch (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) gegen den Versender geltend gemacht werden.
Je nach Art und Gestaltung des versendeten Formulars kommen verschiedene rechtliche Argumente in Betracht, die bei der Verteidigung gegen ein solches Unternehmen angeführt werden können. So kann in Zweifel gezogen werden, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Möglich ist auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Besonders wichtig ist hierbei jedoch eine Prüfung des Einzelfalls, da die Schreiben sehr unterschiedlich formuliert und gestaltet sind.
Von folgenden Firmen liegen uns entsprechende Schreiben vor:
Korrekturformular-Masche
- Allgemeine Gewerbeverwaltung – Gewerbe, Industrie und Handel
- BDP GmbH – Gewerbeauskunft.com für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe
- GWE GmbH – Gewerbeauskunft-Zentrale
Rechnungs-Masche
- AZIS – Deutsches Zentralregister für Marken und Patente München
- BDAV – Betriebsdatenarchiv
- Deutsches Handelsregister – Industrie- und Handelsveröffentlichungen
- eBR – Elektronische Bekanntmachung für Marken / Gebrauchsmuster / Patente
- GRZ – Gewerbe Register Zentrale Darmstadt
- GV Werbeagentur – Service für Gewerberegisterveröffentlichungen
- HR Media – Handelsregisterbekanntmachungen
- HR Register – Handelsregisterveröffentlichungen – Hinterlegungsbekanntmachungen
- HVD – Handelsregisterveröffentlichungen Deutschland
- IGZ – Industrie und Gewerberegister-Zentrale
- Inter Register – Handelsregisterveröffentlichungen – Hinterlegungsbekanntmachungen
- Milasto Company S.A. – Marken und Patent Registerverzeichnis
- SRS – Servicezentrale für Registersachen
- VGH – Verwaltung für Gewerbe & Handel
- VHG e.K. – Verwaltung für Handels & Gewerberegister
- ZR Datenverarbeitung mbH
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Sind auch Sie Opfer einer dieser Abzockmaschen von Branchenbuchunternehmen geworden? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns unter 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) auf! Wir bieten Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung zur Verteidigung Ihrer Rechte.
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