Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Abmahnung
Hilfe bei Abmahnung von Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe aus Linden vertritt Rechteinhaber der Musik- und Filmindustrie und verschickt in deren Namen Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Musikdateien.
Hier informiert der erfahrene Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht Christian Solmecke über Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe. Sehen Sie, welche Tipps Rechtsanwalt Solmecke im Falle einer solchen Abmahnung für Sie bereithält.
Video zur Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Abmahnung:
Rechteinhaber für die Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe abmahnen:
- Herrn Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido”, Berlin
- Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz,Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek alle wohnhaft: Max-Beer-Straße 13, 10119 Berlin
Was fordert die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe von Ihnen?
Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 700,00 oder mehr beträgt.
Die Abmahnungen sehen wie folgt aus:
Seiten 1 / 2:
Zunächst ergibt sich aus S.1 der Abmahnung, dass „Bushido” vertreten wird. Anschließend benennt die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe das Datum und die Uhrzeit des angeblichen Verstoßes, d.h. wann die Musikdatei über die Ihnen zugewiesene IP-Adresse -die übrigens variabel ist und nicht von Ihnen überprüft werden kann- getauscht worden ist. Unter Ziffer 2.) erfolgt sodann die Darlegung der Rechteinhaberschaft des Mandanten.Es wird auf S.2 weiter darauf hingewiesen, dass ein Verfahren nach § 101 Abs.9 UrhG vor dem Landgericht durchgeführt wurde. Eine Kopie des Landgerichtsbeschlusses fügt die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe als Kopie in einer Anlage der Abmahnung bei.
Seite 3:
Auf Seite 3 der Abmahnung fordert die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, Sie zur Unterlassung und Auskunftserteilung auf. Weiter teilt die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mit, dass ihrem Mandanten gegen Sie ein Schadensersatzanspruch zusteht und Sie zur Zahlung der Kosten der Beweissicherung verpflichtet sind.
Seite 4:
Auf Seite 4 wird Ihnen sodann ein Angebot zur einvernehmlichen Regelung unterbreitet.Dort heißt es unter Ziffer 8.):„Unser Mandant hat uns zur zügigen Beendigung der Angelegenheit beauftragt, Ihnen das folgende Angebot zur einvernehmlichen Regelung seiner Ansprüche aus der dieser Abmahnung zugrunde liegenden Rechtsverletzung zu unterbreiten:a.) Die unter Ziffer 1.) benannte Datei, soweit diese Musikstücke unseres Mandanten enthält, wird unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner Ihres Computers entfernt.b.) Bis spätestens zum
DATUM
wird die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung an unsere Kanzlei zurückgesendet. Dies ist zur Fristwahrung auch vorab per Telefax … oder per E-Mail … möglich. Diese Frist kann wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit nicht verlängert werden.c.) Ein Vergleichsbetrag in Höhe von
€ 700,00
wird innerhalb der vorgenannten Frist unter Angabe des Aktenzeichens … auf folgendes Konto unserer Kanzlei eingezahlt.…..”Um es Ihnen nun ganz leicht zu machen, fügt die Kanzlei eine vorformulierte Unterlassungserklärung der Abmahnung bei, die Sie unterschreiben und zurücksenden sollen.In der Unterlassungserklärung werden Sie aufgefordert Folgendes zu unterzeichnen:„1.) es bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00 (in Worten: fünftausendeins Euro) für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter dem Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zukünftig zu unterlassen: (…) 2.) Der Verletzer erkennt dem Grunde nach die Auskunfts-, Kosten- und Schadensersatzansprüche aus der Rechtsverletzung gemäß der erteilten Abmahnung an.3.) Der Verletzer verpflichtet sich, zur Erledigung der Ansprüche aus Ziff. 2.) bis spätestens …. einen Vergleichsbetrag von netto € 700,00 auf das Konto …. zu zahlen.4.) Sollten eine oder mehrere der vorgenannten Regelungen unwirksam sein oder werden, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Regelungen. …”
Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung?
Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile:
- Sie erkennen unter Umständen die Schuld an.
- Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an.
- Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden.
- Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch angesetzt.
Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!
Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.
Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.
Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher unverbindlich und umfangreich an unserer Filesharing- Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit). Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.
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