Alle Artikel von Rechtsanwältin Rafaela Wilde
Sport-Events 2012: ARD und ZDF erwarten mehr Werbeeinnahmen
Für 2012 hat die ARD ihre Werbepreise um 0,8% auf allen Programmschienen angehoben. Bereits im letzten Jahr legte man dabei den Vermarktungsfokus auf die großen Sport-Events wie die Fußball-EM und die Olympischen Spiele.
ARD und ZDF rechnen aufgrund dieser Großereignisse mit zwölf Prozent mehr Netto-Werbeumsatz, so eine Meldung des Branchendienst Werben & Verkaufen.
Die ARD erwartet 2012 ein Netto-Werbeumsatz von 161 Millionen Euro, das ZDF von rund 125 Millionen Euro, so die erwarteten Zahlen der Sender im aktuellen KEF-Bericht. Gerade die großen Sportereignisse bringen erfahrungsgemäß ein Plus im Werbegeschäft. Die Übertragungsrechte der Olympischen Sommerspiele in London und der Fußball-EM in Polen und der Ukraine haben sich ARD und ZDF geschätzte 220 Millionen Euro kosten lassen, so der Bericht von w&v.
Tele 5 scheitert mit Schadensersatzklage gegen IP Deutschland
Auch mit der Schadensersatzklage gegen den Werbezeitenvermarkter IP Deutschland ist die Betreibergesellschaft von Tele 5, TM-TV, gescheitert. Bereits im November 2011 hatte das Landgericht München eine Klage von Tele 5 und Viacom Media Solutions gegen SevenOne Media, dem Vermarkter der ProSiebenSat.1 Media AG, abgewiesen.
2007 hatte das Bundeskartellamt bei Durchsuchungen der Werbezeitenvermarkter IP Deutschland GmbH und SevenOne Media GmbH sowie einer Reihe von Media-Agenturen Beweismaterial sichergestellt, das kartellrechtswidrige Vereinbarungen belegte. Daraufhin verhängte das Kartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt 216 Mio. Euro aufgrund kartellrechtswidriger Rabattvereinbarungen. Aufgrund der abgesprochenen Anteils- bzw. Share-Rabatte für Media-Agenturen sei „der Fernsehwerbemarkt für die kleineren, marktschwächeren Sender abgeschottet und der Marktzugang insgesamt erschwert“ gewesen, so die Pressemeldung des Bundeskartellamts 2007.
Im Zuge der verhängten Bußgelder hatten TM-TV, Viacom und El Cartel Media Schadenersatzklagen gegen die beiden Vermarkter eingereicht. TM-TV hatte gegen das Urteil im November 2011 Berufung eingelegt. Ob der Tele 5 Vermarkter auch gegen die aktuelle Entscheidung des Gerichts angehen wird, ist bislang nicht bekannt.
EU-Datenschutz-Novelle: Geteiltes Echo
Gestern hat EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding die Vorschläge der EU-Kommission für einen neuen Datenschutz-Rechtsrahmen vorgelegt. Während die Novelle grundsätzlich begrüßt wird, stoßen einige Details auch auf Kritik. Bereits im Vorfeld waren kritische Stimmen gegenüber der Novelle laut geworden. Weiterlesen
Rangliste der Pressefreiheit: Deutschland belegt Platz 16
Die Menschenrechtsorganisation “Reporter ohne Grenzen” (ROG) hat zum zehnten Mal ihre Rangliste der Pressefreiheit vorgelegt. Diese hat die Situation der Medien in 179 Staaten und Regionen vom 1. Dezember 2010 bis zum 30. November 2011 verglichen. Damit wird versucht, den Grad der Pressefreiheit und die Bemühungen der jeweiligen Staaten, unabhängige Berichterstattung zu respektieren, aufzuzeigen.
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LG München: “Mein Kampf” darf nicht an die Kioske
Der geplante und mit Kommentaren versehene Nachdruck einiger Passagen aus Adolf Hitlers Buch “Mein Kampf”, der als Beilage dem Projekt “Zeitungszeugen” des britischen Verlegers Peter McGee beiliegen sollte, kommt heute geschwärzt in die Kioske. Das Landgericht München I hatte gestern in einer einstweiligen Verfügung dem Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen den Verleger stattgegeben. (Beschluss des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 7 O 1533/12; nicht rechtskräftig)
Die Entscheidung, die Passagen aus dem Buch unleserlich zu machen, hatte McGee allerdings bereits vor dem Urteil getroffen. Um die Hauptveröffentlichung nicht zu gefährden und eine erneute Beschlagnahmung zu vermeiden, hatte er während des laufenden juristischen Verfahrens entschlossen, auf die Veröffentlichung der Passagen zu verzichten.
Bereits 2009 ließ das Bayerische Finanzministerium eine Ausgabe der “Zeitungszeugen” beschlagnahmen. Damals gewann McGee in zwei Instanzen gegen das Ministerium.
Nach Kriegsende gingen die Urheberrechte des Eher-Verlags, dem Zentralverlag der NSDAP, bei dem auch „Mein Kampf“ erschienen war, auf den Freistaat Bayern über, bei dem sie noch bis zum Jahr 2015 liegen – 70 Jahre nach dem Tod von Adolf Hitler. McGee berief sich bei dem geplanten Nachdruck auf das urheberrechtliche Zitatrecht.
Nach Ansicht der 7. Zivilkammer sei die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt, so eine Pressemeldung des Gerichts. Zudem sehe die Kammer “keine Anhaltspunkte dafür, dass der Freistaat Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruch gegen die Antragsgegner durchzusetzen”, so die Meldung weiter.
BDVZ, ZDV und Presse-Grosso wollen Novellierung des GWB
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) überlegen gemeinsam mit dem Bundesverband Presse-Grosso einen Vorschlag für die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beim Bundeswirtschaftsministerium einzureichen, dies berichtet der Branchendienst “Kontakter”. Weiterlesen
KJM: Zwei Verstöße gegen Jugendschutz bei “Galileo”
Im vierten Quartal 2011 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) insgesamt 19 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Dabei kommen neun aus dem Rundfunkbereich, die restlichen zehn aus dem Telemedienbereich, so die Meldung der KJM. Weiterlesen
dpa will Beschwerde gegen dapd-Zuschlag einlegen
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat rund 60 Jahre das Auswärtige Amt sowie alle deutschen Botschaften und Konsulate mit Nachrichten über Deutschland versorgt – ohne dass die Aufgabe je ausgeschrieben wurde. Nachdem der Bundesrechnungshof diese Praxis gerügt hatte, gab es eine Ausschreibung, bei der die dpa nur den dritten Platz belegte. Die Entscheidung fiel auf die Nachrichtenagentur dapd. “Es hat erstmals ein faires Vergabeverfahren stattgefunden und dabei hat dapd in Leistung, Qualität und Preis überzeugt”, sagte Cord Dreyer, Chefredakteur und Geschäftsführer der Nachrichtenagentur dapd dazu. Die beim Bundeskartellamt eingerichtete Ersten Vergabekammer des Bundes wies einen Einspruch zurück. Da die dpa das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren bereits eingeleitet hatte, konnte der Zuschlag für die dapd noch nicht endgültig erteilt werden.
Nun will die dpa Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes einlegen. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel” wirft die dpa dem Konkurrenten Dumpingpreise vor. Das Angebot könne sich nicht rechnen, da es viel zu günstig sei, so die dpa. Ein Sprecher der dapd sagte dazu gegenüber dem Spiegel: “Wir verdienen Geld mit dem Auftrag.” Zudem kritisiert die dpa, dass die dapd auch auf Dienste der US-Agentur AP zurückgreife, was eine “amerikanische Sicht der Dinge“ forciere und somit gegen Ausschreibungsbedingungen verstoße, so der Bericht weiter.
Laut Spiegel erhielt die dpa für ihren Auftrag rund 3,5 Millionen Euro pro Jahr. Der Gesamt-Umsatz der dpa lag 2010 bei 87,8 Millionen Euro.
GEZ-Nullrunde: ZDF will unrentable Programme identifizieren
Die Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat an ihrem Entschluss, in der nächsten Gebührenperiode die Rundfunkabgabe nicht zu erhöhen, festgehalten, auch wenn den Sendern dadurch eine Finanzierungslücke entstehen werde. Diese könnte durch eine Anhebung der Rundfunkabgabe von 18,35 Cent ausgeglichen werden. Allerdings sei durch die ab 2013 geltende Haushaltspauschale eine verlässliche Ertragsplanung nicht möglich, so die KEF. Von daher werde bis mindestens Ende 2014 der Beitrag bei den momentanen 17,98 Euro belassen werden.
Nach Angaben des “Focus” werde diese Entscheidung nach Ansicht von ZDF-Intendant Markus Schächter Auswirkungen auf das Programm des Senders haben. So sei das Unternehmen aufgefordert, Projekte zu “identifizieren”, welche “zur Disposition gestellt werden müssen”. Auch die Redaktionen sollen dabei unterstützend zur Seite stehen.
GEZ-Reform: ARD weist Behauptung der Bild-Zeitung zurück
SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher hat die Behauptung der Bild-Zeitung, dass mit der kommenden Haushaltsabgabe der Rundfunkgebühren den öffentlich-rechtlichen Sendern mehrere Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stehen würden, zurückgewiesen.
Dies sei aus Sicht der Rundfunkanstalten absolut falsch und grob irreführend, so eine Meldung der ARD. Entgegen der Behauptung der Bild sei diese Feststellung auch nicht aus dem 18. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zu entnehmen
Nach Aussage von Eicher unterschlage die Bild in ihrem Bericht, “dass der neue Rundfunkbeitrag eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern (z. B. 1,5 Millionen Wohnungen, in denen bisher Mehrfachgebührenpflichten anfielen) und von Institutionen (z. B. Hochschulen, gemeinnützige Vereine, Polizei, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz) entlasten wird”, so die Meldung weiter. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag erwarten die Sendeanstalten in der Gesamtbilanz eine aufkommensneutrale Entwicklung.









